TG-1 * Transgallaxys Forum 1

Pages: [1]

Author Topic: RBB-Kontraste: Sendung über die GNM und das Hamer-Opfer Carmen  (Read 3830 times)

Rauchwolke

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 389
Logged

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1116
RBB-Kontraste: Sendung über die GNM und das Hamer-Opfer Carmen
« Reply #1 on: August 11, 2007, 03:37:18 PM »

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/sendung_jsp.html

Da ist ein Video !

Dies ist der Text dazu:

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_6265727.html

[*/QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Keine Kontrolle, keine Sanktionen – Patienten sind gefährlichen Heilpraktikern ausgeliefert

Sendung vom 09. August 2007, Autor: Caroline Walter und Alexander Kobylinski
Real Video

Wenn Heilpraktiker pfuschen, ist der Patient zumeist machtlos: Wort
steht gegen Wort, denn der Heilpraktiker muss nichts dokumentieren.
Und so haben auch die Gesundheitsämter kaum eine Möglichkeit, den
gefährlichen Heilpraktikern die Zulassung zu entziehen. Ein Gesetz aus
dem Jahr 1939 erlaubt fast jedem als Heilpraktiker zu arbeiten, eine
Berufsordnung oder ein Standesrecht gibt es nicht. Heilpraktiker, die
Patienten gefährden, müssen also kaum etwas befürchten. Caroline
Walter berichtet über die Untätigkeit des Staates.

Zum Heilpraktiker zu gehen, das ist für viele Menschen nichts
Besonderes. Vielleicht helfen ja Akupressur oder Globoli-Kügelchen
bei dem einen oder anderen. Viele setzen jedenfalls ihre Hoffnung
auf Heilpraktiker. Und die Hoffnung ist groß in Deutschland: Rund
20.000 sind gemeldet. Sie haben mehr Freiheiten als jeder Arzt, aber
ihre Methoden hinterfragt keiner. Von Patientenschutz kann keine
Rede sein. Behandlungsfehler gelangen kaum an die Öffentlichkeit.
Caroline Walter und Alexander Kobylinski haben das deutsche
Heilpraktikerwesen genauer unter die Lupe genommen.

Wenn Wilhelm Schmidt auf seinem Hof arbeitet, lauert überall
Verletzungsgefahr. An den Spitzen des Gabelstaplers oder anderen
Geräten verletzt er sich immer wieder. Denn er ist auf dem linken Auge
praktisch blind.

Wilhelm Schmidt hatte einer Heilpraktikerin vertraut. Sie versprach ihm,
seinen Augentumor zu heilen. Eine neue Hoffnung für ihn. Sein
Augenarzt hatte ihm Medikamente gegeben, um den Druck im Auge
niedrig zu halten. Durch den Tumor ist er viel zu hoch.
Doch die Heilpraktikerin interessierte das nicht.

Wilhelm Schmidt
"Die Heilpraktikerin hat gesagt, es gibt nur dann einen
Heilungserfolg, wenn ich die schulmedizinischen Medikamente absetze
und ihre Alternativmedizin, Globulis, anwende."

KONTRASTE
"Hat sie verlangt, dass Sie die Medikamente absetzen?“

Wilhelm Schmidt
"Ja, das hat sie in einer ziemlich ultimativen Form von mir verlangt."

Kurz darauf bekam er starke Sehstörungen. Er konnte nicht mehr lesen,
irgendwann auf zwei Meter niemanden mehr erkennen. Die
Heilpraktikerin behauptete, das gehöre zum Heilungsprozess.
Als er es mit dem Druck im Auge nicht mehr aushält, geht er wieder
zum Augenarzt. Die schockierende Diagnose: Der Augendruck war
dreimal so hoch wie normal und das hat den Sehnerv für immer zerstört.
Für Prof. Rieck, Spezialist an der Augenklinik der Berliner Charite, war
die Behandlung der Heilpraktikerin grob fahrlässig.

