Nun
kann der Virologe aufgrund seiner sensitiven Fähigkeiten qualitativ
feststellen, ob die Partikel tatsächlich Viren sind. Wenn es so ist, wird
nun ein Foto davon gemacht. Dies, und nichts anderes, ist das Foto eines
isolierten Virus!!! Mittels virologischer Techniken kann man nun größere
Mengen der Viren herstellen. Wenn man genügend Virusmaterial hat, werden
die Hüllproteine und die innere genetische Substanz erarbeitet. Wenn diese
sauber identifiziert und dokumentiert sind, ist die gesamte Virusisolation
abgeschlossen. Die wissenschaftliche korrekte Arbeit über solch eine
Virusisolation beinhaltet Informationen über die Testpersonen, dokumentiert
den Vorgang der Aufreinigung und des Aufschließens der Proben, kann ein
Foto der Probenröhrchen nach der Zentrifuge, als allerwichtigstes das Foto
des isolierten Virus sowie die Dokumentation über die Zusammensetzung der
Proteinhülle und der inneren genetischen Substanz vorweisen.
In den zwölf Jahren Forschung über HIV von 1984 bis 1996 hatte die
AIDS-Forschung weltweit viele Milliarden DM Gelder zur Verfügung (z.B. USA:
über 160 Milliarden US$), mit denen unzählige Studien finanziert wurden,
bei denen zwar in der Überschrift die Isolation von HIV behauptet wird,
aber in der Arbeit selbst dann nur die Aktivität von 'Reverse
Transkriptase' gemessen wurde oder nur das Vorhandensein von einem Protein
mit einem Molekulargewicht von 24.000 Dalton, nämlich von p24, festgestellt
wurde. Bisher konnte niemand ein Foto eines isolierten HIV vorweisen. Auch
die berühmten Arbeiten von Frau Françoise Barré-Sinoussi et al. unter Luc
Montagnier aus 1983 in Science, Nr. 220, auf den Seiten 868-871, die von
Mikulas Popovic et al. unter Robert C. Gallo aus 1984 in Science, Nr. 224,
auf den Seiten 497-500 und die von Robert C. Gallo et al. aus 1984 in
Science, Nr. 224, auf den Seiten 500-503 behaupten in der Überschrift die
Isolation eines Retrovirus, ohne daß dies im Text der Arbeiten bestätigt
wird. Auch die Fotos zeigen lediglich virusähnliche Partikel in
Zellkulturen, aber keine isolierten Viren. Das geht übrigens schon alleine
aus den Bildunterschriften hervor.
Und wo kein Virus existiert, kann es natürlich auch keine dadurch
verursachte Virusinfektionskrankheit geben! An diesem Punkt sollte man
eigentlich verstehen können, warum es diese 'HIV-Krankheit Aids' nicht
gibt. Es gibt keine 'HIV-infizierten', keine 'HIV-positiven' und keine 'an
Aids erkrankten' Menschen.
Die sogenannten 'AIDS-Tests'
Was die fälschlich so genannten und im April 1996 wegen angeblicher kleiner
Fehler wieder ins Gerede gekommenen 'AIDS-Tests' tatsächlich messen, weiß
in Wirklichkeit kein Mensch. Ursprünglich wurden sie aus den Zellkulturen
hergestellt, die aus einem Lymphknoten des Franzosen Frederic Brugiere
stammten. Das gilt für die 'lizensierten Tests'. Das waren diejenigen, die
aus genau den Original-Zellkulturen hergestellt wurden, die Robert C. Gallo
aus Paris bekommen hatte und die er nach der Pressekonferenz vom 23. April
1984 sofort zum Patent angemeldet hatte. Es gibt auch Firmen, die ihre
Testsets aus Zellkulturen gefertigt hatten, die sie selbst aus eigenen
Patienten gewonnen hatten, die angeblich 'aidskrank' waren. Heute werden
die Tests aus quasi künstlichen Substanzen hergestellt, die gentechnisch
erzeugt werden. Was das ganz genau für Material ist, wäre einmal zu
recherchieren. Es waren aber noch nie und sind auch heute noch keine
'Virusbestandteile von HIV' und auch keine 'HIV-Antigene' !!!
Auf den Teststreifen befinden sich meist zehn Proteine verschiedener
Gewichte von 18.000 Dalton bis 160.000 Dalton, über die man keinerlei
qualitative Aussage machen kann. (Die Behauptung der AIDS-Propagierer, daß
diese Proteine spezifisch und ausschließlich HIV-Bestandteile seien, ist
übrigens genauso abwegig, als wenn Ihnen jemand irgendwelche zehn
verschieden große Schrauben zeigen würde und behauptet, dies seien
spezifisch und ausschließlich Bestandteile des Formel-1-Rennwagens Ferrari
'F 310' von Michael Schumacher.) Wenn nun an zwei oder mehr dieser Proteine
etwas aus dem Blutserum der Testperson anbindet, kann es aufgrund von
zufällig zutreffenden Definitionsübereinstimmungen zu einem 'positiven
Testergebnis' kommen (siehe Grafik). Zudem wird zusätzlich eine subjektive
Auswahl beim Einstellen der Testempfindlichkeit getroffen, wenn die Angaben
der zu testenden Person erkennen lassen, daß die Person homosexuell oder
intravenöser Drogenkonsument ist. (Wahrscheinlich auch, wenn die Mutter
eines Kindes Drogenkonsumentin ist.)
Es ist bekannt, daß die Tests unter anderem bei Drogenkonsum, nach hohem
Alkoholkonsum, nach verschiedenen Impfungen (z.B. Grippeimpfung), durch
Medikamente oder bei verschiedenen Krankheiten, wie z.B. Rheuma, solche
Anbindungen zeigen, die dann zu einem 'positiven Befund' führen können. Das
ganze hat die Qualität eines Roulettespiels. Die Behauptungen von
AIDS-Propagierern, daß die Tests zu 99% sicher seien und mit dieser 99%igen
Sicherheit eine 'HIV-Infektion' nachweisen können, sind glatte Lügen! Die
Aussagekraft der Tests ist NULL und daher sind alle diese Tests
überflüssig!
Die oben beschriebenen Tests werden WESTERN BLOT-Tests genannt. Es gibt
andere Tests, die ELISA-Tests genannt werden. Die ELISA-Tests sind
eigentlich prinzipiell noch minderwertiger, da bei ihnen die Proteine
zusammengemixt sind und nicht durch Elektrophorese getrennt, wie beim
WESTERN BLOT. So werden die ELISA-Tests in der Regel lediglich als
'Suchtest' verwendet und müssen durch einen WB bestätigt werden. Aber
HIV-Antikörper können sie eben beide nicht nachweisen, weil es die ja gar
nicht gibt.
Insgesamt kann man vielleicht sagen, daß die Tests ganz grob anzeigen, daß
die Testperson auf irgendeine Weise überdurchschnittlich gestreßt ist. Und
beim Bekanntwerden des 'positiven Testergebnisses' kommt noch der Schock
dazu, wenn die Person das alles mental nicht verkraftet. Wenn das der Fall
ist, sind diejenigen Menschen dann einem Todesurteildauerstreß ausgesetzt.
Dadurch manifestieren sich unweigerlich körperliche Auswirkungen, die als
Krankheiten bezeichnet werden. Aus einem Todesangstschock resultiert z.B.
unweigerlich ein Lungenrundherd-Krebs. Insgesamt kann es wohl keinen
Biologen und keinen denkenden Menschen verwundern, wenn diese Menschen
tatsächlich irgendwann einmal erkranken, falls sie nicht schon krank sind.
Die Vokabel Psychosomatik dürfte ja allgemein nicht unbekannt sein. Mittels
tödlicher Medikation (AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx® usw.) wird dann
mit den Pseudotherapien gegen das gar nicht existierende Virus das
Todesurteil, das mit dem positiven Testergebnis quasi ausgesprochen wird,
endgültig vollstreckt.
Das 'AIDS-Medikament' AZT/Retrovir® - Wunsch, Glaube und biologische
Wirklichkeit
Hier wird die Argumentation der AIDS-Propagierer für eine Medikation mit
dem Pharmaprodukt AZT/Retrovir® darlegt und aufgezeigt, was bei einer
Medikation mit AZT/Retrovir® wirklich passiert. Die Argumentation basiert
ja auf der Behauptung, daß es das Virus HIV gibt. Dieses HIV sei ein
Retrovirus, das beim Menschen nach Infektion und einer 'mittleren
Latenzzeit' von zwölf Jahren eine Immunschwäche bzw. einen
Immunzusammenbruch induziert (wie, ist bis heute immer noch fraglich!) und
daß ein Mensch dann sogenannte opportunistische Infektionen (OI) nicht mehr
bewältigen kann. Was dann zu beobachten ist und angeblich ein geschlossenes
klinisches Krankheitsbild sein soll, wird "Das Erworbene Immunschwäche
Syndrom" genannt. Die deutsche Abkürzung EIS (oder 'Eis') ist jedoch im
allgemeinen Sprachgebrauch nicht üblich. Dafür die des englischen "Acquired
Immune Deficiency Syndrome", nämlich AIDS (oder 'Aids'). Es wird behauptet,
daß "der Ausbruch der symptomatischen Phase von AIDS" mit der
explosionsartigen Vermehrung von HIV im Körper des Menschen einhergehe,
wenn eben "die Immunabwehr das Virus nicht mehr in Schach halten kann". Und
für die Vermehrung von HIV ist angeblich das Enzym 'Reverse Transkriptase'
erforderlich und das Enzym RT sei zudem, wie auch schon oben beschrieben,
spezifisch für HIV (bzw. für Retroviren). AZT/Retrovir® wird nun als
RT-Hemmer bezeichnet. Und da AZT/Retrovir® RT hemmt, verhindere
AZT/Retrovir®, wenigstens in einem gewissen Rahmen, die Vermehrung des
Virus HIV im Körper des Menschen. So sei gerechtfertigt, daß die
angeblichen 'Nebenwirkungen' von AZT/Retrovir® in Kauf genommen werden
müssen, da es ja darum gehe, die Vermehrung von HIV zu stoppen bzw.
einzudämmen, soweit es geht. Die Schaden-Nutzen-Bilanz sei also wegen der
Todesbedrohung durch HIV auch bei AZT/Retrovir®-Medikation immer noch auf
der positiven Seite.
