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Author Topic: Das PARALEXX Archive  (Read 2404 times)

Thymian

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Das PARALEXX Archive
« on: April 16, 2017, 11:03:37 AM »

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« Last Edit: April 16, 2017, 11:13:35 AM by Thymian »
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Thymian

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Re: Das PARALEXX Archive
« Reply #1 on: April 16, 2017, 11:16:10 AM »

Notiert:

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zurück zu nutzlosen, fragwürdigen oder gefährlichen Mittel oder alle Methoden von A bis Z

Coenzym Q10

Aus den USA kommend und in Kreisen der orthomolekularen Medizin immer wieder lauthals propagiert, besteht seit einigen Jahren der Trend, Coenzym Q10 zu sich zu nehmen. Es wird behauptet, ein Mangel an Coenzym Q10 sei Hauptursache für Arteriosklerose. Besonders betont wird die angebliche Wichtigkeit einer Q10-Nahrungsergänzung von Anbietern einschlägiger Q10-Pillen.

In der Tat ist Coenzym Q10 ist ein wichtiges Molekül, das für die Energieproduktion in den Mitochondrien, den 'Kraftwerken' unserer Zelle, verantwortlich ist. Wäre aber an den Behauptungen der Vitaminszene etwas dran, müsste man bei Patienten, deren Herzkranzgefäße Arteriosklerose aufweisen, erniedrigte Q10-Serumspiegel im Vergleich zu Gefäßgesunden fin- den.

Van de Vijer et al. (1999) gingen dieser Frage in einem niederländischen Ernährungsinstitut bei 71 schwer arteriosklerosekranken Männern nach, deren Q10-Spiegel mit den Werten von 69 gesunden Männern verglichen wurde. Zwischen den Kranken (0.86 ą 0.04 Microgramm/l) und den Gesunden (0.83 ą 0.04 Microgramm/l) gab es keinen signifikanten Unterschied. Die Autoren folgerten aus ihrem Ergebnis, dass die Q10-Plasmakonzentration keine Rolle hinsichtlich des koronaren Arterioskleroserisikos spielt. Man kann sich deshalb das Geld für solche Wundermittel sparen.

Quellenverzeichnis

    van de Vijver LP, Weber C, Kardinaal AF, Grobbee DE, Princen HM, van Poppel G: Plasma coenzyme Q10 concentrations are not decreased in male patients with coronary atherosclerosis. Free Radic Res, 30, 165-172, 1999
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Krant

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Re: Das PARALEXX Archive
« Reply #2 on: April 16, 2017, 04:07:58 PM »

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Krant

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Re: Das PARALEXX Archive
« Reply #3 on: April 16, 2017, 04:10:49 PM »

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Fragwürdige Diagnose- und Therapiesysteme

Die folgende Aufstellung diverser Diagnose- und Therapiesysteme ist eine Auswahl besonders gefährlicher oder nutzloser Verfahren bzw. Heilslehren. Oftmals spielen Psychosekten oder sektenähnlich operierende Vereinigungen eine entscheidende Rolle bei der Distribution solcher Systeme. Wir raten explizit davon ab, sich diesen Verfahren hinzugeben, denn die ihnen zugrundeliegenden Heilslehren sind häufig Sektenideologien oder auf Führerkulten aufgebaute Irrlehren.

Es handelt sich im einzelnen um:
Algenprodukte mit Gehalt an Aphanizomenon Flos Aquae-(A.f.a.)-Algen,
Anthroposkopie,
Aslan-Kur,
Bioresonanz,
Breuss-Kur,
Bruno Gröning Heilung,
Cantharidinpflaster,
Chelattherapie,
Colloidales Silber,
Colon-Hydro-Therapie,
Di Bella Multitheapie gegen Krebs,
Familien-Stellen/Clanning nach Hellinger,
Fiat Lux (Uriella),
Fünf Tibeter,
Galavit,
Gerson-Diät,
Haar-Mineral-Analyse,
Geistheilung,
Hulda Clarks Zapper,
Instinktotherapie und Metapsychologie nach Guy-Claude Burger,
Kinesiologie,
Kirlian-Photographie,
Lichtnahrung nach Jasmuheen (Ellen Greves),
Neue Medizin nach Ryke Geerd Hamer,
Sehtraining nach Bates und Gollub/Selby,
Simonton-Training gegen Krebs,
Therapeutic Touch/Touch of Healing,
Ur-Medizin nach Franz Konz und
Urin-Therapie.
[*/quote*]
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Omegafant