Prof. Peter Rieck, Augenklinik Berliner Charité
"Ich finde es unverantwortlich, dass diese Heilpraktikerin den
Patienten geraten hat, diese Medikamente abzusetzen, weil die
Medikamente dafür da waren, das Augenlicht zu erhalten. Setze ich
diese Medikamente ab, kommt es unweigerlich zu einem starken
Wiederanstieg des Augeninnendruckes und damit eben zu einer
irreversiblen Schädigung des Sehnerven."

Wilhelm Schmidt hat sein Sehvermögen auf dem linken Auge verloren.
Sein Alltag ist jetzt extrem eingeschränkt, beim Arbeiten auf dem Hof ist
er oft auf Hilfe angewiesen.

Über die Heilpraktikerin hat er sich bei den Behörden beschwert.

Wilhelm Schmidt
"Nach dieser Erfahrung mit dem Auge habe ich dann, um Schaden von
Dritten, von anderen Patienten, abzuwenden, mich an das
Gesundheitsamt gewendet, mit der Bitte gegen solche Praktiken
vorzugehen. Ich bin heute enttäuscht darüber, dass die
Gesundheitsämter offensichtlich oder anscheinend keine Möglichkeiten
haben, gegen so was vorzugehen."

Die Heilpraktikerin hat gegenüber der Behörde den Vorwurf abgestritten,
sie habe vom Patienten verlangt, Medikamente abzusetzen.

Und so kann sie ungehindert weitermachen. Viele Patienten lassen sich
von der Homöopathin behandeln. Das ist sie, Gudrun Sarampoi. Vor
einigen Wochen hielt sie eines ihrer Patientenseminare ab. Das
zugespielte Material zeigt, dass sie gefährliche Therapien propagiert.
Stundenlang redet sie über ihren Feind - die Schulmedizin. Und rät:
Gedächtnisprotokoll
"Am gesündesten für den Krebspatienten ist, er meidet den
Schulmediziner."
Schließlich fragt eine Frau, was man bei einer akuten
Blinddarmentzündung machen soll. Die Heilpraktikerin rät von einer
Operation ab.

Gedächtnisprotokoll
"Das behandele ich homöopathisch. Überhaupt kein Problem. Am
nächsten Tag geht der Patient arbeiten."

Diese Heilpraktikerin gefährdet Patienten mit ihren Ratschlägen. Und das
ist hier in Deutschland auch noch möglich.

Schuld ist das deutsche Heilpraktikergesetz mit seinen Verordnungen. Es
stammt noch aus dem Jahre 1939. Und so findet man darin immer noch
den "Stellvertreter des Führers".

Es ist veraltet, regelt praktisch nichts, und erlaubt dem Heilpraktiker fast
alles. Vor allem: Das Gesetz gibt den Behörden keine konkrete
Handhabe, um dubiosen Heilpraktikern die Zulassung zu entziehen.

Gesundheitsamt Bremen. Amtsarzt Thomas Hilbert kritisiert diesen
Zustand. Er beklagt: die Behörden haben zu wenig
Eingriffsmöglichkeiten.

Dr. Thomas Hilbert, Gesundheitsamt Bremen
"Es gibt im Prinzip gar keine gesetzlichen Regelungen, um Patienten
vor Heilpraktikerin, vor falscher Behandlung zu schützen. Es gibt für
Heilpraktiker keine Berufsordnung, es ist ja kein anerkannter Beruf. Es
gibt kein Standesrecht wie bei Ärzten, es gibt keine Beschwerdestellen,
man kann eine Schlichtungsstelle nicht anrufen."

Im Prinzip kann jeder in Deutschland Heilpraktiker werden - die
Anforderungen sind minimal. Um die Zulassung zu bekommen, muss
man beim Gesundheitsamt nur medizinisches Basiswissen nachweisen.

Der Anwärter braucht
- lediglich einen Hauptschulabschluss,

er benötigt
- keinen Ausbildungsnachweis
- und kein Berufspraktikum.

In kaum einem Beruf ist so etwas möglich.

Dr. Thomas Hilbert, Gesundheitsamt Bremen
"Es gibt keine geregelte Heilpraktikerausbildung. Das ist nirgendwo
vorgeschrieben, dass Heilpraktiker eine bestimmte Ausbildung mit
bestimmten Lerninhalten absolvieren müssen. Ich denke, dass viele
Patienten falsche Vorstellungen davon haben, was Heilpraktiker
können und wozu sie fähig sind."

