Da sind sich die Proffesoren offensichtlich schnell einig geworden, dass in der Arbeit von Dr. Hamer der Patient im Mittelpunkt steht. Das wäre ein Novum in der Hierachie und der Hackordnung des medizinischen Zunftweses. Welche Ängste müssen da berührt worden sein, dass es zu keiner Überprüfung kommen darf? Erinnerungen an die Kirche des Mittelalters werden wach. Auch damals erschien es den Mächtigen bedrohlich sich mit anderstdenkenden auseinanderzusetzen.
2:24 PM
Die Uni Tübingen hat Hamers Habilitation bekanntlich abgelehnt. Hamers Anhänger behaupten seitdem, Hamers Habilitationschrift sein nie gelesen, seine „Neue Medizin“ (damals noch nicht germanisch) nie „geprüft“ worden. Das ist definitiv falsch, denn aus dem Urteil eines Prozesses gegen die Uni Tübingen geht hervor:
"In den Sitzungen des Habilitationsausschusses der Medizinischen Fakultät der Beklagten am 8.12.1981 und 19.1.1982 wurde Prof. Dr. Schrage - Frauenklinik - und Prof. Dr. Wilms - Medizinische Klinik, Abteilung Innere Medizin - beauftragt, über die eingereichte Arbeit ein Fachgutachten zu erstellen. Am 2.2.1982 erstattete Prof. Dr. Schrage sein Gutachten. Darin ist ausgeführt, daß Form und Methodik der Arbeit den Grundregeln einer Habilitationsschrift nicht entsprechen. Der Kläger entwickle seine Ansichten nicht sachlich und prägnant, sondern der Stil der Arbeit sei geprägt durch persönlich-emotionale Momente. Auch nehme er keinerlei Bezug auf die vorhandene umfangreiche Literatur. Die Anschauungen des Klägers seien auch als Spekulation nicht zu akzeptieren. Auch der Zweitgutachter Prof. Dr. Wilms legte in seinem Gutachten vom 11.3.1982 dar, daß Form und methodisches Vorgehen des Klägers in seiner Arbeit nicht den Regeln einer wissenschaftlichen Publikation entsprechen. Eine Auseinandersetzung mit der Literatur zu den Entstehungstheorien des Krebses fehle vollständig. Der Kläger äußere sich ohne sachliche Argumentation entweder polemisch oder sensitiv als Außenseiter der sogenannten Schulmedizin. Eine wissenschaftlichen Kriterien genügende, reproduzierbare Darstellung der Methodik insbesondere bei der Auswahl des Krankengutes und der Durchführung der Patientengespräche fehle ebenfalls vollständig. Die Nomenklatur des Klägers erwecke in vielen Bereichen den Eindruck einer Pseudowissenschaftlichkeit. Der vom Kläger postulierte zeitliche Zusammenhang zwischen Konflikt und Krebsentstehung sei an keinem der vom Kläger dargestellten Beispiele schlüssig nachgewiesen. Zusammenfassend ist der Gutachter der Auffassung, daß der Fakultät die Annahme der Arbeit als Habilitationsleistung nicht empfohlen werden könne, da diese an gravierenden formalen, methodischen und sachlichen Mängel leide. Am 4.5.1982 lehnte der Habilitationsausschuß der Medizinischen Fakultät nach Bekanntgabe der Gutachten und abschließender Diskussion einstimmig die Anerkennung der eingereichten Arbeit des Klägers als Habilitationsleistung ab."
zu finden, leider etwas verstümmelt, aber durchaus lesbar.
Also Hamers Habilitation über die Neue Medizin wurde gelesen und "geprüft" und wegen definitiver Unwissenschaftlichkeit von der Uni Tübingen abgelehnt.
"Die Prüfung der (G)NM durch die Uni Tübingen"
2 Comments -
Hallo,
schöne Grüße, ich beglückwünsche zur gelungenen Aufklärung.
Btw, ich habe deine blogs auf meiner Seite verlinkt, schau doch mal vorbei ;-)
http://hintergruendegnm.blogspot.com/
oder melde dich doch mal:
mandelbrod@gmx.de
Gruß QED
9:20 AM
Da sind sich die Proffesoren offensichtlich schnell einig geworden, dass in der Arbeit von Dr. Hamer der Patient im Mittelpunkt steht. Das wäre ein Novum in der Hierachie und der Hackordnung des medizinischen Zunftweses. Welche Ängste müssen da berührt worden sein, dass es zu keiner Überprüfung kommen darf?
Erinnerungen an die Kirche des Mittelalters werden wach. Auch damals erschien es den Mächtigen bedrohlich sich mit anderstdenkenden auseinanderzusetzen.
2:24 PM