
Die Gesetzliche Krankenversicherung
Arbeitnehmer unter der Pflichtversicherungsgrenze von 46.800
€ pro Jahr (3.900 € pro Monat) sowie Arbeitslose,
Hausfrauen und teilweise auch Selbständige sind in der
gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Die Durchführung erfolgt über das Umlageverfahren.
Das heisst, die Beiträge aller Mitglieder werden gesammelt
und zur Leistungsabrechnung herangezogen. Die Beiträge
orientieren sich nicht an Leistungen oder nach Risiko des Einzelnen,
sondern nach dem Einkommen. Besser Verdienende zahlen demzufolge
für andere mit. Jedoch gibt es nach oben eine Beschränkung.
Der Maximalbeitrag liegt bei einem Monatseinkommen von 3525
Euro. Eine Kündigung ist immer zum Ende des übernächsten
Monats möglich, wenn bereits 18 Monate Mindestzugehörigkeit
zur Krankenversicherung bestehen.