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Sog. Hirntumor erweist sich als Heilödem
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Karina
Mitglied
Anmeldungsdatum:
21.01.2007
Beiträge: 3
Verfasst am: 14.03.2008 18:37 Titel:
Sogenannter Hirntumor erweist sich als Heilödem
@ an alle
liest hier jemand mit der einen "Hirntumor" hat und eine OP abgelehnt hat?
LG susy sorglos
Liebe susy sorglos, Du hattest zunächst im Thema "Hirntumor"geschrieben. Hier sehe ich, dass es offensichtlich zunächst um ein Betreuungsproblem geht. Ich hatte aber auch verstanden, dass gefragt wurde, welche Erfahrungen andere m i t oder o h n e Operation hatten.
Mir sind 6 Fälle von sogen. „Hirntumoren“ bekannt. Ich weiß nicht, ob die Beschreibung jemandem hilft, aber die Erfahrung zeigt, dass die SM offensichtlich nicht gerne operiert, wenn (noch) keine Beeinträchtigungen vorliegen. Und Du wunderst Dich auch, dass Dein Neffe operiert werden soll, ohne dass Funktionsstörungen vorliegen. Ohne auf Konflikte einzugehen, erzähle ich die Fälle, wie sie mir berichtet worden sind.
Zwei Fälle mit OP:
Männlich, Alter: 55 und 60 Jahre. Hier wussten die Patienten, dass sie „Hirntumore“ haben. Sie wurden über viele Jahre regelmäßig beobachtet, ohne dass die SM operieren wollte, da keine Beeinträchtigungen vorhanden
waren. Gab es einmal eine kleine Behinderung, kamen sie ins Krankenhaus, wurden dort (wie?) behandelt.
Wenn sich der „Hirntumor wieder verkleinert hatte, kamen die Patienten ohne OP nach Hause. Beide hatten natürlich Angst, denn nach der SM-Prognose wussten beide, dass sie sozusagen auf dem „Pulverfass“ sitzen
und vielleicht einmal operiert werden müssen.
Das ging über viele Jahre so weiter und beide führten ansonsten ein normales berufstätiges Leben.
Eines Tages war es für beide so weit, dass sich irgendwelche Funktionsstörungen einstellten. Danach wurden beide operiert.
Beide Patienten sind nach der OP gestorben.
3. Fall mit OP:
Männlich, Alter 30 Jahre.
Der Patient wusste wie in den o.gen. Fällen, dass er einen „Hirntumor“ hat. Er wurde ebenfalls über viele Jahre regelmäßig beobachtet, ohne dass die SM operieren wollte, solange keine Beeinträchtigungen vorliegen.
Eines Tages war es so weit und er wurde operiert.
Er überlebte die OP, bei der sich herausgestellt hatte, dass der „Hirntumor“ ein sogen. Zwilling aus der Zeit seiner eigenen Geburt war. Ich habe im Forum einmal irgendwo eine NM-Erklärung zur Ursache bei einem
solchen Fall gelesen.
Nach der angeblich absolut erfolgreichen Hirn-OP durch den bekannten Professor ist folgendes passiert:
Der AOK-Patient wurde nach der Operation in die Abteilung für Kassenpatienten gelegt, wo es anschließend zu einem Schlaganfall gekommen ist. Der Patient musste noch einmal operiert werden. Als Ursache wurde festgestellt: Bei dem Patienten sei nach der erfolgreichen Hirntumor-OP vergessen worden, seine Beine nach der OP vorschriftsmäßig zu wickeln.
Nach dieser Schlaganfall-OP war der Patient geistig behindert und nach einem Prozess wurde ihm eine Rente zugesprochen. Aber er ist geistig behindert und erwerbsunfähig: Alter: Anfang 30 Jahre, Familie, 2 kleine Kinder.
4. Fall ohne OP:
Männlich, Alter: 25 Jahre.
Nach Kopfschmerzen und Schwindelanfällen wurden in seinem Kopf von den Ärzten „merkwürdige Löcher“ festgestellt. Damals fing ich gerade an, mich mit der NM zu beschäftigen und führte mit den besorgten Eltern des Mannes ein Gespräch. Sie hatten kurze Zeit zuvor einen anderen Sohn nach einem tödlichen Unfall verloren. Ich gab ihnen das erste dicke Buch Dr. Hamers, damit sie sich selbst ein Bild machen konnten.
