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Author Topic: Hamer belästigt das Landgericht Kiel  (Read 938 times)

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Hamer belästigt das Landgericht Kiel
« on: September 28, 2010, 02:40:01 AM »

Hamer belästigt das Landgericht Kiel. Das Landgericht hat sich bislang nicht zu einer öffentlichen Stellungnahme bemüht. Der Fall Maraike Foldt sollte das ändern.

http://www.universitetsandefjord.com/images/stories/korrespondenz/korrespondenz2010/articulo y cata.pdf

[*quote]
Frauen mit Aids angesteckt - Haftstrafe für HIV-Infizierten - Nachrichten welt_print - Vermischtes - Hamburg - WELT ONLINE
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29.06.10
Frauen mit Aids angesteckt - Haftstrafe für HIV-Infizierten
Kieler Landgericht verurteilt 47-Jährigen wegen Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis - "Sex als wesentlicher

[...]



http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/hamburg/article8218212/Frauen-mit-Aids-angesteckt-Haftstrafe-fuer-HIV-Infizierten.html?print=true#reqdrucken[30/06/2010 22:18:34]


1. Juli 2010
An den
Herrn Vorsitzenden de
10. großen Strafkammer des
Landgerichts Kiel
Harmsstr. 99 – 101


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
aus verschiedenen Zeitungen haben wir von dem Urteil gegen den Mann gelesen, der angeblich
2 Frauen mit Aids angesteckt haben soll. Eine der beiden Frauen (bei beiden gibt es keinen Aids-
Test) habe sogar Aids-Nierenversagen und zeitweilige Lähmung erlitten.
Verehrter Herr Vorsitzender, Sie und Ihre Kammer sind da einem großen „Irrtum“ aufgesessen.
Eine Aids-Infektion gibt es überhaupt nicht.
AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrom) ist in Wirklichkeit eine völlig harmlose Smegma-
Allergie, zustande gekommen als Begleitschiene bei einem Konfliktschock, bei dem Smegma eine
Rolle gespielt hat. Vergleichbar einer Heu- oder Apfelsinen-Allergie, bei der dann eben Heu oder
Apfelsinen eine Rolle gespielt haben. Außerdem: An Aids erkrankt nur, wer weiß, daß er HIV-posi-
tiv ist oder wer es von sich glaubt!
Beispiel: Eine Frau, erfuhr durch einen Zufall, daß ihr Freund AIDS habe.
Sie erlitt dabei einen Schock. Sie ließ bei sich einen Test machen, der negativ war, aber man sagte
ihr, man müsse in ½ Jahr noch mal eine Kontrolle machen.
Nun dachte sie das ganze halbe Jahr an nichts weiter, als an den Freund und den Geruch des
Smegmas und hatte panische Angst, daß sie sich auch im Mund infiziert haben könnte. Als nach 6
Monaten endlich ein Kontroll-HIV-Test gemacht wurde, war das Ergebnis positiv!
Oder: Ein Mann, der eine Blutübertragung anlässlich eines Unfalls bekommen hatte, entschloß
sich nach seiner Genesung selbst Blut zu spenden. Danach bekam er einen Anruf, er sei HIV-
positiv. (Schock!) Er vermutete sogleich und richtig, daß der HIV- oder Anti-Smegma-Titer durch
die Blutinfusion gekommen sei. Natürlich hatte das nichts mit „Infektion“ zu tun, denn hätte man
stattdessen den Heu-Antikörper-Titer bei ihm gemessen, wäre der vielleicht auch zufällig erhöht
gewesen, weil der Blutspender eine Heuallergie hatte.
Das heißt: Die Schienen (= Antikörper) des Blutspenders werden durch die Blut-transfusion „über-
tragen“. Das zeigt auch, daß dieses Schienenmuster nicht nur in unserem Kopf gespeichert ist,
sondern auch in den Körperflüssigkeiten, wo wir diese Antikörper durch unsere diversen Allergie-
tests (Hauttests oder Serumtests) messen können, sogar welchen Titer, d.h. welche Stärke sie
haben.
Bitte, lesen Sie das beigefügte Buch „Aids, die Krankheit die es gar nicht gibt“ –
von dem wir über 500 an Fachleute kostenlos verschickt haben - und von denen bisher kein einzi-
ger widersprochen hat.

Da Sie, wie ich hoffe, Format haben, revidieren Sie das Urteil und – vielleicht entschuldigen Sie
sich bei dem Angeklagten.

Mit den besten Grüßen
Dr. Hamer


Anlage:
Buch: „Aids, die Krankheit die es gar nicht gibt“
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