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Author Topic: Peter Zeller über Homöopathie  (Read 1590 times)

ama

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Peter Zeller über Homöopathie
« on: August 06, 2006, 06:35:07 AM »

Aus dem Usenet:

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From: Peter Zeller (drzeller@t-online.de)
Subject: Info zur Homöopathie
Newsgroups: de.sci.physik
View: Complete Thread (5 articles) | Original Format
Date: 2001-12-29 02:37:33 PST

Eure Antworten zeigen, daß Physiker eher verschwommene Ansichten über
die Homöopathie haben. Für diejenigen, die es interessiert, ein Auszug
aus meiner Untersuchung: Medizin & Pseudomedizin.
Fragen dazu beantworte ich gerne.
§ 45. Homöopathie I. Seit ihrer Geburt vor fast 200 Jahren (1. Auflage
des Organon 1810) sind gegen die Homöopathie viele valide Argumente (z.
B. STOLBERG M: Die Homöopathie auf dem Prüfstein. Der erste
Doppelblindversuch der Medizingeschichte im Jahr 1835. Münch. Med.
Wschr. 138, 1996) vorgebracht worden (vgl. dazu PROKOP, HOPFF), die ich
hier nicht wiederholen werde. Stattdessen werde ich zwei Argumente
vortragen, die m. W. in der Literatur noch nicht mitgeteilt worden sind.
Die Theorie der Homöopathie läßt sich in einem Satz formulieren:
"Jede Krankheit wird durch die Verdünnung und Potenzierung desjenigen
Mittels geheilt, das in seiner normalen Dosierung die gleichen Symptome
hervorruft wie die Krankheit selbst".
Die überaus komplexe Krankheitslehre - Krankheitsätiologie,
Krankheitspathogenese und Therapie - wird durch einen Satz beschrieben.
Dies widerspricht der Grunderkenntnis, daß einfache Systeme einfach,
komplexe aber nur komplex beschrieben werden können. Allein dadurch ist
die Homöopathie entwertet.
Diese Grunderkenntnis bedarf keiner näheren Erläuterung, sie ist
offensichtlich. Nach PRIGOGINE haben übrigens SZILARD und BRILLOUIN
die
Gültigkeit dieses Satzes in der Informationstheorie gezeigt.
Das zweite Argument ist: Dieser Satz hat nicht eigentlich den Charakter
einer wissenschaftlichen Theorie. Er wirkt einmal wie die Formulierung
eines Wunsches, es möge so sein, wie es sich ja auch im curentur des
similia similibus ausdrückt. Zum andern ist es eben nicht eine
statuierende Feststellung einer Natureigenschaft, sondern eine
Handlungsanweisung, ein Rezept, wie man vorzugehen hat, ein Algorithmus.
Weil es die Schwerkraft gibt, fällt der Apfel ist eine wissenschaftliche
Theorie, aber keine Handlungsanweisung.
Eines geht aus diesem Satz klar hervor: Diese These ist zwar
spekulativ, aber nachprüfbar (s. u. Insulin-Antikörper). Wenn die
Homöopathen dies unverändert nicht wahrhaben wollen, ist dies eine Folge
ihres autistisch-undisziplinierten Denkens.
Ein zweites wird auch klar: Was bitte ist eine normale Dosierung? Man
sieht: Die fehlende gedankliche Präzision dieses Denksystems ist schon
in seiner Wurzel angelegt.
Angesichts dieser Argumente ist es nicht zu verstehen, daß einzelne
Ärzte trotz ihrer Ausbildung die Homöopathie als valides Therapiesystem
ansehen. Die Ersetzung der rationalen Pharmakotherapie durch die
homöopathische Pseudotherapie und ihre Herbeiredung in den Medien
verbunden mit der Täuschung des Patienten ist in höchstem Maße unethisch
und sollte mit dem Entzug der Approbation geahndet werden.
