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Author Topic: Ute Vogt beweist Wahrheitsgehalt der PISA-Studie  (Read 917 times)

ama

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Ute Vogt beweist Wahrheitsgehalt der PISA-Studie
« on: September 10, 2006, 01:47:56 AM »

[*QUOTE*]
From: renate.rat...@bigfoot.com (Renate Ratlos )
Newsgroups: de.alt.naturheilkunde
Subject: Ute Vogt beweist Wahrheitsgehalt der PISA-Studie
Date: Mon, 28 Jan 2002 05:57:32 GMT
Organization: Universe 2
Message-ID: <3c57e3df.1908478@news1.ewetel.de>


http://f24.parsimony.net/forum55247/messages/7188.htm
[Zitatanfang]
Schulausschluss: Pressemitteilung von MDB Ute Vogt
[ Forum Impfen ]
Geschrieben von Hans am 26. Januar 2002 12:20:54:

Als Antwort auf: Es grüßt die Realität: Schulausschluss ungeimpfter Kinder
geschrieben von Hans am 25. Januar 2002 20:07:24:

Ute Vogt
Mitglied des Bundestages
Vorsitzende des Innenaussusses
Bürgerforum Goethestraße 35, 75175 Pforzheim
07231 351420
07231 32991
ute.v...@t-online.de

Pressemitteilung
Pforzheim 17. Dezember 2001
Ute Vogt klärt auf: Ausschluss nichtgeimpfter Kinder war überzogen
Nicht geimpfte Kinder müssen nicht vom Besuch des Kindergartens
ausgeschlossen werden, wenn in der Einrichtung ein Fall von Mumps oder
Masern auftritt, das wurde Ute Vogt MdB jetzt auch vom Sozialministerium
Baden Württemberg in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete
bestätigt.
Aus einigen Kindergärten im Land, so auch aus Ersingen, hatten sich Eltern
an die SPD-Landesvorsitzende Ute Vogt gewandt, weil ihre nicht geimpften
Kinder vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen waren. Das örtliche
Gesundheitsamt hatte den Ausschluss der Kinder mit dem
Infektionsschutzgesetz begründet.
Ute Vogt stellte in Frage, dass der Ausschluss von gesunden Kindern die vom
Gesetz geforderte geeignete Maßnahme ist. Denn die Intention des
Infektionsschutzgesetzes ist es, die Sorgeberechtigten aufzuklären und sie
über die Bedeutung eines vollständigen Impfschutz zu informieren. Den
Sorgeberechtigten soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigener
Verantwortung gefährdete, also insbesondere ungeimpfte Kinder vor
Ansteckung zu schützen. Dies will das Gesetz insbesondere vor dem
Hintergrund, dass durch eine sogenannte Post-Exposition-Impfung, das heißt
durch eine bis zu drei Tage nach einer möglichen Infektion durchgeführten
Impfung, der Impfschutz ungeimpfter Kinder sicher gestellt werden kann.
Einen Impfzwang gibt es jedoch nicht, betonte Ute Vogt die
Eigenverantwortung der Sorgeberechtigten.
Der Ausschluss der Kinder des Kindergartens stellt insofern für
alleinerziehende Berufstätige ein großes Problem dar. Denn eine
Krankschreibung für die Bertreuung gesunder Kinder gibt es nicht und der
Urlaubsanspruch der Eltern reicht in der Regel kaum aus, um die
Ferienzeiten der Kindergärten abzudecken.
Die SPD-Landesvorsitzende hatte daher das Landesgesundheitsamt um
Aufklärung der Vorgänge gebeten. Als dem Landesgesundheitsamt vorgesetzte
Behörde bestätigte nun das Sozialministerium, dass sich der im
Infektionsschutzgesetz genannte Ausschluss vom Besuch der
Gemeinschaftseinrichtungen ausschließlich auf Personen bezieht, in deren
Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder der Verdacht
auf Mumps aufgetreten ist. weiter heißt es: „Die Empfehlungen wurden
ausschließlich irrtümlich dahingehend interpretiert, dass das
Betretungsverbot auch alle klinisch gesunden Kontaktpersonen im
Kindergarten beträfe. Insofern wurden bedauerlicherweise offenbar auch
Kinder vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen, auf die die Kriterien
des Infektionsschutzgesetzes nicht anzuwenden waren.“
[ Forum Impfen ]
[Zitatende]


Rücktritt, sofort!

RR
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