Baerbel
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Aus aktuellem Anlaß möchte ich auf die heutige Ausgabe des arznei-Telegramm (a.t.i.) verweisen.
Bereits in „Leben mit Zukunft“, Nr. 1 Januar/Februar 2007,
klein-klein-verlag habe ich auf MEDReport Nr. 33 verwiesen. Dort war
u.a. zu der jüngst schnell empfohlenen HPV-Impfung zu lesen, dass man –
so Prof. Dr. Achim Schneider (Charité) – in einer
Monte-Carlo-Simulation (ein mathematisches Simulationsmodell auf der
Grundlage von Zufallszahlen und Wahrscheinlichkeitsrechnung als
Zufallsexperiment) den Nutzen der Impfung ermittelt habe. Auf den
Internet-Seiten des Instituts für Experimentalphysik an der Universität
Wien ist zu lesen: „Der Begriff Monte-Carlo-Methode entstand in den
1940er Jahren, als man im Zusammenhang mit dem Bau der Atombombe die
Simulation von Zufallsprozessen erstmals in größerem Stil
einsetzte.(....)“ Die Bezeichnung ist eine Anspielung auf den für
Glücksspiele bekannten Ort, da die Grundlagen des Verfahrens
Zufallszahlen sind, wie man sie auch mit einem Rouletterad erzeugen
könnte...(recherchiert von Veronika Widmer in „Leben mit Zukunft“ Nr.
1). Die Ermittlung des Nutzens der HPV-Impfung stellt sich also – und
das ist kein schlechter Witz, sondern absolute Realität – als
Glücksspielberechnung dar! Nun heute u.a. die ernüchternden Daten im a.t.i. 6/2007 mit dem Titel „Nutzen zu hoch eingeschätzt?“:
„Für Aufregung sorgte in den letzten Wochen die von einer
Verbraucherschutzorganisation ins Netz gestellten in den USA bislang
dokumentierten 1.637 Spontanberichte über mögliche unerwünschte
Wirkungen, darunter 371 schwerwiegende Ereignisse wie Krampfanfall,
Guillain-Barré-Syndrom und Fazialislähmung sowie drei Todesfälle...“,
wobei darauf verwiesen wird, dass zwei der Todesfälle sich bei
gleichzeitiger Einnahme oraler Kontrazeptiva (Hormonpräparate zur
Empfängnisverhütung) ereigneten. Das ist das Ergebnis zur
HPV- Impfempfehlung der STIKO unter Leitung von Prof. Dr. Schmitt
(mit seinen Posten und Pöstchen u.a. auch in der Pharmabranche,
veröffentlicht in "Leben mit Zukunft" Nr. 4/2006, S.5 und A.t.i.
4/2007), die entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom
20.07.2005 (Az. B 9a/9 VJ 2/04 R) ohne eine
wissenschaftlich-epidemiologisch gesicherte Nutzen-Lastenanalyse mit
dem Nachweis der tolerablen Lasten herausgegeben wurde. Eltern von
9-12-jährigen Mädchen, fragt nach der Nutzen-Lastenanalyse zur
HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und nach den Erfassungssystemen
insbesondere zu den Impfschäden, bevor Ihr Eure Töchter einem
medizinischen Lotteriespiel aussetzt! Schlimm genug, dass die
Krankenkassen als Solidargemeinschaft diesen Unfug auch noch nach der
Gesundheitsreform (verantwortliche Ministerin Ulla Schmidt)
finanzieren müssen! Bleibt gesund! Bärbel
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