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Die Drahtzieher / Hintergruende und Methoden => Die Akte Karl Krafeld => Topic started by: ama on March 19, 2006, 07:48:49 PM

Title: Knast für Karl Krafeld?
Post by: ama on March 19, 2006, 07:48:49 PM
http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Traunstein.pdf

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Anregung zum Versuch der  anderen Abhilfe 20.03.2006 1

Anregung zum Versuch der  anderen Abhilfe
 nach Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4!

Karl Krafeld

Bewusst und unbedingt vorsätzlich will StA a.D. Richter Dr. Zenkel, die grundgesetzlich zwingend abverlangte staatliche Ordnung beseitigend, am Landgericht Traunstein am 5.4.2006 durch Verurteilung des Dr. Stefan Lanka weiterhin sichern, dass medizinisch-wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in Babys und Kinder implantiert werden!


Ist "andere Abhilfe" i.S.d. GG Art. 20 Abs. 4 noch möglich?


Am Mittwoch dem 5. April 2006 soll jetzt vor dem Landgericht (LG) Traunstein um 9.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen Dr. Stefan Lanka, vor Richter Dr. Zenkel stattfinden. Der zugrunde liegende Strafbefehl im Verfahren Cs 530 Js 415090/02 sn legt Dr. Stefan Lanka folgenden Sachverhalt zur Last:

"Am 9.12.2002 verfolgten Sie beim Amtsgericht Rosenheim als Zuhörer die Hauptverhandlung gegen Karl Krafeld im dem Strafverfahren wegen Beleidigung, Aktenzeichen: 2a Cs 110 Js 35422/01."

Der Strafbefehl behauptet, dass Dr. Stefan Lanka nach Beendigung dieser Hauptverhandlung jeweils den Staatsanwalt Dr. Freudling und den Richter Polzer beleidigt hat.

Der Strafbefehl behauptet, dass Dr. Stefan Lanka mit meiner Verurteilung nicht einverstanden war.

Der Strafbefehl behauptet, dass Dr. Stefan Lanka nach seiner vorläufigen Festnahme in der Wachtmeisterei des Gerichts den Staatsanwalt, Dr. Freudling, der ihn vorläufig festgenommen hat, beleidigt hat.

Die Kernaussage, wegen der ich verurteilt wurde war, dass ich in einem Blatt an ca. 60 Rosenheimer Ärzte genannt habe, dass wir als Reaktion auf die am 29./30.9.2002 im Oberbayrischen Volksblatt (OVB) öffentlich gegen uns gerichtet Beleidigung durch die Rosenheimer Ärzte, am 21.11.2001 in Rosenheim eine öffentliche Beweisveranstaltung durchführen, auf der wir die Beweise vorlegen, dass die Rosenheimer Ärzte, medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in die Körper implantieren.

Tatsächlich haben wir auf dieser Veranstaltung am 21.11.2001 bewiesen, dass die Impfstoffbeipackzettel als sog. Zusatzstoffe, Quecksilber, Aluminiumhydroxid, Formaldehyd usw. ausweisen, die sachliche richtig als "Nervengifte" benannt werden müssen.

Tatsächlich haben wir auf dieser Veranstaltung am 21.11.2001 bewiesen, dass der Impfstoff in einen Körperbereich gespritzt wird, in dem keine natürlichen Entgiftungs- oder Ausscheidungsfunktionen wirken, dass also die Nervengifte in die Körper implantiert werden.

Tatsächlich haben wir auf dieser Veranstaltung am 21.11.2001 das Wissen bewiesen, dass Bakterien nur unter Sauerstoffversorgung Gifte produzieren können und in lebenden, mit Sauerstoff versorgten Menschen keine sauerstofffreien Zonen biologisch möglich sind, es also wissenschaftlich vollkommen unbegründet ist, Nervengifte zum Schutz vor behaupteten bakteriellen Krankheiten zu implantieren.

