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Author Topic: kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden  (Read 1038 times)

ama

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kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden
« on: February 27, 2006, 12:48:03 AM »

Aus dem Usenet :

[*QUOTE*]
X-Admin: news@aol.com
From: anonymouslog@aol.com (Anonymouslog)
Newsgroups: de.alt.naturheilkunde
Date: 14 Jun 2004 16:26:59 GMT
References: <40c1eb37.2057930@news.t-online.de>
Subject: Re: Homöopathie
Message-ID: <20040614122659.02583.00000331@mb-m07.aol.com>

In article <40c1eb37.2057930@news.t-online.de>, WolfgangV@t-online.de (W.
Vogel) writes:

>Homöopathie gegen Mandelentzündung  

fallls es von Interesse ist, verweise ich auf ein Urteil des
LG Hamburg (Az 416 0 309/03) vom 31.1.2004. Es lautet
im Leitsatz: "Die Auslobung eines fiktiv zugelassenen,
homöopathischen Arzneimittels mit Aussagen, die zum
Ausdruck bringen, dass bei Weiterführung der gewohnten
Ernährung des Anwenders lediglich die zusätzliche Ein-
nahme des Mittels zu einer Gewichtsabnahme führe, ver-
letzt §§ 3 UWG, 3 HWG, sofern die Wirkungsbehauptungen
wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht standhalten".

Einfach ausgedrückt: wer ein Produkt mit falschen oder
unbewiesenen Wirkaussagen bewirbt, kann dafür zur
Rechenschaft gezogen werden. Das gilt auch für
Homöopathen.....
[*/QUOTE*]
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