16. 03.2004
Wie wir von der in Werl ansässigen Anwaltssozietät Kroll und Partner erfuhren, hat Herr Rechtsanwalt Scheffel für einen Mandanten kürzlich den bundesweit ersten Rückzahlungsprozess gegen die Spielveranstalterin, die Fa. Trend Systeme GmbH, gewonnen.
Die Vorzüge von "Games without Frontiers" (Spiel ohne Grenzen), die Trend-Systeme aus Neu-Isenburg heute noch anbietet, wurden dem Mandanten der Anwaltskanzlei von einem Freund schmackhaft gemacht. Von einem Pyramidensystem ahnte er nichts und zahlte circa 4.500 Euro in das Spielsystem ein.
Rechtsanwalt Scheffel klagte auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages, da es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um ein "Haustürgeschäft" gehandelt habe, für das der Gesetzgeber ein Rücktrittsrecht einräumt.
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat der Klage gegen Trend-Systems vollumfänglich stattgegeben.
Laut den uns vorliegenden
Informationen hat die Fa. Trend Systeme
GmbH zwar gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, das Landgericht Darmstadt
hat in einem Schreiben an den Prozessbevollmächtigten der Fa. Trend Systeme
GmbH allerdings deutlich gemacht, dass es die Berufung für aussichtslos
hält.
Wenn das Urteil rechtsgültig wird, könnte es möglicherweise bundesweite
Auswirkungen haben.
weitere Informationen:
Bericht der Westfalenpost vom 05.03.2004
http://archiv.westfalenpost.de/main_search.asp
(Volltextsuche im Archiv nach Titelzeile, nur in Überschriften, mit dem
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"Werler Anwalt")