Wir sind auf einer Heilpraktikermesse. Der Markt mit den alternativen
Versprechen boomt. Bei der Behandlung von Patienten ist der
Heilpraktiker völlig frei in der Wahl seiner Methoden.

Sogar schwerste Krankheiten dürfen Heilpraktiker behandeln. Ihr Tun
wird nicht einmal kontrolliert. Der Heilpraktiker muss nicht
dokumentieren, wie er genau behandelt. Krankenakten sind nicht Pflicht.
Wird der Patient geschädigt, hat dieser dann keine Beweise in der Hand.

Ein Riesenproblem. Das weiß auch Jan Leidel, Leiter des
Gesundheitsamtes Köln. Er bekommt immer wieder Fälle geschädigter
Patienten auf den Tisch.

Dr. Jan Leidel, Leiter Gesundheitsamt Köln
"Wir haben oftmals das Problem, dass Heilpraktiker die Behauptung
ihrer Patienten abstreiten und das als Missverständnis herausstellen.
Der Patient hat das nicht richtig verstanden, das stimmt gar nicht. Und
dann wird es für uns schwierig, weil man natürlich auch hier im
Zweifel für den Angeklagten entscheiden muss."

Ganz anders bei Ärzten. Sie müssen ganz genau dokumentieren, wie und
womit sie den Patienten behandeln. Die Krankenkassen kontrollieren
das. Bei Fehlverhalten droht der Entzug der Kassenzulassung. Jeder Arzt
muss zudem Mitglied in der Ärztekammer sein. Auch sie kann
Fehlverhalten hart bestrafen.

Klaus Wischmann ist vom Fachverband der Heilpraktiker. Selbst er
fordert ein Kontrollsystem. Denn nicht einmal die Verbände können
Patienten vor dubiosen Heilpraktikern schützen.

Klaus Wischmann, Fachverband der Heilpraktiker Bremen
"Wir haben faktisch keine Möglichkeit, Kollegen, die ihre Grenzen
überschreiten, aus diesem Beruf zu entfernen. Die Mitgliedschaft in
unseren Verbänden ist freiwillig, die Verbände haben die Form eines
eingetragenen Vereines, und wenn natürlich wir in dieser Form auf
unsere Mitglieder einwirken. Das tun wir selbstverständlich, dann
endet das häufig damit, dass diese Kollegen einfach aus unserem
Verband austreten und unsere Zugriffsmöglichkeiten sind damit
beendet."

Carmen wurde ein Opfer der laxen Gesetzgebung. Sie starb mit 33
Jahren. Auch sie glaubte einem Heilpraktiker. Doch der praktiziert eine
gefährliche Krebstherapie: die sogenannte Germanische Neue Medizin.
Carmen hatte Brustkrebs und Angst vor einer Operation. Der
Heilpraktiker versprach ihr Heilung - ohne Chemotherapie, ohne
Strahlen, ohne Operation. Stattdessen solle sie ihre psychischen
Konflikte lösen, dann verschwinde der Krebs von selbst.

Ihre Schwester hat miterlebt, wie Carmen leiden musste. Der Krebs fraß
sich bis zu ihrem Rücken durch, Metastasen überall.

Carmens Schwester
"Klar sie hatte Angst, sie vertraute diesem Heilpraktiker, der erzählte
ihr, es gibt eine Alternative zur Schulmedizin, dadurch hat sie die
schulmedizinische Therapie überhaupt nicht in Angriff genommen.
Dadurch hat sie aber auch jegliche Chance auf Heilung vertan, auch
vertan dadurch noch ein paar schöne Jahre zu haben, 33 ist kein
Alter."

Der Fall von Carmen wurde auch dem zuständigen Gesundheitsamt Köln
bekannt. Doch selbst bei diesem Todesfall kann die Behörde dem
Heilpraktiker die Zulassung nicht entziehen.