Tatsächlich haben wir auf der Veranstaltung am 21.11.2001, auf dem Hintergrund der damals einjährigen Frage nach den Beweisen der Existenz der behaupteten, krankheitsverursachenden Viren das Wissen bewiesen, dass bekannt ist, dass kein naturwissenschaftlicher Beweis eines als Krankheitserreger behaupteten Virus existiert, es also wissenschaftlich vollkommen unbegründet ist, Nervengifte als Schutz vor behaupteten viralen Erkrankungen zu implantieren.

In den letzten vier Jahren ist die Beweisführung des Wissens, dass keine naturwissenschaftlichen Beweis der behaupteten Krankheitserreger existieren, lediglich viel einfacher geworden, als wir dieses auf der Veranstaltung am 21.11.2001 bewiesen haben.

Mit Datum vom 16.3.2006 schreibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Veterinärstr. 3, 85764 Oberschleißheim, (Tel.: 089/31560-214; Fax; 089/31560-130) an einen Bürger, der bei dem Gesundheitsamt Rosenheim nach den Beweisen der Viren gefragt hat:

"Beweis für die Existenz von Viren
Sehr geehrter Herr
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.03.06 an das Gesundheitsamt Rosenheim, die uns mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet wurde.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst einschließlich der Gesundheitsämter und das Landesamt für eine Beweisführung für oder gegen die Existenz von Viren nicht zuständig ist. Leider kann ich Ihnen auch keine zuständige Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
PD Dr. Dr. Heinz Rinder
Leiter des Sachgebiet Infektiologie
Cc: GA Rosenheim"



Der Leiter des Sachgebietes Infektiologie der zuständigen bayrischen Landesbehörde nennt hier seine Kenntnis, dass er nicht in der Lage ist, eine zuständige Behörde zu nennen, die einen naturwissenschaftlichen Beweis eines als Krankheitserreger behaupteten Virus zugänglich machen könnte.

Hiermit hat auch das Land Bayern abschließend bewiesen, dass die Aussage wegen der ich wegen Beleidigung des Arztes Dr. Klecker verurteilt wurde, "medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet", unstrittig wahr ist.

Die Ermittlungen gegen mich hatte Staatsanwalt (StA) Dr. Zenkel geführt. Zuerst versuchte StA Dr. Zenkel mir Nötigung des Dr. Weber, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Rosenheim, anzuhängen.

Dann versuchte StA Dr. Zenkel mir Beleidigung des Dr. Weber anzuhängen.

Nachdem ich StA Dr. Zenkel Nachhilfeunterricht in Recht und Gesetz gegeben hatte und die Haltlosigkeit des Nötigungsvorwurfes dargelegt hatte und nachgewiesen hatte, dass der Strafantrag des Dr. Weber drei Wochen zu spät gestellt worden war, zauberte StA Dr. Zenkel im Zusammenwirken mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt (LOStA) Michalke plötzlich Dr. Klecker aus dem staatsanwaltschaftlichen Zauberhut, der angeblich fristgerecht einen Strafantrag gestellt hat, den StA Dr. Zenkel aber zwei Monate lang nicht beachtet hat.

In seinem Strafantrag nennt Dr. Klecker, dass er die Anzeige nach Rücksprache mit Frau Bundestagsabgeordnete Angelika Graf (Rosenheim, SPD) und Dr. Weber (über den mir StA Dr. Zenkel nichts anhängen konnte), Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Rosenheim, Bayerische Ärztekammer, gestellt hat.

Es besteht der dringende Tatverdacht, dass StA Dr. Zenkel, LOStA Michalke, Frau MdB Graf, Dr. Weber und Dr. Klecker, gemeinschaftlich an der Rückdatierung eines Strafantrages mitgewirkt haben, damit StA Dr. Zenkel mir auftragsgemäß irgend etwas anhängen konnte, damit gesichert wird, dass medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte, insbesondere in Babys und Kinder, implantiert werden.

