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Author Topic: Hans Tolzin will vor Gericht  (Read 7130 times)

ama

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Hans Tolzin will vor Gericht
« on: May 13, 2007, 09:20:17 PM »

Hans Tolzins Tun hat gefährliche Folgen. Hier ein Beispiel seiner Soufflagen:

Erst mal das Beweisstück:

http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2007051301.htm

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Spendenaufruf für Elternklage gegen Schulausschluss ungeimpfter Kinder

Liebe Eltern und am Impfthema Interessierte,

Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn zu haben.
Schwere Komplikationen und Todesfälle sind in Län-
dern mit großer Armut und schlechten hygienischen Bedingungen immer
noch Thema, bei uns in Deutschland sind sie jedoch innerhalb des
letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil zurückgegangen. Statistiken
zeigen, dass diese Entwicklung bei der Einführung der Masernimpfung
(in den 70er Jahren) bereits weitgehend abgeschlossen war.

Die derzeit diskutierten - und in den Medien immer wieder aufge-
wärmten - schweren SSPE-Fälle
sind in erster Linie als Folge des
fehlenden Nestschutzes durch ihre geimpften Mütter und als Folge
von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten anzusehen, die
SSPE-artige Symptome hervorrufen können.


Die Gesundheitsbehörden und die Pharmaindustrie sehen dies freilich
anders und bemühen sich nach Kräften, die allgemeine Angst vor Ma-
sern zu schüren und eine zunehmende Ausgrenzung von Familien zu
bewirken, die sich gegen die Masernimpfung wehren.

Derzeit häufen sich z. B. die Schulausschlüsse von ungeimpften Kin-
dern nach Anordnung durch lokale Gesundheitsbehörden. Den Eltern
wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem zweiwöchigen Ausschluss
ihres Kindes vom Unterricht zu entgehen, wenn sie ihre Kinder "noch
ganz schnell impfen lassen". Damit ist klar, worum es eigentlich
geht: Um die Erhöhung der Durchimpfungsraten und die Beugung des
Impfwiderstandes in der Bevölkerung.

Dieses Vorgehen ist aus zahlreichen Gründen rechtlich bedenklich.

Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung) wi-
derspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die un-
gleiche Behandlung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften wider-
spricht dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Missachtung der
bewussten persönlichen Entscheidung gegen eine Impfung verstößt
gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Der Ausschluss Ungeimpfter soll entsprechend Infektionsschutzgeset-
zes (IfSG) die Weiterverbreitung der Krankheit verhindern. Das ge-
genwärtige Vorgehen ist jedoch nicht durch seriöse wissenschaftli-
che Forschung abgesichert. Man ignoriert zum Beispiel völlig, dass
auch Geimpfte als Ausscheider von ansteckenden Erregern in Frage
kommen und eine wissenschaftliche Forschung darüber fehlt, welche
Rolle sie bei Epidemien innerhalb der Infektionsketten spielen.
Darüber, wie schnell das Immunsystem bei Geimpften bei einem Kon-
takt mit Masernviren "hochfährt" und über welchen Zeitraum Geimpfte
bis zur vollen Aktivierung des Immunsystems noch Masernviren aus-
scheiden, gibt es keine verlässlichen wissenschaftliche Erkenntnis-
se. Außerdem: Auch wer frisch mit einem sog. Lebendimpfstoff ge-
impft wurde, ist u.U. mehrere Wochen lang ein sog. "Ausscheider"
potentiell pathogener (krankmachender) Mikroben und ansteckend. So
viel z.B. zum Thema Gleichbehandlung.

Bei einem Ausbruch innerhalb einer Schule werden Eltern ungeimpfter
vor die Alternative gestellt, eine Bestimmung des Titers von Ma-
sern-Antikörpern im Blut durchführen zu lassen. Wie jedoch selbst
Bundesgesundheitsbehörden einräumen, ist der Antikörpertiter eine
völlig unzuverlässige Messgröße für Immunität. Da er andererseits
bei der Zulassung eines Impfstoffs als alleiniger Maßstab für den
Nutzen herangezogen wird und Studien über den tatsächlichen Wir-
kungsgrad (vor allem im Vergleich mit Ungeimpften) fehlen, ist der
Sinn einer Titerbestimmung mehr als fraglich. Darüber hinaus steht
im Grunde kein Impfstoff zur Verfügung, der nachweislich in der
Lage wäre, den Ausbruch und die Weiterverbreitung der Krankheit zu
verhindern. Somit ist gar nicht gesichert, dass Geimpfte erstens
geschützt sind und zweitens die Erreger nicht weitergeben.

