Hier ein kleiner Überblick über die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen Anke Herrmann. Frau Herrmann hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Erlangen hat daraufhin eine Verhandlung für den 11.10.2006 anberaumt. Mit Hilfe von Spenden finanzierte sich Frau Herrmann einen Anwalt, der sie nun vor Gericht vertreten wird. Ihre Internetseite ist Mitte Juli 2006 wieder online gegangen, seit dem 9. Oktober 2006 allerdings nur noch für einen internen Kreis zugänglich, da passwortgeschützt.
Es folgt eine Überischt über die Newsletter von Frau Herrmann:
==== RUNDMAIL VOM 28. JUNI 2006 ====
Liebe Andromeda Kunden, liebe Freunde!
Ich bin überwältigt von der riesigen Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft, die ich von Euch im Rahmen der Strafanzeige erhalten habe! Tausend Dank!!! Ihr seid wirklich alle prima Leute, tolle Menschen, auf die man zählen und stolz sein kann! [...]
Durch Euren Einsatz hat sich nun ein Anwalt aus Berlin eingefunden, der mich vertreten wird und der schon große Erfahrung in dieser Angelegenheit hat. Auch Herr Schöler ist ihm bereits einschlägig bekannt.
Vielleicht gelingt es uns ja wirklich, zum Thema "Volksverhetzung", "Verfassungsfeindlichkeit" etc. Zeichen und Maßstäbe zu setzen. Und vielleich gibt es ja doch irgendwann einen Präzidenzfall, der uns allen zugute kommt. Man wird sehen.
Jedenfalls ist Eure Idee, ein Spendenkonto einzurichten, um die ganze anwaltschaftliche Tätigkeit zu finanzieren, einfach grandios. Dieses Angebot nehme ich gerne an, und werde sogleich zur Bank gehen, um ein solches Konto einzurichten. Die Kontodaten teile ich Euch dann in einem weiteren Newsletter umgehend mit, sobald ich sie habe.
Selbstverständlich werdet Ihr genau über die Verwendung der Spenden informiert, damit Ihr auch wißt, was mit Eurem Geld passiert. Das ist Ehrensache! (Ich verspreche auch, mit dem Geld nicht auf die Bahamas durchzubrennen ;-))
Ob ich www.andromeda-buecher.de zum jetzigen Zeitpunkt wieder öffnen sollte oder nicht, will ich erst mit dem Anwalt besprechen. Nicht, daß ich da irgendwas falsch mache...; vor allem in Anbetracht der Tatsache, daß der sogenannte Disclaimer auf der Seite laut Staatsanwalt null und nichtig ist und einen nicht schützt. Ich lasse Euch wissen, was der Anwalt mir rät.
Abschließend möchte ich noch eine recht seltsame, harsche Mail an Euch weiterleiten, die ich gestern von einem Carsten Friedrichs in bezug auf Herrn Schöler erhielt: -------------------------------------- Passen Sie mal gut auf, Frau Herrmann!
Wir haben Benjamin Schöler bereits gewarnt. Der gesamte Thread aus dem sogenannten Freigeistforum wurde gesichert und eine Kopie bereits an die Staatsanwaltschaft Erlangen gefaxt. Wenn sich, angestoßen durch Ihre Angelegenheit, daraus irgendeine Sauerei ergeben sollte, dann sind Sie auf dem besten Wege, tatsächlich eine Kriminelle zu werden. Ich würde Ihnen anraten, jetzt so kleine Brötchen zu backen, wie nur irgend möglich.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Friedrichs für den AK Enigma ---------------------------------------------
Also - wie gesagt: Der nächte Newsletter mit Kontodaten etc. folgt in Kürze.
Viele Grüße und Danke! Anke Herrmann
==== RUNDMAIL VOM 23. AUGUST 2006 ====
Liebe Andromeda-Kunden, liebe Freunde und Spender!
Ich habe nun die Ladung zum Gerichtstermin wegen Volksverhetzung erhalten. Er findet am 11. Oktober 2006 um 11.30 Uhr im Amtsgericht Erlangen statt (Sitzungssaal 4, Erdgeschoss)!