Anschließend habe ich länger nichts mehr gehört. Irgendwann schickten sie mir das Buch mit bestem Dank zurück, ihr Sohn sei inzwischen gesund und ohne Symptome, die „merkwürdigen Löcher“ waren eines Tages,
wie gehofft, von selbst verschwunden.
5. Fall ohne OP:
Männlich, Alter: 55 Jahre.
Er hatte beim Skifahren einen Unfall und kam ins Krankenhaus. Einige Zeit danach waren da noch Störungen wie Kopfschmerzen, Schwindel usw.
Die SM stellte in seinem Gehirn „merkwürdige Löcher“ fest, mit denen sie nichts anfangen konnten. Er ist seitdem wieder berufstätig, seine Kollegen stellten aber bei ihm eine Wesensveränderung fest, die sie dem Unfall
zuordnen und die sich bisher erhalten hat. Ich vermute evtl. eine Konstellation.
6. Fall ohne OP:
Weiblich, Alter 55 Jahre.
Sie hatte vor vielen Jahren eine Brustoperation (linke Brust total), einige Jahre später eine Nachoperation der linken Brust wegen Verwachsungen. Jetzt konnte sie plötzlich den linken Arm nicht mehr anheben (Friseuse).
Durch CT wurde ein „Hirntumor“ festgestellt: Der Arzt: Oh je, jetzt haben Sie ein ca-Rezidiv, müssen sofort operiert werden. Sonst sind Sie in . . . Wochen tot.
Selbständige Friseuse, zu Tode erschrocken, ging in eine größere onkologische Klinik, die sie seit ihren Brustoperationen kannte. Nach den obligatorischen Untersuchungen vor einer Operation bekam der behandelnde Arzt Bedenken und zweifelte, dass die Behinderung von einem ominösen ca-Rezidiv im CT stammen sollte und hat eine Probe entnommen. Sie wurde eine kurze Zeit mit Kortison behandelt und ist wieder berufstätig. Die Behinderung des linken Arms soll durch eine Lymphstauung auf der linken Halsseite, Nebenhöhlen waren auch betroffen u.ä. entstanden sein.
(Rückblickend: Sie ist beim Großvater aufgewachsen, denn sie wurde seit der Geburt von ihrer Mutter abgelehnt, die keine Mädchen mag und nur die Söhne liebt. Sie wird auch noch heute von ihrer Mutter abgelehnt.)
Liebe Grüße
Karina
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Kora
Moderator
Alter: 42
Anmeldungsdatum:
23.08.2006
Beiträge: 490
Wohnort: Das kleine
åländische Dorf
Verfasst am: 14.03.2008 19:03 Titel: Re:
Sogenannter Hirntumor erweist sich als Heilödem
Vielen Dank für diese Berichte, Karina!
Karina hat folgendes geschrieben:
Sie hatte vor vielen Jahren eine Brustoperation (linke Brust total), einige Jahre später eine Nachoperation der linken Brust wegen Verwachsungen. Jetzt konnte sie plötzlich den linken Arm nicht mehr anheben (Friseuse). ..
... Die Behinderung des linken Arms soll durch eine Lymphstauung auf der linken Halsseite, Nebenhöhlen waren auch betroffen u.ä. entstanden sein.
Das mit der Lymphstauung bei Brustamputierten kenne ich aus der Praxis. Werden bei der OP die axillaren Lymphknoten mit "ausgeräumt" und ist die lymphatische "Nebenbahn" über die Schulter verlegt oder nicht vorhanden, kann die Lymphe nicht mehr selbständig abtransportiert werden. Das ist also als körperlich funktionelle Beeinträchtigung zu werten und ist sehr verbreitet nach Brust-OPs. Das sind dann lebenslange Patientinnen für Bandagen und die manuelle Lymphdrainage.