§ 46. Homöopathie II: Homöopathie und Verdünnung. Bereits 1935 hatte
MADAUS in eigenen Forschungen festgestellt, daß bei der homöopathischen
Verdünnungsprozedur ein Teil der Wirkstoffmoleküle durch Adhäsion an der
Wand des Glasgefäßes dem Verdünnungsprozeß entzogen wird, ab D8 bis D12,
abhängig von Molekelstruktur und Ladungsverteilung der betrachteten
Substanz, wird der Verdünnungsgrad nicht mehr kalkulierbar. Das war eine
Entdeckung, die die Homöopathen ins Mark hätte treffen müssen, ist doch
die Verdünnung als gleichzeitige Potenzierung die Säule der
homöopathischen Theorie. Aber sie haben diesen Befund letztlich schlicht
ignoriert. Das legt den Gedanken nahe, daß es ihnen in ihrem Tun wohl
mehr darum ging, etwas zu tun und nicht so sehr um das, was sie tun.
Allerdings sind die Verhältnisse etwas komplizierter. Übereinstimmung
von rechnerischer und tatsächlicher Verdünnung hängen ab von:
Darreichungsart (fest, flüssig); für flüssige Darreichungen: Molekelart
(Molekelstruktur, Ladungsverteilung), Methode (Ein- bzw.
Mehrglasmethode), Löslichkeit des Stoffes im Verdünner (Alkohol,
Wasser), Verdünnungsverfahren (nur Wasser; nur Alkohol; Alkohol bei der
ersten und letzten Verdünnungsstufe mit Wasser in den Zwischenstufen).
1. Verreibungen fester Stoffe:
HAHNEMANN ging davon aus, daß mit fortgesetzter Verreibung die
Teilchengröße der Wirksubstanz immer kleiner und dadurch die die Wirkung
des Mittels immer größer werde. Tatsächlich wird die Teilchengröße
kleiner, allerdings nur bis etwa D6, danach bleibt sie konstant, so daß
die weitere Verreibung nur eine Verdünnung darstellt. Die Messung egibt
also einen Widerspruch zu HAHNEMANNs These.
ALTSCHUL (a.a.O., S. 79) sieht in der Verringerung der Teilchengröße
richtig eine Vergrößerung der Oberfläche und will durch die dadurch
erhöhte Kontaktfläche die Wirkungsteigerung erklären. Dieses Argument
ist nicht stichhaltig. Alle Wirksubstanzen müssen zur Entfaltung ihrer
Wirkung erst in Lösung gehen, das Körnchen festen Stoffs muß sich in
seine Molekeln auftrennen. Die Teilchengröße kann bestenfalls Ausmaß und
Geschwindigkeit der Resorption im Magen-Darm-Kanal beeinflussen, nicht
jedoch die Wirkung auf den Organismus. Diese hängt unverändert von der
Zahl der vorhandenen Molekeln ab.
2. Verdünnungen von Lösungen:
HAHNEMANN schrieb vor, daß für jede Verdünnung eine neue Flasche
(Mehrglasmethode) verwendet werden muß. Wegen der Adhäsion der
Wirkstoffmolekeln an der Innenfläche der Flaschenwand wird beim
Flaschenwechsel ein Teil der Wirkstoffmolekeln entfernt und damit dem
Verdünnungsprozeß entzogen. Die Konzentration sinkt also schneller, als
es der rechnerischen Verdünnungsstufe (D6-D7..Dxx) entspricht. Die
Messungen von KUHN ergaben, daß bei etwa D12 die letzten Molekeln
adhäriert werden (KUHN A: Kolloidchemie, Homöopathie und Medizin. Chem
Ztg Bd 59, S. 85, 1935; MADAUS G, a.a.O. Bd 2, S. 302 oben). Es muß
nicht erwähnt werden, daß der Grenzwert D12 von Substanz zu Substanz
verschieden ist, abhängig von den physikalisch-chemischen
Molekelmeßgrößen.
Damit ist gesichert, daß etwa ab D12 Deklaration und Inhalt nicht mehr
übereinstimmen - ein ernsthaftes pharmazeutisches Problem.