Der Ausschluss von ungeimpften Kindern ist weder medizinisch noch
rechtlich begründet. Leider verhalten sich unsere Gesundheitsbehör-
den nicht entsprechend und wir müssen uns unsere Rechte vor Gericht
erst noch erstreiten.

Das Problem dabei: Nur eine unmittelbar von einem Schulausschluss
betroffene Familie kann sich z.B. durch einen Antrag auf eine
einstweilige Verfügung oder eine sog. "Feststellungsklage" wehren.
Solange unter den Betroffenen niemand bereit ist bzw. auf die Idee
kommt, den Rechtsweg zu beschreiten, werden sich derartige und ähn-
liche Einschränkungen unserer Grundrechte weiter häufen.

Damit komme ich nun zum eigentlichen Anlass für diesen speziellen
Newsletter:

Ich habe seit kurzem Kontakt zu einer unmittelbar betroffenen Fami-
lie, die sich entschieden hat, vor Gericht zu ziehen. Der gemein-
nützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V."
möchte diese Möglichkeit zur rechtliche Klärung durch Vermittlung
eines Anwalts und Finanzierung der Gerichtskosten unterstützen bzw.
erst ermöglichen und bittet Sie deshalb um eine Spende.

Die Spendeneingänge und ihre Verwendung wird der Verein auf seiner
Webseite www.abbug.de offen legen, so wie dies bei dem bisher von
mir privat geführten Rechtsfond auch der Fall gewesen ist.

Die Verfahrenskosten fallen üblicherweise nicht auf einmal, sondern
im Laufe eines längeren Zeitraums - möglicherweise über mehrere
Jahre hinweg - an. Wir möchten gerne vermeiden, dass größere Summen
über längere Zeit ungenutzt auf dem Vereinskonto "brach" liegen. Es
bietet sich deshalb an, immer nur dann den Spendenaufruf zu wieder-
holen, wenn eine finanzielle Unterstützung konkret und relativ
kurzfristig benötigt wird.

Des weiteren bietet sich an, diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren. Den in diesem
Zusammenhang seit über einem Jahr laufenden Schriftwechsel mit ver-
schiedenen Bundesgesundheitsbehörden werde ich im "impf-report"
Newsletter und der "impf-report" Zeitschrift demnächst veröffentli-
chen. Die Verwendung Ihrer Spenden für im Zusammenhang mit den IFG-
Anfragen anfallende Auskunftsgebühren (bis zu 250 Euro), Anwalts-
und Gerichtskosten werden auf der AGBUG-Webseite ebenfalls veröf-
fentlicht.

Da ich selbst einen großen Teil meiner Zeit in diese Vorgänge in-
vestiere und die Einnahmen durch meine Zeitschrift "impf-report"
noch nicht ausreichen, um davon zu leben (ich widme mich dem Impf-
thema in Vollzeit), wäre ich selbst ebenfalls für eine Unterstüt-
zung dankbar.

Sie können die Verwendung Ihrer Spende folgendermaßen steuern:

Wollen Sie Ihre Spende ausschließlich für die Kosten des Rechtswe-
ges verwendet sehen (Gebühren, Anwalthonorar, Gerichtskosten, Gut-
achten), bitte als Verwendungszweck "Impfaufklärung Rechtsfonds"
angeben.

Wollen Sie Ihre Spende ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des
von mir gegründeten "Netzwerkes für unabhängige Impfaufklärung"
(NEFUNI) zukommen lassen, bitte als Verwendungszweck "Impfaufklä-
rung NEFUNI" angeben. Die Einnahmen von NEFUNI helfen mir, vor al-
lem die unendgeldlichen Informationsplattformen im Internet
(www.impfkritik.de und den "impf-report" Newsletter) aufrecht zu
erhalten und weiter auszubauen. Ein weiteres Projekt ist die ge-
plante Herausgabe von kostenlosen Faltblättern zu verschiedenen
Themen rund ums Impfen.