LG, Kora
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Wir können die Probleme nicht mit den Denkmustern lösen, die zu Ihnen geführt haben. (Albert Einstein)
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Leni
Mitglied
Anmeldungsdatum:
29.09.2006
Beiträge: 118
Verfasst am: 14.03.2008 23:18 Titel:
Zitat:
aber die Erfahrung zeigt, dass die SM offensichtlich nicht gerne operiert, wenn (noch) keine Beeinträchtigungen vorliegen.
Hi Karina,
das kann ich bestätigen mit 2 Beispielen:
Ein Mann, Mitte 40, wurde wegen Epilepsieverdacht untersucht. Dabei wurden 2 Herde am Stammhirn festgestellt. Man sagte ihm: wegen diesen Punkten können wir doch nicht den Kopf aufschneiden.
Bei einer Frau, Mitte 30, wurde nach der Entfernung der Gebärmutter, angeblich wegen Krebs, doch es fand keine Behandlung statt, ein Gehirntumor entdeckt. Nach einem halben Jahr war er verschwunden.
lg
Leni
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Zelda
Mitglied
Alter: 24
Anmeldungsdatum:
01.03.2008
Beiträge: 6
Verfasst am: 17.04.2008 13:21 Titel:
Erfahrngsberichte aus erster Hand
Ist hier jemand im Forum der aus eigener Erfahrung beschreiben kann wie er mit der GNM und einem "Hirntumor" bisher lebt und wie sich das ganze entwickelt hat ?
Oder gibt es jemand der auch epileptische Anfälle aufgrund eines Heiloedems hatte, was aber nun vorbei ist

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susy sorglos
Mitglied
Anmeldungsdatum:
25.09.2006
Beiträge: 25
Verfasst am: Heute um 11:03 Titel:
Hallo
am Dienstag den 22.4.08 bin ich zum Gespräch bei der Vormundschaftsricherin vorgeladen.
Meine Schwester hat sich einen Rechtsanwalt genommen und mich angezeigt.
Die Medizinische Hochschule XXXX faxte die medizinische Diagnose zum Gericht und zur Arbeitstelle meines
Neffen.
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Ich bin fast am Ende meiner Kräfte.
Mein Neffe hat auch keine Kraft mehr. --------------------------------------------------------------------------
J.B.
Mitglied
Anmeldungsdatum:
15.01.2005
Beiträge: 441
Wohnort: Hamburg
Verfasst am: Heute um 13:07
Titel:
susy sorglos hat folgendes geschrieben:
Hallo
am Dienstag den 22.4.08 bin ich zum Gespräch bei der Vormundschaftsricherin vorgeladen.
Meine Schwester hat sich einen Rechtsanwalt genommen und mich angezeigt.
Die Medizinische Hochschule XXXX faxte die medizinische Diagnose zum Gericht und zur Arbeitstelle meines
Neffen.
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Ich bin fast am Ende meiner Kräfte.
Mein Neffe hat auch keine Kraft mehr.
Liebe Susy Sorglos,
wollte mal sehen, was sich in Thread „Zeitgeist“ so tut und wartete da auf eine Eingreifen der Moderatorin Kora um danach ggf. meine zwei schon fertigen Beiträge dort einzustellen und dann das hier: Jetzt vorweg schon einmal das hier:
Zuerst einmal ruhig Blut! So schnell schießen die Preußen nicht!
Was für eine Anzeige! So etwas kenne ich nur aus dem Strafrecht! Oder hat Deine Schwester beim Vormundschaftsgericht Deine Befähigung zur Betreuung Deines Neffens angezweifelt?
Wichtig: Hast Du endlich die Diagnose in den Händen, die ist meistens wischi - waschi mit konnte und sollte und dürfte, und daher wahrscheinlich schon in sich angreifbar. Solltest Du nicht die schriftliche Diagnose haben, kannst Du leicht darauf verweisen, daß Du ja bist jetzt garnicht in der Lage warst, überhaupt eine Entscheidung zu treffen
Zur Schweigepflicht kann ich bei betreuten Mensche nichts sagen. Gehe mal davon aus, daß die Richterin die Diagnose selbst angefordert hat. Und die Übersendung der Diagnose an die Arbeitsstelle des Neffens ist wahrscheinlich mit dessen Behinderung begründbar, nehme ich an.