Aber HIV existiert ja überhaupt gar nicht. In Wirklichkeit sehen die Fakten
so aus:
Azidothymidin (=AZT/Retrovir®) wurde in den Jahren 1963/64 im Zuge der
Krebsforschung entwickelt, um lebende Zellen zu töten! Azidothymidin sollte
bei Leukämie "die zuviel vorhandenen weißen Blutkörperchen" töten.
Die Zulassungsstudie in den USA (Margaret A. Fischl, 1987) für
AZT/Retrovir® kam nur durch vorsätzlichen wissenschaftli- chen Betrug und
Datenfälschung zu einem positiven Ergebnis der Schaden-Nutzen-Bilanz, was
dann die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament nach sich zog bzw.
ermöglichte.
Die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament wurde, wie auch in vielen
anderen Ländern der Erde, hier in Deutschland blind übernommen. Das heißt,
daß AZT/Retrovir® in Deutschland ein unhinterfragt geduldet illegales
'Medikament' ist. Denn nach dem Deutschen Arzneimittelgesetz ist für eine
Zulassung zwingend Voraussetzung, daß in Deutschland eigene Studien
durchgeführt werden müssen. Solche Studien hat es in Deutschland vor der
Zulassung von AZT/Retrovir® als AIDS- Medikament niemals gegeben.
AZT/Retrovir® wirkt chemisch-biologisch als DNS-Ketten-Terminator. Wenn
sich im menschlichen Körper eine Zelle teilt, wird das künstliche
Azidothymidin-Molekül anstelle eines Thymin-Bausteins in die DNS der Zelle
eingebaut. Ein neuer DNS-Baustein kann nun nicht mehr an den alten geheftet
werden (die Azidogruppe verhindert dies) und die Bildung der DNS-Kette bzw.
des Chromosoms bricht an dieser Stelle ab. Für diese Zelle ist damit
Zellteilungs-Ende bzw. Exitus. Ein Mensch, der AZT/Retrovir® lange genug
und hochdosiert genug einnimmt, wird so auf breiter Front von Innen heraus
massiv vergiftet und stirbt unweigerlich an AZT/Retrovir®-Vergiftung. Das
Erscheinungsbild ist das typische Bild eines sogenannten AIDS-Kranken. Wenn
diese noch leben, sind sie AZT/Retrovir®-Zombies. (Es sind oft die
Menschen, die in Sterbehospizen zu Tode therapiert werden. Auch mit Kindern
wird das leider gemacht, sie bekommen AZT/Retrovir® als Sirup.) Hierbei
sind diejenigen menschlichen Zellen am meisten betroffen, die die höchste
Zellteilungsrate haben und sich am schnellsten teilen, nämlich die
Knochenmarkstammzellen. Diese sind für die Blutbildung erforderlich.
Deshalb gibt es durch AZT/Retrovir®-Medikation sofort Anämien. Weiterhin
wird die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren, massiv
geschädigt. Ebenso wird die Darmschleimhaut zerstört, womit die Aufnahme
von Nährstoffen nicht mehr gewährleistet ist (Darmschranke); es entsteht
Muskelschwund und auch die Lunge wird massiv geschädigt. Unter
AZT/Retrovir®-Medikation verhungern und ersticken die 'Patienten' praktisch
(Mordopfer wäre hier allerdings der bessere Ausdruck). All diese Wirkungen
von Azidothymidin werden als angebliche 'Nebenwirkungen' sowohl auf dem
Beipackzettel von AZT/Retrovir® als auch auf einer Informationsdiskette
über AZT/Retrovir® der Herstellerfirma Glaxo/Wellcome beschrieben. Doch es
sind in Wirklichkeit eben keine 'Nebenwirkungen', sondern nichts anderes
als die Hauptwirkungen dieses Zellgiftes. Die einzige zulässige Dosis für
AZT/Retrovir® beim Menschen ist N U L L !!!
'AIDS-Epidemiologie', die es gar nicht gibt
In den vielen Aufklärungsschriften über AIDS wird immer wieder behauptet,
daß im Ejakulat eines HIV-infizierten Mannes Millionen von HIVs in der
Samenflüssigkeit vorhanden seien. Für diese Aussage sollte es klinische
Studien geben, die dieses wissenschaftlich beweisen können. Wenn mit
epidemiologischen Forschungen und klinischen Studien der Frage nachgegangen
werden soll, ob HIV durch Geschlechtsverkehr übertragen werden kann, weil
HIV millionenfach in der Samenflüssigkeit des Ejakulates eines
HIV-infizierten Mannes vorhanden ist, würde eine solche klinische Studie
etwa folgendermaßen aussehen müssen:
Man untersucht 2000 Männer, von denen 1000 einen positiven
HIV-Antikörper-Test haben und 1000 einen negativen HIV-Antikörper-Test
haben.
(Mit Datum Stand 31.12.1996 gibt es laut dem 124. Bericht [Quartalsbericht
IV/96] des AIDS-Zentrums im Robert Koch-Institut über aktuelle
epidemiologische Daten 76.827 bestätigte HIV-Antikörperteste unter
Ausschluß erkennbarer Doppelmeldungen. Davon sind 70,7 % Männer, also
54.319. Insgesamt sind 15.682 AIDS-Fälle genannt, von denen 10.181 als
verstorben geführt werden. So bleiben also mindestens 40.000 lebende Männer
mit positivem HIV-Antikörper-Test übrig. Da kann es nicht schwierig sein,
1000 von ihnen für solch eine klinische Studie heranzuziehen. Vor allem die
lebenden, die schon krank sind, müßten ja voll mit Viren sein.)
Von diesen 2000 Männern werden nun Ejakulatproben auf das Vorhandensein von
HIV in der Samenflüssigkeit untersucht. HIV wird ja als Retrovirus mit
einer genetischen Substanz von etwa 9000 Basenpaaren und einer Proteinhülle
darum herum bezeichnet. Da man in der modernen Vergrößerungstechnik mit
Tunnel-Raster-Elektronenmikroskopen heutzutage mit der Auflösung schon in
den Bereich von der Größe von Atomen kommt, sollte HIV also eigentlich ein
riesiges Gebirge darstellen, das mit solch einem TRE-Mikroskop ganz leicht
zu fotografieren sein muß. Die Studie muß also 2000 Fotos enthalten, auf
denen bei 990 der Fotos der 1000 Ejakulatproben der Männer mit positivem
HIV-Antikörper-Test das HIV ganz deutlich zu sehen sein sollte. Auf den
Fotos der 1000 Ejakulatproben der Männer mit negativem HIV-Antikörper-Test
sollte das HIV bei höchstens zehn zu sehen sein können.
Bei den maßgeblichen wissenschaftlich zuständigen Stellen in Deutschland
wurde nach solchen Studien gefragt. Bei Herrn Dr. Wolfgang Müller von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln, bei Herrn
Prof. Reinhard Kurth vom Paul-Ehrlich-Institut in Langen und bei Herrn Dr.
Ulrich Marcus vom AIDS-Zentrum am Robert Koch-Institut in Berlin. Es wurde
gefragt, ob es solche Studien gibt, und falls nicht, was dann die
wissenschaftlichen Grundlagen für diese oben angeführten Aussagen sind, die
diese Aussagen zweifelsfrei als wahr beweisen. Keiner dieser Herren konnte
irgendwelche klinische Studien oder andere korrekte seriöse
wissenschaftlichen Arbeiten benennen, die die geforderten Beweise liefern.
Ebenso können die AIDS-Propagierer für alle anderen Behauptungen über AIDS
und HIV keinen einzigen Beweis vorlegen, der wirklich wissenschaftlich
korrekt und seriös ist. Die ganze AIDS/HIV-Forschung ist eine
Pseudowissenschaft, deren Niveau bei NULL angesiedelt ist. Es ist ein
unfaßbarer Zustand, daß AIDS-Forscher bei dieser katastrophalen fachlichen
Unfähigkeit bei der Bevölkerung Ansehen genießen und solch ein hohes
Einkommen haben.
Das ist wirklich 'AIDS'
Fazit all dieser Sachverhalte: Eine Seuche oder Krankheit mit dem Namen
'Aids', wie es oft falsch als Substantiv geschrieben wird, gibt es
überhaupt gar nicht. Um das zu überprüfen, braucht es nur einen geringen
Aufwand. Man schreibt eine Postkarte an das Robert Koch-Institut,
Infektionsepidemiologie/AIDS-Zentrum, Stresemannstraße 90-102, 10963
Berlin, und fordert sich die "Erweiterung der AIDS-Falldefinition für die
epidemiologische Überwachung in Europa zum 1. Juli 1993" an, und dazu noch
ein Fallberichtformular. Man wird sehen, daß verschiedene Krankheiten zu
dem 'Erworbenen Immunschwäche Syndrom", wofür ja AIDS bekanntlich die
Abkürzung ist, zusammengefaßt wurden. Und ein Syndrom ist nun einmal keine
eigenständige festumrissene Krankheit als solche. Und eine Abkürzung für
eine Sache ist kein Substantiv, das eine ganz andere Sache bezeichnet.