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Das PARALEXX Archive: Kritiker leben gefährlich
« Reply #4 on: April 17, 2017, 07:12:21 AM »

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[*quote*]
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Kritiker leben gefährlich

Wer den mafiös anmutenden Paramedizinbetrieb in Frage stellt, bezahlt dafür im Einzelfall teuer. Der einschlägige Markt ist milliardenschwer und heiß umkämpft. Es dominieren große, teilweise international operierende Netzwerke. Zum Nachteil des Patienten fischen auch etliche lokal und national strukturierte Organisationen im Trüben. Nicht selten gibt es unter diesen Gruppen Preis- und Marktabsprachen und häufig werden Produkte eines Netzwerkes nach erfolgreichem Verkauf an das nächste Netzwerk zur dortigen Vermarktung weitergereicht.

In der Szene spielen nicht nur Psychosekten (bestimmte Buddhisten-Szenen, Maharishi-Ayurveda, Mun-Sekte, Harekrishna, Fiat Lux/Uriella) oder diverse kirchliche Sekten eine Rolle. Sektenähnlich operierende Netzwerke wie die Anhänger der Neuen Medizin des Ryke Geerd Hamer, der Ur-Medizin des Franz Konz oder der pädophilen Instinktotherapieszene um Guy-Claude Burger sind in ganz Europa hoch aktiv. In Deutschland tot geglaubte US-Psychosekten wie Scientology sind in den Bereichen HIV-, Impf- oder Ritalin-Kritik unter diversen Deckmäntelchen (z.B. Reiki, Bioresonanz, Megavitamindosen, Drogenberatung, Lebensberatung, Esoterik) quicklebendig.

Besonders bedrohlich sind leise operierende Psychogruppen wie die machtorientierten Anthroposophen in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Frankreich sowie die starke Szene der mittelalterlich ausgerichteten Homöopathen in Deutschland und Großbritannien. Es gibt zwischen diesen Szenen viele Schnittstellen zu rechtsnationalen, faschistoid und menschenverachtend ausgerichteten Gruppierungen, die ihr eigenes Süppchen in diesem Bereich zu kochen versuchen. Eingerahmt wird die Szene durch kriminell operierende Firmen und Strukturvertriebe, die innerhalb und außerhalb der EU bzw. auf dem Weltmarkt auch unter Nutzung des Internets ständig versuchen, neue Wundermittel zu verkaufen. Häufig nutzen diese Firmen die Ungereimtheiten des nationalen Lebensmittel- und Arzneimittelrechts aus. In Europa dominiert derzeit die Tendenz, fragwürdige Mittel, die in den USA bereits wieder auf dem absteigenden Ast sind oder von der dortigen Gesundheitsbehörde vom Markt gezogen wurden, unter neuem Deckmäntelchen in Europa zu plazieren. Dauerte dies früher viele Jahre, bis ein neuer Trend aus den USA oder Fernost nach Europa schwappte, sind es u.a. dank des Internets nur noch Monate.

Wer sich im Minenfeld der Arzneimittel und Therapiemethoden aus dem Bereich der Naturheilkunde, Para- und Alternativmedizin bewegt, handelt sich schnell Ärger ein. Kritisiert man fragwürdige Wunderheiler oder Sektenmethoden, wird man von diesen Gruppierungen schnell angegriffen. Nimmt man sich fragwürdige Arzneimittel zur Brust, wird man von den entsprechenden Herstellern attackiert. Informiert man über wirksame Methoden, die eventuell besser und billiger als etablierte Heilmittel in Europa sind, verdirbt man es sich mit der Pharmabranche, deren fest gefügtes Machtsystem aus Interessengruppen und Lobbyarbeit gestört werden kann. Dass sich in der Pharmabranche auch unlautere Firmen tummeln, die mit sektenähnlichem Marketing arbeiten, verkompliziert die Lage zusätzlich.

