zitat von ihnen:
" Man hört fast immer nur davon dass der Patient dann irgendwann zum Arzt wollte, aber mitnichten überwiesen wurde."
frage:
1. seit wann sind wir heilpraktiker denn überhaupt befugt überweisungen auszustellen?
meiner meinung nach haben wir es doch hier mit mündigen bürgern zu tun, die jederzeit einen arzt ihres vertrauens konsultieren können.
oder möchten sie uns vielleicht jetzt auch noch unterstellen, dass wir diese patienten daran hindern würden.
dies entspreche ja dann wohl dem tatbestand der nötigung.
sollte ihnen persönlich solch ein fall bekannt sein, dann tun sie, auch in unserem sinne, gut daran diesen dem zuständigen berufsverband (...ja die gibt es sogar bei uns) zu melden, oder den betreffenden heilpraktiker direkt anzuzeigen ; denn dies verhalten entspräche nun wirklich nicht der ethik unseres berufstands.
lg
mandyla/ heilpraktikerin