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Author Topic: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2  (Read 5463 times)

ama

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Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« on: October 11, 2006, 09:02:15 AM »

Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Seite 12
b. In Abs. 2 Satz 3 heißt es lapidar: "Entscheidend ist die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin."
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Diesen Satz versucht der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck zu umschiffen. Aber wie...


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Schon der Hinweis auf die "vorherrschende Ansicht" zeigt, dass es Minderheitsmeinungen geben kann.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Minderheitsmeinungen: ja, aber nicht irgendwelche! Im Original heißt es: "die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin."



Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt, ganz zu schweigen von der Möglichkeit eines allgemeine Paradigmenwechsels, für den, einmal von den klassischen Zitaten zu diesem Thema abweichend, auf Unschuld, "Was ist Medizin", 2003, hinzuweisen ist.
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[*/QUOTE*]

Analysieren wir mal...

[*QUOTE*]
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Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt,
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[*/QUOTE*]

"diese", das sind die Minderheitsmeinungen. Wobei diese Minderheitsmeinungen nicht irgendwelche sind (Rüdiger Zuck ZITIERT nämlich!), sondern es sind jene, die NICHT zur Mehrheitsmeinung gehören. Und die Mehrheitsmeinung ist die "die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin."

Minderheitsmeinungen sind, wenn von einer Menge Personen, die meisten Personen die eine Meinung A haben und die anderen eine oder mehrere andere Meinungen B, C, D, ....
Dann ist A die Mehrheitsmeinung und B, C, D, sind Minderheitsmeinungen.

Aber das ist noch nicht alles, denn es geht vor allem darum, daß diese Meinungen feststehen und es bleiben.

Seien wir aber für einen Moment gnädig und nehmen an, daß eine Meinung existiert, weil EIN Mensch sie vertritt. Im Lauf der Zeit werden immer mehr Menschen überzeugt und zum Schluß sind fast alle der gleichen Meinung. Dann hat sich diese Meinung durchgesetzt.

Wenn Rüdiger Zuck schreibt
   
[*QUOTE*]
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Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt,
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[*/QUOTE*]


dann ist das ENTWEDER eine Binsenweisenheit, die nichts anderes beschreibt als eine sich verbreitende Meinung, ODER es ist eine Lüge. Wobei die Lüge in diesem Konstrukt besteht: "gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt"

Im Fall der Lüge würde jeder Fortschritt geleugnet, der sich NICHT aus Minderheitsmeinungen ergeben hat.


Nächste Analyse. Die Behauptung, ohne Minderheitsmeinungen gäbe es keinen Fortschritt, ist TYPISCH für Esoteriker und Quacksalber. Das Auftreten der Behauptung ist daher ein Indikator für einen Esoteriker/Scharlatan/Quacksalber oder einen Apologeten esoterischen oder quacksalberischen Wahnsinns.


Der Dreh, warum überhaupt der Begriff Minderheit oder Minderheitsmeinung benutzt wird, liegt in dem Objekt "Schutz der Minderheit".

Wenn es eine Minderheit gibt, dann muß die in unserem Staat selbstverständlich geschützt werden.

Von daher ist es kein Wunder, daß sich zum Beispiel die Pädophilen als schützenswerte Minderheit sehen.

JEDE noch so kriminelle Gruppe kann sich als unterdrückte Minderheit darstellen und alleine wegen ihrer kleinen Zahl ihren Schutz fordern.

Kriminelle stellen sich selbst unter Naturschutz. Und schon gibt es für sie keinen Knast mehr.

Der Anspruch auf Minderheitenschutz wird gepaart mit Verfolgungswahn: "Wir, die armen, armen Verfolgten."

Esoteriker/Scharlatan/Quacksalber verwenden eine Menge solcher primitiven Tricks. Sie sind so leicht zu erkennen...


Der ganze Satz des Rüdiger Zuck lautet :
 
[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt, ganz zu schweigen von der Möglichkeit eines allgemeine Paradigmenwechsels, für den, einmal von den klassischen Zitaten zu diesem Thema abweichend, auf Unschuld, "Was ist Medizin", 2003, hinzuweisen ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Der Literaturverweis ist irrelevant. Im Grenzfall würde man auf die Bibel verweisen - und dann gäbe es noch nicht mal Benzinmotoren, denn die standen in der Bibel nicht drin.

Nein, der Satz hat nur drei wesentliche Teile. Auch der dritte ist ein Griff in die Klamottenkiste: der "Paradigmenwechel".

Mit diesem Wort kommen sie immer angeturnt, die Esoteriker, die Quacksalber und die anderen angeblich Verfolgten. Alle träumen sie und reden sie vom Paradigmenwechsel, vom Umlenken auf andere Leitbilder: Wir sind die Speerspitze des Wissens. Aber das weiß noch keiner. Aber WIR werden es schaffen. WIR werden uns durchsetzen, wartet's nur ab!

Auch das ist eines der so typischen Denkmuster der Esoteriker/Scharlatane/Quacksalber.

Paradigmenwechsel... Mit Latein kann man herrlich angeben...


Der ganze Satz des Rüdiger Zuck lautet :
 
[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt, ganz zu schweigen von der Möglichkeit eines allgemeine Paradigmenwechsels, für den, einmal von den klassischen Zitaten zu diesem Thema abweichend, auf Unschuld, "Was ist Medizin", 2003, hinzuweisen ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Und was ist das? Um es mit Rüdiger Zucks eigenem Wort zu sagen: ein Nullum...


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Die Vorgabe der Begründung bindet infolgedessen nicht nur das, was man als das schulmedizinische Selbstverständnis ansehen kann, sondern auch die Schulmedizin insgesamt.
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[*/QUOTE*]

Das ist ein leerer Füllsatz.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Dabei sollte man nicht übersehen, dass der Streit über die Masern-Impfung auch eine sozusagen technische Seite haben kann, nämlich, wenn es um die Wirksamkeit und den therapeutischen Nutzen der zu verwendenden Arzneimittel geht.
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[*/QUOTE*]

Was er damit meint, erklärt er an dieser Stelle nicht. Vielleicht tut er es später im Text. Der Haken: homöopathische und anthroposophische Mittel haben KEINE Heilwirkung. Auf diesen Punkt zu verweisen im Sinn von "wir haben eine Heilwirkung" wäre für Rüdiger Zuck ein Rohrkrepierer...



Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Schwer verständlich ist der Hinweis, auf die wissenschaftliche Medizin.
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[*/QUOTE*]

Mag sein, daß der hochgeschätzte Herr Jurist und Professor das nicht versteht. Aber daß jemand, der DAS nicht versteht, Professor sein kann, deucht mich seltsam, selbst in diesem, unserem Deutschland...


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Ob es eine nicht-wissenschaftliche Medizin geben kann, ist hier nicht zu diskutieren. Dass es eine Medizin ohne Wissenschaft gibt, lässt sich nicht leugnen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Das ist eine ganz üble Lüge, denn wie ich schon gezeigt habe, ist Medizin ohne Wissenschaft keine Medizin, sondern Mord.

Natürlich kann man verweisen auf diese oder jenen "Naturvölker" oder auf die "Medizin" vor 200 Jahren. Aber wir leben hier und wir leben heute. Wir leben in Deutschland, im Jahr 2006.  Wir MÜSSEN nach UNSEREM JETZIGEN Wissensstand vorgehen. Alles andere ist und bleibt Idiotie.