Dem Verbraucher entgeht dieser Tanz hinter den Kulissen häufig, weil diese Informationen kaum den Weg in die Massenmedien finden. Kritische TV- oder Boulevardjournalisten halten sich in diesem Spannungsfeld nicht lange, weil sie gezielt weggemobbt werden und sei es dadurch, dass den Presseorganen bei kritischer Berichterstattung notwendige Werbeaufträge entzogen werden. Einflussnahme auf die öffentliche Meinung bzw. deren Manipulation durch einschlägige Quacksalber- und Firmennetzwerke sowohl in Deutschland als auch in Europa sind üblich und für den Verbraucher im Einzelfall kaum erkennbar. Der Moloch ist kaum überblickbar, denn er besteht aus informellen Netzwerken und Interessengruppen, die untereinander zusätzlich sich gegenseitig tolerierende Allianzen auf Zeit eingehen. Dies führt zu einem Gesamtsystem, das am Ende durch Milliardengewinne in der Lage ist, sowohl die öffentliche Meinung im eigenen Sinne zu beeinflussen als auch kritische Personen über Jahre hinweg gezielt zu verleumden oder mit juristischen Tricks mundtot zu machen. Staatliche Institutionen, vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz, stehen diesem Treiben häufig desinteressiert gegenüber. Eine der Hauptursachen mag der Umstand sein, dass mit Quacksalberei viel Geld verdient wird und dadurch Steuern kräftig fließen. Wer die Szene genau im Blick hat, erkennt schnell, dass politische Parteien jeder Colour tief in das Quacksalbersystem verstrickt sind. Man erkennt dies an jenen Politikern, die auf einschlägigen Veranstaltung hochrangiger Quacksalberfirmen hoch dotierte Reden halten oder sich durch gefällige Geleitworte in einschlägigen Publikationen in den jeweiligen Kreisen beliebt zu machen versuchen.

Schlampiges Lebensmittel-, Arznei- und Medizinprodukterecht

Wenn in einem als Lebensmittel verkauften Wundermittel in Deutschland eine giftige Substanz vorhanden ist, für die bisher kein Grenzwert existiert oder noch keine staatlich anerkannte lebensmittelrechtliche Laborprüfmethode vorhanden ist, kann der Anpreiser des Mittels kritische Publikationen niederzuklagen versuchen mit der Begründung, dass entsprechende offizielle Richtwerte und Prüfmethoden fehlen würden. Selbst wenn diese Richtwerte vorhanden sind, droht die Gefahr, dass man nicht einmal auf eine unterschwellige Belastung hinweisen darf. Auch dann nicht, wenn Indizien oder Fallberichte von Patienten existieren, die zeigen, dass der angeblich so sichere Grenzwert in Wahrheit viel zu niedrig angesetzt wurde.

Nach geltendem dt. Arzneimittelrecht ist der Verkauf von homöopathischen Arzneimitteln ohne Wirksamkeitsnachweis legal. Obwohl im Heilmittelwerbegesetz die Bewerbung von Aussagen ohne deren Wirksamkeitsnachweis untersagt ist - und somit die Werbung für homöopathische Arzneimittel in Laienkreisen (z.B. zum Zwecke der Gewichtsreduktion) verboten wäre - entschieden dt. Gerichte dahingehend, dass diese Werbung legal sei. Und zwar gerade deshalb, weil der Gesetzgeber keinen Wirksamkeitsnachweis für solche Mittel vorgegeben hat. Hätte es sich um ein normales Arzneimittel gehandelt, wäre das Produkt vom Markt gezogen worden.

