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VERBRAUCHERTELEGRAMM EUROPA-AUSGABE NOVEMBER 2008
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 72 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
SCHLICHTUNG
EVZ veranstaltet zwei Tagungen
Die Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution - ADR) stellen eine wichtige Alternative zum kosten- und zeitintensiven Gerichtsverfahren dar. Sie sind zudem ein nützliches und für beide Parteien vorteilhaftes Instrument zur Lösung von Streitigkeiten auch zwischen Konsumenten und Unternehmen. Im Herbst hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) zwei Tagungen zu diesem Thema in seinem Programm. Während die am 7. November 2008 in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Bozen veranstaltete Konferenz als Schwerpunkt die alternative Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern als Chance für die Betriebe setzt, beschäftigt sich die am 21. November 2008 in Zusammenarbeit mit der Universität Trient organisierte Veranstaltung mit der gegenwärtigen Stellung und Funktion des ADR in Italien. Für Informationen und Einschreibungen können Sie sich mit dem EVZ in Verbindung setzen: 0471-980939 und info@euroconsumatori.org.
BETRÜGERISCHE LOTTERIEN
Verbraucher melden weitere Fälle
In den letzten Wochen haben sich wieder viele Konsumenten an das EVZ gewandt, nachdem sie mit der Post oder per E-Mail ein dubioses Gewinnschreiben einer angeblichen Lotterie erhalten hatten, ohne jemals mitgespielt zu haben.
Die Empfänger der gefälschten Gewinnmitteilungen werden zunächst aufgefordert, ihre persönlichen Daten, die Bankverbindung und eine Kopie des Ausweises zu übermitteln. Es handelt sich dabei um eine üble Masche, die darauf abzielt, die Empfänger dieser Gewinnschreiben, zur Zahlung von einigen Tausend Euro an angeblichen Kautionen, Bearbeitungsgebühren oder ähnlichem zu bewegen. Weltweit sind verschiedene Varianten dieser Schreiben im Umlauf, oft wird dabei der Name einer tatsächlich existierenden Lotterie (wie "El Gordo de la Primitiva") missbräuchlich verwendet wird; es werden aber auch Fantasienamen (z. B. "Fortune Lottería") oder Namen sehr bekannter Unternehmen ("Coca Cola", "Microsoft") benutzt, die mit Lotterien gar nichts zu tun haben.
Das EVZ rät den Empfängern solcher Schreiben, nicht darauf zu reagieren und auf keinen Fall persönliche Daten und Bankverbindungen preiszugeben, eine Kopie des Personalausweises zu versenden oder gar Vorauszahlungen zu leisten. Wer auf diesen Trick hereingefallen ist, kann sich nur mehr an die Polizei wenden und eine Anzeige erstatten. Wer seine Bankdaten angegeben hat, sollte umgehend seine Bank informieren und sein Konto sperren oder schließen lassen, um sicher zu gehen, dass sich die Betrüger nicht irgendwann, auch in fernerer Zukunft, einen Zugang zu den Einlagen auf dem Konto erschwindeln.
Fall des Monats
Im August 2006 hatten vier südtiroler Verbraucher in
einem Reisebüro eine Pauschalreise eines italienischen Reiseveranstalters mit dem Reiseziel Thailand gebucht und den gesamten Betrag von 3.280,00 Euro bezahlt. Als sie die Reiseunterlagen und Flugtickets abholen wollten, stellten sie zu ihrer großen Überraschung fest, dass das Reisebüro geschlossen war. Erst als sie direkt mit dem Reiseveranstalter in Kontakt traten, erfuhren sie, dass das Reisebüro endgültig geschlossen hatte, dass der bezahlte Betrag nicht an das Reiseunternehmen weitergeleitet worden und somit auch die Buchung des Urlaubs nicht erfolgt war.
Zum Glück gibt es gerade für Fälle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses von italienischen Reisebüros und Reiseveranstaltern, einen nationalen Garantiefonds, der es ermöglicht, die bereits bezahlten Beträge rückvergütet zu bekommen. Das EVZ hat daher den Antrag auf Rückvergütung mit den Belegen betreffend die Buchung der Reise und die Zahlung an den Garantiefonds gesandt. Nach zweieinhalb Jahren des Wartens endlich die gute Nachricht: den Verbrauchern wurde der gesamte Betrag zurückerstattet, und zwar ohne dass ein Eingreifen eines Rechtsanwalt nötig war und ohne dass weitere Kosten angefallen wären.
Der Garantiefonds gewährleistet auch im Falle des Konkurses des Veranstalters nach Reiseantritt die Rückbeförderung der Reisenden zum Abreiseort. Der Fonds muss außerdem die sofortige Bereitstellung finanzieller Mittel für die Heimkehr von Touristen aus Nicht-EU-Ländern in Notsituationen, unabhängig davon, ob der Reiseveranstaltern diese verschuldet hat oder nicht, gewährleisten. Aber Achtung: Der Fonds kann nur für Pauschalreiseverträge aktiviert werden, die in Italien abgeschlossen wurden und zwar mit einem Reisebüro oder einem Reiseveranstalter, der über eine reguläre Lizenz verfügt. In letzter Zeit haben sich mehrere Konsumenten gemeldet, die einen Urlaub bei einem Bekannten oder einem improvisierten Reiseverkäufer gebucht haben - für diese gilt dieser Schutz natürlich nicht.
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Verbrauchertelegramm der Verbraucherzentrale Südtirol -
Europa Ausgabe
Redaktion:
Europäisches Verbraucherzentrum,
I-39100 Bozen, Brennerstraße 3
http://www.euroconsumatori.orgVeröffentlichung oder Vervielfältigung nur gegen Quellenangabe.
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