An der Diskussion der Neuen Medizin nach Hamer geht da ja wohl kein Weg mehr vorbei. Die dürfte Deine Schwester schon ins Spiel gebracht haben.
Ansonsten:
Sofort das Gutachten von Prof. Ullrich Niemitz zur Neuen Medizin nach Hamer, mitsamt der Stellungnahmen der Tübinger Professoren Rasner und Keuth und die Replik von Niemitz auf diese beiden Stellungnahmen kopieren und durcharbeiten und zum Termin mitnehmen und der Richterin im jedem Falle übergeben. Wichtig, die herrschende Schulmedizin ist keine Wissenschaft und mit der Neuen Medizin nach Hamer ist die Medizin erstmalig auf eine wissenschaftliche Basis gestellt worden. Verweisen darauf, daß Du diesmal so schnell nicht Prof. Niemitz als Beistand mitbringen konntest, aber ihn falls die Richterin den Entzug Deiner Betreuung verfügen würde, in Deiner Klage gegen den Entzug der Betreuung ihn als Dein Gutachter heranziehen wirst. Der Entzug der Betreuung kann nur mit einem sogenannten hoheitlicher Verwaltungsakt Dir gegenüber von der Richterin verfügt werden und muß von ihr auch begründet werden. Dagegen besteht dann Klage- und Beschwerderecht Deinerseits.
Mit den Gutachten und mit einem nichtverwandten Dir vertrauten Zeugen gehst Du zur Vormundschaftsrichterin. Kündige ihr gleich zu Beginn freundlich und ruhig mit, dass Du Dir während der Unterredung Notizen über den Gesprächsverlauf machen wirst und beabsichtigst ein Gesprächsprotokoll zu verfassen, daß Du ihr zusenden wirst.
Bereite Dich darauf vor den Begriff Gehirntumor auseinanderzunehmen. Verweise darauf, dass die herrschenden Schulmedizin die Ursachen von Krankheiten nicht nennen kann und daher alle ihre Therapien Menschenexperimente sind und Du Dich daher verweigerst Deinen Schutzbefohlenen solche ein schwerwiegenden Experiment zu unterwerfen. Falls nicht anders möglich, weise auf die Zwangsbehandlungen der Nazis im Zuge ihrer Euthanasieprogramme und anderer Menschenexperimente der Nazis hin und stelle die Therapieforderungen der Mediziner auf eine Stufe mit diesen.
Weise die Vormundschaftsrichterin auf ihre Verantwortung hin, die sie übernimmt, wenn sie Dir die Betreuung für Deine Neffen entziehen sollte und wenn nun ein anderer Betreuer für eine Zwangstherapie seine Unterschrift leisten würde. Du würdest dann Sie für die körperlichen und psychischen Entstellungen des Neffens oder seinen möglichen Tod verantwortlich machen. Fazit: Wissenschaft ist niemals Wahrheit!!!!!!! Und die Schulmedizin ist keine Wissenschaft!!!!
Ganz entscheidend aber ist der Wille Deines Neffens, wenn der sich strikt weigert, wird sich die Vormundschaftsrichterin so schnell nicht trauen, den Betreuten einer Zwangstherapie zu unterziehen. Wie standfest ist den da Deine Neffe und wieso hat der da keine Kraft mehr? Wird er da andauernd von Mutter und Großmutter unter Druck gesetzt? Dann muß er denen entzogen werden und woanders untergebracht werden!!!!
Susy, wir alle haben hier im Forum ein Problem, weil wir nur sehr eingeschränkt darüber etwas wissen, was da mit Deinem Neffen abläuft. Daher können wir hier auch nur sehr eingeschränkt dazu etwas beitragen.
Meine ganzen Anmerkungen hierzu gehen von Ernstfall aus, bei dem es möglicherweise mit der Richterin auf Hieb und Stich geht. Möglicherweise geht das aber ganz ruhig und freundlich ab und Du bemerkst vielleicht dabei, daß die Richterin Dich Ernst nimmt, und es ihr nur darauf ankommt zu prüfen, ob Du Dich eingehend mit den gesundheitlichen Problemen Deines Neffens beschäftigt hast. Paß aber auf, dass Du da nicht eingelullt wirst.