Wenn Sie einfach nur das Stichwort "Impfaufklärung" ohne weiteren
Zusatz angeben, wird Ihre Spende je zur Hälfte dem Rechtsfonds und
NEFUNI zugeteilt. Eine andere Gewichtung ist natürlich ebenfalls
möglich, indem Sie zwei getrennte Überweisungen vornehmen.

Die Kontoverbindung:

AGBUG e.V.
Landesbank Baden-Württemberg
BLZ: 60050101
Kto.-Nr.: 2039206
Stichwort: "Impfaufklärung Rechtsfonds" (Verfahrenskosten)
oder
Stichwort "Impfaufklärung NEFUNI" (Öffentlichkeitsarbeit NEFUNI)
oder
Stichwort "Impfaufklärung" (halb Rechtsfonds, halb NEFUNI)

Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, lassen Sie uns bitte eine
entsprechende Notiz zukommen, entweder per Post an AGBUG e.V., Ma-
rienstr. 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen, per Fon an 0711/7941319-
1, per Fax an 0711/7941319-2 oder Email an info @ agbug.de.

Vielen Dank im Voraus für jede kleine oder auch größere Spende!

mit freundlichen Grüßen

Hans U. P. Tolzin

Quelle: impf-report Newsletter vom 13. Mai 2007
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Ob sich Hans Tolzin auch für Ebola so ausbreiten würde?

Sein Text ist lang, um die Leute einzuseifen, um die Unwahrheiten, Verdrehungen und rhetorischen Finten so zu verpacken, daß sie nicht auffallen.

Gleich zu Anfang schreibt Hans Tolzin:

[*QUOTE*]
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Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn
zu haben.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Doch das ist nicht wahr, denn Krankheiten haben keinen "biologischen Sinn"!

Daran ändert auch das "scheint" nichts.

Und einen "Entwicklungsschub" gibt es auch nicht, sondern eine dramatische Schwächung des Immunsystems.

Masern als gefährliche Krankheit gibt es auch nicht seit Millionen Jahren, seit Anbeginn der Menschheit, sondern sie sind nach Lage der Dinge erst durch eine vor rund 1400 Jahren aufgetretene Mutation gefährlich geworden.


Wer trotz eindeutiger Gegenbeweise, die dem Hans Tolzin zuhauf vorliegen (er zitiert sogar daraus), behauptet, daß Krankheiten einen "biologischen Sinn" hätten, hat ein ernstes Problem mit der Welt. Und die Welt mit ihm, denn wer wie Hans Tolzin selbst angesichts von Todesfällen darauf beharrt, daß Krankheiten eine sinnvolle Maßnahme der Natur sind, erzählt Dinge, die zu glauben und danach zu handeln tödlich enden kann.  

Auch dies ist ein Tolzinscher Brei:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Schwere Komplikationen und Todesfälle sind in Län-
dern mit großer Armut und schlechten hygienischen Bedingungen immer
noch Thema, bei uns in Deutschland sind sie jedoch innerhalb des
letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil zurückgegangen. Statistiken
zeigen, dass diese Entwicklung bei der Einführung der Masernimpfung
(in den 70er Jahren) bereits weitgehend abgeschlossen war.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Damit soll verharmlost werden. Was soll verharmlost werden? Antwort: der Tod von Kindern.

Daß in den unterentwicklelten Ländern die Kinder eher sterben, weil sie mangelernährt sind, ist kein Wunder: sie werden von den Folgeerkrankungen der Masern umgebracht. Masern sind eine sehr harte Erkrankung, die für rund sechs Wochen die Immunabwehr zusammenbrechen läßt. Da können andere, auch sonst vom Immunsystem leicht abzuwehrende Krankheiten, die Kinder regelrecht "umhauen".

