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01.07.2007 um 17:40:20

Petition zu Impfempfehlungen (Gelesen: 97 mal)
Baerbel
Mitglied ***
***




Beiträge: 62
Petition zu Impfempfehlungen
12.06.2007 um 15:07:59
 
Seit dem 21.09.2007 läuft im Deutschen Bundestag eine Petition, die hier im Forum  Diskussionsgrundlage sein kann:
Pet 2-16-15-2120-014604 Arzneimittelwesen  
Wie  in der öffentlichen Diskussion zu der Petition Nr. 170 von Severin Mundl dokumentiert ist, existiert zu keinem von der STIKO (=Ständige Impfkommission) des RKI (=Robert-Koch-Institut) empfohlenen Impfstoff eine wissenschaftlich korrekte und nachvollziehbare Nutzen-Risiko-Analyse.
Dies entspricht aus folgenden Gründen den Tatsachen:  
1. Wie das RKI selbst in seinem Organ "Epidemiologisches Bulletin" Nr. 30, 29.Juli 2005, S. 269 öffentlicht dokumentiert hat, sind Antikörpertiter-(=serologische)Testverfahren UNGEEIGNET ZUR ERMITTLUNG EINES UNKLAREN IMPFSTATUS. Mit diesen UNGEEIGNETEN SEROLOGISCHEN TESTVERFAHREN wird zur Zeit der Nachweis behauptet, daß Impfungen SCHUTZimpfungen im Sinne des IfSG (=Infektionsschutzgesetz) sein sollen. Die Erhebung statistischer Daten zu Erkrankungszahlen Geimpfter bzgl. meldepflichtiger Krankheiten ist im IfSG nicht vorgesehen und wird nicht vorgenommen. Mithin gibt es KEINEN GESICHERTEN Nachweis des Nutzens.
2. In dem Bundesgesundheitsblatt 4/2002, Band 45, Vol.4, S. 319 wird u.a. "FEHLENDES VERSTÄNDNIS DER EINER IMPFFOLGE ZU GRUNDE LIEGENDEN BIOLOGISCHEN ABLÄUFE" als "WISSENSLÜCKEN" öffentlich dokumentiert. Daraus folgt, daß es zu den Gesundheitsschäden als Impffolgen keine ausreichenden, geschweige denn fundierten Kenntnisse gibt. Diese Wissenslücken schlagen sich in den Vorgaben der AHP (=Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit in versorgungsrechtlichen Impfschadensanerkennungsverfahren) nieder, die nicht etwa die Nebenwirkungen der Beipackzettel zum Gegenstand haben, sondern willkürliche, auf Wissenslücken (unzureichende Studien etc.) basierende Einschränkungen vornehmen, um Ablehnungen von Impfschäden zu erleichtern.    
Wenn zum einen der Nutzen und zum anderen die Risiken eines Impfstoffes nicht beweisbar und bekannt sind, kann es auch keine Information darüber geben, ob der behauptete angebliche Nutzen tatsächlich gegenüber den unbekannten Risiken überwiegt. Aufgrund dieser WISSENSLÜCKEN erfüllen die derzeitig öffentlich empfohlenen Impfstoffe nicht die Ist-Vorgaben des IfSG zum Begriff SCHUTZimpfung. Es besteht daher weder eine Grundlage für eine öffentliche Impfempfehlung noch für eine rechtswirksame Impfeinwilligung, weil kein Impfarzt  über die notwendigen Informationen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis irgendeines Impfstoffes im Rahmen der rechtlich notwendigen Patientenaufklärung vor einer Impfung verfügt.  
Der Bundestag ist also aufgefordert, im Sinne des Patientenschutzes und der Anforderungen des Art. 2 (2) GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) die bundeseinheitlich gesetzlichen Vorschriften für die Erstellung einer ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN NUTZEN-RISIKO-ANALYSE als unverzichtbare Voraussetzung jeder Impfempfehlung im IfSG zu verankern.  Z.Zt. verstößt jede Impfempfehlung gegen Art. 2 (2) GG  und ist damit verfassungswidrig.  
 
Die Petition wurde dann noch ergänzt um den Nachtrag, dass diese Eingabe die rechtsstaatliche Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20.07.2005, Az. B 9a/9 VJ 2/04 R fordert, in dem es heißt:
"Die Impfempfehlung muss dabei immer im Blick haben, dass dieses Ziel (Förderung der Impfbeteiligung und Gesundheitsschutz des Einzelnen und des Kollektivs, Anm.d.Verf.) nur erreicht werden kann, wenn die Schäden durch Impfungen möglichst gering gehalten werden, was nur dann gewährleistet ist, wenn auf grund des strengen Zulassungsverfahrens die mit der Impfung verbundenen gesundheitlichen Risiken bekannt sind und tolerabel im Sinne einer Nutzen-Lastenanlyse angesehen werden können."
 
Grundsätzlich bin ich FÜR Impfungen, die diese Anforderungen auf der Grundlage eines wissenschaftlich-epidemiologisch gesicherten Erfassungsverfahrens für Nutzen und Risiken von Impfungen erfüllen. Ich muss aber leider auch sagen, dass bisher zu KEINEM EINZIGEN Impfstoff ein solches Erfassungssystem existiert. Daher bin GEGEN alle Impfungen, die derzeit ohne diese Anforderung zu erfüllen, staatlich empfohlen sind.
Vielleicht sollte darüber diskutiert werden, was unter Nutzen und Lasten zu verstehen ist und wie diese überhaupt erfassbar werden. Spätestens dann kommt es zum Aha-Effekt, besonders, wenn man aktuell auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts liest, dass die derzeitigen Melderaten (zu Risiken) keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit von Impfschäden zulassen - von Erfassungssystemen zum Nutzen von Impfungen ganz zu schweigen.  
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