Am 10. Oktober 2002 reichte Nutrition
for Life International beim Bezirksgericht Harris County in Texas
eine Klage ein mit den Vorwürfen des Vertragsbruches, der unerlaubten
Behinderung, des unlauteren Wettbewerbs, der Vernachlässigung treuhänderischer
Pflichten und der unrechtmäßigen Besitznahme. Eehemalige NFLI-
Mitarbeiter sollen das Unternehmen unfair verlassen haben und mit
Vitamark unter Tom Schreiter ihr eigenes MLM- Unternehmen gegründet
haben. NFLI beansprucht zudem die Namensrechte an Vitamark.
Beklagte sind:
Richter Tony Lindsay nahm am 11. Oktober 2002 nach Darstellung der Sicht der Kläger und nach deren eidesstattlichen Erklärungen NFLI's Antrag an und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagten. Die Verfügung stellte das Tagesgeschäft von Vitamark faktisch ein. Den Beklagten "und allen anderen, die mit ihnen gemeinsame Sache machten" wurde auferlegt, bis einschließlich dem 21. Oktober 2002 nachfolgende Tätigkeiten zu unterlassen:
Am 16. Oktober 2002 setzt sich Vitamark vor Gericht gegen NFLI durch, die einstweilige Verfügung wurde aus formalen Gründen aufgehoben, offensichtlich war NFLI nicht klageberechtigt.
Eine weitere Anhörung wurde für den 21. Oktober 2002 festgesetzt. Die Beklagten beabsichtigten eine Gegenklage einzureichen wegen ungerechtfertigtem in Kraft setzen einer einstweiligen Verfügung, einzelne Beklagte beabsichtigten auch Gegenklagen wegen übler Nachrede und Vertragsbruchs.
Zu der vorgesehenen Anhörung kam es nicht mehr. NFLI zog die Klage zurück, und Gegenklagen wurden daraufhin nicht gestellt.
Auch NFLI's Ansprüche an den Namensrechten der Marke VITAMARK sind zwischenzeitlich vom Tisch. Zwar hatten Vertreter des Unternehmens Nutrition for Life den Markennamen VitaMark zur Registrierung angemeldet, aber offensichtlich nicht gut genug nachgeforscht, denn sonst hätten sie herausgefunden, dass es schon einen Eigentümer für diesen Markennamen gab: "Big Al" Tom Schreiter, der Firmengründer von VitaMark.