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Author Topic: Das St. Marien-Hospital muss einem Oberarzt Schmerzensgeld bezahlen.  (Read 773 times)

ama

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http://www.kidmed.de/forum/showtopic.php?threadid=10141

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Chef mobbt Oberarzt
von Magdalene Quiring-Lategahn am 26. Oktober 2007 16:09 Uhr
LÜNEN Ein durch Mobbing seitens seines Chefs erkrankter Oberarzt des St.-Marien-Hospitals hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht Erfurt.

Das St. Marien-Hospital muss einem Oberarzt Schmerzensgeld bezahlen.

Mit diesem Urteil konnte der Kläger einen Teilerfolg erringen. Die verlangte Entlassung des Chefarztes allerdings lehnte das Gericht ab. Die Weiterbeschäftigung in einer anderen, gleichwertigen Tätigkeit kann der Oberarzt nur dann von seinem Arbeitgeber verlangen, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik, vorhanden ist. Das St.-Marien-Hospital verneint dies.

Seit drei Jahren arbeitsunfähig

Seit drei Jahren ist der Mediziner aufgrund einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Nach Ansicht der Erfurter Richter habe der Chefarzt diese Krankheit durch Herabwürdigung der fachlichen Qualifikation des Mitarbeiters schuldhaft herbeigeführt. Dafür muss das Krankenhaus jetzt gerade stehen. In welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt werde, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm. Der gemobbte Mediziner arbeitet seit 1987 im Hospital, 1990 wurde er Erster Oberarzt einer Fachabteilung, die er ab Anfang 2001 kommissarisch leitete. Er bewarb sich als Chefarzt, doch die Stelle wurde extern besetzt. Seit Mai 2002 fühlte sich der Mediziner von seinem Chef herabgewürdigt. Konfliktlösungsverfahren seitens des Arbeitgebers seien erfolglos geblieben.

Krankenhaus bestreitet Mobbinghandlungen

Das Krankenhaus bestreitet Mobbinghandlungen des Chefarztes. Das Landesarbeitsgericht stellte zwar „mobbingtypische Verhaltensweisen“ des Chefs im zwischenmenschlichen Umgang und der Respektierung der Position des Klägers als Erster Oberarzt fest, lehnte einen Schmerzensgeld-Anspruch allerdings ab. Der Chefarzt habe nicht erkennen können, das der Oberarzt psychisch erkranken könnte. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, der Chefarzt habe die psychische Erkrankung schuldhaft herbeigeführt, für den Schmerzensgeldanspruch habe das Krankenhaus einzustehen, weil der Chefarzt sein „Erfüllungsgehilfe“ sei.

Weitere Ansprüche prüfen

Weitere Ansprüche des Klägers seien zu prüfen, da das Krankenhaus möglicherweise den Kläger nicht vor den gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz geschützt habe. Das St.-Marien-Hospital teilte gestern mit, dass es zu dem Schmerzensgeldanspruch erst nach Vorlage des vollständigen Urteils Stellung nehmen könne.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) befasse sich mit dem Thema Mobbing, erklärte Jochen Bahrenberg, stellvertretender MAV-Vorsitzender. Zurzeit werde ein Verfahren entwickelt und eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber getroffen, wie mit Mobbing am Arbeitsplatz umgegangen werden könne.
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Ein Chefarzt, der "nicht erkennen kann", daß Mobbing krank macht, sollte es eigentlich nicht in einem Krankenhaus geben. Der ist höchstens alleine im Keller in der Pathologie einsetzbar.

Ich verstehe nicht, wieso die Leitungen da nicht mit der Handgranate reingehen, und den Streit aber zackigst auflösen.

Ärzte unter Psychostress sind eine Gefahr für Leib und Leben von Patienten.

Sicher ist es richtig, daß die Kliniksleitung bezahlt. Wer sonst sollte sowas auflösen und damit für ein ordentliches Arbeitsklima sorgen?
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>Ein Chefarzt, der "nicht erkennen kann", daß
>Mobbing krank macht, sollte es eigentlich
>nicht in einem Krankenhaus geben.

Der stellt sich ein Armutszeugnis aus. Wie kann einer, der SO DUMM ist, noch länger Chefarzt sein!?
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« Last Edit: October 29, 2007, 04:08:56 PM by ama »
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