Auf jeden Fall aber die „Niemitzakte“ bei der Richterin lassen und sie auf ihre Verantwortung hinweisen und nicht zulassen, daß da nur auf Deiner Verantwortung, in Sinne der herrschenden Schulmedizin, dann gegen Deine Neffen und Dich, im Gespräch abgehoben wird.
Grüße an Dich und an Deinen Neffen, der mich ja kurz wahrnehmen konnte.
J.B.
_________________
aude pensare - wage zu denken!
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susy sorglos
Mitglied
Anmeldungsdatum:
25.09.2006
Beiträge: 26
Verfasst am: Heute um 15:32 Titel:
Ich musste meinen Neffen ins Krankenhaus bringen.--------------------------------------------------------------------------
J.B.
Mitglied
Anmeldungsdatum:
15.01.2005
Beiträge: 442
Wohnort: Hamburg
Verfasst am: Heute um 16:40
Titel:
susy sorglos hat folgendes geschrieben:
Ich musste meinen Neffen ins Krankenhaus bringen.
Susy,
das geht hier von mir aus wegen privater Beanspruchungen nur zwischen Tür
und Angel. Unterwegs ist mir gerade noch was eingefallen:
Also,
1. gegenüber der Richterin solltest Du Deine Überzeugung von der
Richtigkeit der Neuen Medizin nach Hamer klar zum Ausdruck bringen und ihr
auch sagen, wenn Du selbst von einer solchen entsprechenden Diagnose
betroffen wärest, Du ebenfalls folgerichtig für Dich den gängigen
Therapievorschlägen der herrschenden Schulmedizin nicht folgen und in
diesem Fall einfach abwarten würdest, wie sich das Heilödem zurückbildet.
Es ist deshalb ebenfalls nur folgerichtig, daß Du deshalb auch Deinen
Neffen, gemäß Deiner Überzeugung betreust und deshalb für ihn den
Therapievorschlägen der herrschenden Schulmedizin selbstredend nicht
folgst. Weise daraufhin, dass jeder Erwachsene derzeit in Deutschland das
Recht hat, die ihm zusagenden Therapie selbst zu bestimmen. Diese
Therapiefreiheit darf auch dann nicht in Frage gestellt werden, wenn im
Konsens von sich fälschlicherweise Medizinwissenschaftler nennende
Künstler (die herrschende Schulmedizin ist immer noch nicht mehr als eine
Kunst!) ihre eigenen selbst erdachten Therapie als die einzige aller
Wahrheiten behauptet. In der Wissenschaft hat das Wort Wahrheit nichts zu
suchen. Und insofern darf auch für betreute Behinderte und unmündige
Kinder nicht der Staat, den hier die Richterin vertritt, in Deine
Betreuungsentscheidung eingreifen, die Du nach besten Wissen und Gewissen
und eingehender Informationen und Erkenntnisse für Deinen Neffen triffst.
Nur dann, wenn Diagnose und Therapie der herrschenden Schulmedizin eben
eine absolute Wahrheit sein würden, könnte es sich der Staat vielleicht
das Recht herausnehmen, sich deren Therapievorschlägen anzuschließen und
eine Zwangstherapie anzuordnen. Weise die Richterin auch darauf hin,
welche fragwürdigen Erfolgsgarantien die herrschenden Schulmedizin bei
solchen schwerwiegende Eingriffen im Gehirn gibt, nämlich keine oder wenn
sie welche gibt, nur aufgrund nicht nachprüfbarer meist gelogener wenig
hergebenden statistischen Werten, die niemals das individuelle
Krankheitsgeschehen Deines Neffens berücksichtigen können.
Ich würde auch die Richterin auf das Therapiemonopol der herrschenden
Schulmedizin im Zusammenhang mit dem kollektiven Zwangsmitgliedschaften
und Zwangsbeiträgen und der daraus folgenden Zuteilung von
Staatsmedizin durch die sogenannten Bundesausschüsse hinweisen, in dem
festgelegt wird, welche Therapien bezahlt werden und welche nicht
(Stichwort Zuteilung von Staatsmedizin), was inzwischen zu dem absurden
Wahrheitsmonopol der herrschenden Schulmedizin geführt hat.