Wird die Hahnemannsche Vorschrift mißachtet, indem alle Verdünnungen in
einer Flasche ausgeführt werden (Einglasmethode), entsprechen die
Resultate am ehesten dem rechnerischen Ergebnis, wenn in allen
Verdünnungsstufen 60%iger Alkohol verwendet wird.
Gerade hier taucht aber eine neue Fehlerquelle auf: Aus Sparsamkeit
wurde die erste Stufe mit Alkohol verdünnt, alle weiteren mit Wasser und
erst die letzte wieder mit Alkohol (wir reden jetzt von der
Einglasmethode). Während der Wasservedünnung baut sich an der Innenwand
des einen Glases eine Wirkstoffschicht auf, die dann bei der
abschließenden Alkoholverdünnung als ganzes in Lösung geht. Im Versuch
von A. Kuhn zeigte sich, daß eine rechnerische D100, also
einhundertmaliges Verdünnen 1:10, de facto einer D6 entsprach!
Damit wird die Sache gemeingefährlich, denn es werden nicht nur
harmlose Substanzen, sondern auch starke Gifte verdünnt. Enthält die
Urtinktur ein Mol des Giftes oder des giftigen Schwermetalls, dann
enthält die vermeintliche D100 als tatsächliche D6 immerhin 6,023 . 1017
Molekeln des Giftes oder Schwermetalls - im Zweifelsfalle genug, um ein
Kind umzubringen.
Nach Madaus wurden diese Probleme auf Kongressen 1934 und 1936
diskutiert. Die damaligen Beschlüsse, im wesentlichen eine
Kennzeichnungspflicht der verwendeten Methode, können aber keinesfalls
als wirkliche Lösung angesehen werden - heutigentags existiert diese
Kennzeichnung nicht. Die Homöopathen wollen das Problem durch
Verdrängung lösen.
Eine unausweichliche Konsequenz ist, daß alle Therapieberichte seit
1800 bezüglich der Verdünnungsangaben Makulatur sind: Hatte der
Behandler mit einer D100 geheilt, wissen wir doch nicht, welche Dx es
wirklich war. Hier muß wenigstens eine Nachprüfung aller homöopathischen
Heilungen erfolgen, unter genauer Bestimmung der Konzentration des
Wirkstoffs in der Darreichungsform.
§ 47. Homöopathie III. Nachdem wir die Theorie der Homöopathie in einem
Satz zusammengefaßt haben, zeigt sich, daß dieser Satz ein Algorithmus
der Therapie ist. Der Begriff der Ätiologie der Krankheiten kommt darin
nicht vor, entsprechend bleibt jede Ätiologie unberücksichtigt, eine
Systematik der Krankheiten muß sich allein auf die Symptome, den
jeweiligen Symptomenkatalog stützen. Damit ist die homöopathische
Theorie auf jeden Fall unvollständig, weil sie einen wesentlichen Teil
der Krankheitslehre nicht erfaßt.
Für die hippokratische Medizin wäre dieser Einwand ohne Belang, aber im
Gegensatz zur hippokratischen Medizin wird die Homöopathie heute noch
als wahr behauptet.
§ 48. Homöopathie IV. Die Homöopathie kann eine Krankheit dann nicht
beschreiben, wenn die Ursache der Krankheit ein Mangel ist, d.i. das
Fehlen eines Stoffes. Das gilt für die Vitaminmangelkrankheiten wie für
den Diabetes, dessen Ursache ein relativer oder absoluter Mangel an
Insulin ist. Hier zeigt sich der klare Gegensatz zur Medizintheorie, die
diese Krankheiten beschreiben kann, so daß wir hier eine weitere
Einschränkung der Hoöopathie konstatieren müssen. So umfassend sich die
Homöopathie sonst gibt, so hat sie doch hier einen grundlegenden Defekt,
wenn man sie an der Medizintheorie mißt.