Nicht erstaunlich ist es, daß ausgerechnet die Esoteriker, Quacksalber und Scharlatane DIES nicht wahrhaben wollen und ständig auf irgendwas vor zig oder hunderten von Jahren oder auf irgendwelche Wilden im Busch als Alibi verweisen.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Was eigentlich gemeint ist, ist die Tatsache, dass Medizin außerhalb der wissenschaftlichen Medizin nach dem Verständnis der Schulmedizin (evidenzbasierte Medizin gibt es übrigens erst seit den 90er Jahren) keine wissenschaftliche Medizin ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Außerhalb der wissenschaftlichen Medizin gibt es keine wissenschaftliche Medizin. Ist doch ganz einfach.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Das eröffnet den Streit um den rechten Wissenschaftsbegriff.
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[*/QUOTE*]

Nein, das eröffnet NICHT einen Streit um den richtigen Wissenschaftsbegriff!


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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Wenn die Begründung damit - indirekt - weiter ausholt, um die anerkannten besonderen Therapierichtungen zu treffen, ist gegen ihr eigenes Selbstverständnis nichts einzuwenden, außer dem Umstand, dass - z.B. - die Zusatzbezeichnung Homöopathie vom DÄT gebilligt worden ist und dass die anthroposophische Medizin sich als Komplementärmedizin versteht, sich also nicht in einen Gegensatz zur Schulmedizin stellen will.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Daß die Gesamtheit der deutschen Ärzteschaft nicht genug Grips und nicht genug Rückgrat hat, um Homöopathie und Anthroposophie in ihren Reihen zu verbieten, ist in der Tat ein Armutszeugnis.

Aber die Beschlüsse zum Impfen sind ein Schritt der Besserung.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
dass die anthroposophische Medizin sich als Komplementärmedizin versteht, sich also nicht in einen Gegensatz zur Schulmedizin stellen will.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das ist eine Lüge. Die Anthroposophen nennen ihre "Medizin" "erweiterte Medizin". Sie ist nicht eigenständig. Von "komplementär" KANN also gar keine Rede sein.

Und es ist eine weitere Lüge, weil die Anthroposophen die wissenschaftlichen Grundlagen der Medizin leugnen.

Wenn zum Beispiel Walther Bühler und Wilhelm zur Linden, zwei im Binnenkonsens der Anthroposophen anerkannte Anthroposophen, in ihrer Schrift "Vom Sinn der Kinderkrankheiten" schreiben

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Daran kann man erkennen, mit welcher verzweifelten Kraft ein
gesund geborenes Kind einmal, ein einziges Mal eine Krankheit
wirklich erleben und durchstehen möchte.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

kann man sich nur voller Ekel abwenden. Wie kann man als ethisch auch nur mindestbegabtes Wesen - und dann auch noch als ARZT!!! - behaupten "ein Kind will krank sein"!? Aber Anthroposophen erklären eben dies zu ihrer "Wissenschaft": das DURCHLEBEN von Krankheiten als Erfüllung eines gottgesteuerten Lebens.

Das ist keine Wissenschaft, das ist Sadismus - Sadismus, begangen an Kindern - Sadismus bis in den Tod. Vor aller Augen. Mit dem Beifall der Meute...
.
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« Reply #1 on: October 13, 2006, 02:49:18 PM »

Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Seite 13
c. Abs. 3 äußert Bedauern zur Rechtslage, die sich nicht auf einen
singulären Medizinstandard festgelegt hat. Der Gesetzgeber hat
anthroposophische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie als besondere
Therapierichtungen anerkannt, vgl. dazu im Einzelnen Zuck, NZS 1999, 311;
ders. Homöopathie und Verfassungsrecht, 2005). Das spielt eine Rolle bei
der Behandlung der zweiten Frage. Zum einen ist von dieser Rechtslage
auszugehen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Der Gesetzgeber ist ein, vorsichtigst gesagt, sehr dummes Wesen. In Italien fand man jetzt heraus, daß ein Drittel der Kabinettmitglieder Rauschgift nimmt:

http://derStandard.at/Text/Corporate/?id=2617431

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
10.10.2006 17:40
Heimlicher Drogentest bei Politikern: Ausstrahlung einer TV-Show untersagt

Make-up überführte Volksvertreter: Ein Drittel der Parlamentarier als Drogenkonsumenten entlarvt

[...]

Nach einer Flut von Einsprüchen, Klagen und Protesten aus der Abgeordnetenkammer untersagte die Aufsichtsbehörde zum Schutz der Privatsphäre die Sendung wenige Stunden vor ihrer Ausstrahlung in Silvio Berlusconis Mediaset-Programm "Italia 1". Während der Haushaltsdebatte hatten die Programmmacher ihre Kamera vor dem Parlament aufgestellt, ein unbeholfener Journalist bat um Stellungnahmen zum umstrittenen Etat.

"Darf ich Ihnen den Schweiß von der Stirne tupfen?", fragte eine hübsche Schminkerin höflich.

Doch statt der üblichen Schminkutensilien benützte sie einen einen "drug-wipe", wie er bei der Polizei zahlreicher Länder in Gebrauch ist - ein handliches Gerät, das anzeigt, ob die Testperson in den letzten 36 Stunden Drogen genommen hat. Das Ergebnis der 50 getesten Abgeordneten sorgt für Furore: ein Drittel der Parlamentarier hatte.

24 Prozent hatten Haschisch geraucht, sechs Prozent Kokain geschnupft.

[...]
(Gerhard Mumelter aus Rom/DER STANDARD, Printausgabe, 11.10.2006)
©derStandard.at
2006
-------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Als Journalisten vor einiger Zeit in den WCs im deutschen Bundestag Spuren von Rauschgift fanden, behaupteten die Politiker, das Zeug stamme von den Besuchern. Die Italiener beweisen, daß zumindest DAS in Italien nicht stimmt. In Deutschland stimmt es ganz sicher auch nicht.

Was ein zu einem Drittel vollgedröhnter Gesetzgeber sagt, dürfte auch zu einhundert Prozent Blödsinn sein, falls der jemals nüchtern ist. Bei vielen Politikern kann man sowieso nicht unterscheiden, in welchen Stadium die gerade sind...

Aber Drogen sind nur ein Teil des Problems "mangelnde Hirnleistung" des Gesetzgebers. Ein anderes ist der existierende Wahnsinn Religion.

Religiöser Wahnsinn ist die Ursache für Homoöpathie und Anthroposophie. Und damit auch die Ursache für die "besonderen Therapierichtungen" "anthroposophische ""Medizin"", "Homöopathie".

Daß Phytotherapie EINZELN aufgelistet wird, ist ebenfalls ein Unding. SAUBERE, wissenschaftlich einwandfreie Naturheilkunde, wozu reine, saubere, wissenschaftliche Pflanzenheilkunde gehört, ist Teil der wissenschaftlichen Medizin.

Wenn aber unter dem Namen "Phytotherapie" etwas ausgegliedert wird und damit Narrenfreiheit als Pfuscherdomizil erhält, dann ist an DIESER Phytotherapie alles faul, was faul sein kann.


Nun schreibt Rüdiger Zuck voller Verlaß auf den ihm und uns bekannten Geisteszustand des Gesetzgebes:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Der Gesetzgeber hat anthroposophische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie
als besondere Therapierichtungen anerkannt, [...]

Das spielt eine Rolle bei der Behandlung der zweiten Frage. Zum einen
ist von dieser Rechtslage auszugehen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Aber auch ein vollgedröhnter Gesetzgeber kann seine Meinung ändern...

Daß jemand seine Meinung ändern kann, hat gerade der Ärztetag bewiesen.

Die Rechtslage ÄNDERT sich!