2. In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Idee. Nimm das Buch
„Erkenntnis für freie Menschen“ von Paul Feyerabend mit und frage die
Richterin ob Du ihr das Buch schenken darfst. Wenn das Schenken
möglicherweise als aktive Bestechung gegen Dich und als Vorteilsnahme
gegen die Richterin verwendet werden könnte, leihe ihr das Buch aus oder
schlage ihr vor, dass es offiziell zur nun anzulegenden Akte genommen
wird.
. Falls Du es noch nicht gelesen hast, studiere die „Rezension "Erkenntnis
für freie Menschen" von Musbe hier in diesem Forum. Und falls das Buch bis
Dienstag nicht mehr zu beschaffbar ist, drucke Dir diese Rezension aus
und übergebe sie der Richterin ausdrücklich zu den Akten. Auch die
Niemitzakte muß offizieller Bestandteil der neu anzulegenden Akte
„Überprüfung der Betreuungsbefugnis der Susy Sorglos für deren Neffen“
werden.
3. Jetzt noch neumedizinisch weitergedacht: Deine erste Anfrage zu dem
Problem war hier in diesem Forum am 12. März 2008, die Diagnose der
herrschenden Schulmedizin muß also mindestens schon 6 Wochen her sein.
Solange ist nicht passiert und Dein Neffe hat noch nicht einmal
Kopfschmerzen gehabt. Auf diesen Umstand ist die Richterin nachdrücklich
von Dir hinzuweisen, damit sie selbst ihre Entscheidungen nicht überstürzt
und damit die unerlässlich notwendige Zeit für weitere Entscheidungen
gewonnen wird. Wenn nicht irgendwelche Rezidive und Schienen aktiv sind,
müßte sich der „Tumor“, das Heilungsödem, ja inzwischen zurückgebildet
haben. Insofern müßte doch die Herstellung eines neuen Gehirn-Cts von
Deinem Neffen, aus dem hervorgehen müßte, daß sich der Tumor verkleinert
hat, ein gangbarer Weg sein, um deutlich zu machen, daß ihr da auf einem
guten Weg seid. Investiere das Geld und lasse von Dir aus ein neues
Gehirn-Ct von Deinem Neffen zweifach machen, über das Du damit allein
verfügst. Hast Du ein Exemplar des vorhandenen Cts, Susy? Wenn nicht,
lasse es Dir aushändigen, leihweise, damit Du Dir auch noch anderweitig
Rat einholen kannst! Falls die Klinik das nicht rausrücken will, mache die
Richterin darauf aufmerksam, dass Du so keine Entscheidung fällen kannst,
schließlich würdest Du Deine Betreuungsaufgabe sehr ernst nehmen und
könntest ohne die zusätzliche Beratung weitere Dir vertrauenswürdiger
Ärzte keine Entscheidung treffen. Zeit gewinnen!! die Zeit arbeitet für
Deinen Neffen und Dich.
4. Lege der Richterin dringlich ans Herz, Deinen Neffen in dieser Sache im
Gespräch unter vier Augen selbst zu befragen und sorge dafür, daß Du auf
dem Weg dahin, Deinen Neffen begleitest, damit ihn nicht Mutter und
Großmutter noch unterwegs „umdrehen“ können.
5. Je mehr ich über diese Sache und den wenigen Infos dazu, die mir zur
Verfügung stehen, nachdenke, scheint es mir hier weniger um einen Kampf
mit der herrschenden Schulmedizin zu gehen, die sich hier augenscheinlich
nicht allzu weit „aus dem Fenster hängt“, und für den (den „Kampf“) ich
mit meinen Beiträgen Dir ein kleines Rüstzeug bereitgestellt habe, sondern
um einen Kampf unter Verwandten auf Biegen und Brechen, im dem Du, Susy,
auf der einen und Mutter und Großmutter auf der anderen stehen. Versuche
Dich daran zu erinnern, wie es dazu kommen konnte. War die Situation
zwischen Euch schon vor der Diagnose „Gehirntumor“ vergiftet?