Daß Masern eine sehr harte Krankheit sind, sieht man an dem hohen Fieber: der Körper hat keine andere Möglichkeit, sich gegen die Viren zur Wehr zu setzen. Im Grenzfall stirbt das Kind durch das Fieber, das nicht nur die Viren, sondern vor allem auch die Körperzellen des Kindes zerstört.

Fieber ist keine harmlose Angelegenheit, sondern oft tödlich oder hinterläßt lebenslange Schäden, vor allem im Gehirn.


Hans Tolzin souffliert, die Toten in Deutschland seien doch harmlos im Verhältnis zu den Toten in den unterentwickelten Ländern. Außerdem ist heute alles viel besser als früher...:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
...sind sie jedoch innerhalb des letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil
zurückgegangen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Aber JEDES tote Kind zählt. Jedes tote Kind ... ist tot!



Die Wahrscheinlichkeit für ein Kind, an SSPE zu erkranken, ist viel höher als bisher angegeben wurde. Endlich werden die aktuellen Zahlen der Forschung von den Betonköpfen im RKI wenigstens zur Kenntnis genommen: 1:2000.

Wenn 2000 Kinder an Masern erkranken, stirbt davon im Durchschnitt 1 Kind an SSPE und weitere 2 bis 4 an anderen Masernfolgen.

Damit ist die Gesamtwahrscheinlichkeit eines Todes durch Masern 1:400


Aber den Hans Tolzin ficht so etwas nicht an. Er behauptet:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Die derzeit diskutierten - und in den Medien immer wieder aufge-
wärmten - schweren SSPE-Fälle
sind in erster Linie als Folge des
fehlenden Nestschutzes durch ihre geimpften Mütter und als Folge
von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten anzusehen, die
SSPE-artige Symptome hervorrufen können.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Die Wahrheit: Es gibt keine "schweren SSPE-Fälle". Denn SSPE ist IMMER tödlich.

Man sieht alleine an diesem einen Satz, wie weit Hans Tolzin Einlassungen von den beweisbaren Tatsachen der realen Welt entfernt sind.

Er setzt noch eins drauf:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
als Folge von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten
anzusehen, die SSPE-artige Symptome hervorrufen können.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Doch es gibt keine "SSPE-artigen Symptome" (die dann fälschlicherweise für SSPE gehalten werden könnten). UND: SSPE ist IMMER tödlich.


Und dann das: Hans Tolzin will Geld. Er will Geld dafür, daß Kinder mit einer möglicherweise tödlichen Krankheit angesteckt werden können. Wie? Indem sie mutwillig von kranken Kindern angesteckt werden. Wie? Indem diese kranken Kinder zu den gesunden Kindern in die Schule kommen. Dafür will Hans Tolzin sogar vor Gericht gehen:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Spendenaufruf für Elternklage gegen Schulausschluss ungeimpfter Kinder

[...]

Derzeit häufen sich z. B. die Schulausschlüsse von ungeimpften Kin-
dern nach Anordnung durch lokale Gesundheitsbehörden. Den Eltern
wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem zweiwöchigen Ausschluss
ihres Kindes vom Unterricht
zu entgehen, wenn sie ihre Kinder "noch
ganz schnell impfen lassen"
. Damit ist klar, worum es eigentlich
geht: Um die Erhöhung der Durchimpfungsraten und die Beugung des
Impfwiderstandes in der Bevölkerung.

Dieses Vorgehen ist aus zahlreichen Gründen rechtlich bedenklich.

Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung)
widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Die ungleiche Behandlung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften
widerspricht dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Missachtung der
bewussten persönlichen Entscheidung gegen eine Impfung verstößt
gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Das ist der Kern der Sache:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Den Eltern wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem
zweiwöchigen Ausschluss ihres Kindes vom Unterricht
zu entgehen, ...

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Die ungeimpften Kinder dürfen zwei Wochen nicht in die Schule bzw. nicht in den Kindergarten. Von einem ZWANG, daß die Kinder geimpft werden MÜSSEN, ist gar keine Rede. Aber das ignoriert Hans Tolzin geflissentlich und versteigt sich sogar zu der Behauptung:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung)
widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Die Kinder MÜSSEN nicht geimpft werden.

Warum aber SOLLTEN sie geimpft werden? Antwort: damit sie keine anderen anstecken!