Frischzellen, die in vielen Ländern der Erde wegen ihrer massiven Nebenwirkungen verboten sind, werden in Deutschland munter verkauft. Zwar wurde in einer halbherzigen Aktion durch den deutschen Bundesgesetzgeber die Herstellung durch die Frischzellenverordnung untersagt, jedoch hob das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot im Jahr 2000 wieder auf. Grund war der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber nur den Verkehr (Verkauf, Handel, Wettbewerb) von Fertigarzneimitteln regeln darf, nicht aber die auf den einzelnen Patienten abgestimmten Arzneimittel. Hier hätten nur die Bundesländer die Rechtshoheit. Diese hätten die unnütze Methode untersagen können, haben es aber bis heute nicht getan. Im Gegenteil, es deutet sich sogar an, dass im Arzneimittelgesetz im November 2002 ein Sonderpasus eingefügt wird, der die Herstellung der Frischzellen erlauben könnte. So weit reicht der Einfluss der einschlägigen Lobbys in Deutschland.

Das aktuell in Deutschland geltende Medizinprodukterecht schützt ebensowenig vor Quacksalberei. Die Medizingeräteverordnung, welche Medizinprodukte (z.B. chirurgisches Operationsbesteck, Diagnose- und Therapiegeräte) in vier Gerätegruppen aufteilte, wurde durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukteverordnung (MPV) ersetzt. Man teile nun die Geräte entsprechend ihres Risikopotentials in vier Klassen (I, IIA, IIb, III) ein. Die Sache hat nur einen Haken: der Hersteller selbst nimmt diese Einstufung. Klasse I (z.B. chirurgisches Operationsbesteck) ist harmlos, aber ab Klasse IIA müssen Betreiber und Anwender der Produkte mit einem erhöhten Gefährdungspotential rechnen. Da viele Quacksalbergeräte (z.B. Bioresonanz
http://web.archive.org/web/20100124031251/http://home.arcor.de:80/paralexx/content/bioresonanz.htm
) keinerlei Wirkungen haben, aber an eine Stromquelle (Steckdose) angeschlossen werden, werden sie per Definition zum 'aktiven Medizinprodukt' und damit zum Klasse IIA-Gerät. Die Anmeldung und Vermarktungserlaubnis geschieht nach einer EU-Richtlinie (MMD 93/42/EWG Anhang V), die aber keinen Wirksamkeitsnachweis erfordert. Hier ist lediglich die Herstellungsqualität und Betriebssicherheit nachzuweisen. Ist der Betrieb nach DIN ISO 9000 zertifiziert, steht dem Verkauf der Quacksalberei auf legalem Wege nichts entgegen. Die deutschen Überwachungsbehörden sind hier geknebelt, denn sie dürfen nur dann ein Gerät vom Markt ziehen, wenn dieses selbst so gefährlich ist, dass es Schaden anrichten könnte. Aber auch dann gelten diese Maßnahmen maximal ein halbes Jahr. Wenn jedoch eine Quacksalberfirma sich brav hat lizensieren lassen und ein technisch ungefährliches, medizinisch aber völlig unwirksames Gerät verkauft, kann dies niemand stoppen. Auf diese Art haben in den letzten Jahren viele europäische, aber vor allem deutsche Quacksalberfirmen erfolgreich ein pseudoseriöses Tarnmäntelchen für ihre Wundergeräte mit europäischer und deutscher gesetzgeberischer Hilfe erhalten, ohne dass darüber die Massenmedien auch nur ansatzweise berichtet hätten. Dem Arzt und dem Patienten wird gleichermaßen eine medizinische Wirksamkeit vorgegaukelt, denn beide lassen sich durch den Umstand, dass sie einem 'Medizinprodukt' gegenübersetzen, leicht von dessen angeblicher Wirksamkeit überzeugen.

Das Presserecht als Totengräber der Meinungsfreiheit

Das Presserecht verhilft in letzter Konsequenz demjenigen, der ohne Hinweise auf Quellen lügt und betrügt, zu taktischen Vorteilen gegenüber jenen, die unter Verwendung nachprüfbarer Quellen Warnungen verbreiten. Das Presserecht unterteilt nämlich nach 'inneren und äußeren Tatsachen'. Von der Presse wird verlangt, in höchstmöglichem Maße beide Tatsachenbereiche kongruent zu behandeln (OLG Köln in AfP 1984, S.56). Tatsachen sind juristisch definiert als bestehende oder vergangene Sachverhalte, Begebenheiten, Vorgänge, Verhältnisse oder Zustände (RGSt 56, S.231). Äußere Tatsachen sind dabei sinnlich wahrnehmbar, innere Tatsachen hingegen sind Motive oder Absichten des Handelns (BGH in MDR 1951, S.404, RGSt 55, S.133). Zwar ist das Recht auf freie Meinungsäußerung weitgehend im Grundgesetz geschützt, jedoch findet es seine Grenze in der Verbreitung 'bewusst unrichtiger Tatsachenbehauptungen' (BVerfGE 12, S.113 und 51, S.8).

