Das Bundesgericht von Australien entschied am 23.03.2005, dass es sich bei dem Unternehmen Australian Communications Network Pty Ltd (ACN) um ein Pyramidensystem handelt, das gegen das australische Handelsgesetz verstößt und folgte damit den Klagen des australischen Verbraucherschutzes ACCC.
Durch seinen plötzlichen Tod konnte Richter
Selway jedoch kein endgültiges
Urteil und auch kein Strafmaß verkünden. Dies wurde nun am
20.Juli 2005 vor dem Federal Court of Australia
nachgeholt.
6. ACN als Beklagter Nr. 1 weder selbst noch
durch Agenten, Erfüllungsgehilfen noch durch sonstige
Personen
a) das ACN-System oder ein ähnlich geartetes
System betreiben, bewerben
oder daran teilnehmen darf;
b) Verbraucher zu einem Einstieg
in das ACN- oder ein ähnlich geartetes System
veranlassen darf oder dies zu versuchen.
7. Martin Paech als Beklagter Nr. 2 zukünftig
a) weder das ACN-System oder ein ähnlich geartetes
System authorisieren noch sich daran beteiligen darf und
b)
keine Verbraucher zu einem Einstieg
in das ACN- oder ein ähnlich geartetes System
veranlassen darf oder dies zu versuchen.
ACN wurde zudem auferlegt, das Urteil und die richterlichen Anordnungen innerhalb von 14 Tagen auf allen firmeneigenen Webseiten zu veröffentlichen.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte sich ACN
gegenüber
dem Federal Court verpflichtet, alle nach dem 23. November 2004 in
das System eingestiegene Unabhängige Repräsentanten zu entschädigen und
a)
die Einstiegsgebühr der Teilnahmer in Höhe von 499 Dollar zuzüglich Steuer
sowie
b) die von ACN durch diese Einstiegsgebühren erzielten Zinsgewinne
zurückzuzahlen,
wenn das Gericht entscheiden sollte, dass ACN gegen
die Handelsgesetze verstößt.
Das Gericht hat hierzu angeordnet,
dass ACN diese Gebühren bis zum 17. August 2005 zurückzuzahlen hat.
Selbstverständlich wird ACN gegen dieses Urteil Berufung einlegen, um seine pyramidale ACN-Masche so lange wie möglich weiterzubetreiben...
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