Nun behauptet Hans Tolzin, das Impfen sei eine Körperverletzung. Und der Zwang zum Impfen sei Nötigung.

Aber es gibt keinen Zwang, denn die ungeimpften die Kinder können doch zuhause bleiben.

Aber DAS will Hans Tolzin nicht... Nein, er will, daß ungeimpfte und damit auch durchaus kranke und infektiöse Kinder in die Schule kommen dürfen. Das heißt: Hans Tolzin stellt die zwei Wochen Schule der einen Kinder über das Leben der anderen Kinder in der Schule. Seinen reinen Mutwillen, vielleicht auch die Bequemlichkeit, die eigenen Kinder nicht zuhause beaufsichtigen zu müssen, stellt er über das Leben der anderen Kinder. UND DANN behauptet er sogar rotzfrech ein "Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit":

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung)
widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Aber genau dieses Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit spricht er all den Kindern ab, die er wohlwissentlich infizieren lassen will (Infektionsrisiko bei Masern: gut 100 Prozent!).

Dabei behauptet er sogar, etwas Gutes zu tun, wenn die Kinder krank werden, denn, so Tolzin:

[*QUOTE*]
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Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub
einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn zu haben
.

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[*/QUOTE*]


So ist er, der Hans Tolzin. Und er ist das nicht aus Versehen. Er tut das alles auch nicht, weil ihm niemand gesagt hat, daß er etwas falsches behauptet. Nein, dem Hans Tolzin wird seit Jahren immer und immer wieder gesagt, was unwahr ist an dem, was er sagt und schreibt. Aber er tut es trotzdem.

Ob bei ihm Geld eine Rolle spielt, ist egal. Für die toten Kinder ist das alles egal. Die sind tot. Und die bleiben tot...

Andere sind übrigens auch tot: Hunderte von Menschen, die dem kriminellen Psychopathen Ryke Geerd Hamer auf den Leim gegangen sind. Für den hat Hans Tolzin jahrelang Reklame gemacht. Und er verbreitet noch immer dessen Wahnideen.


Hans Tolzin könnte sehr wohl klagen gegen seine Kritiker, die ihm immer wieder so einiges vorwerfen. Aber er klagt nicht, der Hans Tolzin. Warum wohl? Ganz einfach: weil die Kritiker dem Hans Tolzin beweisbare Tatschen um die Ohren hauen.

Aber Hans Tolzin WILL klagen. Er möchte es so, so gerne. Bloß zahlen will er nicht dafür. Nein, DAFÜR sollen Andere bluten:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Ich habe seit kurzem Kontakt zu einer unmittelbar betroffenen Fami-
lie, die sich entschieden hat, vor Gericht zu ziehen. Der gemein-
nützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V."
möchte diese Möglichkeit zur rechtliche Klärung durch Vermittlung
eines Anwalts und Finanzierung der Gerichtskosten unterstützen bzw.
erst ermöglichen und bittet Sie deshalb um eine Spende.

Die Spendeneingänge und ihre Verwendung wird der Verein auf seiner
Webseite www.abbug.de offen legen, so wie dies bei dem bisher von
mir privat geführten Rechtsfond auch der Fall gewesen ist.

Die Verfahrenskosten fallen üblicherweise nicht auf einmal, sondern
im Laufe eines längeren Zeitraums - möglicherweise über mehrere
Jahre hinweg - an. Wir möchten gerne vermeiden, dass größere Summen
über längere Zeit ungenutzt auf dem Vereinskonto "brach" liegen. Es
bietet sich deshalb an, immer nur dann den Spendenaufruf zu wieder-
holen, wenn eine finanzielle Unterstützung konkret und relativ
kurzfristig benötigt wird.

