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Author Topic: "Wer von einem Arzt zum anderen geht, der gehört zum Psychiater!!"  (Read 698 times)

ama

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Wer von einem Arzt zum anderen geht, der gehört zum Psychiater!!

DAS Forum f. Medizin, Heilkunde und Medizinkritik
Geschrieben von i386 am 14. September 2002 16:09:08:

Alle Patienten, die unglücklicherweise zuerst zu einem Pfuscher gingen, dürfen nicht wechseln. Wechsel wird mit Einweisung in die Klapse bestraft. Hat Doci Vogelsang doch recht mit seiner Behauptung der geplanmäßigen Bevölkerungsvernichtung?

[ZITAT]
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"Datum: 14.09.2002 15:30:18 Autor: Rentnerin2002 ©

Voreingenommene und parteiische Richter-Gutachter u. Staatsanwälte.

Als Klägerin in einem Verfahren gegen die LVA Rheinland Pfalz vor dem Sozialgericht Mainz, welches durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, stellte ich in Folge Strafanträge gegen Gutachter und Richter des Sozialgerichts Mainz, sowie gegen LVA Gutachter. Vor einiger Zeit habe ich Akteneinsicht in Person in die Gerichtsakte genommen, dort befand sich eine Verfügung einer gerichtsfremden Person, was ich ja schon seit einiger Zeit vermutet habe, traf ein. Hier ist offensichtlich davon auszugehen, dass diese Person Einfluss auf das oben genannte Verfahren genommen hat.

Da noch etliche Unklarheiten bestanden, wandte ich mich an den Präsidenten des Sozialgerichts Mainz zwecks Klärung meiner begehrten Auskünfte, und unter anderem den Verfasser und Unterzeichner dieser Verfügung namhaft zu machen.

Da der Präsident nicht bereit ist, dies zu klären, sondern er regelmäßig mit schwammigen Sätzen wie: Eine Verfügung einer gerichtsfremden Person kann ich nicht erkennen; oder: Die Verfügung…. erfolgte durch den Vertreter des Präsidenten... antwortete, obgleich er weis, dass jede Person die eine Verfügung zu den Akten gibt, verpflichtet ist sich durch eine lesbare Unterschrift zu identifizieren, sowie die Vermutung nahe liegt, dass ein Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz gleichen Namens der Unterzeichner dieser Verfügung sein könnte, habe ich Strafantrag gestellt und lasse gegen Unbekannt ermitteln, da der Verdacht nicht von der Hand zu weisen ist, dass Personen welche der Justiz nahe stehen, versuchen diesen Sachverhalt zu vertuschen, zumal die entsprechenden Beweise ersichtlich aus den Akten entfernt wurden. Den Generalstaatsanwalt habe ich ersucht, die Ermittlungen einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen, da hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Staatsanwaltschaft Mainz, insbesondere deren Behördenleiter in der Sache voreingenommen und befangen sind.

In einem Interview mit der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 12. Januar 2002 antwortete der Minister Gerster auf eine Frage des Redaktionsmitglieds: Was habe ich denn von der freien Arztwahl? Wer von einem Arzt zum anderen geht, der gehört zum Psychiater!! Bei einer derartigen Einstellung der Landesregierung gegenüber den Bürgern, die sie gewählt haben, muss man davon ausgehen, dass die Politiker sich nicht scheuen, Einfluss auf richterliche Entscheidungen zu nehmen.

Ich wähle die Veröffentlichung im Internet, da es anscheinend der Presse nicht erlaubt ist, dies zu veröffentlichen. Dies nennt man Pressefreiheit.

Christa Korge"
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[/ZITAT]


Löschfix
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Wer zu einem Pfuscher geht, ist arm dran. Daß er dann aber nicht einmal mehr zu einem anderen Arzt gehen darf, betoniert das System des Pfuschs wie Mafiazement an den Füßen derer, die die Mafiahenker in den Hudson werfen.

In Deutschland geht das alles ganz legal, fein säuberlich geregelt, eingefädelt von den Ärzten und patronisiert von den Politikern...


Und es geht so einiges mehr in Deutschland, im Würgegriff der Mafia...
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