Und genau DAS ist das Problem, das Rüdiger Zuck für seine Auftraggeber mit Paragrafengeknatter und -verwirrnis lösen soll.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Zum anderen ist noch einmal der Standardbegriff in Erinnerung zu rufen, siehe oben B IV 1. Er erfasst auch die Akzeptanz in der Profession. Wenn und soweit die besonderen Therapierichtungen in der Gesetzgebung anerkannt worden sind, kann es nicht auf allgemeine (schulmedizinische) Vorgaben ankommen. Es muss vielmehr immer eine Rolle spielen, was in der besonderen Therapierichtung allgemein anerkannt ist. --------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Weil aber, wie nachgewiesen ist, die Damen und Herren der "besonderen Therapierichtungen" Leichenberge anrichten, ist es nichts mit ihrer binnenkonsensualen Selbstzertifizierung!

Und diese Forderung

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Es muss vielmehr immer eine Rolle spielen, was in der besonderen
Therapierichtung allgemein anerkannt ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

ist blanker Wahnsinn. Würde man sich an die halten, wäre bis heute noch immer der Aderlaß die beste Heilmethode. Kein Wunder, daß viele Anhänger der "besonderen Therapierichtungen" auch heute noch auf Aderlaß schwören. In den Angebotslisten ihrer Praxen bieten sie ihn ungeniert an... Nebst anderem Dreck, bis hin zu vergammeltem Fleisch und Hundescheiße als Arzneimittel. Natürlich nicht unter diesen deutschen Bezeichnungen, sondern mit lateinischen Ausdrücken verziert.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Das enthebt zwar nicht von der Information über die allgemeinen Inhalte, die sich - z.B. - aus STIKO-Empfehlungen ergeben. Es enthebt auch nicht von der Pflicht, diese Empfehlungen fair darzustellen, und es enthebt nicht davon, sich zu vergewissern, wenn denn die Kritik an STIKOEmpfehlungen auf die besondere Auffassung einer besonderen Therapierichtung zurückgeht, ob diese Kritik deren allgemeine Auffassung ist. Alle diese einschränkenden Bemerkungen ändern aber nichts daran, dass es für die berufsrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Arztes im Bereich des Impfbeschlusses nicht mit dem Hinweis auf die "vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin" getan ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Das ist so wirr, daß es zerlegt werden muß. Analysieren wir mal.

1. "Das enthebt zwar nicht von der Information
über die allgemeinen Inhalte, die sich - z.B. -
 aus STIKO-Empfehlungen ergeben."

2. "Es enthebt auch nicht von der Pflicht,
diese Empfehlungen fair darzustellen,"

3. "und es enthebt nicht davon,
sich zu vergewissern,
wenn denn die Kritik an STIKOEmpfehlungen
auf die besondere Auffassung
einer besonderen Therapierichtung zurückgeht,
ob diese Kritik deren allgemeine Auffassung ist."

4. "Alle diese einschränkenden Bemerkungen
ändern aber nichts daran, dass es für die
berufsrechtliche Würdigung des Verhaltens
eines Arztes im Bereich des Impfbeschlusses
nicht mit dem Hinweis auf die "vorherrschende
Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen
Medizin" getan ist."


1. "Das enthebt zwar nicht von der Information
über die allgemeinen Inhalte, die sich - z.B. -
 aus STIKO-Empfehlungen ergeben."

... Vorsicht, Falle!

Er, der hochgeschätzte Herr Jurist Rüdiger Zuck schreibt NICHT, daß den Eltern die STIKO-Empfehlungen erklärt werden sollen, SONDERN er schreibt wörtlich:

"Information
über die allgemeinen Inhalte, die sich - z.B. -
aus STIKO-Empfehlungen ergeben."

Damit ("ergeben") räumt Rüdiger Zuck den Ärzten Schlußfolgerungen, also Interpretationsfreiheit ein. Und HINEINinterpretieren kann man, wie die berüchtigen Deutschlehrer an den Schulen zeigen, ALLES. Auch Dinge, die die Autoren nie im Leben wußten...


2. "Es enthebt auch nicht von der Pflicht,
diese Empfehlungen fair darzustellen,"

Mit diesem einen so kurzen und so unscheinbaren Satz schnippt Rüdiger Zuck auf der einen Seite mit das wichtigste überhaupt weg. Und auf der anderen Seite haut er seine Auftraggeber schon wieder in die Pfanne...

Was, bitteschön, heißt denn "fair"!?

Genügt es zum "fair" sein, zu sagen, daß es die STIKO-Empfehlungen GIBT?

Oder müssen zum "fair" sein die STIKO-Empfehlungen heruntergeleiert werden?

Oder müssen zum "fair" sein die STIKO-Empfehlungen auf einem Blatt im Wartezimmer ausgelegt werden?

Außerdem, und das ist die Teufelei, weisen die Impfgegner ja nicht bloß auf die STIKO-Empfehlungen hin, sondern erzählen ALS GEGENBEHAUPTUNGEN lang und breit eine Lügenlitanei nach der anderen über Impfschäden und darüber, wie toll sich ein Kind entwickelt, wenn es erst mal so richtig krank gerworden ist.

Nehmen wir doch als Beispiel die in Anthroposophenkreisen so geschätzten Herren Walther Bühler und Wilhelm zur Linden. Beides Ärzte. Die schreiben in ihrer (hier schon vorgestellten) Schrift "Vom Sinn der Kinderkrankheiten":

[*QUOTE*]
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Daran kann man erkennen, mit welcher verzweifelten Kraft ein
gesund geborenes Kind einmal, ein einziges Mal eine Krankheit
wirklich erleben und durchstehen möchte.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Was, bitteschön ist "fair" daran, Eltern DIESEN Irrsinn einzutrichtern!?

Wenn der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck, Jurist und Professor, FORDERT

2. "Es enthebt auch nicht von der Pflicht,
diese Empfehlungen fair darzustellen,"


dann schließt er damit solchen Irrsinn wie den von Walther Bühler und Wilhelm zur Linden definitiv aus.

Sollte der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck, Jurist und Professor, es jedoch als "fair" betrachten, Eltern mit dieser Idiotie

[*QUOTE*]
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Daran kann man erkennen, mit welcher verzweifelten Kraft ein
gesund geborenes Kind einmal, ein einziges Mal eine Krankheit
wirklich erleben und durchstehen möchte.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

zu indoktrinieren, DAMIT Kinder Krank werden, dann hat er ein sehr ernstes Problem.

Ich nehme nicht an, daß er das Risiko dieses Problems auf sich nehmen wird. Womit er, im Folgeschluß (und wie schon gesagt) seine Auftraggeber in die Pfanne haut...

Ich danke dem hochgeschätzten Herrn Rüdiger Zuck, Jurist und Professor, für seine Eloquenz zur Unterstützung meiner Beweisführung.



3. "und es enthebt nicht davon,
sich zu vergewissern,
wenn denn die Kritik an STIKOEmpfehlungen
auf die besondere Auffassung
einer besonderen Therapierichtung zurückgeht,
ob diese Kritik deren allgemeine Auffassung ist."

Das ist ein Spaghettisatz. Entwirrt besagt er:

a) Wenn es eine Kritik an den STIKO-Empfehlungen gibt, muß der Arzt prüfen, woher die Kritik kommt.
b) Kommt die Kritik von Anhängern einer "besonderen Therapierichtungen", muß der Arzt prüfen, ob diese Kritik auch die "allgemeine Auffassung" dieser einen "besonderen Therapierichtung" ist.