Bevor StA Dr. Zenkel gegen mich den Strafbefehl beantragte, hatte ich bei der ermittelnden StA, die aufgrund § 160 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) zur entlastenden Ermittlung verpflichtet ist und verpflichtet ist, wenn sie im Rahmen von Ermittlungen Kenntnisse von anderen Straftaten erlangt, auch diesen nachzugehen, die Beweise eingereicht, dass rechtswidrig medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in die Körper implantiert werden. Damit dieses auf Dauer hin gesichert wird, beantragte StA Dr. Zenkel, bewusst und unbedingt vorsätzlich, im Auftrage der Bayrischen Ärztekammer, Ärztlicher Kreisverband Rosenheim und der Bundestagsabgeordneten Angelika Graf (SPD), den Strafbefehl gegen mich.

In der Hauptverhandlung am 9.12.2002 vor dem AG Rosenheim, die Dr. Stefan Lanka zufolge des in dem gegen ihn gerichteten Strafbefehl genannten Lebenssachverhaltes verfolgte, verfolgte Dr. Stefan Lanka, wie Staatsanwalt Dr. Freudling und Richter Polzer vor Öffentlichkeit, mir jedwedes Recht verweigerten, die Wahrheit der Aussage, "Sie implantieren medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in die Körper,....." zu beweisen.

Zufolge des in dem gegen Dr. Stefan Lanka gerichteten Strafbefehls genannte Lebenssachverhalt verfolgte Dr. Stefan Lanka die Hauptverhandlung gegen mich, verfolgte also, wie StA Dr. Freudling und Richter Polzer, in einer bewussten und unbedingt vorsätzlichen Entfernung von Gesetz und Recht, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist, bewusst und unbedingt vorsätzlich sicherten, dass medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte insbesondere in Babys und Kinder implantiert werden und ich zu diesem Zwecke verurteilt wurde.

Nachdem über drei Jahre nach diesem Urteil noch keine Berufungsverhandlung vor dem LG Traunstein stattgefunden hat, beschwerte ich mich wegen dieser Verschleppung beim Präsidenten des LG Traunstein.

Mit Datum vom 1.2.2006 schrieb mir der Präsident des LG, Richter Vavra, "dass die lange Dauer des Berufungsverfahrens darauf zurückzuführen ist, dass das Gericht Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung nachgegangen ist. .... Nach Auskunft des jetzt zuständigen Richter ist dies geschehen, um Ihnen nach Möglichkeit die Belastung durch eine neue Berufungsverhandlung zu ersparen."

Hier fragt sich allerdings, wem man hier Belastungen ersparen will: Mir oder denen in der Justiz, die bewusst und unbedingt vorsätzlich gesichert haben, und sichern, dass medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte, insbesondere in Babys und Kinder implantiert werden, angeführt von StA Dr. Zenkel.

Mit Datum vom 9.3.2006 teilt mir der zustände Richter Dr. Weidmann mit, dass der Strafantragsteller Dr. Klecker bereits mit Schreiben vom 13.1.2004 erklärt hat, er nehme seinen Strafantrag gegen mich zurück, unter der Voraussetzung, dass ihm dadurch keine weiteren Kosten entstünden.

Richter Dr. Weidmann teilt mir mit, dass das Verfahren gegen mich eingestellt würde, wenn ich mich verbindlich bereit erkläre, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.

Zwei Jahre verschweigt mir das LG Traunstein das Vorliegen dieses  Angebotes  des Dr. Klecker. Hierüber habe ich mittlerweile Beschwerde beim Präsident des LG eingelegt und dem Präsidenten die mehr als nur Unstimmigkeiten dieses Verfahrens dargelegt, die zu dem Zweck erfolgen, weiterhin zu sichern, dass medizinischwissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in Kinder implantiert werden, ausgehend von den Handlungen des StA Dr. Zenkel.