Diese andere Sache, die das Substantiv 'Aids' bezeichnen würde, wäre ja die
von HIV verursachte 'Immunschwäche' beim Menschen, also quasi 'die
Immunschwächekrankheit Aids'. Und eine solche gibt es nun einmal nicht. Die
Auflistung der Krankheiten zu dem Syndrom ist jedenfalls völlig wahllos und
konfus und obendrein sowohl medizinisch-wissenschaftlich als auch klinisch
absolut wertlos. Das 'Erworbene Immunschwäche Syndrom', also 'AIDS', ist in
Wirklichkeit nur eine zusammengelogene Seuchenhypothese. In Europa und
Amerika werden u.a. Drogenkrankheiten in 'Aids' umgelogen und in Afrika
sind es die schon immer dagewesenen Krankheiten durch Hunger und andere
soziale Mißstände. Es ist alles ein riesiger Etikettenschwindel. AIDS ist
immer eine Fehldiagnose.
Wen diese Thematik um AIDS interessiert und wer in Zukunft kritisch damit
umgehen möchte, dem sei die folgende kleine Literaturliste empfohlen. Eine
ausführlichere Literaturliste und weitere Informationen können angefordert
werden.
LITERATUR:
Ryke Geerd Hamer, Vermächtnis einer NEUEN MEDIZIN - Das ontogenetische
System der Tumoren mit Krebs, Leukämie, Psychosen und Epilepsie, Amici di
Dirk Verlag, Postfach 30 08 51, D-02813 Görlitz
Ryke Geerd Hamer, Kurzfassung der NEUEN MEDIZIN (Stand 1994) Zur Vorlage im
Habilitationsverfahren von 1981 an der Universität Tübingen, Amici di Dirk
Verlag, Postfach 30 08 51, D-02813 Görlitz
Heinrich Kremer & Stefan Lanka, Vorsicht AIDS-Medizin: LEBENSGEFAHR !
raum&zeit Nr. 79 Januar/Februar 1996, EHLERS-Verlag, Mühlweg 2B, D-82054
Sauerlach
Stefan Lanka, HIV - Realität oder Artefakt ?, raum&zeit Nr. 77
September/Oktober 1995, EHLERS-Verlag
Stefan Lanka, Collective Fallacy - Rethinking HIV, continuum the magazine,
Volume 4, No. 3, September/October 1996
Ilse Lass et al., AIDS - Afrika - Bevölkerungspolitik, Texte aus dem
'Projekt Kritische AIDS-Diskussion' Nr. 3, Projekt Kritische
AIDS-Diskussion, c/o Lateinamerikazentrum (LAZ), Crellstraße 22, D-10827
Berlin, Juni 1995
Grafik zu Die sogenannten 'AIDS-Tests' :
Links sind die zehn Banden stilisiert, die die angeblichen Bestandteile von
HIV sein sollen (p18 bis p160). Dazu neun verschiedene Kriterien, bei
welchen sichtbar gewordenen Anbindungen der Test als positiv bewertet wird.
Für Afrika ist der Test z.B. dann positiv, wenn zwei der Banden p41, p120
und p160 und dazu wahlweise eine der sieben anderen eine Anbindung hat,
also insgesamt mindestens drei. Für Australien reicht von den Banden p41,
p120 und p160 schon eine einzige aus, wobei aber von den anderen sieben
drei beliebige weitere erforderlich sind, hier also insgesamt mindestens
vier. Bei der Definition Nr.2 der Centers for Disease Control (USA) reicht
es für einen positiven 'Testbefund' schon aus, wenn lediglich p24 und p41
eine Anbindung haben! Hier wird hoffentlich jedem deutlich, daß das ganze
die Qualität von Roulettespiel oder Kaffeesatzlesen hat. Wer testpositiv
ist, hat keine HIV-Infektion nachgewiesen bekommen, sondern lediglich 'Pech
gehabt'! Es kommt immer darauf an, in welchem Land der Test gemacht wird,
bzw. welche Definition das jeweilige Labor als Bewertungsgrundlage
verwendet. Dann kommt hinzu, daß es hier in Deutschland 44 zugelassene
Testsets von 19 verschiedenen Herstellern gibt (Paul Ehrlich Institut,
Langen; Stand: 10.8.1995). Und die Hersteller haben jeweils ihre eigenen
Arbeitsanweisungen für die Bewertung der Testergebnisse.
Diesen Text zu kopieren und weiterzugeben ist erlaubt und erwünscht !
Spenden für Informationsarbeit bitte an: Chr. Joswig, Kto: 60573808, BLZ:
855 955 00 bei Volksbank Westlausitz e.G.
Verfasser und verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Presserechts:
center>Christian Joswig
Medizin-Kritiker
An der Weißbach 41
D-01920 STEINA
(Tel. und Fax 0(049)35955/45758
( Funk 0174 / 410 15 94
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[Uebersicht]
AZT/Retrovir®
Wunsch, Glaube und biologische Wirklichkeit
Christian Joswig
Zunächst möchte ich die Argumentation der staatlich geförderten und
geforderten Glaubensmedizin für eine Medikation mit dem Pharmaprodukt
AZT/Retrovir® darlegen. Es wird behauptet, daß es ein Virus HIV gibt.
Dieses HIV sei ein Retrovirus, das beim Menschen nach Infektion und einer
'mittleren Latenzzeit' von zwölf Jahren eine Immunschwäche bzw. einen
Immunzusammenbruch induziert (wie, ist bis heute immer noch fraglich!) und
daß ein Mensch dann sogenannte opportunistische Infektionen (OI) nicht mehr
bewältigen kann. Das dann angeblich zu beobachtende klinische
Krankheitsbild wird das "Erworbene Immunschwäche Syndrom" genannt. Die
deutsche Abkürzung EIS (oder 'Eis') ist jedoch im allgemeinen
Sprachgebrauch nicht üblich. Dafür die des englischen "Acquired Immune
Deficiency Syndrome", nämlich AIDS (oder 'Aids'). Es wird behauptet, daß
der "Ausbruch der symptomatischen Phase" von AIDS mit der explosionsartigen
Vermehrung von HIV im Körper des Menschen einhergehe, wenn eben "die
Immunabwehr das Virus nicht mehr in Schach halten kann". Und für die
Vermehrung von HIV ist angeblich das Enzym 'Reverse Transkriptase'
erforderlich. Das Enzym RT sei zudem spezifisch für HIV (bzw. für
Retroviren). AZT/Retrovir® wird nun als RT-Hemmer bezeichnet. Und da
AZT/Retrovir® RT hemmt, verhindere AZT/Retrovir®, wenigstens in einem
gewissen Rahmen, die Vermehrung des Virus HIV im Körper des Menschen. So
sei gerechtfertigt, daß die angeblichen 'Nebenwirkungen' von AZT/Retrovir®
in Kauf genommen werden müssen, da es ja darum gehe, die Vermehrung von HIV
zu stoppen bzw. einzudämmen, soweit es geht. Die Schaden-Nutzen-Bilanz sei
also wegen der Todesbedrohung durch HIV auch bei AZT/Retrovir®-Medikation
immer noch auf der positiven Seite.
Die Tatsachen sehen allerdings ganz anders aus. Denn das Retrovirus HIV
existiert überhaupt gar nicht! Die Definition, was angeblich HIV ist, wurde
theoretisch frei erfunden. Somit gibt es natürlich keine 'HIV-Infektionen',
keine 'HIV-Antikörper', die irgendein Test feststellen könnte, und auch
keinen von HIV verursachten Immunzusammenbruch beim Menschen, also keine
HIV-Krankheit 'Aids'. Und das Enzym 'Reverse Transkriptase' ist ein
Biokatalysator, der für die Umschreibung von Botenträger-RNS in Zell-DNS
zuständig ist. Dieses Enzym RT ist weder spezifisch für HIV noch spezifisch
für Retroviren (die selbst auch nicht existieren, sondern nur eine
Arbeitshypothese der Virologie sind, die niemals bewiesen oder mit Fakten
belegt wurde), sondern Aktivitäten, die dem Enzym 'Reverse Transkriptase'
zugeschrieben werden, kommen in allen Lebensformen vor.
( Azidothymidin (=AZT/Retrovir®) wurde in den Jahren 1963/64 im Zuge der
Krebsforschung entwickelt, um lebende Zellen zu töten! Azidothymidin sollte
bei Leukämie "die zuviel vorhandenen weißen Blutkörperchen" töten.
( Die Zulassungsstudie in den USA (Margaret A. Fischl, 1987) für
AZT/Retrovir® kam nur durch vorsätzlichen wissenschaftlichen Betrug und
Datenfälschung zu einem positiven Ergebnis der Scha- den-Nutzen-Bilanz, was
dann die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament nach sich zog bzw.
ermöglichte.
( Die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament wurde, wie auch in vielen
anderen Ländern der Erde, hier in Deutschland blind übernommen. Das heißt,
daß AZT/Retrovir® in Deutschland ein unhinterfragt geduldet illegales
'Medikament' ist. Denn nach dem Deutschen Arzneimittelgesetz ist für eine
Zulassung zwingend Voraussetzung, daß in Deutschland eigene Studien
durchgeführt wer- den müssen. Solche Studien hat es in Deutschland vor der
Zulassung von AZT/Retrovir® als AIDS- Medikament niemals gegeben.
AZT/Retrovir® wirkt chemisch-biologisch als DNS-Ketten-Terminator. Wenn
sich im menschlichen Körper eine Zelle teilt, wird das künstliche
Azidothymidin-Molekül anstelle eines Thymin-Bausteins in die DNS der Zelle
eingebaut. Ein neuer DNS-Baustein kann nun nicht mehr an den alten geheftet
werden (die Azidogruppe verhindert dies) und die Bildung der DNS-Kette bzw.
des Chromosoms bricht an dieser Stelle ab. Für diese Zelle ist damit
Zellteilungs-Ende bzw. Exitus. Ein Mensch, der AZT/Retrovir® lange genug
und hochdosiert genug einnimmt, wird so auf breiter Front von Innen heraus
massiv vergiftet und stirbt unweigerlich an AZT/Retrovir®-Vergiftung. Das
Erscheinungsbild ist das typische Bild eines sogenannten AIDS-Kranken. Wenn
er noch lebt, ist er ein AZT/Retrovir®-Zombie. Hierbei sind diejenigen
menschlichen Zellen am meisten betroffen, die die höchste Zellteilungsrate
haben und sich am schnellsten teilen, nämlich die Knochenmarkstammzellen.
