die forderung nach einer gegendarstellung im öffenrlich-rechtlichen rundfunk stellt einen schweren eingriff in die sendehoheit der sendeanstalt dar. daher muss über diesen antrag in mündlicher verhandlung verhandelt werden.....
es gilt:
Ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung zu befürchten, kann der Gegner vorab durch das Hinterlegen einer Schutzschrift bei den als zuständig in Frage kommenden Gerichten seinen Standpunkt dem Gericht bereits frühzeitig zu Gehör bringen. Ist die einstweilige Verfügung erlassen worden, kann der Antragsgegner mittels Widerspruchs erreichen, dass das Gericht über die einstweilige Maßnahme mündlich verhandelt und durch Urteil entscheidet.
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