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Umweltbundesamt | Presseinformation 17/2011
Wed, March 23, 2011 14:15
Plastikweichmacher in Kindertagesstätten
Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzenGestern veröffentlichte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) eine
Studie zu Weichmachern (Phthalate) im Staub von Kindertagesstätten. Im Schnitt lagen
die gemessenen Werte dreifach über dem, was UBA Messungen im Staub von Wohnungen
nachgewiesen hatten. Weichmacher stehen im Verdacht, für Missbildungen der
Geschlechtsorgane und Störungen der Fruchtbarkeit verantwortlich zu sein. Quelle
sind meist Einrichtungsgegenstände aus Weich-Polyvinylchlorid (PVC), etwa
PVC-Fußböden, Vinyltapeten, Turnmatten, Tischdecken aus Plastik oder Möbelpolster
aus Kunstleder.
Die Belastung lässt sich aber einfach senken: Eltern und Kindertagesstätten sollten
beim Kauf auf Produkte setzen, die keine besorgniserregenden Weichmacher enthalten.
"Händler und Vertreiber sind verpflichtet, den Konsumenten auf Nachfrage
mitzuteilen, ob etwa ein neuer Bodenbelag besorgniserregende Weichmacher enthält.
Das europäische Chemikalienrecht REACH verpflichtet den Handel, innerhalb von 45
Tagen über Inhaltsstoffe aus der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe
Auskunft zu erteilen. Eltern und Kitas sollten dieses Recht nutzen", sagte
UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hat ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem
sich gezielt beim Handel nachfragen lässt.
Die vier kommerziell wichtigsten Weichmacher hat die Europäische Chemikalienagentur
ECHA gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten in die Liste der besonders
besorgniserregenden Stoffe - die sogenannte Kandidatenliste - aufgenommen. Weitere
Phthalate stehen auf der Agenda. Mit der Aufnahme verbunden sind weitreichende
Auskunftspflichten für Hersteller, Importeure und Handel - und Auskunftsrechte für
Bürgerinnen und Bürger. Hier kann jeder gezielt sein Kaufverhalten steuern und auf
im Handel ebenfalls verfügbare Alternativen ausweichen.
REACH geht noch weiter: für drei Phthalate gilt ab 2015 eine Zulassungspflicht. Dann
muss jegliche Verwendung dieser Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur
einzeln beantragt werden. Zwar sind es bis dahin noch vier Jahre, doch das Signal
kommt am Markt an: Viele PVC-Hersteller sind auf Produkte ohne besorgniserregende
Weichmacher umgestiegen.Das UBA empfiehlt. vorsorglich auf Weich-PVC ganz zu
verzichten. Bei vielen Produkten lohnt auch der Umstieg auf Alternativen mit dem
Umweltzeichen "Blauer Engel". Dieser kennzeichnet Produkte, die umweltfreundlich
hergestellt sind und die Gesundheit nicht belasten.
Der UBA-Musterbrief zum Herunterladen findet sich hier:
http://www.reach-info.de/dokumente/musterbrief.docMehr Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel, etwa der Ratgeber "Blauer Engel -
Gesund Wohnen" unter:
http://www.blauer-engel.de/Dessau-Roßlau, 23.03.2011
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Adresse: Umweltbundesamt, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: <pressestelle[bat]uba.de>
Internet:
http://www.umweltbundesamt.deInternet:
http://www.fuer-mensch-und-umwelt.de---------------------------------------------------------------------------
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