
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung.
Der Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters des Versicherungsnehmers
führen zum Versicherungsfall. Eine Lebensversicherung wird
immer zwischen einem Versicherungsnehmer und speziellen Versicherungsunternehmen
geschlossen. Hierbei entscheidet sich der Kunde für einen
bestimmten Tarif. Dieser regelt dann den genauen Umfang der
Versicherung. Es werden verschiedene Arten von Lebensversicherungen
unterschieden. Hierbei sind die Risikolebensversicherung, die
Kapitallebensversicherung, die Fondsgebundene Lebensversicherung
und die Rentenversicherung zu nennen.
Eine Risikolebensversicherung zahlt bei Tod des Versicherungsnehmers
die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten aus. Sie wird
zur Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen,
zur Sicherung von Verbindlichkeiten benutzt.
Eine Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus
Todesfallabsicherung mit einer Sparanlage. Diese Versicherung
zahlt bei Tod des Versicherungsnehmers die Todesfallsumme an
die Bezugsberechtigten. Erlebt der Versicherungsnehmer den Ablauf
der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die
Bezugsberechtigte Person (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt.
Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist ähnlich
wie eine Kapitallebensversicherung. Der große Unterschied
besteht in den Sparanteilen. Hier investiert der Versicherungsnehmer
in einen Investmentfonds. Dabei kann der der Versicherungsnehmer
meist einen oder mehrere Investmentfonds auswählen.