Aber der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck, Jurist, sagt NICHT, daß der Arzt sich an die "allgemeine Auffassung" dieser einen "besonderen Therapierichtung" halten muß.

Genau an diesem Punkt klemmt es nämlich. Es ist doch gerade so, daß das ABWEICHEN von der vom Ärztetag vorgegebenen Linie ERLAUBT werden soll für die Impfgegner. DANN aber ist es UNMÖGLICH, die Impfgegner INTERN auf eine Linie zu zwingen.

Eines der Haupt"argumente" der Impfgegner, wie überhaupt der Esoteriker, Quacksalber und Scharlatane, ist die "Therapiefreiheit". Hinter diesem Begriff verschanzen sie sich, um jeden, aber auch wirklich jeden Dreck als "Medizin" verkaufen zu können.


4. "Alle diese einschränkenden Bemerkungen
ändern aber nichts daran, dass es für die
berufsrechtliche Würdigung des Verhaltens
eines Arztes im Bereich des Impfbeschlusses
nicht mit dem Hinweis auf die "vorherrschende
Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen
Medizin" getan ist."

Übesetzt: Auch wenn Einschränkungen gemacht wurden (die aber belanglos sind oder bloß der Irreführung dienen), nützt der Hinweis auf die Meinung des Ärztetags (der auf die "vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin" verweist) nichts.

Eine seltsame Sache, nicht wahr? Ganz frei übersetzt besagt sie doch nichts anderes als: "wir machen, was wir wollen".

Und wieder einmal zeigt sich, daß die in Anthroposophenkreisen so geschätzten Ikonen Walther Bühler und Wilhelm zur Linden, beides Ärzte, in der Klarheit ihrer Schrift (weniger der ihres Geistes) "Vom Sinn der Kinderkrankheiten" darlegen, worum es geht:

[*QUOTE*]
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Daran kann man erkennen, mit welcher verzweifelten Kraft ein
gesund geborenes Kind einmal, ein einziges Mal eine Krankheit
wirklich erleben und durchstehen möchte.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Es geht darum, daß angebliche Ärzte Kinder vorsätzlich krank haben wollen. Und daß dazu das Impfen sabotiert wird. Und daß diese angeblichen Ärzte mit Hilfe von sogenannten Gutachten Handlungsfreiheit zur vorsätzlichen Unterlassung notwendiger medizinischer Prävention bei möglicher und billigend in Kauf genommener Todesfolge erhalten.

Auf diesen Tatbestand läßt sich immer und immer wieder zurückführen, worum es den Tätern geht.

Ihre rhetorische Strategie, alles immer und immer wieder umständlich und umständlicher zu verkleistern und mit Paragraphen zu dekorieren, zu verstecken und zu verdrehen, ist nichts anderes als eine Waffe in ihrem Krieg gegen Menschen, gegen Erwachsene und gegen Kinder.

Es ist Krieg. Krieg gegen das Leben.
.
« Last Edit: October 13, 2006, 02:57:08 PM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« Reply #2 on: October 15, 2006, 01:20:27 PM »

Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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[Seite 13]

4. Einfach-rechtlich bemessen sich die Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflichten des Arztes nach folgenden Regeln:

a. Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem objektiv-typischen Standard im besonderen Verkehrskreis, vgl. Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl. 2003, Rn. 144; Broglie, in: Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. 2005, Rn. 736.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

"Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem objektiv-typischen Standard im besonderen Verkehrskreis"

Fallen... und gleich mehrere in einem einzigen Satz... Wie schon mehrfach...

Der Knackpunkt: Wie definiert man Sorgfalt?

Im einfachsten Fall - und so wird es gemacht - durch das was "alle" machen. Also das, was ein DURCHSCHNITTLICHER ARZT macht. Wobei auch dies wieder eingeschränkt wird zu dem, was dieser durchschnittliche Arzt IM ALLGEMEINEN MACHT.

Was sich so banal anhört, ist eine der übelsten Teufeleien der deutschen Medizin.
Es gehört zur Pflicht des Arztes, den Patienten aufzuklären. Wie beweist ein Patient, daß genau DIES nicht korrekt geschehen ist?

Aus Gerichtsverfahren ist bekannt, daß Ärzte bei der Aufklärung geschlampt haben. Wie weisen Ärzte nach, daß sie bei der Aufklärung NICHT geschlampt haben. Antwort: Indem sie eine vom Patienten unterschriebene Erklärung vorlegen, worin steht, daß der Patient ausreichend aufgeklärt wurde.

Nun die Pointe, typisch deutsch:

Aus Gerichtsverfahren ist bekannt, daß Ärzte bei der Aufklärung geschlampt haben.
Wie weisen Ärzte nach, daß sie bei der Aufklärung NICHT geschlampt haben. Antwort: Indem sie BEHAUPTEN, sie hätten den Patienten WIE BEI IHNEN ÜBLICH aufgeklärt.

Ergebnis: Die Ärzte kommen mit dieser höchstgradig idiotischen Begründung vor Gericht durch.

Die Papiere, die der Arzt dem Kranken zur Unterschrift vorlegt, enthalten dieses und jenes, sind aber trotz allem sehr allgemein gehalten. Je einfacher und schwammiger, desto besser. Besser für den Arzt.

Es gibt noch eine zweite Pointe... Die besteht darin, daß der Arzt überhaupt nichts erklärt, nicht einmal die Arzthelferinnen (obwohl die das nicht mal dürfen...). Vielmehr wird dem Patienten die Erklärung VOR der Untersuchung zur Unterschrift gegeben: "... und bitte unterschreiben!"

Dies, obwohl die Erklärung den Patienten über die Risiken der Untersuchung aufklären soll.

Wie weist der Patient nach, daß es SO verlaufen ist?

Der Arzt hat es leicht. ER braucht nur zu sagen, daß alles rechtens war und so WIE ES BEI IHM ÜBLICH IST...


Rüdiger Zuck schreibt

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
"Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem
objektiv-typischen Standard [...]
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Was, wie wir nunmehr wissen, nichts anderes heißt als: "Wenn Alle pfuschen, ist Pfuschen Standard."

Aber es gibt auch noch den "besonderen Verkehrskreis"... Woraus man getrost schließen darf, daß es noch viele, viele WEITERE Fallen und Ausreden gibt. Und alle zum Nachteil des Patienten...


"Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem objektiv-typischen Standard im besonderen Verkehrskreis".

Ein ganz einfacher Satz. Und der Patient ist - wie immer - der Dumme...

Das ist STANDARD an deutschen Gerichten und erklärt, warum so viele Prozesse zu Ungungsten der Kranken ausgehen.

Kranke sind in Deutschland Menschen unterster Klasse. Denn Deutschland ist ein Täterland...

Menschliches Leid, Schmerzen, Elend sind in Deutschland nichts wert. Beleidigungen werden schärfer bestraft als Körperverletzung. Das führt zu der den Juristen bekannten Regel:

   "Hau Einem eins in die Fresse! 's ist billiger."

Für Körperverletzung zahlt man tatsächlich weniger Strafe als für Beleidigung.

Das ist deutsche "Justiz"... Deutschland ist ein Täterland...



Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ist die therapeutische Aufklärung.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wie gerne hätten die Ärzte wohl DIESEN Punkt aus ihrem Pflichtenkatalog beseitigt...? Aufklärung kostet Zeit. Patienten, die Fragen stellen, fallen unangenehm auf, stören den Praxisablauf, verschieben durch Verzögerung das Durchreichen im Terminplan, sorgen damit für Unruhe im Wartezimmer.

Ja, Patienten werden vom Arzt hinauskomplimentiert, "weil die Leute im Wartezimmer unruhig werden".

