Die Meldung nach dem Urteil:
https://www.swissinfo.ch/ger/alle-news-in-kuerze/gericht-baden-spricht-eltern-nach-beschneidung-von-toechtern-frei/48284184[*quote*]
Gericht Baden spricht Eltern nach Beschneidung von Töchtern freiDas Bezirksgericht Baden AG hat ein Elternpaar aus Somalia vom Vorwurf freigesprochen, die Beschneidung von fünf Töchtern zugelassen zu haben. (Symbolbild) Keystone/AP dapd/RONALD WITTEK sda-ats
Dieser Inhalt wurde am 14. Februar 2023 - 13:41 publiziert 14. Februar 2023 - 13:41
(Keystone-SDA)
Das Bezirksgericht Baden hat am Dienstag ein Elternpaar aus Somalia vom Vorwurf freigesprochen, die Beschneidung von fünf Töchtern zugelassen zu haben. Es sei nicht klar, ob sich die beiden bewusst gewesen seien, dass ihren Töchtern etwas Schlimmes angetan werde.
Bei den heute 37-jährigen Beschuldigten handle es sich laut Migrationsamt um einfache Leute, die auf dem Land gelebt hätten und mit ihrer Ziegenherde umhergezogen seien, sagte die vorsitzende Richterin. Fünf ihrer sechs Töchter liessen sie beschneiden. Als einzige blieb die Jüngste unverletzt.Der Vater kam im Jahr 2014 in die Schweiz, die Mutter folgte mit den acht Kindern 2018. Da weder die Eltern noch die Töchter im Verfahren Angaben machten, ist laut Gericht nicht bekannt, ob die Beschuldigten gewusst hätten, dass es in Somalia seit 2012 einen Verfassungsartikel gebe, der Verstümmelung weiblicher Genitalien verbiete.
Man wisse auch nicht, ob ihnen bewusst gewesen sei, dass sie ihre Töchter schwer verletzen liessen.
In Somalia seien 98 Prozent der Frauen und Mädchen beschnitten, dies gehöre zur Lebenswelt.[*/quote*]
Das ist anscheinend eine Agenturmeldung und vielleicht gekürzt. Was ist da los!?
Legen wir die Worte gerechterweise auf die Goldwaage und sehen uns nach mehr Fakten um. Es gibt nur wenige Artikel. Dieser aus der Aargauer Zeitung ist ebenfalls nach dem Urteil geschrieben worden:
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/prozess-fuenf-toechter-in-somalia-beschnitten-eltern-in-baden-vor-gericht-ld.2415994[*quote*]
Prozess
Fünf Töchter in Somalia beschnitten – Eltern in Baden vor GerichtDie Staatsanwaltschaft hat ein Elternpaar aus Somalia angeklagt. Sie wirft ihnen mehrfache Genitalverstümmelung beziehungsweise Anstiftung dazu vor. Am Dienstag mussten sich die beiden vor dem Bezirksgericht Baden verantworten.
Noemi Lea Landolt
14.02.2023, 13.58 Uhr
Anklagen wegen der Genitalverstümmelung sind selten: Am Dienstag musste das Bezirksgericht Baden einen solchen Fall beurteilen.
Chris Iseli
«Ich möchte darüber nicht reden.»
Das ist das einzige, was der Vater und die Mutter an diesem Vormittag im Gerichtssaal sagen. Wie bereits im Strafverfahren machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ob sie verstanden haben, dass das, was ihren fünf Töchtern widerfahren ist, ein sehr schlimmes Unrecht ist, bleibt unklar.
Die Staatsanwaltschaft Baden hat die 37-jährige Somalierin und ihren gleichaltrigen Ehemann angeklagt. Sie wirft den beiden vor, sie hätten zwischen 2012 und 2016 fünf ihrer Töchter in Somalia beschneiden lassen. Die Mädchen waren bei der Beschneidung zwischen vier und elf Jahre alt.
Der Vater lebt seit 2014 in der Schweiz. Die Mutter und die Kinder folgten ihm 2018. Zum Zeitpunkt der Genitalverstümmelungen lebten also mindestens die Mutter und die Töchter noch in Somalia. Trotzdem wurde den Eltern am Dienstag vor dem Bezirksgericht Baden der Prozess gemacht.
Seit dem 1. Juli 2012 gibt es einen Artikel im Schweizerischen Strafgesetzbuch, der Genitalverstümmelung unter Strafe stellt. Auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Bestraft werden können nicht nur Beschneiderinnen und Beschneider, sondern auch Eltern oder Familienmitglieder. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Eltern eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie eine Busse in der Höhe von 2000 Franken.
Töchter sind zwar Opfer, aber sie lieben ihre ElternIm Gerichtssaal stellt sich rasch das Gefühl ein, dass von den direkt Involvierten niemand ein Interesse an dieser Strafverfolgung zu haben scheint. Die beiden älteren Töchter, die inzwischen volljährig sind, haben darauf verzichtet, im Strafverfahren gegen ihre Eltern als Privatklägerinnen aufzutreten.
