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Author Topic: Sollen sich die Eltern für den Tod ihres Kindes BEDANKEN?  (Read 945 times)

ama

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Sollen sich die Eltern für den Tod ihres Kindes BEDANKEN?
« on: March 19, 2008, 06:28:21 PM »

Das folgende Beweisstück aus dem von Hans Tolzin betriebenen Forum sollte man SEHR aufmerksam lesen:

http://f24.parsimony.net/forum55247/messages/2968.htm

[*QUOTE*]
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Liebe Leute, aufpassen!!!
[ Forum Impfen ]
Geschrieben von EFI - Eltern für Impfaufklärung Angelika Kögel-Schauz am 02. März 2001 15:29:54:

Als Antwort auf: Wir haben vermutlich einmal Mumps erledigt *g* geschrieben von Bea am 01. März 2001 22:26:06:
Liebe Leute, Ihr müsst da in Zukunft ein bisschen vorsichtiger sein!
Wäre doch schade, wenn jemand, dem Ihr vielleicht schon lange ein Dorn im Auge seid, ein so leichtes Spiel hätte, Euch massive Schwierigkeiten zu machen.
Für die homöopathische Behandlung ist es doch völlig egal, wie die Sammlung von Symptomen heisst. Richtig?
Dann brauchen wir klugen Mütter nicht laut zu denken, von wegen Mumps-Verdacht und so!
Denn so ein Verdacht ist laut Infektionsschutzgesetz seit 1. Januar 2001 meldepflichtig. Die Meldung führt dann dazu, dass der "Krankheitsverdächtige" und vor allem auch alle "Ansteckungsverdächtigen" für die Inkubationszeit (21 Tage!!!!) keine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten, etc.) besuchen dürfen!
Mir persönlich ist es sowieso seit Jahren völlig egal, was meine Kinder gerade durchmachen. Mein Vertrauen in die Homöopathie ist mittlerweile unendlich groß. Und mein Jüngster (6 Jahre) ist überhaupt nicht geimpft. Wir haben vor einigen Monaten sogar eine schwere Verbrühung (der gesamte Oberschenkel und Teile des Unterschenkels) mittels der Homöopathie und der Baumwoll-Verbrennungs-Methode wunderbar ausgeheilt. Mein Sohn hat bereits nach 3 Tagen wieder mit Verband Fussball gespielt. Bis auf noch einige Hautverfärbungen, die sicherlich im nächsten Sommer ganz vergehen, ist nichts geblieben!
Und wenn ich die Entwicklung meiner Kinder ansehe, muss ich einfach immer wieder feststellen, dass nicht geimpfte Kinder in jeder Hinsicht (Psyche und Immunsystem) stabil sind.
Herzliche Grüße
Angelika Kögel-Schauz
P.S.: Wir sind gerade dabei unsere Internet-Seiten endlich auf Vordermann zu bringen. Dort gibt es dann auch Informationen zum Infektionsschutzgesetz und BSE in Impfstoffen.


>Mein 14jähriger hat vermutlich soeben Mumps hinter sich gebracht. Ganz sicher bin
>ich mir allerdings nicht, weil die Schwellung nicht sehr stark war. Aber der Ablauf war
>sehr mumpsähnlich und einmal Pulsatilla C30 hat ihm auch gut getan. Zwei Tage
>bevor er krank wurde, stand noch in der Tageszeitung, dass bei uns eine
>Mumpsepidemie grassiere, weil immer mehr Eltern und Kinderärzte die Impfung
>nicht mehr vornehmen würden. Mein Sohn ist ja tatsächlich ungeimpft. Jetzt bin ich
>gespannt, ob er es vielleicht geschafft hat, seine geimpften Geschwister
>anzustecken.

Antworten:
Wie bitte??? Hans 02.3.2001 17:18 (1)
was würde sich mein Sohn freuen...*bg* Bea 02.3.2001 18:07 (0)
[ Forum Impfen ]
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Da schreibt Angelika Kögel-Schauz explizit:

[*QUOTE*]
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Dann brauchen wir klugen Mütter nicht laut zu denken, von wegen Mumps-Verdacht und so!

Denn so ein Verdacht ist laut Infektionsschutzgesetz seit 1. Januar 2001 meldepflichtig.
Die Meldung führt dann dazu, dass der "Krankheitsverdächtige" und vor allem auch alle "Ansteckungsverdächtigen" für die Inkubationszeit (21 Tage!!!!) keine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten, etc.) besuchen dürfen!
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[*/QUOTE*]

Übersetzt: Wenn man sich als Mutter/Vater dumm stellt und nicht sagt, daß die Kinder Mumps haben, kann man sie ruhig weiter in Schule, Kindergarten usw. schicken... Wenn niemand weiß, daß da ein Verbrechen begangen wird, kann man auch nicht wegen dieses Verbrechens angezeigt werden...