Dieser StA Dr. Zenkel ist mittlerweile Vorsitzender Richter beim LG Traunstein und der in diesem Verfahren gegen Dr. Stefan Lanka zuständige Richter in der Hauptverhandlung am 5.4.2006.

Dieser Richter Dr. Zenkel sieht aufgrund seines besonderen Verhältnisses zum StA a.D. Dr. Zenkel in dieser Sache, keinen Umstand, der eine Befangenheit begründen könnte, den er nach § 30 StPO anzeigen müsste.

Richterin Sattelberger sieht durch Beschluss vom 1.3.2005 auch keinen Grund, für ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richter Dr. Zenkel, aufgrund seines besonderen Verhältnisses zu StA a.D. Dr. Zenkel, in diesem Verfahren gegen Stefan Lanka.

In der vorausgehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht (AG) Rosenheim am 15.6.2005 gegen Dr. Stefan Lanka bestimmte der Richter Schäfert, dass der im Strafbefehl genannte Sachverhalt, dass Dr. Stefan Lanka die Hauptverhandlung am 9.12.2002 verfolgte, nicht zum Sachverhalt gehört, der Gegenstand des in diesem Strafbefehl gründenden Verfahrens ist.

Hierin wurde der Richter durch den Dr. Stefan Lanka zugewiesenen Pflichtverteidiger gestützt, der sein Mandat niederlegte, weil Dr. Stefan Lanka klarlegte, dass das Vertrauensverhältnis zu ihm zerstört sei, weil er sich geweigert hat, frühzeitig vor dem Verfahren mit Dr. Stefan Lanka zu sprechen.

Die jetzt durch StA a.D. Richter Dr. Zenkel zugewiesene Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin Isabell Ott/Traunstein weigert sich gleichermaßen vor Gericht darauf zu bestehen, dass der im Strafbefehl als zur Last gelegte Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens gegen Dr. Stefan Lanka aufgrund dieses Strafbefehls, ist.

Am 15.6.2005 legte der StA a.D. Dr. Freudling, heute ebenfalls Richter am LG Traunstein (sic!), vor dem AG Rosenheim eine Erklärung des LOStA Michalke vor, die ihm untersagte, als Zeuge vor Gericht etwas über die Vorgänge in der öffentlichen Hauptverhandlung gegen mich am 9.12.2002, die Dr. Stefan Lanka zufolge des gegen ihn gerichteten Strafbefehls verfolgte, auszusagen.

Art. 70 Abs. 1 des Bayrischen Beamtengesetzes ermöglicht ein solches Aussageverbot nur, wenn die Aussage dem Wohl des Staates Nachteile bereiten würde.

Für den 3.3.2006 war eine Hauptverhandlung angesetzt worden.

Dr. Stefan Lanka konnte wegen Krankheit den Termin nicht wahrnehmen.

Zu dieser Hauptverhandlung war ich als Zeuge geladen worden.

Ich teilte dem Gericht mein Besorgnis darüber mit, dass mir vom Gericht ein Meineid abverlangt würde, da die Eidesformel den Bestandteil "und nichts verschwiegen habe" beinhaltet und wenn ich als Zeuge vernommen würde und die Vorgängen in der Hauptverhandlung am 9.12.2002 verschweigen würde, ich mich einer Straftat schuldig machen würde, die mit mindestens einem Jahr Haft bedroht ist.

Zum Termin am 5.4.2006 bin ich daraufhin nicht mehr als Zeuge geladen.

Hiermit beweist StA a.D. Richter Dr. Zenkel, dass es seine Absicht war, mich in den Meineid zu zwingen, indem er mich gezwungen hätte, vor Gericht Wesentliches zu verschweigen.