Mein Anwalt schreibt dazu folgendes: "Das Strafverfahren könnte sich ( wie schon so manches ähnliche Verfahren ) zum Eigentor für die Gegenseite entwickeln, dann nämlich, wenn ganz ehrliche Mitbürger aus dem Zuhörerbereich durch gelegentliche Zwischenrufe ( nicht zu sehr störend, das ist eher kontraproduktiv ) ihre Empörung zu erkennen geben. Generell gilt hier: Je mehr Zuhörer desto besser."
Ihr seid also alle herzlich eingeladen, der Verhandlung wegen angeblicher Volksverhetzung beizuwohnen. Ich hoffe, daß sich die ganze Sache zum Guten wendet und freue mich über jeden, der kommt, um mich und Andromeda zu unterstützen!
Viele Grüße und einen schönen Abend Euch allen! Anke Herrmann
==== RUNDMAIL VOM 10. OKTOBER 2006 ====
Liebe Spender, Freunde und Interessierte!
Mein Volksverhetzungs-Prozeßtermin wurde verlegt auf Montag, 16.10.06, morgens 9.45. Uhr. Wehe dem, der Böses denkt! Kaum jemand wird bei einer solchen Uhrzeit als Zuschauer zum Prozeß erscheinen, da es speziell den Auswärtigen kaum möglich ist, so früh im Erlangener Gericht auf der Matte zu stehen. Auf diese Art und Weise hält sich das Gericht zu viele unerwünschte Teilnehmer vom Hals. Hätt' ich mir eigentlich denken können, daß die zu solchen Mitteln greifen.
Mittwoch, 11 Oktober, 2006
Anonymous said...
Der Prozess gegen Anke Herrmann ist am 16.10.2006 während der Beweisaufnahme erneut vertagt worden. Die nächste Verhandlung findet nun am 6.11.2006 statt.
Anke Herrmann teilte dazu am 17.10.2006 per Rundbrief mit:
==== RUNDMAIL VOM 17. OKTOBER 2006 ====
Liebe Freunde, Kunden und Interessierte: Wollen wir hoffen, daß am 6.11.06 endlich genug Stühle im Gerichtssaal sind, oder ein größerer Raum zur Verfügung gestellt wird, damit nicht wieder interessierte Teilnehmer draußen bleiben müssen. Schließlich soll der Termin ja öffentlich sein.
Am 6.11.06 wird ja auch Herr Benjamin Schöler wieder anwesend sein - dann als wohl nicht mehr nur als Zuhörer, sondern als Zeuge der Anklage.
Nochmals vielen Dank für Euer zahlreiches Erscheinen! Auf ein Neues am 6.11.06, 10.30 Uhr, Amtsgericht Erlangen, Mozartstr. 23.
Bitte unbedingt Ausweis mitbringen wenn Ihr kommt, sonst läßt man Euch ggf. nicht hinein!
Herzliche Grüße, Anke Herrmann ---------------------
Hier der Zeitungsbericht der Presse (ohne Kommentar), die gestern auch vor Ort war:
Wegen Volksverhetzung angeklagt Buchhändlerin warb für Neo-Nazi-Schrift
NÜRNBERG — Eine Buchhändlerin aus dem Raum Erlangen steht wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Erlanger Amtsgericht.
Die 43-jährige Betreiberin eines Internet-Buchversandes hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Darin war sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Strafbefehl hatte die gebürtige Nürnbergerin auf ihrer Homepage für ein in Deutschland verbotenes Werk mit rechtsextremen Inhalten geworben und ermöglicht, daß Besucher ihrer Website an den Volltext des Buches „Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert“ gelangen konnten.
Das 1993 erschienene Buch eines Dinkelsbühler Autors, der laut Verfassungsschutz eine rechtsextreme Einflussnahme auf die Esoterikszene beabsichtigt, war 1996 per Beschluss des Amtsgerichts Mannheim beschlagnahmt worden. Das Buch ist mittlerweile in Deutschland und der Schweiz verboten. In dem Buch, kombiniere der Autor Science-Fiction, Esoterik, Nazi-Mythologie und Ufologie heißt es in einer Rezension.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wusste die Buchhändlerin, daß das von ihr angepriesene Buch verfassungswidrige und antisemitische Inhalte aufweist. Vor Gericht machte die angeklagte Buchhändlerin keine Angaben, wohl aber ihr Berliner Verteidiger. Und der stritt ab, daß seine Mandantin eine direkte Verknüpfung zum Volltext vorgenommen habe. Vielmehr habe es auf der Homepage des Versandhandels einen Link zu einer anderen Website gegeben, von wo aus mindestens ein weiterer Link hätte betätigt werden müssen, um Zugriff zum Buchtext zu erhalten. Dafür könne seine Mandantin aber nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Anders sieht dies der Staatsanwalt: Jemand könne sich seiner strafrechtlichen Verantwortung gerade nicht dadurch entziehen, daß er den Weg zu der verbotenen Schrift kompliziert mache. Von der Website der Angeklagten habe es eine „durchgehende Link-Kette“ zum Volltext gegeben, so der Ankläger.
