Heute Morgen, Punkt 09.00 Uhr, kam die Kripo auch zu mir. Die gleiche Prozedur. Nur hatte ich keine Akten und habe deshalb die Beamten an den Akten-ama verwiesen. Bzgl. des Fake habe ich mich zur alleinigen Verantwortung bekannt. Aber da ich weder Spenden noch Daten gesammelt habe, erfolgte Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung gem. § 165 StGB auf den Fuß. Der junge Kommissar hatte sogar die erforderlichen Formulare auf CD-ROM in der Tasche (es lebe der Fortschritt) und nahm die Anzeige auf meinem PC entgegen, ehe er ihn beschlagnahmte. Wie heißt das komische Ding aus Australien, das durch die Luft fliegt, noch schnell?
Einen guten Rutsch wünscht Dr. Konrad Erwin Schmitt-Meisenpiep
Freitag, 29 Dezember, 2006
Man kann es ja im Faktor-L-Forum nachlesen. Wegen des DGPM-Fake wurden Strafanzeigen erstattet: http://www.faktor-l.de/viewtopic.php?t=1263 http://www.faktor-l.de/viewtopic.php?t=1268 Uns wird Betrug und illegales Sammeln von Daten vorgeworfen. Eigentlich haben wir mit dem Fake gar nichts zu tun. Das hat alles Dr. Meisenpiep zu verantworten, und er hat sogar uns damit aufs Glatteis geführt.
Wie glatt dieses Eis ist und vor allem wie dünn, mussten wir jetzt erfahren. Heute Vormittag standen drei Kripo-Beamte mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl beim Enigma-Büro vor der Tür. Sie notierten die Personalien der Anwesenden, wühlten alles durch und beschlagnahmten den PC sowie fünf Aktenordner.
Angesichts dieser Entwicklung kann die Anonymität der Mitglieder des Arbeitskreises Enigma nicht mehr gewährleistet werden. Wir haben uns deshalb kurzfristig entschlossen, unsere Arbeit zum Jahresende einzustellen. Die Extrablogs werden am 31.12.2006 gelöscht. Wir danken allen, die uns bisher geholfen haben und wünschen ein guten Jahr 2007.
posted by Arbeitskreis Enigma at 5:11 AM on Dec 28 2006
"50 - Schöne Bescherung – Hausdurchsuchung und Beschlagnahme nach Weihnachten"
1 Comment -
Wenn das Känguru dreimal klingelt
Heute Morgen, Punkt 09.00 Uhr, kam die Kripo auch zu mir. Die gleiche Prozedur. Nur hatte ich keine Akten und habe deshalb die Beamten an den Akten-ama verwiesen. Bzgl. des Fake habe ich mich zur alleinigen Verantwortung bekannt. Aber da ich weder Spenden noch Daten gesammelt habe, erfolgte Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung gem. § 165 StGB auf den Fuß. Der junge Kommissar hatte sogar die erforderlichen Formulare auf CD-ROM in der Tasche (es lebe der Fortschritt) und nahm die Anzeige auf meinem PC entgegen, ehe er ihn beschlagnahmte. Wie heißt das komische Ding aus Australien, das durch die Luft fliegt, noch schnell?
Einen guten Rutsch wünscht
Dr. Konrad Erwin Schmitt-Meisenpiep
Freitag, 29 Dezember, 2006