Für den juristischen Laien ist das ein logischer Denkansatz, denn auf diese Weise wird das Verbreiten von Lügen nicht gestattet. In Wahrheit hat aber jeder das Recht, Unsinn zu verbreiten, so lange dabei strafrechtliche Bestimmungen (z.B. Volksverhetzung) nicht tangiert werden. 'Unrichtige Tatsachenbehauptungen' werden erst dann relevant, wenn die Aussagen mit Quellen belegt werden. Und genau hier liegt das Problem!

Während ein Quacksalber in fragwürdigen Studien mit unlauteren Mitteln scheinbare Wirkungen unglaubhafter Heilweisen belegen darf, können Kritiker, die auf einzelne Schwachpunkte dieser Ausführungen mit Quellenangabe konkret hinweisen, alleine schon deshalb juristisch angegriffen werden, weil sie die Quelle des Quacksalbers nicht vollumfänglich zitieren. Wer würde aber solche, mit faktischem Unfug vollgestopften kritischen Publikationen in dieser schnelllebigen Zeit überhaupt noch lesen?

Wer meint, ein Richter würde sich in einem Prozesse die Mühe machen, zwischen äußeren und inneren Tatsachen zu differenzieren, irrt gewaltig. Gerade bei Einstweiligen Verfügungsverfahren urteilen Richter oberflächlich und gelegentlich sachlich falsch. Hier gewinnt nicht selten der aggressiv argumentierende Quacksalber die erste juristische Runde, während der Kritiker zunächst den Kürzeren zieht. Selbst wenn der Kritiker nach vielen Jahren und zehntausenden Euros Recht bekommen sollte: der Quacksalber hat bis dahin den Markt in aller Ruhe abgezockt. Er braucht dafür nur 3-5 Jahre und etwa ebenso lange ziehen sich einschlägige Gerichtsprozesse hin. Unter diesen Spielregeln ist ein vorbeugender Verbraucherschutz faktisch unmöglich geworden und diese Situation wird durch Gerichtsentscheidungen immer schlimmer!

Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht schützt Kriminelle

Geistheiler, auf deren kriminelle Vorgeschichte hingewiesen wird, können erfolgreich eine Publikation dieser Informationen verhindern. Dies selbst dann, wenn ihre Vorgeschichte in zeitlichem Zusammenhang mit aktuellen kriminellen Handlungen steht. Ursächlich für dieses Verhalten ist der Umstand, dass dt. Gerichte oft dazu tendieren, straffälligen Wunderheilern stets eine Resozialisierungschance zu unterstellen, auch wenn offensichtlich ist, dass diese nicht genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund kann beispielsweise über die kriminelle Vergangenheit des Erfinders der 'Instinktotherapie' (man solle alles essen, was einem schmeckt) und der 'Metapsychoanalyse' (man solle Kinder dadurch geistig befreien, dass man sie sexuell missbrauche) in Deutschland über längere Zeitspannen hinweg einfach nicht berichtet werden. Der Herr wurde in der Schweiz mehrfach einschlägig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu insgesamt 4 Jahren Haft verurteilt und im Jahr 2001 in Paris nochmals einschlägig zu 15 Jahren Haft. Trotzdem ist nur eine zeitnahe Berichterstattung zulässig und würde man in Deutschland in 2-3 Jahren auf dessen Verurteilung hinweisen, wäre allein dies ein mögliches justiziables Delikt. Das Persönlichkeitsschutzrecht hat hier höheren Stellenwert als der Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Tätern. Justizia ist hier nicht nur blind, sie erzwingt quasi die Pflicht zum Vergessen. In einer Gesellschaft, in der Information ein entscheidendes Kriterium zur Selbstbestimmung des Einzelnen geworden ist, schädigt diese mittelalterliche Juristerei den Verbraucher und tragen zu seiner Irreführung durch Unterlassung aktiv bei.

