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"Gestohlene Maultaschen"
WO DENN !?!?!?!?!?Der Fall klatschte in die Medien und verschwindet wieder. Darf er aber nicht, denn das eigentliche Problem des Falls wurde überhaupt nicht aufgegriffen.
Fakten, dargestellt von der AFP:
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AFP vom 30.3.2010
Gestohlene Maultaschen: Gericht schlägt Vergleich vor
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Im Streit um die
fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen hat das baden-württembergische Landesarbeitsgericht einen Vergleich vorgeschlagen: Demnach soll der Frau ordentlich gekündigt werden und sie eine Abfindung von rund acht Monatsgehältern erhalten.
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In der Vorinstanz war die fristlose Kündigung der inzwischen 58 Jahre alten Pflegerin noch bestätigt worden.
Dass sie seit 17 Jahren für die städtische Spitalstiftung in Konstanz arbeitete, wiege nicht so schwer wie der "Vertrauensverlust" auf Seiten des Arbeitgebers und die "Präventivfunktion einer Kündigung", hatte das Radolfszeller Gericht entschieden. Eine Abmahnung sei als milderes
Mittel für die ansonsten unkündbare Frau nicht ausreichend gewesen.
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Im Maultaschenfall gab es dem Gericht zufolge allerdings "besondere Umstände", die eine fristlose Kündigung der Frau nicht ohne weiteres rechtfertigten.
Neben der langen Betriebszugehörigkeit und ihrem Alter führte das Gericht an, dass die gestohlenen Maultaschen als Abfall entsorgt worden wären.---------------------------------------------------------------
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mehr:
http://www.123recht.net/article.asp?a=62906&ccheck=1Essen aus dem Mülleimer ist also verboten. Doch nicht nur das. Der Arbeitgeber der Frau ist die
städtische Spitalstiftung in Konstanz, und die empfindet essen aus dem Mülleimer als Vertrauensverlust, und den als so schwerwiegend, daß sie die Frau entläßt.
Der Bischof Konrad II, immerhin ein Träger kirchlicher und weltlicher Würden, der im Jahre 1225 die Stiftung gegründet hat, könnte möglicherweise Essen aus dem Mülleimer anders sehen als seine Erben:

Da sind den Stiftungslöffeln ihre güldenen Gabeln wohl zu Kopfe gestiegen. Der Teufel sie holen gerne mögen möchte.
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