Die kranken Kinder gehen in Schule und Kindergarten und stecken dort andere an.

Dazu muß man wissen, daß es Kinder gibt, die nicht geimpft werden können, Kinder mit Down-Syndrowm zum Beispiel. Diese Kinder sind dann schutzlos der Infektion ausgesetzt.

Die Schreiberin des folgenden Forumsbeitrags ist ebenfalls Angelika Kögel-Schauz.
(Ich zitiere aus http://www.impfkritiker.de)

http://f24.parsimony.net/forum55247/messages/11138.htm

[*QUOTE*]
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Wird sind Ärzten wie Dr. Fromme äußerst dankbar!
[ Forum Impfen ]
Geschrieben von Angelika Kögel-Schauz am 13. April 2003 15:31:47:
Als Antwort auf: Coburg - Fromme - Masernepidemie geschrieben von
UlrikeS am 12. April 2003 16:30:03:

Hallo Ulrike,

schön, dass es Ärzte gibt, die die Entscheidung der Eltern (ein
Grundrecht, das in der deutschen Verfassung verankert ist!)
respektieren! Es ist schon ein Armutszeugnis für die Coburger
Kinderärzte, dass sich fast die Hälfte der bei diesem Ausbruch an
Masern erkrankten Kinder bei diesem einen Kinderarzt in Behandlung
begeben mussten! Der arme Arzt war sicherlich total überarbeitet nach
diesem Vorfall. Und dann noch die Tatsache, dass seine "Kollegen"
und die Medien über ihn hergefallen sind wie die Hyänen. Hut ab vor
Dr. Fromme, dass er sein Rückgrat nicht hat brechen lassen!

Die Masern-Erkrankung bietet viele Vorteile. Dazu gibt es wirklich
gute Literatur, z.B. das Buch von Dr. Hirte "Impfen - pro und
contra", alles mit fundierten Quellen belegt. Hast du dieses Buch
eigentlich mal gelesen? Wäre schon wichtig!

Und diese Horrorzahlen eine Enz. auf 1000 Masernkinder sind natürlich
mathematischer Blödsinn! Es ist erwiesen, dass korrekt behandelte
Masern (kein Fieber senken, Ruhe, liebevolle Pflege, homöopathische
Begleitung) im Kindesalter keine Komplikationen nach sich ziehen.

Wenn allerdings an Masern erkrankte Jugendliche mit Fiebermitteln und
Antibiotika vollgepumpt werden, weil man (Arzt) Scharlach vermutet,
dann darf es nicht verwundern, wenn es zu Komplikationen kommt.

Im Übrigen muss jeder Mutter von Masern geimpften Kindern den Kindern,
die die Wildmasern noch verbreiten, sehr dankbar sein, weil sie so den
Titer ihrer Kinder regelmässig auffrischen!


Grüße
Angelika

P.S.: Auch auf unserer EFI-Homepage gibt es eine gute Information zum Thema.

Maserninformationen
[LINK: http://www.augusta.de/~efi/PDF/masern.pdf]
[ Forum Impfen ]
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[*/QUOTE*]


Der Gipfel der Dreistigkeit:

[*QUOTE*]
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Im Übrigen muss [man] jeder Mutter von Masern geimpften Kindern den Kindern, die die Wildmasern noch verbreiten, sehr dankbar sein, weil sie so den Titer ihrer Kinder regelmässig auffrischen!
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[*/QUOTE*]

Übersetzt: Kinder, die andere mit Masern infizieren, tun etwas Gutes, und man soll den Müttern dieser Kinder dafür dankbar sein.

Im Frühjahr 2005 starb ein 14-jähriges Mädchen an Masern. Es war nicht geimpft, weil es wegen seines Gendefekts nicht geimpft werden durfte: Down-Syndrom.

Sollen sich die Eltern für den Tod ihres Kindes BEDANKEN bei den Anstiftern dieser Epidemien, bei Personen wie eben dieser Angelika Kögel-Schauz...!?

Es gibt viele Kinder, die aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht geimpft werden dürfen, sei es weil sie als kleine Säuglinge noch zu jung sind, sei es, weil sie Immundefekte haben oder andere Krankheiten. ALLE diese Kinder leben mit einem sehr großen Risiko.

Und die Drahtzieher feiern sich in ihren Foren und verbreiten niederträchtigste Demagogie. Wie Angelika Kögel-Schauz...


