
Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet besonders für
Familien, ältere Menschen und Kranke Vorteile. Durch die
sogenannte Familienversicherung sind Kinder bis zum Beginn der
Ausbildung beitragsfrei mitversichert, des weiteren fallen für
die Kinder wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben keinerlei Zuzahlungen zu Medikamenten und anderen ärztlichen
Leistungen an. Ebenso beitragsfrei sind Ehepartner, die sich
im Erziehungsurlaub befinden bzw. keiner Tätigkeit mit
einem Einkommen von mehr als 335 € nachgehen, mitversichert.
Für ältere Menschen liegt der Vorteil darin, dass
sie, wenn sie Rente beziehen und die zweite Hälfte ihres
Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenversicheurng versichert
waren, in die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) eingestuft
werden, dadurch zahlen sie nur den halben Beitrag, bemessen
an der Höhe der Rente. Nebeneinkünfte werden hier
nicht herangezogen wodurch sie einen stark reduzierten Beitrag
zahlen. Gerade auch für kranke Menschen ist die gesetzliche
Krankenversicherung von Vorteil, auch wenn sie nicht pflichtversichert
sind, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein
Annahmezwang. Das bedeutet, dass die Versicherer jeden aufnehmen
müssen, der bei ihnen versichert sein möchte, ohne
Rücksicht auf den Gesundheitszustand und das damit verbundene
Risiko des Einzelnen. Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen
Krankenversicherung besteht darin, dass die Versicherten die
Krankenkasse nach 18 Monaten Zugehörigkeit wechseln können.