Diese sind für die Blutbildung erforderlich. Deshalb gibt es durch
AZT/Retrovir®-Medikation sofort Anämien. Weiterhin wird die Fähigkeit des
Blutes, Sauerstoff zu transportieren, massiv geschädigt. Ebenso wird die
Darmschleimhaut zerstört, womit die Aufnahme von Nährstoffen nicht mehr
gewährleistet ist (Darmschranke); es entsteht Muskelschwund und auch die
Lunge wird massiv geschädigt. Unter AZT/Retrovir®-Medikation verhungern und
ersticken die Menschen praktisch (Mordopfer wäre hier allerdings der
bessere Ausdruck). All diese Wirkungen von Azidothymidin werden als
angebliche 'Nebenwirkungen' sowohl auf dem Beipackzettel von AZT/Retrovir®
als auch auf einer Informationsdiskette über AZT/Retrovir® der
Herstellerfirma Glaxo/Wellcome beschrieben. Doch es sind in Wirklichkeit
eben keine 'Nebenwirkungen', sondern nichts anderes als die Hauptwirkungen
dieses Zellgiftes. Die einzige zulässige Dosis für AZT/Retrovir® beim
Menschen ist NULL! Es ist wirklich traurig, daß es viel zu viele Mediziner
gibt, die sich um all diese Fakten mit keinem Gedanken kümmern, sondern
blind die Hypothesen einer elitären Virologenlobby glauben und die
mörderischen Strategien der Pharmaindustrie umsetzen.
Dortmund, 4.9.1995
Sehr geehrter Herr Christian Joswig,
mir ist vollkommen unverständlich, warum die Bundesgesundheitsbehörde es
bisher unterlassen hat, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung
von DNS-Kettenterminatoren (AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®) und
anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der
'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung
von Arzneimittelrisiken (Stufenplan)' nach § 63 des Arzneimittelgesetzes
(AMG) nach Gefahrenstufe II einzuleiten. Im Zusammenhang mit dem
AIDS-Bluterskandal war diese Unterlassung hinsichtlich der Blutprodukte der
schwerwiegende Vorwurf, der gegen die Bundesgesundheitsbehörde erhoben
wurde (vgl. BtDS 12/8591; HIV-Untersuchungsausschußbericht).
Wenn heute, hinsichtlich desselben Gegenstandsbereiches 'AIDS', dieselbe
Unterlassung der Bundesgesundheitsbehörde unstrittig nachweisbar ist, kann
man nicht mehr von 'grober Fahrlässigkeit' ausgehen, sondern muß von einer
Absichtshandlung, einer absichtlichen Unterlassung, auch durchaus
strafrechtsrelevant, ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
(gez. Karl Krafeld)
Quellenangaben:
J. P. Horwitz et al., Org. Chem. 29, 2076 (1964)
John Lauritsen, Poison by Prescription: The AZT Story, Asklepios, New York
1990
Roger Müller, AZT ist 500mal gefährlicher als HIV, Die Weltwoche, Zürich
25. Juni 1992
Eleni Papadopulos-Eleopulos et al., Is a Positive Western Blood Proof of
HIV Infection?, Bio/Technology, Vol 11, 1993
John Lauritsen, The AIDS War - Propaganda, Profiteering and Genocide from
the Medical-Industrial Complex, Asklepios, New York 1993
Martin J. Walker, Dirty Medizine - Science, Big Business and the Assault on
Natural Health Care, Slingshot Publications, London 1993
Kawi Schneider, Endlich: AZT auf der Anklagebank, raum&zeit Nr. 65
September/Oktober, Sauerlach 1993
Helmut Jablonowski und Stefan Maus, Antiretrovirale Kombinationstherapie,
AIDS-FORSCHUNG Nr. 11, November 1994
Stefan Lanka, Fehldiagnose AIDS? - Bisher konnte das 'HI-Virus' nicht
isoliert werden, WECHSELWIRKUNG Nr. 70(94), Aachen 1994
Informationsdiskette über AZT/Retrovir® der Firma Glaxo/Wellcome, Burgwedel
(Ausgabe 9/94)
Beipackzettel von AZT/Retrovir® der Firma Wellcome, Burgwedel
Produktinformationen über Azidothymidin der Firma SIGMA-ALDRICH CHEMIE,
Grünwalder Weg 30, 82041 Deisenhofen
Sonja Kießling, Ulrich Marcus und Wolfgang Vettermann, Deutsches
AIDS/HIV-Therapiestudienregister Ausgabe I/1995, Robert Koch - Institut,
Berlin 1995
Stefan Lanka, HIV - Realität oder Artefakt?, raum&zeit Nr. 77
September/Oktober, Sauerlach 1995
(Verfasser und verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Presserechts:
Ccenter>Christian Joswig
Medizin-Kritiker
An der Weißbach 41
D-01920 STEINA
(Tel. und Fax 0(049)35955/45758
( Funk 0174 / 410 15 94
E-Post: christian.joswig@sz-online.de
( (Spenden für Informationsarbeit bitte an: Chr. Joswig, Kto: 60573808,
BLZ: 855 955 00 bei Volksbank Westlausitz e.G.)
[Uebersicht]
Unfähige Pseudojournalisten bei
BRECHREIZ
Christian Joswig
Am 8. September 1995 wurde in der Ausgabe Nr. 11 von Magdeburgs jungem
Stadtmagazin BRECHREIZ auf Seite 9 der Kommentar Das Märchen von der
"AIDS-Lüge" des BRECHREIZ-Redaktionsmitgliedes Stefan Pannor
veröffentlicht. Dieser Kommentar befaßt sich mit Flugblättern zum Thema
AIDS, die von mir verfaßt wurden. In diesem Text von Herrn Pannor gibt es
allein fünf sachliche Fehler:
Fehler 1): Daß mich keiner kennt, ist falsch.
Richtig ist, daß mich sehr viele Menschen kennen.
Fehler 2): In den im Kommentar angesprochenen Artikeln aus den Jahren
1983/1984 (ich vermute, daß damit diejenigen von Montagnier und Gallo aus
Science gemeint sind) würde angeblich erklärt, daß und warum man noch kein
einziges HIV isolieren und bildlich festhalten konnte.
Richtig ist, daß in den Überschriften zwar eine HIV-Isolation behauptet
wird, davon aber in den Texten nichts zu finden ist. Das gilt allerdings
bis heute für alle Veröffentlichungen von HIV/AIDS-Forschern in den
vierzehn Jahren ihrer Tätigkeit.
Fehler 3): Ein Schnupfen könne bei einem "AIDS-Kranken" das komplette
Immunsystem flachlegen. (=dummes Gerede)
Fehler 4): Ich würde nicht angeben, woher ich meine Informationen habe und
für mich seien Quellen nicht wichtig.
Richtig ist, daß dies rotzfrech gelogene Unterstellungen sind. Herr Pannor
schreibt selbst vom Anblick des Flugis "Die AIDS-Lüge - Ein Verbrechen von
Staats wegen!" (wobei er auch noch den Zitatfehler macht, AIDS-Lüge zu
schreiben, obwohl ich gerade hier in der Überschrift absichtlich bei
Aids-Lüge "Aids" klein geschrieben habe). Auf diesem Flugblatt sind
dreizehn Quellenangaben gemacht! (Siehe Ende dieses Flugblattes)
Fehler 5): Mein Flugblatt würde sich mit zehn Jahre alten Beweisen
befassen.
Richtig ist, daß sich mein Flugblatt mit der Analyse von allem befaßt, was
die "HIV/AIDS-Forschung" seit 1981 zustande gebracht hat. Und seit vierzehn
Jahren ist die "HIV/AIDS-Forschung" die Beweise für die Aussagen schuldig
geblieben, daß es erstens das Virus HIV überhaupt gibt, und es zweitens
eine "tödliche Krankheit" "Aids" gibt.
In der aktuellen Ausgabe Nr. 12 von BRECHREIZ hat nun ein anderer Autor,
der BRECHREIZ-Geschäftsführer Sebastian Fritze, wiederum vier Seiten über
das Thema AIDS veröffentlicht. Auch hier sind Aussagen gemacht worden, die
nichts als brav nachgebetete Falschinformationen sind und die nicht den
Tatsachen entsprechen:
Fehler 1): Es gäbe angeblich 20 Millionen registrierte AIDS-Fälle.
Richtig ist, daß es zum Datum 30.9. 1995 weltweit ca. 1.020.000
registrierte AIDS-Fälle gibt. Diese offizielle Zahl wird von der WHO
herausgegeben und ist hier in Deutschland bei der höchsten
wissenschaftlichen Instanz zu diesem Thema, dem AIDS-Zentrum des Robert
Koch-Institutes, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Nordufer 20, 13353 Berlin,
erhältlich. Die 20 Millionen sind die geschätzte Zahl der angeblich
HIV-Infizierten. Und das ist purer Unsinn! ( Kein Virus = Keine
Infizierten.
Fehler 2): Ich sei ein geistiger Straftäter, der mit der Angst von Menschen
persönliches soziales Ansehen erlangen wolle und diese Angst bei den
Menschen durch fahrlässige Ignoranz, Unwissenheit und Tabuisierung schüren
würde.
