TG-1 * Transgallaxys Forum 1

Pages: [1]

Author Topic: in Sachen Telekom..."hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft. "  (Read 798 times)

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1116

aus dem Usenet:

[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------
Message-ID: <7rcpimFslqU1@mid.uni-berlin.de>

[ ...]hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft.

Im November 2008 hatte ich mich beim Magenta-Riesen nach DSL-Angeboten
erkundigt und sollte dann "ganz unverbindlich" Informationen
zugeschickt erhalten - ich hatte der Tusse ausdrücklich gesagt, daß
das kein Auftrag ist, was sie mir auch bestätigte. Nichtsdestotrotz
hatte ich dann ein "Auftragsbestätigung" im Briefkasten und deswegen
Anzeige wegen Betrugs erstattet (für die Blitzmerker: zum Nachteil
meines seinerzeitigen ISP sowie der DTAG hinsichtlich der ergaunerten
Abschußprämie).

Der StA schrieb:

"Ermittlungsverfahren gegen Frau X. YZ. [den Namen hatte er hübsch
ordentlich ermittelt, also hat die DTAG mitgwirkt] als verantwortliche
Mitarbeiterin der Firma Deutsche Telekom AG
Tatvorwurf: versuchter Betrug
Tatzeit: [Datum]

Sehr geehrter Herr K...,

nach dem Ermíttlungsergebnis ist die Schuld als gering anzusehen. Auch
das öffentliche Interesse an der Strafvervolgung gebietet es nicht,
eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Es ist Ihnen keine Schaden entstanden. Der Vertrag konnte ohne Ihre
Kündigung bei der Firma $ISP nicht zustande kommen. Einschlägige
Vorstrafen sind nicht vermerkt. Es ist auch anzunehmen, dass die
Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor
Wiederholungen gewarnt haben.

Ich habe deswegen von einer weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen
(§ 153 I StPO).

Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche etc. ..."

[...]

-----------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Bei der Telekom-Tochter Congstar gibt es heiße Anrufe: mit der Frage, ob man (Congstar) Herrn X (das ist der, der gerade angerufen wird!) anrufen darf.

Auf die erstaunte Frage: "Aber Sie rufen mich doch gerade an. Was wollen Sie denn?"
gibt es ein wildes Gezeter, man wolle doch nicht 5000 Europ Strafe zahlen.

Ach? Anrufen und fragen, ob man anrufen darf? Und der erste Anruf ist gar kein Anruf?


.
Pages: [1]