ute maria hat geschrieben:
> Ansonsten sollten Sie wissen, dass eine
> Einstweilige Verfügung meistens ein anhängiges
> Gerichtsverfahren bedingt ... was durchaus korrekt
> ist und der engültigen Wahrheitsfindung dient.
Wie schätzen denn Frau jur. die Chancen eines solchen Verfahrens ein wenn nicht mal eine einstweilige Verfügung durchkommt?
> Und woher wollen Sie wissen, ob die Einstweilige
> Verfügung vom Tisch ist, geschweige weshalb?
Naja, es gab in der Sendung keine Stellungnahme wie die in der Verfügung geforderte.
> Sollten Sie in der Lage sein, Ihr
> Schwarz-Weiss-Denken für einen Moment ausser Acht
> zu lassen,
Häh? Welches Schwarz-Weiß-Denken? Die einstweilige Verfügung ist abgewiesen worden. Da gibts kein Grau.