Richtig ist, daß aus meinen Flugblattexten ganz klar zu erkennen ist, daß
ich keine Angst schüre. Ganz im Gegenteil ist es so, daß ich den Menschen,
die durch die offiziellen Falschinformationen Angst vor einer
"HIV-Infektion" und einer "AIDS-Erkrankung" haben, diese Angst nehme. Ich
ignoriere nicht fahrlässig, ich bin nicht unwissend und ich tabuisiere
nichts.
Fehler 3): Im gesamten Text wird die Existenz von HIV behauptet. HIV
existiere in Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit, Periodenblut und
Muttermilch von Personen, die mit dem angeblich existierenden Virus HIV
infiziert seien.
Richtig ist, daß das Virus HIV nicht existiert. Viren zeichnen sich gerade
dadurch aus, daß sie sehr stabil sind, da sie ja den Wirt wechseln müssen,
wobei sie auch "lebensfeindliches Milieu" überwinden müssen. Aufgrund ihrer
Stabilität sind Viren deshalb isolierbar. Von den Viren, die wirklich
existieren, gibt es Fotos sowie die Darstellungen der Hülleiweiße und der
genetischen Substanz. Von HIV gibt es das alles nicht. Das, was in den
weltweiten Publikationen als Fotobeweise für HIV behauptet wird, sind
Ultradünnschnittfotos aus Zellkulturen, die keine Viren, sondern
virusähnliche Partikel zeigen, die man in jedem Menschen finden kann. HIV
soll ja eine genetische Substanz von 9.000 Basenpaaren haben und dazu noch
eine Eiweißhülle. Da man heute mit Tunnelrasterelektronenmikroskopen bei
der Auflösung mittlerweile bis in atomare Strukturen kommt, müßte HIV unter
solchen Mikroskopen ein 'riesiges Gebirge' sein und spielend leicht zu
fotografieren sein können. Laut dem Artikel von Sebastian Fritze auf Seite
7 sollen ja die massiv vorkommenden HIVs die T-Zellen sprengen und sich
dann auf den Weg zu neuen Wirtszellen begeben. Und HIVs sollen ja auch
millionenfach in der Samenflüssigkeit von sogenannten 'HIV-Infizierten'
vorhanden sein. Warum gibt es bei dieser Sachlage kein Foto von diesen
vielen HIVs? Und das bei mittlerweile ca. 160.000 'wissenschaftlichen
Arbeiten' der HIV/AIDS-Forscher und den vielen 'AIDS-Toten', die ja voll
mit HIVs sein müßten. Können sich die HIVs so geschickt vor Fototerminen
drücken? Wissen die superschlauen HIVs, daß sie sich in Anwesenheit von
HIV/AIDS-Forschern mit Fotoapparaten nicht zeigen dürfen, wenn sie auf
einem Objektträger liegen? Wo verstecken sie sich denn da?
Fehler 4): Es sei bekannt, daß jeder, der sich mit HIV infiziert, früher
oder später AIDS kriegt.
Richtig ist, daß das alles nur verlogene Spekulationen sind. Kein Mensch
(vor allem kein HIV/AIDS-Forscher) ist ein so guter Hellseher, daß er das
ernsthaft behaupten kann. Von 'den ersten fünf AIDS-Fällen', die am 5. Juni
1981 im Morbidity and Mortality Weekly Report der Centers for Disease
Control (CDC) unter dem Titel Pneumocystis pneumonia - Los Angeles
beschrieben wurden, leben heute noch zwei dieser Männer und erfreuen sich
bester Gesundheit !!! Und von den ca. 55.000 HIV-Infizierten, die es
angeblich in Deutschland gibt, sollen ca. 41.300 gesund und ca. 13.700
erkrankt sein, wovon ca. 8.800 verstorben sind, also die anderen ca. 4.900
demnach die zur Zeit lebenden AIDS-kranken HIV-Infizierten sind. Wenn Herr
Fritze bei dieser Faktenlage behauptet, daß jeder HIV-Infizierte an AIDS
erkranken und an AIDS sterben werde, daß sich jeder, der kein Kondom
verwendet, sich so ganz einfach mal infizieren könne und es somit jeden
treffen könne, dann ist genau diese pseudojournalistische Stümperhaftigkeit
das Angstschüren, das er mir vorwirft. Und er dokumentiert damit seine
Ignoranz und Unwissenheit über wirkliche Fakten zu diesem Thema. Fehler 5):
1983 hätte Luc Montagnier in Paris erstmals HIV isoliert. Richtig ist, daß
Luc Montagnier selbst diese Laborarbeit gar nicht gemacht hat. Die
angebliche Isolierung des angeblichen Retrovirus, das dann später HIV
genannt wurde, wurde von der Mitarbeiterin des Institutes Frau Françoise
Barré-Sinoussi gemacht. Sie hatte eine Gewebeprobe aus einem Lymphknoten
eines Franzosen namens Frédéric Brugiere genommen. Dieser war aber nur
deshalb als Versuchsobjekt interessant geworden, weil er ein homosexueller
Modedesigner war. In dieser Gewebeprobe hat Frau Barré-Sinoussi allerdings
nur die Aktivität des Enzymes Reverse Transkriptase festgestellt. Von einer
seriösen wissenschaftlich korrekten Virus-Isolation ist in der Arbeit, die
1983 in der Wissenschaftszeitschrift Science, Nr. 220, auf den Seiten
868-871 erschien (Titel: "Isolation of a T-Lymphotropic Retrovirus from a
Patient at Risk for Acquired Immune Deficiency Syndrome [AIDS]"), nichts zu
sehen.
Fehler 6): Aus dem Text geht hervor, daß Herr Fritze behauptet, AIDS sei
eine Krankheit.
Richtig ist, daß es sich bei AIDS um 'das erworbene Immunschwäche Syndrom'
handelt. Dieses Syndrom ist aber nur eine Auflistung von Krankheiten und
keine eigenständige Krankheit. Das, was tatsächlich gemeint werden könnte,
wäre ja ein von HIV verursachter Immunzusammenbruch. Und den gibt es eben
nicht. Wenn es ihn aber wirklich geben würde, müßte auf der Liste von
Krankheiten, die dann 'das erworbene Immunschwäche Syndrom' genannt wird,
das gesamte medizinische Lexikon aufgeführt sein. Denn es ist ja wohl eine
bodenlose Frechheit (und gleichzeitig eine abdrundtiefe Dummheit), zu
behaupten, daß ein Mensch mit einer von HIV zerstörten Immunabwehr nur
diese 29 Krankheiten der Liste 'das erworbene Immunschwäche Syndrom' nicht
mehr bewältigen können soll und alle anderen Krankheiten, die es sonst noch
gibt, irgendwie doch bewältigen kann.
Fazit der beiden Veröffentlichungen: Beim Stadtmagazin BRECHREIZ sind
Herren tätig, die weder korrekt und seriös recherchieren können noch bei
ihrer Tätigkeit ihren Verstand gebrauchen. Darin unterscheiden sie sich
allerdings nicht von den Kollegen der großen Massenmedien.
Wer sich hier in Magdeburg aber einmal neutral und vor allem gut informiert
mit dem Thema AIDS beschäftigen möchte, dem sei hier die dafür geeignete
Literatur genannt, die Herr Pannor verleugnet hat:
Ryke Geerd Hamer Das Vermächtnis der NEUEN MEDIZIN 'Amici di Dirk' Verlag,
Sülzburgstraße 29, 50937 Köln
Stefan Lanka HIV - Realität oder Artefakt ? in: raum&zeit Nr. 77
September/Oktober 1995, EHLERS-Verlag, Mühlweg 2B, 82054 Sauerlach
Videocassette mit sieben Vorträgen von der Informationsveranstaltung zum
Thema AIDS & HIV auf der Gesundheitsmesse in Essen
am 23. September 1995 ZDN - Zentrum zur Dokumentation von
Naturheilverfahren e. V., Hufelandstraße 56, 45147 Essen
Jon Rappoport Fehldiagnose 'AIDS' - Geschäfte mit einem medizinischen
Irrtum Verlag Bruno Martin, 21394 Südergellersen ( Da leider vergriffen,
bitte per Antiquariatssuchmeldung bestellen, oder als Kopie von Christian
Joswig anfordern )
Paul Wallerstein DAS AIDS DILEMMA - Forschung in der Sackgasse Rombach
Verlag, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg i. Br.
Rosemarie Harris HIV - Das fatale Dogma freie print edition, CH-3452
Grünenmatt
Ruth Jensen Umweltschaden AIDS ? Hintergründe einer biologischen
Katastrophe Zytglogge Verlag, Plittersdorfer Straße 212, 53173 Bonn
Bob Owen Roy's Heilung von AIDS Waldthausen Verlag, Stendorfer Straße 3,
27721 Ritterhude
Richard & Rosalind Chirimuuta AIDS, Africa & Racism (Bestelladresse: Bretby
House, Stanhope, Bretby Nr Burton-on-Trend, Derbyshire DE 150 PT, GB)
Ilse Lass et al., AIDS - Afrika - Bevölkerungspolitik, Texte aus dem
'Projekt Kritische AIDS-Diskussion' Nr. 3, Projekt Kritische
AIDS-Diskussion, c/o Lateinamerikazentrum (LAZ), Crellstraße 22, D-10827
Berlin, Juni 1995
John Lauritsen Poison by Prescription: The AZT Story Asklepios, New York
1990, USA
John Lauritsen The AIDS War - Propaganda, Profiteering and Genocide from
the Medical-Industrial Complex Asklepios, New York 1993, USA (
Bestelladresse: John Lauritsen, 78 Bradford Street, Provincetown, MA
02657-1369, USA )
Bryan J. Ellison & Peter H. Duesberg Why We Will Never Win the War on AIDS
Inside Story Communications, El Cerrito 1994, USA ( Bestelladresse: Inside
Story Communications, 190 El Cerrito, Ste. 201, El Cerrito, CA 94530, USA)
Martin J. Walker Dirty Medicine - Science, Big Business and the Assault on
Natural Health Care Slingshot Publications, London 1993, GB
(Bestelladresse: Slingshot Publications, BM Box 8314, London WC1N 3XX, GB)
Peter H. Duesberg AIDS Acquired by Drug Consumption and other Noncontagious
Risk Factors in: Pharmac. Ther. Vol. 55, pp 201-277, 1992; Pergamon Press
Ltd., Oxford 1993, GB
[Uebersicht]
Soldaten sind keine Mörder
(Staatsbürger in Uniform sind keine Mörder)
Karl Krafeld März 1996
Parlamentarier des deutschen Bundestages sind Mörder
(Beweis: freiwilliger eigenständiger Akt der Lüge zum Zwecke der Sicherung
der weiteren ungehinderten Durchführung der Tötung deutscher Bürger und des
Völkermordes durch die BRD durch Beschluß BTDS 13/3513.)
