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Author Topic: Pressemitteilung: Produkttester "über den Tisch gezogen"  (Read 667 times)

ama

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Pressemitteilung: Produkttester "über den Tisch gezogen"
« on: October 10, 2006, 09:45:00 PM »

http://www.vzb.de/UNIQ116051624205327/link261602A.html

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
09.10.2006

Produkttester "über den Tisch gezogen"
Verbraucherzentrale berät zu zweifelhaften Verträgen

09.10.2006
Verbraucherzentrale berät zu zweifelhaften Verträgen

Immer wieder werden Verbraucher auf Internetseiten, in Anzeigen oder
telefonisch als „Produkttester“ geworben. Norbert Richter, Jurist bei der
Verbraucherzentrale Brandenburg, warnt davor: „Die angeblich für einen
geringen Beitrag zu erwerbenden Markenartikel erweisen sich oft als
wertloser Tand!“

Derzeit fällt die Firma EuCeVa mit ihrer Internetnetwerbung für
Produkttests auf. Abgebildete hochwertige Markenwaren assoziieren, dass
der einmalige Jahresbeitrag von 84 Euro ein Schnäppchenpreis sei – denn
nach dem Test darf man die Produkte behalten.

Im Kleingedruckten steht zwar, dass auch andere Produkte getestet werden.
Zudem könne man nicht zusagen, wann die Testpersonen Produkte zum Testen
bekommen. „Im schlimmsten Fall bekommt der Verbraucher eine Tube Zahnpasta
im Jahr zugeschickt und soll dafür dann einen Mitgliedsbeitrag von 84 Euro
pro Jahr zahlen!“, spitzt Verbraucherschützer Richter ein mögliches
Szenarium zu.

Doch wer liest im Internet das Kleingedruckte? Viele Verbraucher sind sich
nicht einmal dessen bewusst, dass sie einen Vertrag abschließen sollen und
kurze Zeit später eine Rechnung ins Haus flattern wird.

Jeder Betroffene, der sich auf diese Weise hintergangen fühlt, sollte mit
den Unterlagen eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale aufsuchen.

Jurist Richter bezweifelt, dass hier rechtswirksame Verträge abgeschlossen
wurden: "Wenn sich dies bei der Prüfung der Sachlage bestätigt, dann ist
die Forderung unbegründet und man ist nicht zur Zahlung verpflichtet!"

Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen Betrugsverdacht. Überdies
klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen unerlaubter
Telefonwerbung (in erster Instanz erfolgreich, Landgericht Lüneburg, AZ: 7
O 88/05 vom 07.07.05, Berufung wurde beim OLG Celle eingelegt).

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr
(12 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr
(1 /min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stand: 09.10.2006

Dieser Internet-Auftritt ist ein gemeinsames Informationsangebot der
Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt  

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link261602A.html
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