Zu Hilfe kommt ihm nach bekanntem Schema die Arzthelferin, die, ob es nun stimmt oder nicht, einfach mit diesem Killerargument in das Behandlungszimmer platzt. Schon ist der Patient der Dumme.  

Natürlich, es ist durchaus so, daß im Wartezimmer Leute das Granteln und das Zetern anfangen. Aber nur solange SIE warten müssen. Sind sie hingegen SELBST beim Arzt in der Untersuchung, sieht alles ganz anders aus...

Solch asozialem Pack muß man im Wartezimmer knallhart sagen, wo es langgeht. Schließlich geht man zum Arzt, um gesund zu werden. Darauf hat JEDER ein Recht, auch wenn es länger dauert. Dann muß man eben warten, auch wenn es bei Anderen länger dauert.


Zurück zu dem Satz

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ist die therapeutische Aufklärung.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Die Aufklärung muß von den Kassen bezahlt werden. Dafür werden jeweilige Gesprächszeiten angesetzt. Die sind aber, wie nicht anders zu erwarten, zu kurz.

Auch dies ist ein Angriffspunkt der Pfuscher. SIE nehmen sich Zeit für den Patienten. Dabei verschweigen sie aber, daß sie PRIVAT abrechnen, der Patient also die ZEIT bezahlen muß. Unter DIESEN Vorausetzungen kann sich ein "ganzheitlicher" "Behandler" in aller Ruhe auch die kleinsten Sörgelchen des Patienten anhören. Der zahlt ja dafür... Und je mehr er erzählt, desto mehr zahlt er...

Sogar Stundensätze von 524 DM pro Stunde zahlen die Kranken MIT FREUDE. Wofür? Für blanken Irrsinn, wie beispielsweise den eines "Professor" Köster. Siehe:

http://f25.parsimony.net/forum63595/messages/7173.htm

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Honorar Prof. Köster
Geschrieben von Stefan2 am 26. August 2004 21:16:04:
Hallo zusammen,
ich habe eine Patientin, die mir vorwirft, ich würde Honorar wie ein
Professor verlangen. Jetzt wollte ich mir den Spaß machen, zu sehen, was
ein Prof. der Homöopathie wirklich für seine Leistungen erhält. Der einzige
Prof. der Homöopathie, von dem ich weiß, ist Walter Köster.
Weiß zufällig jemand, was er (oder ein anderer Prof. Dr. med.) für eine
hom. Erstanamnese oder Folgeanamnese erhält?
Liebe Grüße an alle Homöopathie-Fans,
Stefan

Antworten:
Re: Honorar Prof. Köster seleh 09.9.2004 09:43 (2)
Re: Honorar Prof. Köster Maggie 13.9.2004 12:02 (1)
Re: Honorar Prof. Köster Nux 13.9.2004 12:22 (0)
Re: Honorar Prof. Köster Pat 27.8.2004 09:15 (5)
Re: Honorar Prof. Köster Stefan2 29.8.2004 11:29 (0)
Re: Honorar Prof. Köster scorpiona 27.8.2004 13:22 (3)
Re: Honorar Prof. Köster Stefan2 29.8.2004 11:25 (2)
Re: Honorar Prof. Köster scorpiona 01.9.2004 13:12 (1)
Re: Honorar Prof. Köster Stefan2 01.9.2004 22:48 (0)
Homöopathie-Forum
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

http://f25.parsimony.net/forum63595/messages/7243.htm

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Re: Honorar Prof. Köster
Geschrieben von seleh am 09. September 2004 09:43:14:
Als Antwort auf: Honorar Prof. Köster geschrieben von Stefan2 am 26. August
2004 21:16:04:
Hallo,
nur zur Info (ohne großen Kommentar): Das Honorar von Herrn Prof. Köster
(Erstgespräch 1 Std.) liegt z.Z. bei 262,- Euro und jedes weitere Gespräch (30
Minuten) bei 131,- Euro.

Gruß
Sebastian
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

524 Mark für EINE Stunde...

Frage: Wieviel Kinder behandelt ein Kinderarzt ein ganzes Jahr für die gleiche
Summe?

Antwort: Vier. Für 524 Mark hat zu der Zeit ein von der Krankenkasse bezahlter (Krankenschein!) Kinderarzt VIER Kinder ein Jahr lang behandelt...  

Mehr zum Fall Prof. Dr. med. Walter Köster:
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/board.php?boardid=67


Ein weiteres übles Kapitel sind Ärzte, die den Patienten "so nebenbei" Esoterik verkaufen. Da gibt es welche, die ALLEN ihren Patienten "Himalayasalz" andrehen (egal, welche Krankheit die Patienten haben). Das war ab 2002 der große Renner.

"Himalayasalz", ein schlechtes, ungereinigtes Salz, wird für 40 DM (20 Euro) pro Kilo verkauft. Dabei ist der Großhandelspreis für gutes Kochsalz gerade mal 3 Pfennig/Kilo.

Andere Ärzte kaufen aus dem Chemiegroßhandel ganz einfache, billige Substanzen und pressen die zu Tabletten. Der Tiegel Tabletten kostet 50 Mark. Bei Aldi zahlt man nicht mal ein Fünftel.  

Laut den eigenen Zahlen eines dieser Ärzte zahlen die Patienten bei ihm im Schnitt 200 DM pro Monat, und das ein halbes Jahr lang. Macht 1200 Mark.

Dazu als Vergleich: Zu der Zeit hatte ein Kinderarzt rund 11 Mark pro Kind und Monat als Budget. Für einen Tiegel Kalktabletten zahlt man dem Tablettenpresser 50 Mark. Für die gleiche Summe mußte ein Kinderarzt ein Kind 4 Monate lang behandeln. Und für die genannten 1200 Mark hat ein Kinderarzt 110 Kinder einen Monat behandelt oder 9 Kinder ein ganzes Jahr lang.

Man sieht, welche horrenden Summen die Mittelchenverkäufer ihren Patienten abpressen.  


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Der Arzt schuldet [Seite 14] dem Patienten die erforderlichen Hinweise über Notwendigkeit und Ziele der Behandlung, aber auch über die Nebenwirkungen (Risikoaufklärung, siehe dazu Kamps, in: Rieger, Lexikon des Arztrechts, Stand 2002, Nr. 4715, Rn. 21, Rn. 26 ff.) und über mögliche Alternativen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Besonders den Hinweis auf die Nebenwirkungen ("Risikoaufklärung") werden die Impfgegner gerne sehen. Allerdings schaufelt ihnen Rüdiger Zuck hier eine Grube, denn nicht nur die Nebenwirkungen der Behandlung, auch die Wirkungen der Nichtbehandlung müssen den Patienten erklärt werden.

Im Fall von Impfungen muß also auf die Risiken des Nichtimpfens hingewiesen werden. Und nicht irgendwie, sondern wahrheitsgemäß. Genau HIER aber lügen die Impfgegner das Blaue vom Himmel herunter. Auf der einen Seite dämonisieren sie das Impfen und bringen völlig überhöhte Zahlen über das Risiko der Impfungen, auf der anderen Seite verharmlosen sie das Risiko im Fall einer Erkrankung. Und die Impfgegner lügen, indem sie behaupten, die Krankheiten würden den Kindern Gutes tun. Die Impfgegner lügen mindestens dreifach...

