Wir schreiben das Jahr 2022: Aquapol kann es nicht lassen:
https://www.aquapol-international.com/[*quote*]
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Warum AQUAPOL?
Vertrauen Sie auf über 3 Jahrzehnte Erfahrung in der Mauerwerksdiagnostik und eine Vielzahl von Kunden, die AQUAPOL durch herausragende Leistungen und Effizienz überzeugt hat.
Trockenlegung ohne Schneiden, ohne Chemie und ohne Strom.
AQUAPOL ist die natürliche und einfache Art der dauerhaften Mauertrockenlegung.
Experten in der Mauerwerksdiagnostik.
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AQUAPOL - das Original vom Erfinder Ing. Wilhelm Mohorn.
Eine Erfindung aus Österreich für die ganze Welt!
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Behagliches Wohnen für Generationen.
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Und das seit 1985!
Unser Erfolg ist messbar!
Durch exakte Vorher-Nachher-Messungen ist der Austrocknungsfortschritt und das Ergebnis transparent und nachvollziehbar.Ing. Wilfried Strack
Mödling
„Ein perfektes Verfahren ohne Umweltbelastung und ohne Störung der Struktur des Mauerwerkes!“
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Hier der Leitsatz aus einem neuen Urteil (25.1.2022), in dem es SCHON WIEDER um Mauerentfeuchtung durch physikalischen Bullshit geht. Es ist eine andere Firma, aber es geht um das Prinzip. Warum wird nicht härter gegen die Betrüger durchgegriffen?
https://vsw.info/downloads/leitsatz.pdf[*quote*]
6.13. „elektrophysikalisches Mauerentfeuchtungsgerät - Aquacontrol“ (§§ 3 I, 5 I, II Nr. 1, 8 I UWG;
407 a III ZPO)
LG Hildesheim - 11 O 8/17 - Urt. v. 25.01.2022
1. Die Bewerbung eines Gerätes zur drahtlosen Mauerentfeuchtung (Aquacontrol), welches
entsprechend den Werbeangaben auf der Grundlage der elektrophysikalischen
Mauerentfeuchtung bei aufsteigender Feuchtigkeit wirken, die physikalischen Prinzipien
Induktion, Elektromagnetismus sowie Wirbelstrom nutzen und absenkend auf die innere
aufsteigende Feuchtigkeit in dem Mauerwert wirken soll, ist wissenschaftlich unzutreffend
und damit irreführend.
2. Zur Frage der rechtlichen Grenzen der Hinzuziehung Dritter für die Erstattung eines
gerichtlichen Gutachtens durch einen Sachverständigen gem. § 407 a III ZPO.
3. Die Nutzung von „Copy-and-Paste“ bei der Erstellung eines Gutachtens stellt nach
Auffassung der Kammer eine zulässige und in der heutigen Zeit übliche Methode der
Texterstellung dar, insbesondere, wenn - wie vorliegend – die Gutachten bezogen auf den
Versuchsaufbau und dessen Beschreibung tatsächlich in der Sache identisch sind.
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