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Author Topic: Aufstellung des ersten Automaten im Frankfurter Hauptbahnhof  (Read 5009 times)

ama

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Aufstellung des ersten Automaten im Frankfurter Hauptbahnhof
« Reply #1 on: May 06, 2007, 01:12:09 PM »

Die Gaudi wurde im Forum von Ökotest mit Vergnügen vorgeführt und Kawarimono meldete wenige Tage später:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Gelobt sei die Technik! Keine vier Wochen nach dem Globulator wurde ich
erhört:

http://www.der-elektrische-homoeopath.de/dehp.aspx

Kawarimono
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Diese Beiträge erschienen in der Rubrik "Lacht mal wieder!". Das wiederum gefiel jemandem nicht. Worauf er sich beschwerte:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Thomas.R.
Re: Lacht mal wieder
Antworten #26 - Gestern um 21:05:58  
Hallo,
 
ich bin der Initiator von http://www.der-elektrische-homoeopath.de
und ich habe das Gefühl, dass mein Projekt hier etwas in ein falsches
Licht gerückt wird. Thema: Lach mal wieder.  
 
Natürlich kann eine Software niemals einen Homöopathen ersetzen.
Allerdings werden die meisten homöopathischen Medikamente ja auch
überhaupt nicht nach dem Besuch bei einem Homöopathen eingenommen,
sondern nach der Empfehlung von Freunden oder aber auch auf Basis von
Büchern. Geht doch zum Beispiel man in einen Kindergarten zu der Zeit
wenn die Kinder abgeholt werden und hört zu wie die Mütter sich da
über Homöopathie unterhalten. Und genau für diese Gruppe (Laien die
sich selbst behandeln) soll http://www.der-elektrische-homoeopath.de
Hilfestellung liefern. Dabei geht es in der Regel nur um Fragen, wie
man zum Beispiel einen leichten Husten behandelt. Es soll also kein
Homöopath ersetzt werden, sondern lediglich die Selbstbehandlung auf
eine möglichst solide Basis gesetzt werden.
 
Gruß
 
Thomas
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Realsatire pur...

ama

(Die Ente bleibt draußen!)
« Last Edit: May 06, 2007, 01:21:33 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

Julian

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Das könnte Homöopathen nie passieren:

http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/5594393/?LISTPAGE=1220792

[*quote*]
Pressemitteilung vom 05.04.2019

Datum: 05.04.2019

Kurzbeschreibung: Verwaltungsgericht bestätigt Verbot eines Arzneimittelautomaten
 

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit einem Urteil vom gestrigen Tag das behördliche Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt.

Die Klägerin, eine niederländische Versandapotheke, bot seit dem 19.04.2017 in der Gemeinde Hüffenhardt eine „pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ an. Dazu wurde der Kunde in den Räumen einer ehemaligen Apotheke in Hüffenhardt über ein Videoterminal mit einem in den Niederlanden befindlichen Apotheker bzw. Pharmazeutisch-Technischen-Assistenten verbunden. Dieser entschied dann unter anderem nach Kontrolle des eingescannten ärztlichen Rezepts über die Ausgabe des von dem Kunden gewünschten Medikaments durch den mit einem Medikamentenlager verbundenen Arzneimittelautomaten.

Mit Bescheid vom 21.04.2017 untersagte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Klägerin die weitere Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel sowie mit sofortiger Wirkung die weitere Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel mittels des Automaten. Zur Begründung führte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Wesentlichen aus, die Klägerin verstoße gegen das Arzneimittelgesetz, da sie apothekenpflichtige Arzneimittel außerhalb einer Apotheke und nicht im Rahmen ihres Versandhandels in den Verkehr bringe.
Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 26.04.2017 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage erhoben und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gestellt. Der Eilantrag wurde später wieder zurückgenommen. In der Begründung ihrer Klage vertrat die Klägerin insbesondere den Standpunkt, bei der Abgabe der Medikamente mittels Videochat handele es sich um eine Art des Versandhandels. Ihr Handeln sei deswegen von ihrer niederländischen Versandhandelserlaubnis gedeckt. Außerdem verstoße das behördliche Verbot gegen Europarecht.

Das Verwaltungsgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die Klage mit Urteil vom gestrigen Tag abgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Das Urteil vom 04.04.2019 - 3 K 5393/17 - ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragen.
[*/quote*]



Verwaltungsgericht bestätigt Verbot eines Homöopathie-Arzneimittelautomaten? Nie im Leben. Bonbon-Automaten gibt es problemlos seit über 100 Jahren. Sogar mit Antidot Pfefferminz-Kaugummi.  8)


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Krant

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Re: Aufstellung des ersten Automaten im Frankfurter Hauptbahnhof
« Reply #3 on: April 13, 2019, 08:03:09 AM »

Bonbons sind eben nicht verschreibungspflichtig. Das Gericht hat die "Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel" verboten. Homöopathischer Zucker für 1000 Euro das Kilo Mittel gehört nicht dazu.

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