(Gesundheits-)politiker schützten Quacksalber und helfen der Szene

Es gibt viele Beispiele, dass hochrangige deutsche Politiker und Funktionäre fragwürdige Methoden propagieren oder deren Vertreter unterstützen.
So sitzt die ehemalige niedersächsische Umweltministerin und Greenpeace-Mitbegründerin Monika Griefahn (SPD) in der Jury des alternativen Nobelpreiskomittees, das u.a. dem griechischen Homöopathen George Vithoulkas 1996 den Preis in Anerkennung seiner Leistungen im Bereich der Homöopathie verlieh. Dass dieser niemals auch nur den Hauch eines Wirksamkeitsnachweises seiner Quacksalberei lieferte, interessierte die Jury ebensowenig wie der Umstand, dass der Grieche seinen Arzttitel in einer dubiosen Homoöpathenschule im Indien der 1960iger Jahre erwarb. Eine seriöse Ausgebildung an einer medizinischen Universität hat Vithoulkas nie durchlaufen.
Die ehemalige grüne Gesundheitsministerin Andrea Fischer, die vor einiger Zeit wegen des BSE-Skandals zurück trat, hatte gleich bei ihrem Amtsantritt nichts besseres zu tun, als sich positiv über die Homöopathie in einem Buch des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilkunde zu äußeren. Einer ihrer hochrangigen Mitarbeiter war in ihrer Amtszeit Hauptlobbyist für die Anthroposophenszene im Gesundheitsministerium.
Der unter der Kohl-Regierung tätige FDP-Wirtschaftsminister Möllemann versuchte während seiner Amtszeit, dem mittlerweile in Spanien wirkenden Geistheiler Drevermann die Erlangung des dt. Heilpraktikerstatus zu erleichtern, nachdem dieser bei der amtsärztlichen Überprüfung kläglich gescheitert war. Möllemann brachte sich im Bundeswahlkampf 2002 als möglichen Gesundheitsminister ins Spiel. Der verstorbene deutsche Bundespräsident Carl Carstens (CDU) war Ende der 1970iger gemeinsam mit seiner heute noch aktiven Ehefrau Dr. med. Veronika Carstens durch persönliche Gespräche mit hochrangigen Mitarbeitern des damaligen Gesundheitsministeriums daran beteiligt, zu verhindern, dass das EU-Arzneimittelrecht auf Homöopathika und Mistelprodukte ausgeweitet wurde.
Auch nach dem Amtswechsel im Gesundheitsministerium der SPD-B90/Grünen-Bundesregierung (Ulla Schmidt folgte Andrea Fischer im Amte) blieb alles wie gehabt. Bereits am 9. Mai 2000 bezog die rechte Hand Frau Schmidts, die Bundestagsabgeordnete Gudrun Schalch-Walch (SPD), Gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Partei, eindeutig Stellung.
http://web.archive.org/web/20100124031251/http://www.zdn.de/novelle/briefschalch.htm
Sie gab zu, dass die BRD seit 1965 durch die EU bedrängt wurde, das Arzneimittelrecht dem EU-Standard endlich anzupassen. Die Nachzulassungsverfahren von Altarzneimitteln und fragwürdigen Mitteln hätte bereits 1990 abgeschlossen sein müssen und die politisch gewollte Hinausschiebung der Restverkaufszeit für fragwürdige Arzneimittel wurde erst auf Druck der EU vom 31.12.2004 auf den 31.12.1999 zurückgenommen, was dann wiederum durch eine AMG-Novelle auf das Jahresende 2002 hinausgeschoben wurde. 13 Jahre lang hat die BRD versucht, EU-Recht zu umgehen und Reformen zu blockieren, bis die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren iniziierte und mit einem täglichen Erzwingungsgeld von 0.5 Mio. Euro drohte. Frau Schalch-Walch bot hier Auswege an. Sie schrieb an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion: 'Längerfristig können wir den Anhängern der besonderen Therapierichtungen allerdings die Perspektive vermitteln, dass die phytopharmazeutischen und anthroposophischen Präparate, die jetzt wegen des fehlenden Nachweises ihrer therapeutischen Wirksamkeit ihre Verkehrsfähigkeit verlieren, als 'Gesundheitspflegemittel' wieder zur Verfügung stehen'. So erhalten des Kaisers neue Kleider neue Namen. Dies ist in Deutschland politisch gewollt und mit dieser tradierten Haltung wurde die BRD zur Quacksalbernation Nummer 1 in Europa.