Kleine Scheibe erzwingt Vertagung
Der ermittelnde Polizeibeamte vermochte gestern im Zeugenstand nicht mehr zu sagen, wie man genau von der Homepage der Angeklagten zum Volltext des Buches gelangte, zumal die Zugangswege mehrfach verändert worden seien. Aufschluss hierüber hätte eine CD-Rom geben können, die seinerzeit ein Mann aus Greifswald der Polizei zugespielt hatte.
Der Greifswalder hatte im Internet nach indizierten Büchern „gefahndet“ und war dabei auf die inzwischen gesperrte Homepage der Buchhändlerin gestoßen. Diese Zugriffswege hatte der Greifswalder auf eine CD-Rom gebrannt, die gestern im Gerichtssaal aber nicht abgespielt werden konnte.
Die Richterin unterbrach daraufhin die Sitzung bis zum 6. November. Dann soll auch der Zeuge aus Greifswald angehört werden. „Dieser Denunziant gehört auf die Anklagebank“, raunte gestern einer von zwei Dutzend Zuschauern aus dem rechten Lager. Diese waren von der Angeklagten zum Prozess eingeladen worden und mussten sich zu ihrem Missfallen vor Betreten des Gerichtssaals polizeilichen Personenkontrollen unterziehen. NZ 17.10.2006 0:00 MEZ
Donnerstag, 19 Oktober, 2006
Anonymous said...
Anke Herrmann wurde am 6.11.2006 vom Amtsgericht Erlangen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Nähres dazu aus der Presse (Artikel aus der "Nürnberger Zeitung" vom 7.11.2006):
Internet-Buchhändlerin verurteilt. Volksverhetzung als erwiesen erachtet.
ERLANGEN — Sie selbst bezeichnet sich als „Anhängerin der Demokratie“, als „anständig“ und „offen für alle Glaubensrichtungen“. Warum dann die Internet-Buchhändlerin aus dem Raum Erlangen auf ihrer Website für ein antisemitisches Buch geworben und einer breiten Öffentlichkeit Zugang zum Volltext dieser Hetzschrift gegen Juden verschafft hatte, war für das Amtsgericht Erlangen nicht nachvollziehbar.
Die 43-jährige Buchhändlerin wurde deshalb wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt (2400 Euro). Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit für die laut eigener Auskunft inzwischen arbeitslose Buchhändlerin gefordert. Sie habe ihren Internet-Laden wegen des Strafverfahrens geschlossen und lebe jetzt von monatlich 190 Euro Arbeitslosenunterstützung, behauptete die 43-Jährige.
Die Richterin hatte keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten, die wegen ähnlicher Vorwürfe polizeilich abgemahnt worden war. Dass das von der Händlerin im Netz angepriesene Buch volksverhetzende Inhalte aufweist, hätten andere Gerichte längst entschieden, so die Richterin. Das Werk, mit dessen Autor die Buchhändlerin per Du ist, war über Jahre beschlagnahmt gewesen und steht bis heute auf dem Index. Die Angeklagte habe diese Hetzschrift „dem geneigten Leser nahe bringen wollen und zugänglich gemacht“. Zwei Mouseklicks, so hatte die Beweisaufnahme ergeben, genügten, um von der Homepage des Buchversands zum Volltext zu gelangen. Der Staatsanwalt attestierte der 43-Jährigen Vorsatz und Uneinsichtigkeit. Schon aus generalpräventiven Gründen müsse jemand, der rechtsradikales Gedankengut und entsprechende Symbole (Hakenkreuze und Siegesrunen) unter die Leute bringt, nachhaltig bestraft werden.
