Baerbel
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Seit dem 21.09.2007 läuft im Deutschen Bundestag eine Petition, die hier im Forum Diskussionsgrundlage sein kann: Pet 2-16-15-2120-014604 Arzneimittelwesen
Wie in der öffentlichen Diskussion zu der Petition Nr. 170 von
Severin Mundl dokumentiert ist, existiert zu keinem von der STIKO
(=Ständige Impfkommission) des RKI (=Robert-Koch-Institut) empfohlenen
Impfstoff eine wissenschaftlich korrekte und nachvollziehbare
Nutzen-Risiko-Analyse. Dies entspricht aus folgenden Gründen den Tatsachen:
1. Wie das RKI selbst in seinem Organ "Epidemiologisches Bulletin" Nr.
30, 29.Juli 2005, S. 269 öffentlicht dokumentiert hat, sind
Antikörpertiter-(=serologische)Testverfahren UNGEEIGNET ZUR ERMITTLUNG
EINES UNKLAREN IMPFSTATUS. Mit diesen UNGEEIGNETEN SEROLOGISCHEN
TESTVERFAHREN wird zur Zeit der Nachweis behauptet, daß Impfungen
SCHUTZimpfungen im Sinne des IfSG (=Infektionsschutzgesetz) sein
sollen. Die Erhebung statistischer Daten zu Erkrankungszahlen Geimpfter
bzgl. meldepflichtiger Krankheiten ist im IfSG nicht vorgesehen und
wird nicht vorgenommen. Mithin gibt es KEINEN GESICHERTEN Nachweis des
Nutzens. 2. In dem Bundesgesundheitsblatt 4/2002, Band 45, Vol.4,
S. 319 wird u.a. "FEHLENDES VERSTÄNDNIS DER EINER IMPFFOLGE ZU GRUNDE
LIEGENDEN BIOLOGISCHEN ABLÄUFE" als "WISSENSLÜCKEN" öffentlich
dokumentiert. Daraus folgt, daß es zu den Gesundheitsschäden als
Impffolgen keine ausreichenden, geschweige denn fundierten Kenntnisse
gibt. Diese Wissenslücken schlagen sich in den Vorgaben der AHP
(=Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit in
versorgungsrechtlichen Impfschadensanerkennungsverfahren) nieder, die
nicht etwa die Nebenwirkungen der Beipackzettel zum Gegenstand haben,
sondern willkürliche, auf Wissenslücken (unzureichende Studien etc.)
basierende Einschränkungen vornehmen, um Ablehnungen von Impfschäden zu
erleichtern. Wenn zum einen der Nutzen und zum
anderen die Risiken eines Impfstoffes nicht beweisbar und bekannt sind,
kann es auch keine Information darüber geben, ob der behauptete
angebliche Nutzen tatsächlich gegenüber den unbekannten Risiken
überwiegt. Aufgrund dieser WISSENSLÜCKEN erfüllen die derzeitig
öffentlich empfohlenen Impfstoffe nicht die Ist-Vorgaben des IfSG zum
Begriff SCHUTZimpfung. Es besteht daher weder eine Grundlage für eine
öffentliche Impfempfehlung noch für eine rechtswirksame
Impfeinwilligung, weil kein Impfarzt über die notwendigen
Informationen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis irgendeines Impfstoffes im
Rahmen der rechtlich notwendigen Patientenaufklärung vor einer Impfung
verfügt. Der Bundestag ist also aufgefordert, im Sinne des
Patientenschutzes und der Anforderungen des Art. 2 (2) GG (Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit) die bundeseinheitlich
gesetzlichen Vorschriften für die Erstellung einer ÖFFENTLICH
ZUGÄNGLICHEN NUTZEN-RISIKO-ANALYSE als unverzichtbare Voraussetzung
jeder Impfempfehlung im IfSG zu verankern. Z.Zt. verstößt jede
Impfempfehlung gegen Art. 2 (2) GG und ist damit
verfassungswidrig. Die Petition wurde dann noch
ergänzt um den Nachtrag, dass diese Eingabe die rechtsstaatliche
Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20.07.2005, Az. B
9a/9 VJ 2/04 R fordert, in dem es heißt: "Die Impfempfehlung muss
dabei immer im Blick haben, dass dieses Ziel (Förderung der
Impfbeteiligung und Gesundheitsschutz des Einzelnen und des Kollektivs,
Anm.d.Verf.) nur erreicht werden kann, wenn die Schäden durch Impfungen
möglichst gering gehalten werden, was nur dann gewährleistet ist, wenn
auf grund des strengen Zulassungsverfahrens die mit der Impfung
verbundenen gesundheitlichen Risiken bekannt sind und tolerabel im
Sinne einer Nutzen-Lastenanlyse angesehen werden können."
Grundsätzlich bin ich FÜR Impfungen, die diese Anforderungen auf der
Grundlage eines wissenschaftlich-epidemiologisch gesicherten
Erfassungsverfahrens für Nutzen und Risiken von Impfungen erfüllen. Ich
muss aber leider auch sagen, dass bisher zu KEINEM EINZIGEN Impfstoff
ein solches Erfassungssystem existiert. Daher bin GEGEN alle Impfungen,
die derzeit ohne diese Anforderung zu erfüllen, staatlich empfohlen
sind. Vielleicht sollte darüber diskutiert werden, was unter
Nutzen und Lasten zu verstehen ist und wie diese überhaupt erfassbar
werden. Spätestens dann kommt es zum Aha-Effekt, besonders, wenn man
aktuell auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts liest, dass die
derzeitigen Melderaten (zu Risiken) keine Rückschlüsse auf die
Häufigkeit von Impfschäden zulassen - von Erfassungssystemen zum Nutzen
von Impfungen ganz zu schweigen.
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