Dank des Heilpraktikergesetzes ist er ja frei in der Wahl seiner
Methoden. Ein unhaltbarer Zustand.

Wir haben beim Gesundheitsministerium angefragt, warum das Gesetz
von 1939 nicht reformiert wird, keine strengeren Vorschriften für
Heilpraktiker erlassen werden. Doch kein Interview vor der Kamera.
Das Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf.

In anderen europäischen Ländern gibt es schon längst strenge Gesetze.

Zum Beispiel Spanien. Dort dürfen nur Ärzte alternative Heilmethoden
praktizieren. Auch in Österreich gibt es keine Heilpraktiker, da gilt es als
"Kurpfuscherei" und steht unter Strafe – um Patienten zu schützen.
In Deutschland dagegen darf der Heilpraktiker von Carmen
weiterpraktizieren – mit staatlicher Zulassung.

Carmens Schwester
"Es kann nicht sein, dass mit Menschenleben gespielt wird, dass der
Tod von Menschen in Kauf genommen wird, wissentlich und nichts
passiert, das kann irgendwo nicht sein."

Solange die Politiker die Gesetze nicht ändern, bleiben die Patienten
auf sich selbst gestellt: Dann muss man sich noch eben noch besser
informieren und im Zweifelsfall misstrauisch sein.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.ariplex.com/ama/ama_ham7.htm
http://www.ariplex.com/ama/amahp001.htm


http://www.ariplex.com/ama/amahp005.jpg
 
BILD: "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung"

http://www.ariplex.com/ama/amahp003.jpg

BILD: "Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung"


Zitat aus
http://www.ariplex.com/ama/amahp001.htm

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
[...]
Deutlich ist das Logo des Justizministeriums der Bundesrepublik
Deutschland auch auf der Web-Seite mit dem "Heilpraktikergesetz"
und auf der Web-Seite "Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die
berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)"
zu sehen.

Dieses Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland schreibt heute, in
einem AKTUELLEN Gesetz: "Der Stellvertreter des Führers"...

Es soll bitte niemand wagen, zu behaupten, daß es den Mitgliedern des
Deutschen Bundestags, unseren Abgeordneten, die die Bevölkerung pro Jahr 1
Milliarde kosten, nicht möglich war, in den nunmehr 62 Jahren seit Endes
des Krieges auf EINER Seite Papier zu erkennen Wörter wie

* Preußen
* Reichskommissar für das Saarland
* Reichsminister des Innern
* Stellvertreter des Führers


Wir haben heute nicht den Tag 1 nach Ende des Krieges, sondern das Jahr
2007. Seit dem letzten Kriegstag sind 62 Jahre vergangen.

Die Änderungen, die man im Gesetztestext vermerkt sieht, sind aus den
Jahren 2001 und 2002. Die Gesetze wurden also überarbeitet.

Aus Reichsmark wurden Euro.
Der Reichskommissar für das Saarland blieb.
Der Reichsminister des Innern blieb.
Der Stellvertreter des Führers blieb.

Es wird gesprochen von der "Gnade der späten Geburt". Von Kriegsende bis
2001, dem Datum einer der Änderungen, wurden in Deutschland geboren mehr
als 45 Millionen Menschen.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung wurde geboren nach dem Ende des
Krieges.

62 Jahre später, mehr als 45 Millionen Geburten nach Ende des Krieges: der
Stellvertreter des Führers blieb.

Menschen, die aus Protest gegen den Nazi-Terror ein durchgestrichenes
Hakenkreuz als Symbol ihres Widerstandes gegen die damaligen und gegen die
heutigen Nazis trugen, wurden in der Bundesrepublik Deutschland wegen des
Gebrauchs von Nazi-Symbolen von Gerichten verurteilt.

Der Stellvertreter des Führers blieb.

Ich habe den furchtbaren Verdacht, er war niemals weg. Keiner von ihnen war jemals weg...
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
.
« Last Edit: August 11, 2007, 03:38:29 PM by ama »
Logged

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1116
RBB-Kontraste: Sendung über die GNM und das Hamer-Opfer Carmen
« Reply #2 on: October 31, 2007, 01:53:57 AM »

Pages: [1]