Der Berliner Verteidiger plädierte auf Freispruch. Er habe den Buchtitel über eine Internet-Suchmaschine eingegeben und sei ebenfalls nach ein paar Mouseklicks beim Volltext gelandet. Dann müsse man ja auch die Betreiber der Suchmaschine anzeigen. Im Übrigen weise das fragliche Werk keine volksverhetzenden Inhalte, sondern höchstens Kritik an einzelnen Juden auf. Und selbst wenn, so kenne seine Mandantin diese Inhalte gar nicht, weshalb Vorsatz ausscheide.
Unter Polizeischutz machte gestern ein Theologiestudent aus Norddeutschland seine Aussage. Er war beim Surfen zufällig auf die Website der Buchhändlerin gelangt. Als er dort mehrere Dutzend volksverhetzende Schriften vorfand, erstattete er Anzeige. Auch auf anderen Websites war der Student auf rechtsradikale Schriften gestoßen, was zu Ermittlungsverfahren in Berlin und Passau führte. Nach dem gestrigen Prozess musste sich der Zeuge Unflätigkeiten von einzelnen Personen aus der braunen Anhängerschaft der Angeklagten anhören: So wurde er als Denunziant und Stasi-Spitzel beschimpft. Die rechte Szene betreibe eine wahre Hetzjagd gegen ihn, verfolge ihn und verunglimpfe ihn im Internet, schilderte der Student am Rande der Verhandlung. Als er seinerzeit, was er als seine Bürgerpflicht empfand, die Anzeigen erstattete, habe er gedacht: „Der Staat kümmert sich drum.“ Dass letztlich er zur Zielscheibe rechtsradikaler Fanatiker werden würde, habe er nicht vorhergesehen.
Dienstag, 07 November, 2006
Verfassungsschutz Thüringen, Tagungsband zum Symposium 2002, Seite 40 ff, Beitrag von Dr. Stefan Meining „Rechte Esoterik in Deutschland. Ideenkonstrukte, Schnittstellen und Gefahrenpotentiale“ www.verfassungsschutz.thueringen.de/infomaterial/Tagungsband_zum_Symposium2002.pdf Über Anke Herrmann kann man auf den Seiten 62/63 einiges erfahren. Demnach galt ihr Laden in Nürnberg einmal als der Anlaufspunkt für esoterische Literatur aller Art in Deutschland, darunter auch Jan van Helsing. Den Artikel von Stefan Meining sollte man überhaupt einmal ganz gelesen haben. Da begegnen einem so manche Namen aus unseren Extrablogs.
Das einst gutgehende Geschäft scheint inzwischen auch finanziell ziemlich heruntergekommen zu sein. Jetzt hat auch Justitia erbarmungslos zugeschlagen. Hier der Abschiedsbrief von Frau Herrmann:
„Liebe Andromeda-Kunden, liebe Freunde!
Aufgrund einer Anzeige von BS, in der er einen Link zu einer fremden Seite zum Thema ‚Jan van Helsing -Geheimgesellschaften im 20. Jahrhundert’ moniert, den er auf derAndromeda-Buchversand-Seite gefunden hat, habe ich soeben einen Strafbefehlvon der Staatsanwaltschaft Erlangen erhalten. In diesem Strafbefehl werde ich zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,600 Euro verurteilt. Es ist mir finanziell nicht möglich, einen Anwalt zu bezahlen, der die ganzeSache vor Gericht zu meinen Gunsten durchfechten würde. In Deutschland gibtes nämlich bei Strafbefehlen KEINE Prozeßkostenhilfe. Deshalb werde ich gegen diesen Strafbefehl keinen Einspruch einlegen können und muß die Zahlung akzeptieren. Ich habe keine Ahnung, wovon ich diese 3,600 Euro bezahlen soll. Das überasteigt meine finanziellen Möglichkeiten beiweitem! Und so treibt es mich in die Insolvenz. Andromeda-Buchversand ist für mich mithin nicht mehr tragbar. Hinzu kommt, daß mich dieser Strafbefehl für die nächsten 5 Jahre zu einerVorbestraften macht. Ich bin also kriminell. Da ich befürchte, weitere Strafanzeigen aufgrund von Herrn Schölers fortwährenden Anzeigen gegen mich zu erhalten, stelle ich - ganz im Sinne Herrn Schölers - meine Buchversandtätigkeit ein. Wer an einer Abschrift des genannten Stafbefehls interessiert ist, kann gerne eine Kopie von mir bekommen. Kunden, die noch auf Buchlieferungen warten, erhalten selbstverständlich noch Ihre Bestellungen, soweit möglich.Das gleiche gilt für geleitete Vorkassenzahlungen. Abschließend möchte ich mich bei all meinen Kunden, Autoren und Verlagen herzlich für Ihre Treue, Unterstützung und auch Mithilfe bedanken. Wollen wir hoffen, daß Herr Schöler es nun zufrieden ist.