Die drei Minderjährigen waren anwaltschaftlich vertreten. Ihre Anwältin wies im Plädoyer aber auf den inneren Konflikt der Kinder hin. Sie seien alle Opfer einer Straftat. Gleichzeitig seien sie stark geprägt vom kulturellen Hintergrund in ihrer Heimat, lebten bei ihren Eltern, seien abhängig von ihnen und liebten sie auch. Die Anwältin stellte namens der Mädchen vor Gericht Schadensersatz- und Genugtuungsforderungen.
Diese seien wohl eher der anwaltschaftlichen Sorgfaltspflicht geschuldet, kommentierte die Verteidigerin der Mutter später in ihrem Plädoyer. Die Töchter würden ihren Eltern keine Vorwürfe machen und sie nicht belasten. Im Strafverfahren hat keine der fünf Aussagen gemacht.
Tochter erzählte im Sexualkundeunterricht von der Beschneidung
Bei den Strafverfolgungsbehörden ist der Fall gelandet, weil die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Baden (KSB) eine Anzeige eingereicht hat. Eine der Töchter hatte während des Sexualkundeunterrichts in der Schule erzählt, dass bei ihr «geschnitten wurde». Die Schule informierte daraufhin die Kinderschutzgruppe, die das Mädchen und ihre Schwestern gynäkologisch untersuchte und Verstümmelungen im Genitalbereich feststellte.
Der Verteidiger des Vaters verlangte, das Verfahren sei einzustellen oder seinen Mandanten freizusprechen. Bei mehreren Töchtern sei aufgrund des genannten Tatzeitraumes nicht klar, ob die Gesetzesbestimmung zur Genitalverstümmelung in der Schweiz überhaupt schon in Kraft war, als die Taten passierten. Bei den anderen habe der Vater bereits in der Schweiz gelebt und die Beschneidungen in Somalia nur schon wegen der räumlichen Distanz nicht verhindern können.
Die Verteidigerin der Mutter plädierte ebenfalls auf Freispruch. Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, der Sachverhalt in der Anklageschrift sei nicht ansatzweise nachgewiesen.
Zu viele Fragezeichen für einen Schuldspruch
Das Bezirksgericht Baden hat die Eltern freigesprochen. «Der Freispruch ist nicht erfolgt, weil wir das nicht schlimm finden», sagte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr an die Adresse der Eltern.
Der Freispruch sei erfolgt, weil das Gericht nicht wisse, was genau passiert sei in Somalia und welche Rolle die Eltern dabei spielten.Es stelle sich zudem die Frage, ob ihnen überhaupt bewusst war, dass Genitalverstümmelung verboten sei. In Somalia sind 98 Prozent der Mädchen und Frauen beschnitten. Gemäss den Akten des Migrationsamts führte die Familie in Somalia ein einfaches Nomadenleben auf dem Land. Möglich also, dass sie es gar nicht mitbekommen hatten, dass auch ihr Land 2012 ein Verbot in die Verfassung geschrieben hat.Diese Aufklärung holte die Gerichtspräsidentin nach. Sie erklärte den Eltern, dass sie nun in der Schweiz zu Hause seien und Genitalverstümmelung hier nicht erlaubt sei. «Sollten Sie Ihre jüngste Tochter, die noch nicht beschnitten ist, beschneiden lassen, werden Sie bestraft.»
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Gericht
Kantonsspital Baden
Somalia
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[*/quote*]
Die Kurzmeldung ist ratz-fatz. Mit einem Wort: kurz. Die der Aargauer Zeitung ist viel ausführlicher. Trotzdem fehlt etwas. Bei beiden Artikeln fehlt etwas. Damit man das sehen kann, sind beide Artikel ungekürzt zitiert. Ich werde doch in einer so brisanten Sache nichts aus dem Zusammenhang reißen. Wo kämen wir denn da hin!?
Da haben wir zum Beispiel das wunderbare Zeugnisverweigerungsrecht:
"«Ich möchte darüber nicht reden.»
Das ist das einzige, was der Vater und die Mutter an diesem Vormittag im Gerichtssaal sagen."Das ist GE-NIE-AL! Einfach nicht darüber reden und schon ist man aus dem Schneider. Man sagt nichts. Also belastet man sich auch nicht mit irgendwas. Und kommt frei.
Sagt uns das was? Ja! Eine Menge!
Das Gericht spricht die Eltern frei:
"Das Bezirksgericht Baden hat die Eltern freigesprochen.""Der Freispruch sei erfolgt, weil das Gericht nicht wisse, was genau passiert sei in Somalia und welche Rolle die Eltern dabei spielten."Sagt uns das was? Ja. Eine Menge. Unter anderem, daß Journalisten Schlafmützen sind. Warum gehen die auf den Punkt "was genau passiert sei in Somalia" nicht ein? Der spielt eine große Rolle!