Altmittel, deren Wirkungslosigkeit offensichtlich ist, werden in der BRD trotzdem nicht vom Markt genommen. Politisch umgeht man das EU-Recht in Deutschland dadurch, dass man juristische Spiegelfechtereien durchführt. Festgestellte Mängel im Nachzulassungsverfahren werden nicht durch Beanstandungen (die den Verkauf vor deren Lösung untersagen würden), sondern nur durch Auflagen behoben. Auflagen können aber nach der Inverkehrbringung behoben werden und führen nicht zum Einstellen des Vertriebs. Man geht also politisch gewollt den Weg, ein fragwürdiges Produkt beim Endkunden 'reifen' zu lassen.

Homöopathika hat man besonders vor Wettbewerb und Wirksamkeitsnachweisen politisch geschützt, indem "wir eine Übergangsregelung ins Gesetz eingebracht haben, die es den Herstellern gestattet, innerhalb von sechs Monaten den Antrag zu stellen, ihre 'Haustechnik' in das offizielle Arzneibuch (Homöopathischer Teil) aufzunehmen. Die betreffenden Präparate können auf Grund unseres Änderungsvorschlages am Markt bleiben" . Damit meinte MdB Schalch-Walch im Jahre 2002, dass man als Anbieter homöopathischer Mittel nur die Herstellung des eigenen Mittels veröffentlichen muss, um es problemlos verkaufen zu dürfen. Ob es wirkt (oder schadet), muss weder bewiesen noch ausgeschlossen werden.

Es ist erschreckend, festzustellen, dass die Äußerungen der Bundestagsabgeordneten Schalch-Walch (SPD) auf der Homepage des Zentrums zur Dokumentation für Naturheilverfahren e.V.
http://web.archive.org/web/20100124031251/http://www.zdn.de/registerband.html
zu finden sind. Es handelt sich dabei um einen Verein, der für diverse fragwürdige Quacksalbermethoden auf politischer Ebene seit vielen Jahren in Lobbytätigkeit aktiv ist und von Homöopathen-, Anthroposophen- und Quacksalberfirmen unterstützt wird. Man findet dort ein Sammelsurium zwischen vernünftigen Methoden aus der klassischen Naturheilkunde (z.B. Kneipp) bis hin zu Verfahren, die von Scientologen plaziert wurden (z.B. Bioresonanz
http://web.archive.org/web/20100124031251/http://home.arcor.de:80/paralexx/content/bioresonanz.htm
).

Bis heute ist es dem Gesetzgeber gleichgültig, dass Arzneimittel auf Mistelbasis ohne Rezept und ohne Wirksamkeitsnachweis als Mittel gegen Krebs verkauft werden, obwohl in der medizinischen Fachliteratur seit über einem Jahrzehnt bekannt ist, dass diese Produkte viele Krebsarten sogar fördern können (!) und bisher keine einzige seriöse Studie einen therapeutischen Nutzen der Produkte nachgewiesen hat.

Besonders widerwärtig an dieser Situation ist, dass es im Ausland eine ganze Reihe nutzbringender Naturheilmittel gibt, die im Gegensatz zu so manchem primitiven Heilmittel aus der deutschen 'Naturheilkunde' wirklich wirksam und gut verträglich ist. Gerade diese Arzneien oder Lebensmittel werden aber durch die gleichen gesetzlichen Regularien blockiert, die Quacksalbern Tür und Tor öffnen. Deutschland ist so strukturiert, dass es Innovationen aus dem Ausland gezielt abbremst, während es eigene Quacksalbereien schützt, die es nach außen verkaufen will. Dem deutschen Verbraucher wird ständig das hohe Lied der Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit vorgesungen und zwar von jenen politischen Vertretern, die genau das Gegenteil tun: nämlich die fragwürdigen und unbewiesenen Heilmittel auf dem gesundheitlichen Rücken des Verbrauchers reifen zu lassen.

