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07/2008, 18.04.2008
BfR schließt gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus
Büromaschinen nicht ausEmissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten könnten
dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden,
Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut
hervorzurufen. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bislang
vorliegenden ärztlichen Daten nicht beobachtet worden. Zu diesem Ergebnis
kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer umfangreichen
gesundheitlichen Bewertung, mit der es seine Arbeiten zur
"Toner-Problematik jetzt abgeschlossen hat. In die Bewertung sind neben
den Daten der BfR-"Toner"-Studie die Ergebnisse weiterer aktueller, zum
Teil noch nicht veröffentlichter Studien eingeflossen.
"Welche Komponenten die unerwünschten Wirkungen auslösen könnten, ist noch
ungeklärt", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
"Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen
Partikel sollten deshalb mit hoher Priorität durchgeführt werden, um
gegebenenfalls gezielte Maßnahmen zur Risikobegrenzung ableiten zu
können".
Beim Drucken und Kopieren werden leicht-, mittel- und schwerflüchtige
Verbindungen sowie Staubpartikel emittiert. Um mögliche Zusammenhänge mit
gesundheitlichen Beschwerden bei Büroangestellten abzuklären, hatte das
Bundesinstitut für Risikobewertung 2005 eine Pilotstudie in Auftrag
gegeben, die als Machbarkeitsstudie konzipiert war. Sie wurde am Institut
für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen
durchgeführt, die humanmedizinischen Untersuchungen am Institut für
Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen. Für die
Studie wurde zwischen Januar und Oktober 2006 die Raumluft in 63
Büroräumen in Deutschland gemessen, und es wurden 69 der dort arbeitenden
Personen untersucht.
Zwischenergebnisse und Abschlussbericht der Studie wurden auf der
Internetseite des BfR veröffentlicht.
Die Untersuchungsergebnisse waren für die meisten der gemessenen
raumlufttechnischen Parameter unauffällig. Nicht geklärt werden konnte die
genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel. Um Tonermaterial
handelte es sich bei den ultrafeinen Partikeln, deren Konzentration mit
der Inbetriebnahme von Laserdruckern und Kopierern vorübergehend
signifikant anstieg, offenbar überwiegend nicht. Die gesundheitlichen
Beschwerden der Probanden waren unspezifisch und in keinem Fall
schwerwiegend.
Möglicherweise reagieren einzelne, besonders empfindliche Personen mit
Beschwerden, die dem "Sick-Building-Syndrom" ähneln. Welche
Emissionskomponenten diese Reaktionen auslösen könnten, ist bislang noch
nicht abschließend geklärt.
Auch nach Auswertung der aktuellen Daten zur "Toner"-Problematik bleiben
damit Fragen offen. Um diese Erkenntnislücken zu schließen sind aus Sicht
des Bundesinstituts für Risikobewertung zusätzliche Untersuchungen nötig.
Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen
Partikel sieht das BfR dabei als vordringlich an, sie sollten mit hoher
Priorität durchgeführt werden. Erst wenn deren Ergebnisse vorliegen,
sollte über Folgestudien nachgedacht werden, da eine sinnvolle Konzeption
kontrollierter Expositions- oder möglicher epidemiologischer Studien ohne
Kenntnis der Partikelzusammensetzung nicht möglich ist. Studien zu
zellbiologischen Effektparametern und Untersuchungen zur Wirkung der
feinen und ultrafeinen Partikel in in-vitro-Versuchen hält das Institut
derzeit nicht für sinnvoll. Das gilt auch für die Durchführung einer
Kasuistikstudie.
Eine umfassende epidemiologische Studie, wie sie der Auftragnehmer der
"Toner"-Studie des BfR, Professor Dr. Mersch-Sundermann, in seinem
Abschlussbericht vorschlägt, wäre grundsätzlich geeignet, mögliche
Einflüsse von Emissionen aus Büromaschinen zu erfassen. Da die
gesundheitlichen Wirkungen nur bei einem kleinen Teil der Bevölkerung
auftreten, ist eine signifikante Aussage allerdings nur dann zu erwarten,
wenn an der Studie mehrere Millionen Probanden teilnähmen und aufwändig
untersucht würden.
Unabhängig von den Ergebnissen weiterer Forschung empfiehlt das BfR schon
heute Geräte zu verwenden, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind.
Um dieses Umweltzeichen zu erlangen, müssen Geräte Mindeststandards im
Hinblick auf die Emissionen flüchtiger organischer Stoffe und von Staub
einhalten. Hohe und gesundheitlich bedenkliche Benzolgehalte, wie sie in
einzelnen Studien beim Druck- und Kopiervorgang gemessen wurden, würden
damit vermieden. Abschließend weist das BfR noch einmal auf die
Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum
Umgang mit Druckern, zur Anschaffung neuer und der nachträglichen
Ausrüstung vorhandener Geräte sowie zu den Anforderungen an den
Aufstellort hin.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im A-Z-Index auf der Homepage
des BfR (
http://www.bfr.bund.de ) unter dem Buchstaben "T" wie Toner.
ende bfr-p
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Quelle:
http://www.bfr.bund.de/cd/11029.