In der Kurzmeldung heißt es:
"Bei den heute 37-jährigen Beschuldigten handle es sich laut Migrationsamt um einfache Leute, die auf dem Land gelebt hätten und mit ihrer Ziegenherde umhergezogen seien, sagte die vorsitzende Richterin. Fünf ihrer sechs Töchter liessen sie beschneiden. Als einzige blieb die Jüngste unverletzt."6 der 8 Kinder sind Mädchen. 5 der Mädchen sind genital vernichtet worden.
Jetzt wird es interessant: WO ist das passiert? In Somalia. Die Mutter ist mit den Kindern 2018 in die Schweiz gekommen. Von 2014 bis 2018 war sie dort OHNE den Ehemann. Was nicht heißt, daß der dort nichts zu sagen hatte.
Aber, und das fehlt in den Artikeln, eine der Fragen ist, WER in Somalia WAS zu sagen hatte. Üblicherweise sind es Schwiegereltern, die das Regiment über alleinige Frauen haben. In Indien ist das besonders rabiat. Da bringt eine Schwieger auch mal die Frau des Sohns um, wenn ihr etwas nicht paßt.
Ist die Mutter (mit den Kindern?) mit der Ziegenherde herumgezogen? Wovon hat sie eigentlich gelebt? Auch danach fragt keiner.
Es fragt auch keiner, wo die Kinder überhaupt waren. Ist die Mutter mit den Kindern (wievielen!?) herumgezogen? Oder waren die Kinder bei Verwandten? Bei den Schwiegers?
So ein Leben als Ziegenhirte ist ganz schön pfui-deibel. Aber immerhin hat man die Ziegen. Wenn sie Einem gehören. Dann sind sie der Reichtum. Wenn nicht, ist man ein ganz armes Schwein.
Wurde das gefragt? Ob das Gericht das gefragt hat, sieht man nicht. Es steht da nicht. Was da steht: Daß die Eltern nichts sagen. Na klar, die wären ja auch blöd, wenn sie das sagen täten.
Und noch eine Frage: Warum ist das jüngste Kind nicht beschnitten? War es in Somalia noch zu jung oder noch gar nicht geboren? Warum haben ihm die Eltern nicht die Geschlechtsteile zerschneiden lassen?
Und überhaupt, eine der wichtigsten Fragen: Haben die Eltern die Beschneidungen der 5 Mädchen veranlaßt? Oder haben sie bloß zugelassen, daß jemand Anderes das tut? Waren sie dagegen, konnten sich aber nicht durchsetzten? Waren die Machthaber und Auslöser irgendwelche Dorf-Obermacher?
"Töchter sind zwar Opfer, aber sie lieben ihre Eltern"Au fein, das ist doch super! Wie aus dem Handbuch für Sadisten. Da lieben die Kinder ihre Eltern so sehr, daß sie ganz traurig sind, wenn sie nicht mehr von den Eltern verprügelt werden. Echt! Kein Witz. Ist so. "Wer seine Kinder liebt, der schlägt sie." Quelle: Die Bibel, das Gebetbuch Nummer 1 für Sadisten. Wer seine Kinder nicht schlägt, der liebt sie nicht. Aua, DAS tut weh!
Nein, das ist kein Witz, sondern harte Wirklichkeit. Sadisten erziehen ihre Kinder in genau diesem Wahn. Genau diesem. Immer schön mit der Bibel als Handlungsanweisung direkt von oben. Der liebe Gott will es so.
Danach hat wohl auch keiner gefragt. Weder Journalisten noch Richter.
Und dann ist da noch etwas. Etwas, das die Journalisten unbedingt hätten fragen müssen. Etwas das so wichtig ist in diesem Leben. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Die Eltern haben WEDER in Somalia noch in der Schweiz gewußt, daß die Beschneidung verboten ist und daß sie eine Straftat ist? Selbst wenn sie es nicht wußten: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Warum beachtet das Gericht das nicht? Warum fragt kein Journalist, warum das Gericht das nicht beachtet?
Und wieder fallen mir die Kassiererinnen im Supermarkt ein. Ein altes Brötchen mitgenommen, schon wird sie vom Gericht verknackt. 5 Mädchen die Geschlechteteile vernichtet:
"Ich möchte darüber nicht reden.""Ich möchte darüber nicht reden." Ist das nicht super? Welcher Steuerhinterzieher wünscht sich das nicht? Oder welcher Falschparker?
Falschparker werden verknackt. Kindern die Geschlechteile zu schreddern ist straffrei. Man darf bloß nichts sagen. Und daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, weiß auch keiner, weder die Journalisten noch die Richter.
Was für eine ahnungslose Gesellschaft. Wie bei Adolf Hitler. Von dem haben die Deutschen auch nichts gewußt.
"In Somalia seien 98 Prozent der Frauen und Mädchen beschnitten, dies gehöre zur Lebenswelt."So ist das. So einfach ist das. Hitler gehört übrigens auch zur Lebenswelt.