Rechtlich und strafrechtlich ist es unterschiedlich zu bewerten, ob Dr. Stefan Lanka scharf und drastisch nach einer Hauptverhandlung reagiert hat, weil er mit meiner Verurteilung, bei der mir die Berufung offen stand, nicht einverstanden war, wie im Strafbefehl als Tatsache behauptet wird, ohne dass Dr. Stefan Lanka diesbezüglich befragt worden wäre, oder ob Dr. Stefan Lanka nicht damit einverstanden war, dass am 9.12.2002 die Organe der staatlichen Gewalt, Staatsanwaltschaft und Richter, vor Öffentlichkeit bewiesen, dass sie bewusst und unbedingt vorsätzlich, im Auftrage Dritter (Bayerische Ärztekammer, Politik (MdB, SPD) Graf) sichern, dass medizinisch wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte insbesondere in Babys und Kinder implantiert werden.

Meine Verurteilung in einer Sache, in der Berufung möglich ist, in der ich allenfalls materiell geschädigt werden kann ist nicht etwas, über das man sich ernsthaft empören könnte. Dagegen ist die Sicherung durch die staatlichen Organe, dass medizinisch-wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in Babys und Kinder implantiert werden etwas, worüber man sich empören muss, da ein leichter oder schwerer Impfschaden durch eine Berufungsverhandlung nicht rückgängig zu machen ist. Auch das wissen alle Beteiligten in der Justiz ganz genau.

Alle Beteiligten, angeführt von StA a.D. Richter Dr. Zenkel wissen und wollen ganz genau, was sie tun.

{b]Eine solche Beteiligung der stattlichen Organe setzt die erfolgte Beseitigung der grundgesetzlich zwingend abverlangten staatlichen Ordnung voraus und weist jedem Deutschen das Recht zu Widerstandshandlungen nach Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4 zu.[/b]

Voraussichtlich wird StA a.D. Richter Dr. Zenkel am 5.4.2006 am LG Traunstein, indem er untersagt, dass der im Strafbefehl genannte Sachverhalt, dass Dr. Stefan Lanka die gegen mich gerichtete Hauptverhandlung am 9.12.2001 verfolgte, die in den  Ermittlungen  und im Strafbefehlsantrag des StA Dr. Zenkel gründete, in diesem Verfahren nicht angesprochen werden darf vor Öffentlichkeit das Recht beugen.

Voraussichtlich wird StA a.D. Richter Dr. Zenkel bestimmen, dass der im Strafbefehl genannte Sachverhalt nicht Gegenstand des Verfahrens ist, das in diesem Strafbefehl gründet, zu dem Zwecke, dass StA a.D. Richter Dr. Zenkel, bewusst und unbedingt vorsätzlich, im Auftrage Dritter sichert, dass medizinischwissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte, insbesondere in Babys und Kinder implantiert werden und hierbei gestützt wird, durch den anklagenden Staatsanwalt, vermutlich wieder StA Dr. Hager und den StA a.D. Dr. Freudling, heute Richter beim LG Traunstein und den Richter a.D. Polzer, heute Staatsanwalt bei der StA Traunstein.

Wer die Möglichkeit hat, sollte diesen staatlichen Beweis vor Öffentlichkeit, dass die grundgesetzlich zwingend abverlangte staatliche Ordnung vorsätzlich beseitigt worden ist, u.a. als Voraussetzung dafür, dass medizinisch- wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte insbesondere in Babys und Kinder implantiert werden miterleben, weil das, was da vor dem LG Traunstein geplant ist, nicht glaubbar ist. Man muss es schon selbst miterlebt haben.

Es empfiehlt sich, vorher beim LG Traunstein anzurufen und sich zu erkundigen, ob der Termin stattfinden wird bei dem Richter Dr. Zenkel seinen Vorsatz beweist, zu sichern, dass medizinisch-wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in Babys und Kinder Implantiert werden, wie er es ursächlich als StA Dr. Zenkel gesichert hat   auch wenn der Strafantragsteller Dr. Klecker schon lange angeboten hat, den Strafantrag gegen mich zurück zu ziehen, wenn ihm, der offensichtlich da hineingedrängt und hineingezogen wurde, nachdem StA Dr. Zenkel mir über Dr. Weber nichts anhängen konnte, hierdurch keine Kosten entstehen.