Viele Grüße, Anke Herrmann Ebacher Ring 22 90542 Eckental-Ebach“
Und dort, im „Freigeist-Forum“ des Jo Conrad, formiert sich bereits die geballte Solidarität. Mal abwarten, was dabei herauskommt. Die Konkurrenz - z.B. der Osiris-Buchversand von Oliver Gerschitz - wird heimlich frohlocken und der AK Enigma wünscht Frau Herrmann auf jeden Fall schon mal einen geruhsamen Lebensabend, fernab jeglicher braunschillernder Verschwörungsesoterik.
Nachtrag 29.06.2006
Die obige Mitteilung von Anke Herrmann (Nick „Gerold“) wurde inzwischen auf ihren Wunsch aus dem „Freigeist-Forum“ gelöscht. Interessant, wie sich dieser Thread entwickelt hat. Aufgrund der darin enthaltenen regen Spendenzusagen wird Frau Herrmann wohl problemlos in der Lage sein, die in dem Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe zu bezahlen. Wir haben uns erlaubt, eine Kopie des Threads (ursprüngliche Fassung) an die Staatsanwaltschaft Erlangen zu faxen.
Nachtrag 13.10.2006
Danke für den Hinweis auf die neusten Rundschreiben von Anke Herrmann. Nach über einmonatiger Pause palavert man wieder im „Freigeist-Forum“ über die Angelegenheit: http://www.geistig-frei.com/forum/index.php?topic=8834.msg173038#msg173038 Aktuelle wurde die Hauptverhandlung für kommenden Montag, dem 16. Oktober, 09.45 Uhr, angesetzt. Staatsanwaltschaft und Gericht wurden selbstverständlich über die Rundschreiben informiert.
posted by Arbeitskreis Enigma at 12:21 PM on Jun 27 2006
"10 - Anke Herrmann und Andromeda-Buchversand … Ärger mit Justiz wegen Jan van Helsing"
3 Comments -
Hier ein kleiner Überblick über die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen Anke Herrmann. Frau Herrmann hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Erlangen hat daraufhin eine Verhandlung für den 11.10.2006 anberaumt. Mit Hilfe von Spenden finanzierte sich Frau Herrmann einen Anwalt, der sie nun vor Gericht vertreten wird. Ihre Internetseite ist Mitte Juli 2006 wieder online gegangen, seit dem 9. Oktober 2006 allerdings nur noch für einen internen Kreis zugänglich, da passwortgeschützt.
Es folgt eine Überischt über die Newsletter von Frau Herrmann:
==== RUNDMAIL VOM 28. JUNI 2006 ====
Liebe Andromeda Kunden, liebe Freunde!
Ich bin überwältigt von der riesigen Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft, die ich von Euch im Rahmen der Strafanzeige erhalten habe! Tausend Dank!!! Ihr seid wirklich alle prima Leute, tolle Menschen, auf die man zählen und stolz sein kann! [...]
Durch Euren Einsatz hat sich nun ein Anwalt aus Berlin eingefunden, der mich vertreten wird und der schon große Erfahrung in dieser Angelegenheit hat. Auch Herr Schöler ist ihm bereits einschlägig bekannt.
Vielleicht gelingt es uns ja wirklich, zum Thema "Volksverhetzung", "Verfassungsfeindlichkeit" etc. Zeichen und Maßstäbe zu setzen. Und vielleich gibt es ja doch irgendwann einen Präzidenzfall, der uns allen zugute kommt. Man wird sehen.
Jedenfalls ist Eure Idee, ein Spendenkonto einzurichten, um die ganze anwaltschaftliche Tätigkeit zu finanzieren, einfach grandios. Dieses Angebot nehme ich gerne an, und werde sogleich zur Bank gehen, um ein solches Konto einzurichten. Die Kontodaten teile ich Euch dann in einem weiteren Newsletter umgehend mit, sobald ich sie habe.