Dubiose Firmen klagen Kritiker nieder

Sobald man ein fragwürdiges Produkt oder eine Firma namentlich nennt, besteht in Deutschland seitens dieses Anbieters Klagefähigkeit gegenüber dem Kritiker. Es ist so weit gekommen, dass sich Anbieter besonders fragwürdiger Wundermittel Wortmarken von wissenschaftlichen Abkürzungen schützen lassen, um bei deren Erwähnung klagen zu können. Der Trick dabei ist, so zu tun, als sei mit der wissenschaftlichen Abkürzung die geschützte Wortmarke gemeint. Damit wird der Kritiker vor dem Richter in die Lage bugsiert, zu beweisen, dass seine Aussage auf das konkrete Produkt des Anbieters bezogen sei. Dies kann der völlig Überraschte in der Regel nicht, weil dieses Produkt nicht gemeint war. Es gibt Gerichte, die Äußerungen über solche Produkte in einstweiligen Verfügungsverfahren untersagen, so dass mit diesem vorläufigen Urteil faktisch ein Persilschein für den Produktanbieter ausgestellt wird. Noch weitaus schlimmer ist, dass in Gesetzeskommentaren seit der Mitte der 1980iger Jahre die Tendenz zu erkennen ist, dass jede Person/Firma/Institution, die sich von einer Äußerung Dritter betroffen fühlt, bereits klageberechtigt ist. Man hat also auch in Deutschland bereits US-amerikanische Verhältnisse mit dem Unterschied, dass die Schadensersatzsummen in Europa noch geringer sind. Diese Pervertierung des juristischen Systems trägt dazu bei, dass kritische Stimmen aus der deutschen Öffentlichkeit nahezu verschwunden sind und die Quacksalberszene triumphieren kann. Wie man erkennen kann, ist dabei die politische Szene in Deutschland aktiv oder zumindest durch Unterlassung behilflich.

Anonymität ist zwingend - hohe Informationsqualität deshalb auch!

Eine kritische Meinung fundiert zu vertreten, ist in der Naturheilkunde, der Para- und Alternativmedizin sehr gefährlich geworden. Sie sollten deshalb nicht mit der Nase rümpfen, wenn Sie auf diesem Server kein Impressum finden und kein Autor konkret benannt wird. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass man weder in Europa noch in Deutschland über die Hintergründe fragwürdiger Quacksalbermethoden offen und belegbar publizieren kann.

Paralex wird Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen recherchierte Informationen bereit stellen, um Sie als Patienten und Verbraucher vor fragwürdigen Methoden aus dem Bereich der Quacksalberei zu bewahren. Wir werden die Spreu vom Weizen trennen und Ihnen keines von beidem vorenthalten!
[*/quote*]


Dabei sagt Paralexx noch nicht einmal etwas über die Nazimethoden der Suchmaschinenbetreiber. 2010 hatten die Suchmaschinen wie Google und die globalen Terroristen wie Facebook noch nicht die Machtbasis, die sie heute haben. Aber sie waren schon sehr nahe dran. Es war schon damals abzusehen, was geschieht und was in der Zukunft kommen würde. Aber die Bevölkerung schläft den Schlaf des Idioten. Und die Politik bereichert sich ungeniert.

Ich bin gespannt, ob Erdogan ein Referendum zur Übernahme von Google und Facebook machen wird...
« Last Edit: April 17, 2017, 07:14:04 AM by Omegafant »
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Steine kann man nicht essen!

Thymian

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Re: Das PARALEXX Archive
« Reply #5 on: November 05, 2019, 10:46:38 AM »

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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

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Ayumi

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Re: Das PARALEXX Archive
« Reply #6 on: December 06, 2021, 11:59:42 PM »

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Écrasez l'infâme!

Ayumi

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Re: Das PARALEXX Archive
« Reply #7 on: August 24, 2022, 01:02:20 AM »

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