Es muß folglich geregelt werden, was der Arzt sagen MUSS,  und was er nicht sagen DARF. Eben dies läßt Rüdiger Zuck aus. Das ist ein Kardinalfehler.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Die therapeutische Aufklärung dient insoweit der Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

"Die therapeutische Aufklärung dient insoweit der Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten." Schreibt Rüdiger Zuck. Die Sache hat aber einen Haken: Das gilt nur, wenn die Aufklärung korrekt erfolgt.  Es gilt nur, wenn die Ärzte den Patienten nicht belügen und wenn sie nicht Indoktrination betreiben. Die Aufklärung der Impfgegner ist keine Aufklärung, sondern Indoktrination. Also das, was der Ärztetag mit seinen Beschlüssen nun verhindern will.

Hier ein typisches Beispiel der Indoktrination durch Anthroposophen:

http://www.merkurstab.de/files/meinec_hep.pdf

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Meinecke 68 Der Merkurstab: Sonderheft Hepatitis, 1999, 52. Jg.

Die Impfung gilt heute als effektivste präventivmedizinische Maßnahme. Sie stellt einen medizinischen Eingriff dar. Dieser Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten, da er einer Körperverletzung gleichkommt und von Nebenwirkungen begleitet sein kann. Impfungen sollen den Ausbruch von Krankheiten, deren Verbreitung und Komplikationen verhindern. In der Medizin ist man heute allgemein der Auffassung: Impfen ist immer gut! Diese Haltung ist verständlich, wenn man gleichzeitig der Auffassung ist, daß Krankheit immer etwas Schlechtes sei. Ist man aber der Ansicht, daß Krankheit an der Prägung des individuellen Entwicklungsganges eines Menschen beteiligt ist und daher möglicherweise auch einen Sinn haben könnte, so wird man das Impfen nicht uneingeschränkt und generell befürworten, sondern einen individuellen Umgang damit suchen. Da die Deutschen im internationalen Vergleich offenbar eine besonders schlechte Impfmoral aufweisen, wird in Deutschland seit einigen Jahren wieder eine intensive Impfkampagne betrieben. Diese ist gegenwärtig besonders von zwei Tendenzen geprägt. Einerseits wird durch schockierende Fotografien und entsprechende Texte1 in der Bevölkerung gezielt Angst erzeugt. Ein ganzer Wissenschaftszweig, die sogenannte Furchtappellforschung, beschäftigt sich damit, wie ein richtig dosiertes, titrierbares Angstniveau erzeugt werden kann, um eine gesundheitspräventiv sinnvoll erscheinende Maßnahme in der Öffentlichkeit durchzusetzen (1).
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


"... der Auffassung ist, daß Krankheit immer etwas Schlechtes sei. Ist man aber der Ansicht, daß Krankheit an der Prägung des individuellen Entwicklungsganges eines Menschen beteiligt ist und daher möglicherweise auch einen Sinn haben könnte, so wird man das Impfen nicht uneingeschränkt..."

Wieder und wieder schlagen die Anthroposophen in die gleiche Kerbe: "Krank sein ist gut."

Anthroposophen haben es mit dem Karma.

Aus einer anderen Quelle das gleiche Thema. In einem riesigen Schwulst begraben: DIE BOTSCHAFT.

http://www.sathyasai.de/Ansprachen/ab2005/09032005.htm

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Willkommen auf der Homepage der
Sathya Sai Organisation Deutschland

Ansprache Sathya Sai Babas am 9.3.2005, Shivaratri, nachmittags
(Das Copyright der deutschen Übersetzung liegt bei der Sathya Sai
Vereinigung e.V. , Dietzenbach)

Jeder muss die Folgen seines Handelns (karma) tragen.

Wer hat die Fledermäuse dazu gebracht, mit dem Kopf nach unten von den
Ästen eines Baumes zu hängen?
Es ist ihr Schicksal.

So kann auch niemand den Folgen von Karma entkommen.

Jeder Mensch, jedes Insekt, jeder Vogel, jedes Tier, in der Tat jedes
Lebewesen in dieser Welt, ist an das Schicksal gebunden. Niemand kann den
Folgen seiner Handlung, ob gut oder schlecht, entgehen. Es ist natürlich für
jedes Lebewesen, den Naturgesetzen und dem Gesetz des Karmas Folge zu
leisten. Beispielsweise hängen die Fledermäuse mit den Köpfen nach unten
von den Zweigen eines Baumes herab. Es ist ihre Natur. Es ist ihnen
angeboren. Jeder Mensch in dieser Welt glaubt, er leide, obwohl er nichts
Schlechtes getan hat. Er denkt: „Ich habe nichts Falsches getan! Warum erlebe
ich dann dieses Leid?“ Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Welche
Freude oder welchen Schmerz ein Lebewesen erlebt, ist mit Gewissheit das
Ergebnis der von ihm ausgeführten Handlungen.
Jeder Mensch handelt und
erfährt als Folge die Frucht dieses Handelns. Dennoch ist es ihm bis heute
nicht klar, ob es die natürliche Folge seiner Handlungen ist oder ob irgendein
unbekannter Grund dahinter steht. Nicht nur der Mensch, sondern selbst
Bakterien, Vögel, Insekten und Tiere erleben die Folgen ihres Handelns.
Um dieses unausweichliche Gesetz des Karmas zu verdeutlichen will ich euch
bestimmte Ereignisse erzählen, [...]
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Egal, wie schlecht es einem geht: man ist immer selbst schuld.

Was für ein Wahnsinn, was für eine unglaubliche Idiotie, wird da Kranken angetan!?

Zwischen diesem Irrsinn und Anthroposophie gibt es keinen Unterschied. Es ist ein-und-das-selbe.



Zurück zu Rüdiger Zuck, der schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Die Rechtsfolgen einer (schuldhaften) Sorgfaltspflichtverletzung ergeben sich aus dem Zivil- und Strafrecht.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wieder eine Einschränkung: Rechtsfolgen ergeben sich aus einer SCHULDHAFTEN Sorgfaltspflichtverletzung.

Ist es nicht merkwürdig: Fährt jemand mit dem Auto, wird ihm alleine durch seine ANWESENHEIT im Fall eines Unfalls eine Betriebshaftung auferlegt. Das heißt: Auch wenn jemand an dem Unfall nicht schuld ist, wird er bestraft.


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Berufsrechtlich verpflichtet die regionale Umsetzung von § 11 MBO den Arzt zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, übernimmt also die zivilrechtlichen Maßstäbe, vgl. Ratzel, in: Ratzel/Lippert, MBO, 4. Aufl. 2006, Rn.2 zu § 11 MBO.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Das könnte interessant werden... Was sind denn "geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden"? Und was ist "gewissenhaften Versorgung"? Und überhaupt: Was ist Gewissen!?


Was Rüdiger Zuck dann schreibt, ist ein Schleuderkurs par excellence...:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Vertragsarztrechtlich ist § 2 I 3 SGB V maßgebend: "Die Behandlungsmethoden haben dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen".

Der anerkannte Stand entspricht der Auffassung der überwiegenden Mehrheit, qualitativ kommt es auf die Fachkompetenz derjenigen an, die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben.

Der Hinweis auf den medizinischen Fortschritt macht deutlich, dass der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht festgeschrieben ist, vgl. dazu Noftz, in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand 2004, Rn. 60 ff. zu § 2 SGB V.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Wenn der "allgemein anerkannte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis" ANERKANNT ist, ist er anerkannt. Aber was, wenn nicht? Was, wenn es Kritik gibt? Was, wenn es heißt, diese oder jene Sache sei umstritten? Dann haben wir genau das, was die Impfgegner beim Impfen aufführen: Rumpelstilzchen, die sich selbst als Beweis nennen, warum ihr Tun erlaubt sein muß, wie sie sagen...