Soldaten sind keine Mörder. Die 'obersten Befehlsgeber' der deutschen
Soldaten, der Bundestag und die Bundesregierung, sind Mörder, denen die
Soldaten ausgeliefert werden sollen.
Dieser Beweis ist durch den Bundestag seit dem 1.2.1996 unstrittig
erbracht.
Das angestrebte 'Ehrenschutzgesetz' für die Soldaten zielt keinesfalls
darauf ab, die Soldaten zu schützen. Das Leben der Soldaten kann nur dann
geschützt werden, wenn sichergestellt ist, daß die Handlungen der
Bundeswehr kritisch beobachtet werden können. Das angestrebte Gesetz macht
jede kritische Tatsachenbenennung über die Bundeswehr zur Straftat. Es
liefert die Soldaten der Regierung und dem Parlament hilflos aus. Das
angestrebte Gesetz richtet sich gegen die Soldaten. (Wer das nicht sieht,
ist gemeingefährlich naiv!)
Das von Justizminister Schmidt-Jortzig angestrebte
Persönlichkeitsschutzgesetz zielt darauf ab, daß immer dann, wenn
Tatsachenbehauptungen über Politiker und andere Mächtige verbreitet werden,
die den Betroffenen nicht genehm sind, diese Tatsachenbenennung zur
Straftat wird. Dieses Gesetz soll die Menschenrechtsverletzungen nach
Artikel 19 (Das Recht, Informationen zu verbreiten) endgültig als legal
erscheinen lassen.
Das "Wehret den Anfängen gilt nicht mehr" des Michael Friedmann (CDU) gilt
schon lange nicht mehr.
Am 1.2.1996 hat der Deutsche Bundestag bewiesen, daß unsere Soldaten
Mördern unterstellt werden sollen. Mit diesem Beschluß hat der Bundestag
bewiesen, daß der Bundestag und die Bundesregierung von Mördern bestimmt
werden. Ein Soldat, der es nach GG 4 mit seinem Gewissen vereinbaren kann,
sich Mördern zu unterstellen, muß damit rechnen, irgendwann für seine
Handlungen zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Solange der Bundestag und die Bundesregierung nicht sichergestellt haben,
daß Lügen, und insbesondere mörderische Lügen, weder in der Regierung noch
im Parlament möglich sind, verlangt die Verfassung der BRD von jedem
Soldaten der Bundeswehr, daß er nach Kenntniserlangung des Sachverhaltes
sofort die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer anstrebt.
Diese Sachlage haben der Bundestag und die Bundesregierung geschaffen.
Die Beweislage ist unstrittig.
Es ist bekannt, daß im Bundestag, in der Regierung, im Journalismus und in
vielen Organisationen in unserer Gesellschaft 'Wissende' und 'Gläubige'
sitzen.
Die gläubigen Parlamentarier glauben, daß nicht sein kann, was nicht sein
darf. Die wissenden Parlamentarier wissen und sichern, daß sein kann und
sein soll, was nicht sein darf. Den gläubigen Parlamentarieren kommt die
wichtige Funktion zu, dann wie ein begossener Pudel laut aufzujaulen, wenn
irgendetwas benannt wird, das nicht sein darf und deshalb nach dem Glauben
der Gläubigen auch nicht sein kann. Die wissenden Parlamentarier 'lachen
sich dabei ins Fäustchen' und schieben das Jaulen noch zusätzlich an.
Der Deutsche Bundestag ist nicht nur das erste Parlament auf diesem
Planeten, das klar bewiesen hat, daß dem Parlament vollkommen klar ist, daß
es sich bei den verbreiteten Behauptungen über 'AIDS' um politische Lügen
handelt, die auf Tötung von Menschen abzielen.
Der Deutsche Bundestag ist auch das erste Parlament auf diesem Planeten,
das mittels eigenständigem Akt der Lüge die politische AIDS-Lüge gesichert
hat, nachdem am 23.4.1984 die US-Regierung die AIDS-Virus-Entdeckungslüge
auf diesem Planeten verbreitete. Unstrittige Tatsache ist, daß entsprechend
der anerkannten Standards der Biologie niemals ein sogenanntes AIDS-Virus
entdeckt wurde. Bei der Virus-Entdeckungsbehauptung und bei der
Virus-Existenzbehauptung handelt es sich definitiv um Lügen. (Heute kann
jeder Oberschüler überprüfen, daß es sich hierbei um Lügen handelt.)
Die Bundesregierung verbreitet das Angebot: "Wenn Sie Fragen zu AIDS haben,
...". Es wurde gefragt: "Wo wurde das Foto des sogenannten AIDS-Virus
veröffentlicht?". Die Bundesgesundheitsbehörde log, dieses Foto befinde
sich in den Veröffentlichungen von Montagnier und Gallo (Science 220 &
224).
Gegen diese Lüge der Bundesbehörde wurde beim Parlament Beschwerde
eingelegt. Der Bundesgesundheitsminister belog das Parlament und
behauptete, die Frage wäre beantwortet worden. Hieraufhin wurde dem
Bundestag eine gutachterliche Stellungnahme vorgelegt, in der benannt
wurde, daß sich in keiner der von der Bundesbehörde benannten
Veröffentlichungen ein Foto eines isolierten Virus befindet. Hieraufhin
vollzog der Bundestag den eigenständigen Akt der Lüge und behauptete: "Es
gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die in dem ihm (dem Fragesteller)
zugesandten Materialien enthaltenen Informationen unzutreffend sind."
Mit dieser eigenständigen Lüge sicherte der deutsche Bundestag die
Aufrechterhaltung der politischen AIDS-Lüge zur Sicherung der Tötung von
Menschen insbesondere in Deutschland und mittels täglich 1,2 Millionen DM
Völkermordinvestition der Bundesregierung zur Tötung von Menschen in der
Dritten Welt. Die Parlamentarier des Deutschen Bundestages beweisen hier,
daß sie aufgrund des niedrigen Beweggrundes der Karrieresicherung
absichtlich und voll bewußt der Konsequenz lügen, zu dem Zweck, mittels
heimtückischem politischem Vorgehen die Tötung von Menschen zu erzielen.
Das Strafrecht nennt das Mord und Völkermord.
Am 1.2.1996 bewiesen die Parlamentarier des Bundestages, daß sie Mörder
sind.
'Heimtücke' ist ein Kriterium, das Mord von Todschlag abgrenzt. § 211
Strafgesetzbuch nennt denjenigen einen 'Mörder', der aus "niedrigen
Beweggründen" (das können durchaus Karrieresicherung und materielle
Vorteile sein) "heimtückisch" einen Menschen tötet. 'Mord' ist nicht an
eine konkrete Tötungstechnik gebunden. Jeder Parlamentarier des Deutschen
Bundestages weiß, daß im Zusammenhang mit 'AIDS' Menschen sterben. Nur die
'Gläubigen' glauben, daß hier ein Todesvirus, das nachgewiesen und existent
ist, das sogenannte AIDS-Virus, die Todesursache ist. Die 'Wissenden'
wissen, daß es sich bei den Behauptungen über die Existenz dieses Virus um
Lügen handelt, die wiederum durch Lügen gesichert werden.
Die 'Heimtücke' im AIDS-Verbrechen, im AIDS-Massenmord, kennzeichnet sich
dadurch, daß Personen und Institutionen (Wissenschaftler, Journalisten,
Regierungsmitglieder und Regierungsbeamte - und jetzt auch die Abgeordneten
des Bundestages), die über ein hohes Ansehen in der Bevölkerung verfügen
(auch und gerade bei sogenannten Positiv-Getesteten) und bei denen die
Allgemeinheit eine Verpflichtung zur Wahrheit unterstellt, insbesondere
dann, wenn es um Eingriffe in das Recht auf Leben geht (bzw. um Totschlag),
daß diese Personen absichtlich Irrtümer erregen und Irrtümer unterhalten.
In diesem skrupellosen Vertrauensmißbrauch liegt der Kern der 'Heimtücke'
begründet. Der 'Normalbürger' hält es nicht für möglich, daß derartige
Vertrauenspersonen zum Zwecke der Sicherung ungehinderten Tötens derartig
skrupellos lügen. Auf dieser skrupellosen Vertrauensmißbrauchsebene war das
politische AIDS-Verbrechen bisher ungehindert möglich.
Durch den eigenständigen Akt der Lüge bewies der Bundestag am 1.2.1996
seine Mittäterschaft in dieser lügenden Mörderbande. Im Kern der
Behauptungen über AIDS steht die Behauptung über die (angeblich
nachgewiesene) Existenz des sogenannten AIDS-Virus, des gefährlichen
Todesvirus HIV. Die AIDS-Schlüsselfrage zielt hier auf den
wissenschaftlichen Beweis, das heißt auf den Nachweis der Virusentdeckung
(Viruscharakter-isierung). Maßgeblich für einen wissenschaftlichen
Virusnachweis ist die Vorlage eines Fotos des isolierten sogenannten
AIDS-Virus HIV.