Wenn ja, wäre es wichtig, die Richterin auf diesen Umstand hinzuweisen,
Möglicherweise hast Du im Überschwang der Gefühle Dich, was es die Neue
Medizin betrifft, zu „extrem“ gegenüber der Mutter und Großmutter
geäußert. Solches Nachsinnen und folgende Überlegungen könnte erheblich
helfen, eine gute möglichst aus der derzeitigen Konfrontation führende
Strategie zu finden, wie von Deiner Seite aus weiter vorgegangen werden
kann, ohne die lebenswichtigen Interessen Deines Neffens zu gefährden.
Susy, während ich das hier schreibe und mittlerweile vier Stunden alle mir
denkbaren Eventualitäten versuche zu durchdenken, kommt bei mir
zunehmender Frust auf, weil ich kaum etwas über die genaue Situation weiß.
Gerade Deine soeben erfolgte Antwort beweist das zu genüge. Möglicherweise
ist alles was aufschreibe völlig überflüssig und reine Zeitverschwendung.
Klar, daß Du nicht mit den Einzelheiten hier ins Forum gehen willst.
Daher schlage ich vor, daß ab sofort, wenn Du noch auf weiteren
Beratungsbedarf meinerseits Wert legst, wir weiteres nur noch telefonisch
besprechen. Schick mir für diesen Fall eine persönliche Nachricht mit
Deiner Telefonnummer.
LG
J.B.
_________________
aude pensare - wage zu denken!
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Poet
Administrator
Alter: 9
Anmeldungsdatum:
03.11.2004
Beiträge: 2230
Wohnort: Freistaat
Lausitz
Verfasst am: Heute um 18:16 Titel:
Kurzinfo
susy sorglos hat folgendes geschrieben:
Hallo
am Dienstag den 22.4.08 bin ich zum Gespräch bei der Vormundschaftsrichterin vorgeladen.
Ein Gespräch hat nur informativen Charakter.
Du kannst Dir (bei Unsicherheit) natürlich einen Zeugen oder Anwalt mitnehmen.
susy sorglos hat folgendes geschrieben:
Meine Schwester hat sich einen Rechtsanwalt genommen und mich angezeigt.
Das ist unabhängig vom 1. Termin.
Anzeige = Strafanzeige, gehe ich mal von aus.
Da ist offen, ob die Staatsanwaltschaft Klage erhebt.
Einen Anwalt solltest Du dann jedenfalls nehmen. Ggflls. mit Prozeßkostenhilfe.
susy sorglos hat folgendes geschrieben:
Die Medizinische Hochschule XXXX faxte die medizinische Diagnose zum
Gericht und zur Arbeitstelle meines Neffen.
In welchem Zusammenhang?
Wurde eine Klage eröffnet, oder von einem Klagebefugten "Gefahr in Verzug" reklamiert?
Mein Rat: Anwalt nehmen, Prozeßkostenbeihilfe einfordern.
Übrigens:
Bei einer Gerichtsverhaltung kannst Du nicht mit irgendwelchen Büchern,
Papieren etc. ankommen.
In der Regel gibt es einen Parteienschriftsatz (Zivilklage) oder eine
Anklageschrift, auf die Du (dein Anwalt) in einem gesetzten zeitlichen
Rahmen handeln/antworten musst. Dinge die Dir bekannt sind, kannst Du
nicht erst am Termin einbringen/vortragen.
Für neue Fakten, die Dir frisch (zum Termin) bekannt wurden, kannst Du vor
Gericht um Schriftsatznachlass ersuchen.
Sachfremde Vorträge haben keine Relevanz.
Wenn Du über Adam und Eva zum Problem Apfel kommen willst, wirst Du
scheitern.
Um welche "Sache" es geht, steht im Schriftsatz bzw. der Ladung.
Und: Richter sind da (zumeist) sehr kleinlich.
Beste Grüße
DerPoet
_________________
Tipp: Für Blinde ist deine Unsichtbarkeit belanglos.
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