http://www.bundesaerztekammer.de/30/Aerztetag/109_DAET/03Beschluss/Top07/09/11.html[*QUOTE*]
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Beschlussprotokoll des 109. Deutschen Ärztetages vom
23.-26. Mai 2006 in Magdeburg
Impfungen
Auf Antrag von Prof. Dr. Leupold (Drucksache
VII-50neu) fasst der 109. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekammern auf, zu
prüfen, ob gegen Ärzte, die sich explizit und wiederholt
gegen empfohlene Schutzimpfungen nach 20 (3)
Infektionsschutzgesetz (IfSG) aussprechen,
berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden können, da sie
mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen
Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen.Begründung:
Schutzimpfungen gehören bekanntermaßen zu den
wirksamsten Maßnahmen der primären Prävention gegen
Infektionskrankheiten. Die rechtlichen Grundlagen sind in
Deutschland mit dem Infektionsschutzgesetz klar geregelt.
Um so erstaunlicher ist die Tatsache, dass in praxi auch
ärztlicherseits in zunehmendem Maße von empfohlenen
Standardimpfungen abgeraten wird. Den behandelnden
Arzt trifft die Pflicht, den Patienten auf die Notwendigkeit
und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene
Ansteckungskrankheiten aufmerksam zu machen, ganz
unabhängig von seiner persönlichen Auffassung.
Entscheidend ist die vorherrschende Ansicht in den
Kreisen der wissenschaftlichen Medizin.
Disziplinarisch und rechtlich bleibt dies zurzeit in
Deutschland leider noch unbeachtet.
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Die Beschlüse des Ärztetages sind gefaßt. Sie sind eindeutig.
Die Beweise liegen vor. Sie sind eindeutig.
Rettet die Kinder! Legt den Impfgegnern das Handwerk!
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