Die Homöopathie in ihrer erkenntnistheoretischen Grundlage zieht eine
Parallele:
Krankheit Þ Symptom a Stoff X Þ Symptom a
also:
(1) Krankheit Þ Symptom
(2) Stoff X Þ gleiches Symptom
(3) Verdünnung (Stoff X) = Therapie Þ Heilung
Die Theorie enthält aber nicht:
(2a) Fehlen von Stoff X Þ gleiches Symptom
Daraus resultiert der Defekt der Homöopathie, daß sie immer nur einen
Teil der bestehenden Krankheiten erfassen kann. Aus diesem
erkenntnistheoretischen Dilemma soll dann folgende Notlösung helfen:
(1) Gleichsetzung von Krankheit und Symptom:
Krankheit = Symptom, Symptom = Krankheit
(2) Stoff X Þ gleiches Symptom
(3) Verdünnung (Stoff X) = Therapie Þ Heilung(Symptom) =
Heilung(Krankheit)
So landet die Homöopathie zwangsläufig doch wieder bei der
symptomatischen Therapie.
§ 49. Homöopathie V: Homöopathie und Vergiftung. Betrachtet man den Satz
"Jede Krankheit wird durch die Verdünnung und Potenzierung desjenigen
Mittels geheilt, das in seiner normalen Dosierung die gleichen Symptome
hervorruft wie die Krankheit selbst", dann sieht man sofort, daß die
Vergiftung die ideale Krankheit für den Falsifizierungsversuch der
Homöopathie ist. Bei Vergiftungen gibt es einen Stoff, der in seiner
normalen Dosierung die Krankheit auslöst, es entstehen
Krankheitssymptome, die gemäß der homöopathischen Lehre das
Arzneimittelbild dieses Stoffes repräsentieren. Arzneimittelbild und
Symptombild der Krankheit sind damit in einer Weise identisch, wie es
schöner von der homöopathischen Theorie nicht gefordert werden kann. Die
Therapie ist damit festgelegt: Man gebe das vedünnte Gift und erziele
damit die Heilung. Aber was sollte es für einen Sinn haben, den vielen
Giftmolekülen im Körper des Kranken noch einige wenige weitere
hinzuzufügen!
Aus dieser Sackgasse soll nun eine Abfolge merkwürdiger Behauptungen
heraushelfen, die man zusammen als Informationstheorie der Homöopathie
nach Popp u. a. bezeichnen kann. Das Giftmolekül enthalte nämlich die
Information zu seiner eigenen Bekämpfung, ungeachtet dessen, in welchen
Organismus es gelangt. Durch Verdünnen und Verschütteln oder Verdünnen
und Verreiben wird diese Information an den Trägerstoff - Wasser,
Alkohol, Milchzucker - weitergegeben und zwar um so stärker, je mehr die
Verdünnung fortschreitet, je weniger Giftmoleküle also in der
Zubereitung vorhanden sind, dies sei der Mechanismus der Potenzierung.
Wer würde danach glauben, daß einige Löffelchen noch so potenzierten
Wassers ein Antidot darstellen?
Wir werden dies an einem konkreten Modell untersuchen. Cyanwasserstoff
(HCN) ist ein potentes Gift. Gelangt es in den Körper, dann blockiert es
die Atmungskette der Zellen durch die Blockade der oxidativen
Phosphorylierung, in dem es an das Cytochrom bindet (näheres in jedem
Lehrbuch der Biochemie). Damit kann die Zelle keine nutzbare Energie
gewinnen, die sie aber lebensnotwendig braucht für die energieabhängigen
Stoffwechselprozesse zur Aufrechterhaltung der
Konzentrationsungleichgewichte der Stoffe. Durch die entropiepositive
Diffusion kommt es jetzt zwangsläufig zur Gleichverteilung und damit zum
Tod der Zelle und des Organismus.