Und dann... muß es auch noch die "Auffassung der überwiegenden Mehrheit" sein. Die Mehrheit wovon? Die Mehrheit jener, die "die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben".

Merkwürdig, merkwürdig. Hat nicht der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck höchstselbst eben dies bereits mehrfach verneint? Schrieb er nicht dies:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Seite 12
b. In Abs. 2 Satz 3 heißt es lapidar: "Entscheidend ist die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin." Schon der Hinweis auf die "vorherrschende Ansicht" zeigt, dass es Minderheitsmeinungen geben kann. Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt, ganz zu schweigen von der Möglichkeit eines allgemeine Paradigmenwechsels, für den, einmal von den klassischen Zitaten zu diesem Thema abweichend, auf Unschuld, "Was ist Medizin", 2003, hinzuweisen ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wie kann man sich nur so eklatant selbst widersprechen...???



Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Der Hinweis auf den medizinischen Fortschritt macht deutlich, dass der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht festgeschrieben ist, vgl. dazu Noftz, in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand 2004, Rn. 60 ff. zu § 2 SGB V.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wie ist das alles wunderbar, es sei denn, daß die wissenschaftliche Forschung feststellt, daß Homöopathie Betrug ist. Was sie übrigens seit 200 Jahren tut...


So haben wir denn NOCH EINE Falle... Sehen Sie genau hin!

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
"Die Behandlungsmethoden haben dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen".
Der anerkannte Stand entspricht der Auffassung der überwiegenden Mehrheit, qualitativ kommt es auf die Fachkompetenz derjenigen an, die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wer, bitteschön, sind denn diejenigen, die "die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben"!?

Die Homöopathen LEUGNEN schlichtweg, daß ihr Hokuspokus mit dem Methoden der wissenschaftlichen Medizin zu prüfen wäre. Und schon gilt nur noch der Binnenkonsens der Homöopathen als alleinige Richtschnur.

Mit eben diesem Trick haben Anthroposophen und Homöopathen ihre Betrugsmethoden in die Gesetzgebung hineinkatapultiert. MIT EBEN DIESEM TRICK!

Demnach ist jeder Hinweis auf Wissenschaftlichkeit nichts wert, weil die Homöopathen und Anthroposophen die Wissenschaft sowieso nicht anerkennen.

Wobei alles, was ihnen nicht genehm ist, sowieso nichts wert ist, weil sie es nicht anerkennen. Und weil sie es nicht anerkennen, ist es umstritten. Und wenn es umstritten ist, ist es nichts wert und man muß sich nicht daran halten...


Was bleibt übrig? Die schon bekannte Tatsache: "Wir machen, was wir wollen."

Aribert Deckers schrieb im Usenet in der Group de.alt.naturheilkunde einen sehr treffenden Satz:

"So kann man die Abkehr von der Vernunft und das Begraben des
Verstandes unter meterdickem Borniertheitsschlamm auch umschreiben..."

.
« Last Edit: October 15, 2006, 01:41:38 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« Reply #3 on: October 21, 2006, 12:52:18 PM »

Rüdiger Zuck schreibt.

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
b. Qualitätssicherung ist Gegenstand regionaler Kammergesetze, die die Ärzte zur Mitwirkung an Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichten, vgl. etwa § 30 II HeilbKG BW. Umgesetzt wird das in den Satzungsregelungen der Landesärztekammern, entsprechend § 5 MBO. Das Vertragsarztrecht nimmt das in § 135a I 2 SGB V auf: "Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden". Der GBA hat mit Beschluss vom 18.10.2005 entsprechend § 136a SGB V die grundlegenden Anforderungen an das Qualitätsmanagement der vertragsärztlichen Versorgung verbindlich geregelt, BAnZ Nr. 248 vom 31.12.2005, S. 17329, siehe zu alledem auch die Übersicht bei Seewald, in: Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Aufl. 2006, 631. Zur Bindung des Arztes an Anforderungen der Qualitätssicherung vgl. früher schon Uhlenbruck, in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 39, Rn. 9. Zu den Grundelementen eines einrichtungsbezogenen Qualitätsmanagements gehört danach im Bereich der Patientenversorgung (u.a.) die Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standard und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, § 3,. Nr. 1a QMRL.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Kurz und knapp:

1. "die Ärzte zur Mitwirkung an Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichten"

2. "Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden".

3. "die grundlegenden Anforderungen an das Qualitätsmanagement der vertragsärztlichen Versorgung verbindlich geregelt"

4. "entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse"


Vor allem dieser Punkt hat es in sich:

"entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse"

Hier versagen die Impfgegner auf ganzer Linie. Die Impfgegner stellen sich ja, was der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck, Jurist, so deutlich hervorhebt, GEGEN den "Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse".

Ich danke dem Herrn Zuck für diese deutlichen Worte.

.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

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Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« Reply #4 on: November 27, 2006, 10:31:54 AM »

Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
5. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Anwendung des einfachen Rechts, insbesondere des ärztlichen Berufsrechts, können sich aus den verfassungsrechtlich fundierten Vorgaben der ärztlichen Therapiefreiheit (a), des Selbstbestimmungsrechts des Patienten (b) und der Wissenschaftsfreiheit (c) ergeben.

a. Die Therapiefreiheit

Der Grundsatz der ärztlichen Therapiefreiheit besagt, dass kein Arzt zu einer seinem ärztlichen Gewissen widersprechenden Behandlungsmethode gezwungen werden kann. Das folgt aus § 1 II BÄO und § 2 I, II MBO, und ist verfassungsrechtlich durch Art. 12 I GG gesichert, vgl. Zuck, ZaeFQ, 2005, 263 (267). Es ist freilich darauf aufmerksam zu machen, dass unter den Vorgaben des Prinzips der Verhältnismäßigkeit Art. 12 I GG beschränkt wird. Vernünftige Gründe des Gemeinwohls erlauben deshalb eine Einschränkung der Therapiefreiheit durch den Gesetzgeber. Der Grundsatz der ärztlichen Therapiefreiheit bleibt aber als Hintergrund aller Behandlungsmaßnahmen gleichwohl zu berücksichtigen. Das einschlägige einfache Recht ist im Lichte des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) verfassungskonform auszulegen und anzuwenden.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das Totschlagwort "Therapiefreiheit" ist der hocherhobene Hexengriffel, mit dem die Pfuscher wie mit einem Kreuz gegen die Vampire der bösen "Schulmedizin" zeigen.

Dumm, lächerlich, dreist, verlogen, verrottet - und mörderisch... Auf den Punkt "Therapiefreiheit" ziehen sie sich alle zurück, die Pfuscher. Wieviele Menschen sie unter die Erde gebracht haben, ist egal. Sie dürfen ja, denn sie haben die "Therapiefreiheit".


Bloß, daß das eine Lüge ist...  

Zitat aus

http://web.archive.org/web/20010901015430/
http://blzk.globaldent.com/zbay/4_99/994s36.html

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
ZBay Online ©1999 Bayerische Landeszahnärztekammer

Zahnärzte in Bayern
4 - 99

Alternative zur Medizin?
Bundesärztekammer-Symposium in Berlin

"Die Therapiefreiheit gestattet ein Abweichen von den
Regeln der Schulmedizin, nicht aber von professioneller
Sorgfalt."
Diese auch in der Rechtsprechung unumstrittene
Auffassung vereinte auf dem Symposium der
Bundesärztekammer "Alternative zur Medizin? – Der Streit
um die "Alternativmedizin"" Befürworter und Kritiker
unkonventioneller Therapiemethoden.