Bei der mörderischen Lüge der Parlamentarier geht es ja nicht primär um die
Frage, ob es ein sogenanntes AIDS-Virus gibt.
Hier geht es primär um die Frage des eigenständigen Aktes der Lüge über die
Existenz, das heißt den wissenschaftlichen Existenznachweis eines solchen
Virus.
Mit Datum vom 6.10.1995 bestätigte der Deutsche Bundestag den Erhalt der
gutachterlichen Stellungnahme, in der zu jedem einzelnen Foto in den
Veröffentlichungen, von denen die Bundesbehörde behauptet, hier befände
sich (irgendwo) das Foto des sogenannten AIDS-Virus, dargelegt wird, daß es
sich jeweils bei jedem dieser Fotos ganz konkret nicht um das Foto eines
isolierten Virus handelt (wie es übrigens schon alleine aus den
Bildunterschriften ganz klar hervorgeht).
Nach dieser Eingangsbestätigung lügt der Bundestag am 17. 1.1996 (=
heimtückische Handlung): "Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die
in dem ihm zugesandten Materialien enthaltenen Informationen (gefragt wurde
nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten sogenannten AIDS-Virus)
unzutreffend sind."
Am 1.2.1996 faßte der Bundestag auf der Grundlage dieser Lüge (=
Absichtshandlung) den Beschluß, der den Massenmord sichert. Die weitere
Heimtücke des deutschen Bundestages (neben dem skrupellosen
Vertrauensmißbrauch) besteht darin, daß der Bundestag der allgemeinen
Auffassung folgt, daß sich 'Zwischen dem Bundestag und dem "lieben Gott"
nur Wolken befinden' und nach der skrupellosen mörderischen Lüge 'keine
Abhilfe' des AIDS-Massenmordes in Deutschland möglich ist. (Hier hat der
Bundestag allerdings ohne Berücksichtigung des von ihm selbst geschaffenen
Widerstandsrechts nach Artikel 20.4 Grundgesetz gehandelt.)
Jeder Deutsche, der eine Wiederholung von Auschwitz nicht hinnimmt, nicht
bereit ist, dieser tatenlos zuzusehen, ist nach dieser skrupellosen
heimtückischen Lüge des Bundestages zum Widerstand gegen diesen Bundestag
und dessen Präsidentin, der AIDS-Politikerin Süssmuth, verpflichtet, wenn
er für sich das Recht in Anspruch nehmen will, die Ermöglichung, Duldung
und Durchführung des bestialischen Massenmordes in Auschwitz zu
verurteilen. (Die Auschwitz-Leugner sind harmlose Irre. Die
'Nie-wieder-Auschwitz-Lügner', mit Frau Süssmuth an der Spitze, bedrohen
dagegen das Wohl und das Leben des Deutschen Volkes - und nicht nur des
Deutschen Volkes, wie die tägliche 1,2 Millionen DM Völkermordinvestition
der BRD beweist.)
Angeführt werden die Mörder des Bundestages von der Wissenschaftlerin und
AIDS-Politikerin Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth, die ganz genau weiß, was sie
zum Zwecke ihrer Karrieresicherung den Menschen in diesem Land antut.
Im 'Berliner Überfall-Interview', auf das sie sich nicht vorbereiten konnte
und in dem sie ehrlich antwortete, sagte Frau Süssmuth: "Wenn Sie annehmen,
das ist endogen, d.h. es liegt im Erbmaterial, dann können Sie das
ebensowenig beweisen,...".
Frau Süssmuth beweist hier, daß sie, wie alle AIDS-Wissenden, ganz genau
weiß, daß es keinerlei Beweise für die von ihr und anderen verbreiteten und
stabilisierten Behauptungen über AIDS gibt.
Am 1.2.1996 bewies der Bundestag, daß er weiß, daß niemals ein sogenanntes
AIDS-Virus entdeckt wurde. Mittels eigenständigem Akt der Lüge sichert der
Bundestag den verbreiteten Aberglauben über die angebliche Existenz eines
solchen Todesvirus. Es ist auffällig eigenartig, daß die Wissenschaftlerin
Süssmuth Behauptungen verbreitet, und dann den fragenden Bürger in die
Beweispflicht der Süssmuth'schen Behauptungen zwingt. (Normalerweise ist
derjenige, der Behauptungen aufstellt und verbreitet, beweispflichtig.)
Wenn es kein Virus gibt, kann 'Aids' auch keine übertragbare
Viruserkrankung sein. Das wissen auch Frau Süssmuth und der Bundestag. In
der Konsequenz eines auf Wahrheit (und eben nicht auf dem eigenständigen
Akt der Lüge) gründenden Bundestagsbeschlusses hätte der Bundestag selbst
das ganze politische mörderische AIDS-Lügengebäude mit allen Konsequenzen
zusammenbrechen lassen müssen. Das tat das Parlament nicht. Das Parlament
log.
Seit den 70er Jahren ist bekannt, daß es zur Erzeugung einer
'Immunschwäche' keines Todesvirus, sondern nur des Glaubens an solch ein
Todesvirus bedarf. Das entdeckte Anthony Fauci, der heutige Leiter der
US-AIDS-Forschung, die die heutige politische Todesviruslüge in allen
Ländern der Erde bestimmt. Mag sein, daß Frau Süssmuth die biologische
Wirkung des Streßhormones Kortisol unbekannt ist. Von Psychosomatik hat sie
zweifellos schon einmal etwas gehört. Sie selbst weiß, daß es für den
Erwerb von 'Immunschwäche' keines Virus, sondern nur Todesangstdauerstreß
bedarf. Das braucht der Wissenschaftlerin Süssmuth kein fragender Bürger zu
beweisen.
(Was die sogenannten AIDS-Tests tatsächlich messen, weiß kein Mensch.
Ursprünglich wurden sie aus Zellkulturen hergestellt, die aus einem
Lymphknoten eines Franzosen mit Namen Frederic Brugiere stammten, der
mehrere Monate lang geschwollene Lymphknoten hatte, aber ansonsten nicht
krank war. Heute werden sie aus quasi künstlichen Substanzen hergestellt,
die gentechnisch erzeugt werden. Auf den Teststreifen befinden sich meist
zehn Proteine verschiedener Gewichte von 18.000 Dalton bis 160.000 Dalton.
[Die Behauptung der AIDS-Propagierer, daß diese Proteine spezifisch und
ausschließlich HIV-Bestandteile seien, ist übrigens genauso abwegig, als
wenn Ihnen jemand irgendwelche zehn verschieden große Schrauben zeigen
würde und behauptet, dies seien spezifisch und ausschließlich Bestandteile
des Formel-1-Rennwagens Ferrari 'F 310 B' von Michael Schumacher.] Wenn nun
an zwei oder mehr dieser Proteine etwas aus dem Blutserum der Testperson
anbindet, kann es aufgrund von zufällig zutreffenden
Definitionsübereinstimmungen zu einem 'positiven Testergebnis' kommen.
Zudem wird zusätzlich eine subjektive Auswahl beim Einstellen der
Testempfindlichkeit getroffen, wenn die Angaben der zu testenden Person
erkennen lassen, daß die Person homosexuell oder intravenöser
Drogenkonsument ist. Es ist auch bekannt, daß die Tests unter anderem nach
hohem Alkoholkonsum, nach verschiedenen Impfungen, durch Medikamente oder
bei verschiedenen Krankheiten, wie z.B. Rheuma, solche Anbindungen zeigen,
die dann zu einem 'positiven Befund' führen. Insgesamt kann man vielleicht
sagen, daß die Tests ganz grob anzeigen, daß die Testperson auf irgendeine
Weise überdurchschnittlich gestreßt ist. Und bei dem Bekanntwerden des
'positiven Testergebnisses' kommt noch der Schock dazu, wenn die Person das
alles mental nicht verkraftet. Wenn das der Fall ist, sind diejenigen
Menschen dann einem Todesurteildauerstreß ausgesetzt. Dadurch manifestieren
sich unweigerlich körperliche Auswirkungen, die als Krankheiten bezeichnet
werden. Aus einem Todesangstschock resultiert z.B. unweigerlich ein
Lungenrundherd-Krebs. Insgesamt kann es wohl keinen Biologen und keinen
denkenden Menschen verwundern, wenn diese Menschen infolge
Hyperkortisolisierung tatsächlich erkranken. Mittels tödlicher
Medikamention [AZT/Retrovir® usw.] wird dann mit den Pseudotherapien gegen
das gar nicht existierende Virus das politische Todesurteil endgültig
vollstreckt. Das ist unter den 'Wissenden' mittlerweile allgemein bekannt.)
Durch ihre Schirmherrschaft über die Dortmunder 'Rote Schleifen Aktion' am
1. Dezember 1995 (Welt-AIDS-Tag) sicherte die Präsidentin des Deutschen
Bundestages den Todesurteildauerstreß bei Positiv-Getesteten. (Seid nett zu
den wissenschaftlich haltlos politisch zu Tode Verurteilten. Solidarisiert
Euch mit den durch die Politik zu Tode Verurteilten, damit diese bloß nicht
auf den Gedanken kommen, das Todesurteil zu hinterfragen.)
Süssmuth im Berliner Interview: "Aber jedenfalls wissen wir eins, daß es
Kranke gibt. Diejenigen, die sterben, wie immer Sie diese Krankheit nennen.
Und deswegen muß es einen Übertrager oder ein Virus geben." Damit führt die
Wissenschaftlerin Süssmuth diejenigen Toten, die sie selbst mittels der
Todesurteilsstreßstabilisierung mitproduziert hat, als Beweis für die
Existenz eines Virus an.