Aus eigenen Kräften kann die Zelle die Bindung des Cyanidions an die
Cytochromoxidase nicht beheben, sie ist also unrettbar verloren. Da
hilft auch keine noch so mystische homöopathische Information, sie
braucht materielle Hilfe von außen: Nur durch die Gabe eines schnellen
Ferrihämoglobinbildners (DMAP), der sich mit dem Cyanidkomplex bindet,
wird das dreiwertige Eisen der Cytochromoxidase wieder frei (MÜLLER).
Die homöopathische Therapie der Vergiftungen müßte erfolgreich sein,
wäre die Theorie der Homöopathie wahr. Sie ist es nicht, und deshalb
sind die Vergiftungen die zweifelsfreie Falsifizierung der Homöopathie.
An dieser Stelle wollen wir auf einen erkenntnistheoretischen Fehler
eingehen, der mit größter Selbstverständlichkeit ständig andernorts
gemacht wird, ohne daß er als Fehler erkannt wird. Es ist die ganz
selbstverständliche Zuweisung einer Eigenschaft a an ein Objekt A in der
Form A hat die Eigenschaft a oder A ist a oder Cyanwasserstoff ist
giftig. Das Cyanmolekül ist keineswegs per se giftig! Das Cyanmolekül
besitzt die Eigenschaft Masse, es hat eine räumliche molekulare
Struktur, eine definierte elektrische Ladungsverteilung im Raum und
weitere Eigenschaften, mit denen Moleküle charakterisiert werden können
(vgl. dazu z. B. RAUEN).
Was wir als Giftigkeit des Cyanmoleküls ansehen, entsteht als
Interaktion des Cyanmoleküls mit dem biologischen System Mensch. Nur
weil das biologische System eine lebensnotwendige Konstruktion enthält,
dessen Blockade tödlich ist, kann es zum deletären Verlauf kommen. In
einem anders konstruierten biologischen System könnte das Cyanmolekül
indifferent sein (die Anaerobier Clostridium perfringens und Clostridium
botulinum, die keinen Elektronentransport zum Sauerstoff brauchen und
für die Sauerstoff ein Gift ist, würden sich durch HCN kaum beeindrucken
lassen) oder eine völlig anders geartete Reaktion, z. B. die
Sinnesempfindung der Süße auslösen.
Die Giftigkeit ist also keine Eigenschaft des Cyans, sondern eine Folge
der Interaktion; die speziellen Folgen dieser Interaktion werden durch
die Art des biologischen Systems, z. B. von der Konstruktion eines
Rezeptors oder wie hier vom Ablauf einer chemischen Reaktionskette,
bestimmt und sind damit unabhängig vom Cyanmolekül.
Aus genau diesem Grund kann die Entgiftungsinformation auch nicht im
Cyanmolekül selbst liegen, wie es die Homöopathie implizit annimmt, denn
die Art und Weise der Entgiftungsmöglichkeit hängt alleine von der
Konstruktion des beteiligten biologischen Systems ab, je nach
biologischem System würde sie eine andere sein, so wie die Interaktion
selbst von System zu System eine andere ist.
Dieses Argument ist die terminale Katastrophe der Homöopathie.
§ 49a. Homöopathie VI: Das experimentum crucis. Die formalisierte
Darstellung erlaubt es, einen Test zu entwerfen, gegen den von
homöopathischer Seite nichts eingewendet werden kann: Man nehme einen
Patienten, dessen Diabetes durch Insulinantikörper verursacht wird.
Damit haben wir
1. eine Krankheit, deren Symptome durch einen definierten Eiweißstoff
ausgelöst werden, also das Symptombild als erfaßbarer Anteil des
Krankheitsbildes, von dem wir wissen, daß es von den Insulinantikörpern
bewirkt wird,
2. mit dem Symptomenbild der Insulinantikörper auch ihr
Arzneimittelbild, so daß wir nur noch
3. die Insulin-AK potenzieren müssen, um sie dann als Therapie anwenden
zu können.
Also wie in § 48:
(1) Diabetes Þ Diab.symptome
(2) Insulin-AK Þ Insulinmangel Þ gleiche Diab.symptome
(3) Potenzierung (Insulin-AK) = Therapie Þ Heilung.
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