Der Justitiar der gemeinsamen Rechtsabteilung von
Bundesärztekammer und Kassenärztlicher
Bundesvereinigung, Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer,
hatte mit seinem Diktum deutlich gemacht, daß die Freiheit
der Methodenwahl untrennbar mit der ärztlichen
Sorgfaltspflicht verknüpft ist.

"Eine verantwortliche Therapiewahl trifft allein der Arzt,
der die Vorteile und Gefahren bei der ins Auge gefaßten
Methode in Kenntnis aller in Betracht kommenden Verfahren,
insbesondere der eingeführten, gewissenhaft abwägt, um im
Einzelfall das Beste für den aufgeklärt einwilligenden
Patienten
zu erreichen", stellte Schirmer klar.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Die zwei wichtigsten Sätze:

[*QUOTE*] Satz 1
--------------------------------------------------------------------------
"Die Therapiefreiheit gestattet ein Abweichen von den
Regeln der Schulmedizin, nicht aber von professioneller
Sorgfalt."

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


[*QUOTE*] Satz 2
--------------------------------------------------------------------------
"Eine verantwortliche Therapiewahl trifft allein der Arzt,
der
die Vorteile und Gefahren bei der ins Auge gefaßten
Methode in Kenntnis aller in Betracht kommenden Verfahren,
insbesondere der eingeführten, gewissenhaft abwägt, um im
Einzelfall das Beste für den aufgeklärt einwilligenden
Patienten
zu erreichen", stellte Schirmer klar.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wobei auch dies SO nicht stimmt. Da fehlt nämlich was.

Richtig muß Satz 2 so lauten:


[*QUOTE*] Satz 2, richtig
--------------------------------------------------------------------------
"Eine verantwortliche Therapiewahl trifft allein der ÜBERWACHENDE Arzt,
der
die Vorteile und Gefahren bei der ins Auge gefaßten
Methode in Kenntnis aller in Betracht kommenden Verfahren,
insbesondere der eingeführten, gewissenhaft abwägt, um im
Einzelfall das Beste für den WAHRHEITSGEMÄSS aufgeklärten einwilligenden
Patienten
zu erreichen", stellte Schirmer klar.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Es geht um die Wahrheit. Aber mit der haben es die Pfuscher nicht so. Was bei denen unter "Aufklärung" läuft, ist reine Indoktrination, ist Fälschung, Lüge und allerdämlichste Esoterik.

DESWEGEN muß es einen überwachenden Arzt geben. Nicht der Pfuscher, Heiligenschein im Nacken, darf sich selbst frei von jeder Schuld sprechen und sich alle Handlungs- und Unterlassungsvollmachten ausstellen, sondern eine vom Binnenkonsens der Esoteriker und anderer Irrer UNABHÄNGIGE Instanz muß das entscheiden. Das schließt die Ärztekammern übrigens aus!


ALLES, was nicht EINWANDFREI hat nachweisen können, daß es IM POSITIVEN Sinn wirkt, ist dabei verboten.

Homöopathie oder Anthroposophie sind SELBSTVERSTÄNDLICH verboten.

Akupunktur {die auch nichts anderes ist als ein "forciertes Placebo" (Aribert Deckers)} ist ebenso verboten.

Es muß eine DEUTLICH über der Placebowirkung liegende Wirksamkeit NACHGEWIESEN sein (POSITIVE WIRKUNG). Darauf haben die Kranken ein Recht.


Die Therapiefreiheit hat aber zwei Seiten. Während die eine Seite ist, daß der Arzt (aus Sicht der Pfuscher) tun kann, was er will, ist die andere Seite, daß der Arzt zu keiner Methode gezwungen werden kann, die er NICHT will.

Der zweite Punkt besagt damit nichts anderes, als daß ein Arzt, der nicht impfen will, nicht zum Impfen gezwungen werden kann - und schon darf er es, das Nichtimpfen. Ist das nicht praktisch? Er, der Arzt, kann das Impfen nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, ER, der Arzt, will Voodoo machen. Die "Therapiefreiheit" erlaubt ihm BEIDES...

Ist es nicht der helle Wahnsinn, was sich die Irren im deutschen Gesundheitssystem auf Kosten des Lebens ihrer Patienten erlauben dürfen?
.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« Reply #5 on: February 22, 2010, 06:13:01 AM »

Der Vater ist tatsächlich vor Gericht gegangen. Und er hat vom Gericht eine Abfuhr bekommen:

[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------------------
Nicht ohne Impfung zur Schule

Berlin  -  Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden
[...]

Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten.
[...]

dpa, Samstag, 20. Februar 2010, 12:00 Uhr
-----------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9649.html


Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100219.1440.156318.html
[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------------------
Masern können ein vorübergehendes Verbot rechtfertigen, die Schule zu besuchen
(Nr. 10/ 2010)

Pressemitteilung
Berlin, den 19.02.2010

Gegenüber nicht gegen Masern geimpften Kindern darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ein vorübergehendes Schulbetretungsverbot verhängt werden. Nachdem an einer Waldorfschule in Berlin-Steglitz-Zehlendorf mehrfach Schüler an den Masern erkrankt waren, ordnete das Gesundheitsamt des Bezirks für alle bereits erkrankten bzw. nicht geimpften oder nicht nach einer Masernerkrankung immunisierten Schüler und sonstige in der Schule tätigen Personen ein Schulbetretungsverbot an. Der Impfungen grundsätzlich ablehnende Antragsteller, der seine schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen und eine Masernerkrankung bewusst zulassen will, wandte sich gegen das auch seine Kinder betreffende, seiner Ansicht nach aber unverhältnismäßige zweiwöchige Verbot.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilrechtsschutzantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Angesichts der Möglichkeit, ohne sichtbare Symptome bereits mit Masern infiziert und unbeabsichtigt Ansteckungsquelle für dritte Personen zu sein, sei die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig. Das Verbot sei angesichts der üblichen Inkubationszeit bei Masern und der Dauer der Ansteckungsfähigkeit auch in zeitlicher Hinsicht angemessen. Wenn zu vermuten sei, dass nicht geimpfte Schüler während der Schulzeit Kontakt zu später nachweisbar an Masern erkrankten Mitschülern gehabt hätten, so mache sie dies zu Ansteckungsverdächtigen, die das Verbot zu dulden hätten. Das Interesse der Kinder an einem Besuch der Schule müsse angesichts der potentiellen Ansteckungsgefahr durch die hoch ansteckende und mitunter sogar tödlich verlaufende Krankheit zurücktreten, zumal eine Ansteckung bereits durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen erfolgen könne. Demgegenüber habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass für die erforderliche Betreuung seiner Kinder außerhalb der Schule unzumutbare Kosten entstünden. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko von Eltern schulpflichtiger Kinder, bisweilen für deren vorübergehende anderweitige Betreuung sorgen zu müssen. Schließlich sei davon auszugehen, dass die Schule die mit der Maßnahme einhergehenden Unterrichtsausfälle bei der weiteren Unterrichtsgestaltung berücksichtigen werde.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 3. Kammer vom 18. Februar 2010 - VG 3 L 35.10 –.
(03 L 0035 10 _ 100218 _ Beschluss Eilverfahren _ Anonymisiert, 41131 KB)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/03_l_0035_10___100218___beschluss_eilverfahren___anonymisiert.pdf?download.html
-----------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



.
« Last Edit: February 22, 2010, 08:46:17 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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Thymian

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Re: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos, Teil 2
« Reply #6 on: October 17, 2022, 03:42:56 AM »

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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

.         (User TNT in the former CDU forum)
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