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Author Topic: Anstifter zu Kindermord d. vorsätzlich unterlassene medizinische Prävention  (Read 2470 times)

ama

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Aus dem Usenet:

[*QUOTE*]
Path: news.dtag.de!news1.dtag.de!not-for-mail
From: Happy.Oyster@web.de (Aribert.Deckers) (Happy Oyster)
Newsgroups: de.alt.naturheilkunde,de.sci.medizin.misc
Subject: Re: Karl Krafeld zu seiner Verurteilung: Das Weihnachtsgeschenk vom 9.12.02: Der Offenbarungseid ist da!
Date: Thu, 26 Dec 2002 16:00:32 GMT
Message-ID: <3e0b2681.10444757@news.orgatech.de>

On Sun, 22 Dec 2002 20:08:43 +0100, "Jens Schlüter"
<huggybearde@gmx.net> wrote:

>Hier findet sich der vollständige Text:
>
>http://www.klein-klein-aktion.de/pdf/Rosenheim.pdf


Sehr geehrter Herr Schlüter,

dann wollen wir doch einmal von dort zitieren :

http://www.klein-klein-aktion.de/pdf/Rosenheim.pdf :

<quote>
Für die Staatsanwaltschaft und den
Richter war es eine unstrittige Tatsache –
das beweist die Verurteilung „nur“ wegen
Formalbeleidigung, daß Rosenheimer
Ärzte rechtswidrig, da wissentlich und
absichtlich medizinisch-wissenschaftlich
vollkommen unbegründet, durchgängig
Menschen insbesondere Kinder mittels
Implantierung von Nervengiften „unter
Lebensbedingungen stellen, die geeignet
sind deren körperliche Zerstörung ganz
oder teilweise herbeizuführen.“

Minder schwerer Völkermord

Den Strafrechtlern, der Staatsanwalt-schaft
und dem Richter war klar, daß hier
durch das Gericht, auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft, vor Öffentlichkeit die
Straftat des minder schweren Völker-mordes
nach § 220 a Abs. 1 Nr. 3 StGB,
im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen
und gerichtlichen Beweiserhebung festge-stellt
worden war!

Das war mir während und direkt nach der
Verhandlung in dieser Klarheit nicht klar.
Das war kaum einem der Zuhörer klar.
Das wird sofort klar, wenn man in einem
Strafrechtskommentar zu „Formalbeleid-igung“
nachschaut.
Besser hätte die Beweislage vor
Öffentlichkeit nicht geschaffen werden
können

Die Staatsanwaltschaft bewies vor
Öffentlichkeit ihre Kenntniserlangung des
schweren Verbrechen des minder
schweren Völkermordes (§ 220 a Abs. 1
Nr. 3 StGB; Mindeststrafe 5 Jahre Haft,
Völkermord verjährt nicht).

Noch schöner

Die Staatsanwaltschaft bewies, daß sie
nahezu ein Jahr seit nachweislicher
Kenntnisnahme, seit der Strafantrag-stellung
des Dr. Klecker am 11.1.02,
absichtlich mittels rechtswidriger Strafver-eitelung,
dieses schwere Verbrechen
gesichert hat, anstatt pflichtgemäß gegen
dieses Verbrechen Ermittlungen einzu-leiten.
Die Staatsanwaltschaft stellte sich selbst
vor Öffentlichkeit, die jetzt weiß was eine
„Formalbeleidigung“ ist, als absichtlichen
Straftäter dar.
Durch die Art des Auftretens der
Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal, durch
die beleidigende Form des StA mir
gegenüber und durch die Beantragung
einer harten Strafe, bewies die Staats-anwaltschaft
vor Öffentlichkeit ihre
Absicht, auch in Zukunft dieses schwere
Verbrechen nicht nur durch Untätigkeit zu
sichern, sondern rechtsbeugerisch gegen
diejenigen vorzugehen, die sich mittels
Benennung, durch das Gericht als wahr
festgestellten Tatsachen, gegen dieses
schwere Verbrechen wenden und auf die
Überwindung und Unterlassung dieses
Verbrechen hinzuwirken versuchen.
Wunderschön

Der Richter übertraf mit seiner mir
gegenüber ehrverletzenden Form bei der
Leitung der Rechtsangelegenheit, mit
seiner Formalbeleidigung meiner Person
und mit seinem Urteil, noch den
Staatsanwalt: Erkennbar absichtlich zu
dem Zwecke, die ungehinderte weitere
Durchführung eines vom Gericht als un-strittige
Tatsache festgestellten schweren
Verbrechen zu sichern.