Vor der Verhandlung sollte man sich Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4 nochmals genau durchlesen und durchdenken (vielleicht hierzu auch nochmals  Leben mit Zukunft , Nr.1, 2006, S. 8ff,  "andere Abhilfe" nach Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4  lesen und durchdenken, www.klein-klein-verlag.de):

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Die Justiz, in diesem Fall angeführt von StA a.D. Richter Dr. Zenkel hat in den letzten Jahren bewiesen, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mittwoch, 5.4. 2006, 9.00 Uhr
Landgericht Traunstein
Haus B, Sitzungssall SS 40/E
Aktenzeichen / Ns 530 Js 41590/02
Herzog Otto Straße 1
83278 Traunstein
Tel. 0861 / 56268
Fax 0861 / 56273


Was kann man tun?

Als weiteren Versuch der  anderen Abhilfe  i.S.d. GG Art. 20 Abs. 4, kann man diesen News- Anregung zum Versuch der  anderen Abhilfe 20.03.2006 5 letter möglichst weit verbreiten, nicht nur an die eigene Verteilerliste, sondern insbesondere an viele Medien und viele staatliche Stellen im Freistaat Bayern und auf Bundesebene usw. usw. usw. Mit oder ohne Kommentare und Fragen. Der Kreativität der  anderen Abhilfe  (GG Art. 20 Abs. 4) sind hier keine Grenzen gesetzt. Man kann das z.B. auch faxen an den neuen Leitenden Oberstaatsanwalt, Traunstein, Postfach 1480, 83276 Traunstein, Fax 0861/56-709 oder an die anderen Fax-Nr. des LG Traunstein etc. .

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
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Wird Karl Krafeld wegen Querulantentums die Prozeßfähigkeit aberkannt?

Wieviele Kinder haben seinetwegen leiden müssen?


Ich habe schon vor mehreren Jahren Karl Krafeld aufgefordert, endlich den Beweis für seine Behauptungen zu erbringen und sich für einen Versuch mit Marburg oder Ebola zur Verfügung zu stellen. Doch von Karl Krafeld kam keine Antwort. Es ist ja auch viel leichter, Andere über die Klinge springen zu lassen...

Dabei ist es doch so einfach: Ein kleiner Pieks für Karl Krafeld - ein großer Schritt für die Menschheit.

ama

PS: Die "Veronika, die in
http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t387f4-Anregung-zum-Versuch-der-anderen-Abhilfe.html
diesen "Beitrag" geschrieben hat, ist wohl Veronika Widmer:

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Veronika
Beiträge: 46
   
Heute 00:11    
Anregung zum Versuch der ?anderen Abhilfe?

Newsletter-klein-klein-verlag 20.03.2006
Anregung zum Versuch der ?anderen Abhilfe?
nach Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4!

Karl Krafeld

Bewusst und unbedingt vorsätzlich will StA a.D. Richter Dr. Zenkel, die grundgesetzlich zwingend abverlangte staatliche Ordnung beseitigend, am Landgericht Traunstein am 5.4.2006 durch Verurteilung des Dr. Stefan Lanka weiterhin sichern, dass medizinisch-wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in Babys und Kinder implantiert werden!

(Weiterlesen unter http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Traunstein.pdf)
Dateianlage:     Traunstein.pdf
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Man kann den Versuch teilen: Ebola für Karl Krafeld und Marburg für Veronika Widmer. Der Dank der Menschheit wäre ihnen gewiß...
Title: Re: Knast für Karl Krafeld?
Post by: Thymian on December 20, 2020, 05:50:02 AM
Stand 20.12.2020:

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Karl Krafeld: tot