Originaltext vom MLM Survivor
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24. Februar 2003
Im Januar letzten Jahres verklagten die Unternehmen von Amway/Quixtar Crown Ken Stewart mehrere Firmen und Personen seiner Upline, Downline und Crossline innerhalb der Amway/Quixtar- Organisation.
Nun wurde eine Dritte erweiterte Klageschrift bei dem Berufungsgericht von Greene County in Missouri eingereicht, die unter dem Aktenzeichen 101CC4530 durch die 2. Kammer verhandelt werden wird.
Die ursprüngliche Klage wird nun u. a. um diese zusätzlichen Vorwürfe erweitert:
Die erweiterte Klageschrift enthält zusätzlich vier Vorwürfe von Verstößen gegen das Kartellgesetz:
Keiner dieser Vorwürfe kommt denjenigen fremd vor, die in den letzten Jahren die Klageschriften gegen Amway/Quixtar und deren Distributoren gelesen haben. Möglicherweise sind diese Vorwürfe aber in Hinsicht einer Anwendbarkeit bei vielen Schlichtungsvereinbarungen von noch viel größerem Interesse.
Im September 1997 führte Amway eine Regelung ein, nach der jeder Teilnehmer im Rahmen der Erneuerung seiner/ihrer Distributorenschaft ein "Business Support Materials Arbitration Agreement" unterschreiben musste. Dieses "Übereinkommen" erzwingt für alle Streitigkeiten, die Distributoren mit ihrer Upline oder dem Unternehmen haben, ein rechtsverbindliches Schiedswesen und nimmt ihnen das legale Recht, durch Prozesse ihre Interessen durchzusetzen. Zum Zeitpunkt der Erneuerung der Mitgliedschaft oder bei einem Neueintritt werden die Distributoren gezwungen, dieses "Übereinkommen" zu unterzeichnen; die Bedingungen dieses Schiedswesens wurden noch nicht einmal veröffentlicht.
Als Folge schufen sich viele der AMO (Amway Motivational Organizations) ihre eigenen Schlichtungsvereinbarungen, die sich mit Streitfragen innerhalb ihrer Organisationen bei Business Support Materials (BSMs) befassen.
Stewarts erweiterte Anklage führt aus:
"Die angehenden Pro Net- Mitglieder wurden auch ökonomischer Nötigung / Zwang unterworfen, indem ihnen erklärt wurde, jedes Verneinen einer freiwilligen Zustimmung zum festgelegten Schiedswesen führe zum Verlust ihrer Provisionen aus dem Tool- und Funktionsgeschäft. Demzufolge stellt dieser Zwang zu einer Schiedsvereinbarung und/oder einer Pro Net- Mitgliedsvereinbarung einen illegalen Knebelungsvertrag dar. Als illegaler Vertrag ist die Pro Net Schiedsgerichtsklausel damit nichtig ... ex tunc."
"Die vorgegebene Pro Net- Schiedsgerichtsklausel gilt für Streitfragen zwischen normalen Pro Net- Mitgliedern untereinander ebenso wie für Streitfragen zwischen Pro Net selbst und seinen Mitgliedern. Die Kläger aber sind/waren keine 'normalen' Pro Net- Mitglieder. 'Gründungsmitglieder' unterlagen dieser Schiedsgerichtsklausel nicht."
Die Klageschrift fährt dann mit der Beteuerung fort, dass in Wahrheit keine der Parteien dieser Klage - weder die Kläger noch die Beklagten - Gegenstand irgendwelcher Schiedsgerichtsklauseln waren und dass es deshalb auch keinen rechtsmäßigen Grund gibt, solch einer Vereinbarung Nachdruck zu verschaffen!
Diese Argumente sagen ganz eindeutig den permanenten Versuchen Amway's/Quixtar's und der Motivations- Organisationen, die Quixtar- Produktverteilung und das Motivationsgeschäft als eigenständige Gebilde darzustellen, den Kampf an.
Stewart's Klage legt auch die Unmöglichkeit dar, eine objektiv faire Schiedsgerichts- Anhörung bei Klagen gegen Amway zu erhalten:
"Die Regularien sehen einen Auswahlprozess der Schlichter vor, der sicherstellt, dass jeder ausgewählte Schlichter parteiisch ist. Nur von Amway geschulte Schlichter sind gemäß den Amway Verhaltensregeln, Punkt 11.5.15, als Schiedsleute wählbar. Amway und das Independent Business Owner (IBOAI) Gremium bestimmen gemäß den Verhaltensregeln Punkt 11.5.14 auch, wann und ob ein Schlichter auf der Liste als neutral geführt wird. Diese Abstimmung muss einstimmig erfolgen. Dies führt dazu, dass 'Ja'- Stimmen des Gremiums für einen Schlichter durch eine einzige 'Nein'- Stimme von Amway ausgehebelt werden. Zudem gehören die Beklagten Gooch, Childers und einige ihrer Mitverschwörer dem IBOAI- Gremium an. Die Karten gegen die Distributoren sind gemischt. Dies ist kein faires Schiedswesen in Treu und Glauben."
Zudem ist es sehr einseitig, wenn sich Amway das Recht auf juristische Prozesse reserviert.
Wenn sich die Kläger in dieser Streitsache durchsetzen, wird einer Vielzahl von Prozessen Tür und Tor geöffnet!
Hier finden Sie die Dritte erweiterte Klageschrift (PDF-Datei 230 KB)