Selbstverständlich werdet Ihr genau über die Verwendung der Spenden informiert, damit Ihr auch wißt, was mit Eurem Geld passiert. Das ist Ehrensache! (Ich verspreche auch, mit dem Geld nicht auf die Bahamas durchzubrennen ;-))
Ob ich www.andromeda-buecher.de zum jetzigen Zeitpunkt wieder öffnen sollte oder nicht, will ich erst mit dem Anwalt besprechen. Nicht, daß ich da irgendwas falsch mache...; vor allem in Anbetracht der Tatsache, daß der sogenannte Disclaimer auf der Seite laut Staatsanwalt null und
nichtig ist und einen nicht schützt. Ich lasse Euch wissen, was der Anwalt mir rät.
Abschließend möchte ich noch eine recht seltsame, harsche Mail an Euch weiterleiten, die ich gestern von einem Carsten Friedrichs in bezug auf Herrn Schöler erhielt:
--------------------------------------
Passen Sie mal gut auf, Frau Herrmann!
Wir haben Benjamin Schöler bereits gewarnt. Der gesamte Thread aus dem sogenannten Freigeistforum wurde gesichert und eine Kopie bereits an die Staatsanwaltschaft Erlangen gefaxt. Wenn sich, angestoßen durch Ihre Angelegenheit, daraus irgendeine Sauerei ergeben sollte, dann sind Sie auf dem besten Wege, tatsächlich eine Kriminelle zu werden. Ich würde Ihnen anraten, jetzt so kleine Brötchen zu backen, wie nur irgend möglich.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Friedrichs
für den AK Enigma
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Also - wie gesagt:
Der nächte Newsletter mit Kontodaten etc. folgt in Kürze.
Viele Grüße und Danke!
Anke Herrmann
==== RUNDMAIL VOM 23. AUGUST 2006 ====
Liebe Andromeda-Kunden, liebe Freunde und Spender!
Ich habe nun die Ladung zum Gerichtstermin wegen Volksverhetzung erhalten. Er findet am 11. Oktober 2006 um 11.30 Uhr im Amtsgericht Erlangen statt (Sitzungssaal 4, Erdgeschoss)!
Mein Anwalt schreibt dazu folgendes:
"Das Strafverfahren könnte sich ( wie schon so manches ähnliche Verfahren ) zum Eigentor für die Gegenseite entwickeln, dann nämlich, wenn ganz ehrliche Mitbürger aus dem Zuhörerbereich durch gelegentliche Zwischenrufe ( nicht zu sehr störend, das ist eher kontraproduktiv ) ihre Empörung zu erkennen geben. Generell gilt hier: Je mehr Zuhörer desto besser."
Ihr seid also alle herzlich eingeladen, der Verhandlung wegen angeblicher Volksverhetzung beizuwohnen. Ich hoffe, daß sich die ganze Sache zum Guten wendet und freue mich über jeden, der kommt, um mich und Andromeda zu unterstützen!
Viele Grüße und einen schönen Abend Euch allen!
Anke Herrmann
==== RUNDMAIL VOM 10. OKTOBER 2006 ====
Liebe Spender, Freunde und Interessierte!
Mein Volksverhetzungs-Prozeßtermin wurde verlegt auf Montag, 16.10.06, morgens 9.45. Uhr.
Wehe dem, der Böses denkt! Kaum jemand wird bei einer solchen Uhrzeit als Zuschauer zum Prozeß erscheinen, da es speziell den Auswärtigen kaum möglich ist, so früh im Erlangener Gericht auf der Matte zu stehen.
Auf diese Art und Weise hält sich das Gericht zu viele unerwünschte Teilnehmer vom Hals.
Hätt' ich mir eigentlich denken können, daß die zu solchen Mitteln greifen.
Mittwoch, 11 Oktober, 2006
Der Prozess gegen Anke Herrmann ist am 16.10.2006 während der Beweisaufnahme erneut vertagt worden. Die nächste Verhandlung findet nun am 6.11.2006 statt.