Anmerkung

Für ein solches Verhalten der
Staatsanwaltschaft und des Richters
mangelt es der deutschen Sprache an
Wörtern, auch an Schimpfwörtern, die
diesen Sachverhalt sachlich richtig
beschreiben. Die Staatsanwaltschaft und
der Richter mißbrauchen absichtlich ihre
Position, mißbrauchen absichtlich die
staatliche Gewalt der Justiz, damit in
Kinder und in Babys medizinisch-wissenschaftlich
unbegründet und unge-hindert
Nervengifte implantiert werden
können.

Mit „verwerflichen und sittenwidrigen
Baby- und Kindesmißbrauch“ läßt sich
dieses Verhalten des Richters und des
StAs nicht zutreffend benennen. Es ist
weit verwerflicher als einfacher
Kindesmißbrauch.

Die Äußerung nach der Urteilsbe-gründung
----------------------------------------
eines Zuhörers, die zum Tumult
------------------------------
führte, war keine Beschimpfung oder Be-leidigung
------------------------------------------------
des sich selbst und dem kon-kreten
----------------------------------
Gericht jedweder Ehre und Würde
-------------------------------
und jedwedem verdienten Achtungs-anspruch
-----------------------------------------
entledigten Richters. Die hier
------------------------------
nach der Verhandlung gewählte Formu-lierung
-----------------------------==============
„Scientologischer Babyficker“ war
=================================
eine Verharmlosung, nahezu schon ein
====================================
Schmeicheln des Richters.
=========================
</quote>


"Die Äußerung nach der Urteilsbegründung eines Zuhörers, die zum
Tumult führte," führte zur Verhaftung eben dieses "Zuhöreres", siehe
http://www.ariplex.com/ama/ama_kra2.htm

Es handelt sich um einen Stuttgarter Virologen. Darf man vermuten, daß
es Stefan Lanka ist ?


Hierzu wiederhole ich meine Anmerkung, was ein Querulant ist, mit
einem Zitat aus einem Artikel in der ZEIT :

<quote>
Was ist ein Querulant?

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel verwendete 1967
diese Definition :

   "Wer nicht an einer gesteigerten
   rechthaberischen Verbohrtheit, die sich noch im
   Rahmen der Gesundheit hält, sondern an einem
   krankhaften Querulantenwahn leidet, ist in diesem
   Bereicht ... partiell prozeßunfähig. Daß jemand
   prozeßunfähig ist, kann ausnahmsweise ohne
   Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht
   festgestellt werden, wenn die aggressive Intensität,
   die ungezügelte Art und der riesige Umfang der
   Prozeßführungstätigkeit die krankhafte Störung der
   Geistestätigkeit offenbar werden lassen. Wer die
   deutsche Rechtspflege laufend mutwillig und
   rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt, dessen
   Klage verfällt der Prozeßabweisung. Ein Vertreter
   für eine prozeßunfähigen Querulanten, bei dem das
   rechtsmißbräuchliche Prozessieren zum
   Selbstzweck und zu abartigem Lebensinhalt
   geworden ist, wird nicht bestellt."

(Die ZEIT, 11.1.1991, p 36)
</quote>


Wird für diesen Zweig der Anstifter zu Kindermord durch vorsätzlich
unterlassene medizinische Prävention Rosenheim der endgültige
Untergang ?


Mit freundlichstem Gruß

Aribert Deckers
--
                                   Das Verhängnis...

                       http://www.ariplex.com/ama/ama_hoff.htm
[*/QUOTE*]
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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