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« Last Edit: January 07, 2009, 05:59:16 PM by ama »
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ama

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Sollen sich die Eltern für den Tod ihres Kindes BEDANKEN?
« Reply #1 on: March 19, 2008, 06:35:48 PM »

Um jeden Zweifel auszuräumen, legen sowohl Hans Tolzin als auch Angelika Kögel-Schauz nach:


#2971.htm

[*QUOTE*]
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Wie bitte???
[ Forum Impfen ]
 Geschrieben von  Hans am 02. März 2001 17:18:46:
Als Antwort auf: Liebe Leute, aufpassen!!! geschrieben von EFI - Eltern für Impfaufklärung Angelika Kögel-Schauz am 02. März 2001 15:29:54:
>Denn so ein Verdacht ist laut Infektionsschutzgesetz seit 1. Januar 2001
>>meldepflichtig. Die Meldung führt dann dazu, dass der "Krankheitsverdächtige" und
> vor allem auch alle "Ansteckungsverdächtigen" für die Inkubationszeit (21 Tage!!!!)
> keine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten, etc.) besuchen dürfen!

Habe ich richtig gelesen?
Verdacht auf Mumps ist meldepflichtig?
Wer muss da melden? Ich als Vater? Oder mein Arzt?
gruss
Hans
 
Antworten:
 
Alle müssen melden, Vater, Arzt, Rektor EFI - Eltern für Impfaufklärung Angelika Kögel-Schauz 03.3.2001 18:09 (4)
Wo finde ich den genauen Wortlaut des neuen Gesetzes? (o.T.)  Sabine Laux 03.3.2001 19:41 (3)
Unter http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/IFSG.HTM EFI - Eltern für Impfaufklärung Angelika Kögel-Schauz 04.3.2001 12:40 (2)
Re: Unter http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/IFSG.HTM  Petra C. 04.3.2001 16:10 (0)
Dankeschön (o.T.)  Sabine Laux 04.3.2001 13:17 (0)
was würde sich mein Sohn freuen...*bg*  Bea 02.3.2001 18:07 (0)
[ Forum Impfen ]
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#2974.htm

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Alle müssen melden, Vater, Arzt, Rektor
[ Forum Impfen ]
 Geschrieben von EFI - Eltern für Impfaufklärung Angelika Kögel-Schauz am 03. März 2001 18:09:12:
Als Antwort auf: Wie bitte??? geschrieben von Hans am 02. März 2001 17:18:46:
Hallo Hans,
du musst als Vater den Verdacht dem Leiter der Gemeinschaftseinrichtung melden (§34 IfSG), dein Arzt muss es dem Gesundheitsamt melden, der Leiter der Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Rektor, Kindergartenleitung) muss es dem Gesundheitsamt melden, alles namentlich.

Aber du bist doch ein Laie, wie willst du denn ohne Medizin-Studium einen Mumps-Verdacht bei deinem Kind erkennen? Wenn wir schon immer für doof gehalten werden (ist ja bei den meisten Ärzten gang und gäbe!), dann sollten wir es doch bitteschön auch "beweisen", wenn es mal einen Vorteil bringt.
Ein an Mumps erkranktes Kind, das keine Komplikationen entwickelt, braucht meistens keinen Arzt. Der Heilpraktiker darf übrigens Mumps nicht behandeln, auch laut IfSG. Aber eine konstitutionelle Behandlung ist immer erlaubt!
Herzliche Grüße
Angelika Kögel-Schauz

P.S.: Wer da ein blödes Gefühl bekommt, von wegen totaler Überwachungsstaat, ... immer an der eigenen Nasenspitze anfangen! Wir haben es in der Hand, sei es durch Wahlen (ich meine auch Arztwahl!), durch legalen Protest, durch Information und kluges Ausnutzen der Gesetze!

>>Denn so ein Verdacht ist laut Infektionsschutzgesetz seit 1. Januar 2001
>>meldepflichtig. Die Meldung führt dann dazu, dass der "Krankheitsverdächtige" und
>> vor allem auch alle "Ansteckungsverdächtigen" für die Inkubationszeit (21
>>Tage!!!!) keine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten, etc.) besuchen
>>dürfen!

 >Habe ich richtig gelesen?
 >Verdacht auf Mumps ist meldepflichtig?
 >Wer muss da melden? Ich als Vater? Oder mein Arzt?
 >gruss
 >Hans
 
Antworten:
 
Wo finde ich den genauen Wortlaut des neuen Gesetzes? (o.T.)  Sabine Laux 03.3.2001 19:41 (3)
Unter http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/IFSG.HTM EFI - Eltern für Impfaufklärung Angelika Kögel-Schauz 04.3.2001 12:40 (2)
Re: Unter http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/IFSG.HTM  Petra C. 04.3.2001 16:10 (0)
Dankeschön (o.T.)  Sabine Laux 04.3.2001 13:17 (0)
[ Forum Impfen ]
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« Last Edit: January 07, 2009, 05:53:54 PM by ama »
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« Reply #2 on: January 07, 2009, 05:59:32 PM »

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