Anke Herrmann teilte dazu am 17.10.2006 per Rundbrief mit:
==== RUNDMAIL VOM 17. OKTOBER 2006 ====
Liebe Freunde, Kunden und Interessierte:
Wollen wir hoffen, daß am 6.11.06 endlich genug Stühle im Gerichtssaal sind, oder ein größerer Raum zur Verfügung gestellt wird, damit nicht wieder interessierte Teilnehmer draußen bleiben müssen. Schließlich soll der Termin ja öffentlich sein.
Am 6.11.06 wird ja auch Herr Benjamin Schöler wieder anwesend sein - dann als wohl nicht mehr nur als Zuhörer, sondern als Zeuge der Anklage.
Nochmals vielen Dank für Euer zahlreiches Erscheinen! Auf ein Neues am 6.11.06, 10.30 Uhr, Amtsgericht Erlangen, Mozartstr. 23.
Bitte unbedingt Ausweis mitbringen wenn Ihr kommt, sonst läßt man Euch ggf. nicht hinein!
Herzliche Grüße,
Anke Herrmann
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Hier der Zeitungsbericht der Presse (ohne Kommentar), die gestern auch vor Ort war:
NÜRNBERGER ZEITUNG, 17.10.06:
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=560450&kat=30&man=12
Wegen Volksverhetzung angeklagt
Buchhändlerin warb für Neo-Nazi-Schrift
NÜRNBERG — Eine Buchhändlerin aus dem Raum Erlangen steht wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Erlanger Amtsgericht.
Die 43-jährige Betreiberin eines Internet-Buchversandes hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Darin war sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Strafbefehl hatte die gebürtige Nürnbergerin auf ihrer Homepage für ein in Deutschland verbotenes Werk mit rechtsextremen Inhalten geworben und ermöglicht, daß Besucher ihrer Website an den Volltext des Buches „Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert“ gelangen konnten.
Das 1993 erschienene Buch eines Dinkelsbühler Autors, der laut Verfassungsschutz eine rechtsextreme Einflussnahme auf die Esoterikszene beabsichtigt, war 1996 per Beschluss des Amtsgerichts Mannheim beschlagnahmt worden. Das Buch ist mittlerweile in Deutschland und der Schweiz verboten. In dem Buch, kombiniere der Autor Science-Fiction, Esoterik, Nazi-Mythologie und Ufologie heißt es in einer Rezension.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wusste die Buchhändlerin, daß das von ihr angepriesene Buch verfassungswidrige und antisemitische Inhalte aufweist. Vor Gericht machte die angeklagte Buchhändlerin keine Angaben, wohl aber ihr Berliner Verteidiger. Und der stritt ab, daß seine Mandantin eine direkte Verknüpfung zum Volltext vorgenommen habe. Vielmehr habe es auf der Homepage des Versandhandels einen Link zu einer anderen Website gegeben, von wo aus mindestens ein weiterer Link hätte betätigt werden müssen, um Zugriff zum Buchtext zu erhalten. Dafür könne seine Mandantin aber nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Anders sieht dies der Staatsanwalt: Jemand könne sich seiner strafrechtlichen Verantwortung gerade nicht dadurch entziehen, daß er den Weg zu der verbotenen Schrift kompliziert mache. Von der Website der Angeklagten habe es eine „durchgehende Link-Kette“ zum Volltext gegeben, so der Ankläger.
Kleine Scheibe erzwingt Vertagung
Der ermittelnde Polizeibeamte vermochte gestern im Zeugenstand nicht mehr zu sagen, wie man genau von der Homepage der Angeklagten zum Volltext des Buches gelangte, zumal die Zugangswege mehrfach verändert worden seien. Aufschluss hierüber hätte eine CD-Rom geben können, die seinerzeit ein Mann aus Greifswald der Polizei zugespielt hatte.
Der Greifswalder hatte im Internet nach indizierten Büchern „gefahndet“ und war dabei auf die inzwischen gesperrte Homepage der Buchhändlerin gestoßen. Diese Zugriffswege hatte der Greifswalder auf eine CD-Rom gebrannt, die gestern im Gerichtssaal aber nicht abgespielt werden konnte.
