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Die Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer unter der Pflichtversicherungsgrenze von 46.800 € pro Jahr (3.900 € pro Monat) sowie Arbeitslose, Hausfrauen und teilweise auch Selbständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Die Durchführung erfolgt über das Umlageverfahren. Das heisst, die Beiträge aller Mitglieder werden gesammelt und zur Leistungsabrechnung herangezogen. Die Beiträge orientieren sich nicht an Leistungen oder nach Risiko des Einzelnen, sondern nach dem Einkommen. Besser Verdienende zahlen demzufolge für andere mit. Jedoch gibt es nach oben eine Beschränkung. Der Maximalbeitrag liegt bei einem Monatseinkommen von 3525 Euro. Eine Kündigung ist immer zum Ende des übernächsten Monats möglich, wenn bereits 18 Monate Mindestzugehörigkeit zur Krankenversicherung bestehen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Vorteile Gesetzliche Krankenversicherung
Nachteile Gesetzliche Krankenversicherung

 

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