Danke Frau Süssmuth, daß Sie als Politikerin ausnahmsweise einmal ehrlich
waren, wie Sie es früher als Hochschullehrerin waren! Die mörderische Lüge
des Parlamentes am 1.2.1996 berechtigt dazu, den Deutschen Bundestag als
'Süssmuth'sche Mörderbande' zu benennen. Das gilt ausnahmslos, unabhängig
von der Parteizugehörigkeit des einzelnen Abgeordneten. Die 'wissenden'
Parlamentarier kennen und sichern die Sachlage.
Die 'gläubigen' Parlamentarier sollten zumindest von ihren Müttern gelernt
haben, daß man nicht lügen darf.
Jeder Parlamentarier, der diesen eigenständigen Akt der Lüge hinnimmt, wird
hierdurch zum Mörder durch Unterlassung. Jeder 'gläubige' Parlamentarier
weiß, daß es bei AIDS nicht um Peanuts geht, sondern um eine Angelegenheit
von 'Leben und Tod' und daß man hier nicht lügen darf.
Der Bundestag wurde schon im Voraus, lange vor dem 1.2.1996, ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß dann, wenn er die Lüge der Bundesregierung
hinnimmt, er hiermit den zweifelsfreien Beweis liefert, daß er seine
Kontrollfunktion über die Regierung aufgegeben hat ("Das ist nichts Neues",
wissen die Wissenden.) und damit die Ordnung nach Artikel 20 Grundgesetz
beseitigt hat. Der Bundestag wurde darauf hingewiesen, daß er hierdurch
jedem Deutschen das Widerstandsrecht nach Artikel 20.4 Grundgesetz
einräumt.
Mit seiner eigenständigen mörderischen Lüge hat der Deutsche Bundestag
freiwillig jedem Deutschen das Widerstandsrecht gegen den Deutschen
Bundestag, gegen die Parlamentarier, erteilt und nicht nur gegen den
Deutschen Bundestag.
Hier geht es nicht um Peanuts oder um einen Wissenschaftsstreit. Hier geht
es um Mord und um Völkermord, der erst auf der Grundlage der Beseitigung
der Grundordnung nach Artikel 20 Grundgesetz ermöglicht wurde.
Sollte sich ein Parlamentarier aufgrund der Benennung als 'Mörder'
beleidigt fühlen und Strafantrag nach § 194 StGB stellen, beweist er
hiermit nur, daß mittels verbalem Widerstand 'Abhilfe nicht möglich' ist.
Die Konsequenzen eines solchen Beweises nach Artikel 20.4 Grundgesetz kennt
jeder Parlamentarier.
Zur Abwendung der Fortsetzung von heimtückischen Tötungen, von Mord und
Völkermord, wird die Rechtsgüterabwägung nach § 35 StGB (Notwehr) ein
erhebliches Maß an Verbal-Widerstand als zulässig ansehen müssen. Auch
steht das vermeintliche Recht auf Ehre der Parlamentarier nicht über dem
Lebensrecht 38.000 deutscher Bürger, deren vollkommen unhaltbares
politisches Todesurteil der Deutsche Bundestag mittels eigenständigem
politischem Akt der Lüge zum Zwecke des Vollstreckungsvollzuges gefestigt
hat.
Die 'Wissenden' wissen, daß es sich bei AIDS, ebenso wie beim
Drogenproblem, um politische Lügen handelt. Bei der Drogenproblemlüge
lieferte Staatssekretär Henze, Justizministerium Niedersachsen, den vorerst
abschließenden Beweis (AZ 4061 I-303.49 vom 14.12.1994), daß der Staat BRD
(die 'Wissenden') Drogenhandel, Drogenkonsum, Drogenkriminalität und
Drogentote will.
Sollte ein Parlamentarier, dem es nicht genehm ist, im nationalen und
internationalen Rahmen öffentlich als 'Mörder' bezeichnet zu werden,
anstreben, Zivilrichter zu veranlassen, das Verbrechen der Rechtsbeugung zu
begehen und das Strafrecht (§ 186 StGB) im Zivilrecht anzuwenden, ohne daß
eine rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Strafrichters vorliegt,
würde dieser Parlamentarier gegen sich selbst und gegen die
verbrecherischen Richter Widerstandshandlungen legitimieren, da er, nach
diesem Hinweis, beweisen würde, daß er persönlich mittels eigenständigem
Akt die Ordnung nach Artikel 20 Grundgesetz als beseitigt ansieht.
Es ist bewiesen, daß der Staat BRD mittels der Strafvereitelung dieses
Verbrechens durchgängig Menschenrechtsverletzungen nach Artikel 19 (das
Recht, Informationen zu verbreiten) zu dem Zwecke sichert, daß in der BRD
die Realität nicht bekannt und denkbar werden darf, damit in der BRD aus
'Gläubigen' nicht 'Wissende' werden können, 'Wissende', die möglicherweise
nicht bei jeder Schweinerei mittun oder jede Schweinerei dulden, 'Wissende'
Deutsche, die für sich in Anspruch nehmen können, aus Auschwitz gelernt zu
haben.
Es ist bewiesen, daß die BRD ein Verbrecherstaat ist, der verbrecherisch
sichert, daß die Realität nicht bekannt wird. Eigentlich kann es nur
'Gläubige' wundern, daß dieser Verbrecherstaat BRD politischen Massenmord
und Völkermord durchführt und dieses durch Lügen sichert. Diese
Menscherechtsverletzung mittels Justizverbrechen wurde unlängst wieder
durch das Landgericht Frankfurt (2/3 0 340/95) gegen das Lebensrecht
deutscher Bürger vollzogen. Neben nachweislich vielen staatlichen
Institutionen (Landesminister, Landesparlamente etc.) sichert die
Anwaltschaft des Bundes dieses Verbrechen zum Zwecke der
Menschenrechtsverletzung in der BRD, damit die Realität in der BRD nicht
bekannt werden darf. (General-bundesanwalt: 1 AR 31/95)
Dieses durchgängige Staatsverbrechen in der BRD sichert in der BRD die
Angst, Realität zu benennen, wenn die Benennung Mächtigen nicht genehm ist
und sichert, daß 'gläubige' Parlamentarier die Realität nicht kennen
können.
Ein deutscher Parlamentarier, der sich in diesem von ihm geduldeten
Verbrecherstaat BRD damit entschuldigt, "er habe nichts gewußt", verhält
sich wie jemand, der Vater und Mutter erschlagen hat und mildernde Umstände
erwartet, weil er Vollwaise ist.
Auch kann sich kein Parlamentarier auf den 'freien deutschen Journalismus'
berufen, der diese Lüge stabilisiert hat. Diese Journalisten haben sich
über die Anzeigenabteilungen total den Weisungen der an der AIDS-Lüge sehr
gut verdienenden Pharmaindustrie unterworfen. Auch läßt sich 'Seuche und
Tod' profitabler verkaufen, als 'Leben und Wahrheit'. Heute gibt es unter
den deutschen Journalisten, die über AIDS berichten, kaum noch 'Gläubige'.
Diese wissenden Journalisten wissen genau, daß sie aus den niedrigen
Beweggründen des finanziellen Vorteils die AIDS-Morddurchführung sichern.
Im Ausland setzt hier bei Journalisten ein Aufweichungsprozeß ein.
Es wäre sehr gut, wenn ein Parlamentarier, dem es nicht genehm ist, als
'Mörder' bezeichnet zu werden, Strafantrag nach § 194 StGB wegen
Beleidigung stellt.
Dieser Parlamentarier würde hierdurch die Staatsanwaltschaft zwingen, be-
und entlastend zu ermitteln. Dieser Staatsanwalt wäre verpflichtet, dann,
wenn er im Rahmen seiner entlastenden Ermittlungen Kenntnis von anderen
Straftaten erhält, auch hier zu ermitteln. Ein Staatsanwalt würde hierdurch
total überlastet. Bei dem, was der Staatsanwaltschaft dabei nicht
ignorierbar zur Kenntnis gelangen würde, würde sich das Erfordernis zeigen,
eine ganze Gruppe von Staatsanwälten auf das Verbrechen 'AIDS in
Deutschland' anzusetzen.
Noch sind nicht sämtliche Reste des Rechtsstaates BRD total beseitigt. Noch
kann es sich kein Richter erlauben, in einer öffentlichen Verhandlung, die
vom Ausland beobachtet würde, zu ignorieren, daß die anklagende
Staatsanwaltschaft pflichtwidrig die entlastenden Ermittlungen unterlassen
hat.
Jeder hier etwaige Richter würde wissen, weil er ausdrücklich darauf
hingewiesen würde, daß etwaige Rechtsbeugung erst im Jahre 2006 verjährt
und daß sich im Hinblick auf Rechtsrealisierung in der BRD innerhalb von
zehn Jahren einiges positiv verändern könnte. Niemand könnte hier einem
Richter, der auf entlastende Ermittlungen verzichtet, einen
Strafverfolgungsschutz bis zum Jahr 2006 zusichern.
In einem Strafverfahren hat der Angeklagte ein eigenständiges Rederecht. In
einem Zivilverfahren, in dem als Grundlage das Strafrecht verbrecherisch
angewandt wird, hat der Straftatbeschuldigte dieses Recht nicht. Hier hat
der Angeklagte kaum eine Chance, einen Anwalt zu finden, der bereit ist,
gegen Mächtige und gegen eine verbrecherische Justiz, die sich den
Mächtigen ausgeliefert hat, auf der Grundlage des geltenden Rechts
anzutreten, wie es das Landgericht Hannover (18 0 188/89 ff / GStA Celle Zs
1489/94) unstrittig bewiesen hat. Dr. Rolf Krumsiek, Justizminister a.D.
von NRW, scheute sich hier nicht, die Vollstreckung (Haftbefehle) des
Verbrechens der Rechtsbeugung persönlich zu sichern (Persö