Die Richterin unterbrach daraufhin die Sitzung bis zum 6. November. Dann soll auch der Zeuge aus Greifswald angehört werden. „Dieser Denunziant gehört auf die Anklagebank“, raunte gestern einer von zwei Dutzend Zuschauern aus dem rechten Lager. Diese waren von der Angeklagten zum Prozess eingeladen worden und mussten sich zu ihrem Missfallen vor Betreten des Gerichtssaals polizeilichen Personenkontrollen unterziehen. NZ 17.10.2006 0:00 MEZ
Donnerstag, 19 Oktober, 2006
Anke Herrmann wurde am 6.11.2006 vom Amtsgericht Erlangen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Nähres dazu aus der Presse
(Artikel aus der "Nürnberger Zeitung" vom 7.11.2006):
Internet-Buchhändlerin verurteilt.
Volksverhetzung als erwiesen erachtet.
ERLANGEN — Sie selbst bezeichnet sich als „Anhängerin der Demokratie“, als „anständig“ und „offen für alle Glaubensrichtungen“. Warum dann die Internet-Buchhändlerin aus dem Raum Erlangen auf ihrer Website für ein antisemitisches Buch geworben und einer breiten Öffentlichkeit Zugang zum Volltext dieser Hetzschrift gegen Juden verschafft hatte, war für das Amtsgericht Erlangen nicht nachvollziehbar.
Die 43-jährige Buchhändlerin wurde deshalb wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt (2400 Euro). Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit für die laut eigener Auskunft inzwischen arbeitslose Buchhändlerin gefordert. Sie habe ihren Internet-Laden wegen des Strafverfahrens geschlossen und lebe jetzt von monatlich 190 Euro Arbeitslosenunterstützung, behauptete die 43-Jährige.
Die Richterin hatte keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten, die wegen ähnlicher Vorwürfe polizeilich abgemahnt worden war. Dass das von der Händlerin im Netz angepriesene Buch volksverhetzende Inhalte aufweist, hätten andere Gerichte längst entschieden, so die Richterin. Das Werk, mit dessen Autor die Buchhändlerin per Du ist, war über Jahre beschlagnahmt gewesen und steht bis heute auf dem Index. Die Angeklagte habe diese Hetzschrift „dem geneigten Leser nahe bringen wollen und zugänglich gemacht“. Zwei Mouseklicks, so hatte die Beweisaufnahme ergeben, genügten, um von der Homepage des Buchversands zum Volltext zu gelangen. Der Staatsanwalt attestierte der 43-Jährigen Vorsatz und Uneinsichtigkeit. Schon aus generalpräventiven Gründen müsse jemand, der rechtsradikales Gedankengut und entsprechende Symbole (Hakenkreuze und Siegesrunen) unter die Leute bringt, nachhaltig bestraft werden.
Der Berliner Verteidiger plädierte auf Freispruch. Er habe den Buchtitel über eine Internet-Suchmaschine eingegeben und sei ebenfalls nach ein paar Mouseklicks beim Volltext gelandet. Dann müsse man ja auch die Betreiber der Suchmaschine anzeigen. Im Übrigen weise das fragliche Werk keine volksverhetzenden Inhalte, sondern höchstens Kritik an einzelnen Juden auf. Und selbst wenn, so kenne seine Mandantin diese Inhalte gar nicht, weshalb Vorsatz ausscheide.
Unter Polizeischutz machte gestern ein Theologiestudent aus Norddeutschland seine Aussage. Er war beim Surfen zufällig auf die Website der Buchhändlerin gelangt. Als er dort mehrere Dutzend volksverhetzende Schriften vorfand, erstattete er Anzeige. Auch auf anderen Websites war der Student auf rechtsradikale Schriften gestoßen, was zu Ermittlungsverfahren in Berlin und Passau führte. Nach dem gestrigen Prozess musste sich der Zeuge Unflätigkeiten von einzelnen Personen aus der braunen Anhängerschaft der Angeklagten anhören: So wurde er als Denunziant und Stasi-Spitzel beschimpft. Die rechte Szene betreibe eine wahre Hetzjagd gegen ihn, verfolge ihn und verunglimpfe ihn im Internet, schilderte der Student am Rande der Verhandlung. Als er seinerzeit, was er als seine Bürgerpflicht empfand, die Anzeigen erstattete, habe er gedacht: „Der Staat kümmert sich drum.“ Dass letztlich er zur Zielscheibe rechtsradikaler Fanatiker werden würde, habe er nicht vorhergesehen.
Dienstag, 07 November, 2006