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Author Topic: UBA: "Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen"  (Read 797 times)

ama

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"Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen",
 Umweltbundesamt, Presseinformation 33/2010

Date:     Wed, June 9, 2010 10:07

Bisphenol A – Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht

Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol
A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und
Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die
Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das
Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für
die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern
der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch
und Umwelt zu schützen.

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs,
Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann
sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung,
Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der
Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen
Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit.

Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen
zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent
als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die
Fortpflanzung.

Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische
Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für
Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und
Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und
andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des
Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse
sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus
Vorsorgegründen zu beschränken.“

Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and
Authorisation of Chemicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie.
Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die
Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle
Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem
Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau
prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und
Umwelt möglich und notwendig sind.

Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von
Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch
gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum
vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.

Das neue Hintergrundpapier „Bisphenol A – Massenchemikalie mit unerwünschten
Nebenwirkungen“ steht unter
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3782
kostenlos zum Download bereit.

Dessau-Roßlau, den 09.06.2010
(3.159 Zeichen)

Lesen Sie unsere Presseinfos auch online unter
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/presseinfo-aktuell.htm

Umweltbundesamt
Pressesprecher: Martin Ittershagen
Mitarbeiter/innen: Stephan Gabriel Haufe, Dieter Leutert,
Fotini Mavromati, Doreen Redlich, Martin Stallmann
Adresse: Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/21 03-2122, -6625, -2250, -2318,- 2637,- 2507
E-Mail: pressestelle[bat]uba.de
Internet: http://www.umweltbundesamt.de
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