Des weiteren bietet sich an, diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren.
Den in diesem
Zusammenhang seit über einem Jahr laufenden Schriftwechsel mit ver-
schiedenen Bundesgesundheitsbehörden werde ich im "impf-report"
Newsletter und der "impf-report" Zeitschrift demnächst veröffentli-
chen. Die Verwendung Ihrer Spenden für im Zusammenhang mit den IFG-
Anfragen anfallende Auskunftsgebühren (bis zu 250 Euro), Anwalts-
und Gerichtskosten werden auf der AGBUG-Webseite ebenfalls veröf-
fentlicht.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Da hat der Hans Tolzin gleich noch eine Falle versteckt:

[*QUOTE*]
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Des weiteren bietet sich an, diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


So bettelte er um Spenden. Er bekam auch welche. Und als er dann eines Tages im Jahr 2008 geklagt hat, bekam er prompt die Quittung...
.
« Last Edit: March 18, 2009, 02:33:11 AM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Hans Tolzin will vor Gericht
« Reply #1 on: May 14, 2007, 01:31:33 PM »

.

Zwei Kinder sind tot



[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
[26.04.2007]

Keine Entwarnung bei Masern in Nordrhein-Westfalen –
zweites Kind verstorben


Noch immer werden in Nordrhein-Westfalen neue
Masernerkrankungen gemeldet. Wie das Landesinstitut für
den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) in Münster
mitteilte, hat sich die Zahl der Erkrankungen weiter erhöht.
Neuerkrankungen gab es in Düsseldorf und im Kreis
Mettmann. „Insgesamt haben sich seit Jahresbeginn fast 80
ungeimpfte Personen (davon über 60 Kinder und
Jugendliche) mit Masern angesteckt. Leider gab es auch über
die Osterferien 32 neue Erkrankungsfälle – und es sind auch
nach Schulbeginn neue Infektionen in
Gemeinschaftseinrichtungen registriert worden. Aufgrund der
so genannten Inkubationszeit – also dem Zeitraum zwischen
Ansteckung und Auftreten der ersten Krankheitssymptome -,
die bei Masern etwa 9-12 Tage dauert, können wir noch
nicht absehen, wie viele andere Kontaktpersonen sich infiziert
haben. Masern sind hoch ansteckend und leider nicht selten
mit schweren Komplikationen verbunden“, warnt Dr. Ulrich
van Treeck vom lögd in Münster. Indessen wurde bekannt,
dass ein zweites Kind Opfer der Masernepidemie des
vergangenen Jahres geworden ist. Wie das Katholische
Klinikum in Duisburg auf Anfrage mitteilte, verstarb der 13
Monate alte Junge in der Woche nach Ostern an den Folgen
seiner schweren Maserngehirnentzündung. Er hatte sich als
Säugling bei seiner jungen Mutter angesteckt. Vor dem
Hintergrund dieser tragischen Fälle mahnen Experten zur
strikten Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Nach dem IfSG müssen erkrankte Personen unbedingt
von betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen
ferngehalten werden. Der Impfstatus der
Kontaktpersonen sollte schnell erhoben werden, um
gegebenenfalls noch versäumte Impfungen nachzuholen.
„Man kann auch noch bis zu 3 Tage nach einer
möglichen Ansteckung gegen Masern geimpft werden,
um einen Ausbruch der Krankheit zu verhindern. Die
Wirkung der Impfung ist schneller als die Ausbreitung
der Krankheit im Körper – deshalb raten wir allen
Kontaktpersonen in den betroffenen Schulen, ihren
Impfschutz zu überprüfen und eventuell vorhandene
Impflücken zu schließen“, so van Treeck weiter. Um
einen vollständigen Schutz gegen Masern zu haben,
empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert Koch-Institut (RKI) zwei Impfungen gegen
Masern, die bereits im zweiten Lebensjahr im Abstand
von 4 Wochen erfolgen sollten. Fehlende Impfungen bei
ungeschützten Personen können aber in jedem
Lebensalter nachgeholt werden.
Neuer SSPE-Fall im Raum Bielefeld aufgetreten
Ein weiteres Kind ist in der Nähe von Bielefeld an
einer chronischen Maserngehirnentzündung erkrankt.
Diese so genannte Subakute Sklerosierende
Panenzephalitis – kurz SSPE - tritt als Spätfolge einer
Masernerkrankung auf. Besonders häufig sind Kinder
betroffen, die im ersten Lebensjahr eine
Masernerkrankung durchmachen. „Dieser neue Fall ist
besonders tragisch, da sich das Mädchen im
Säuglingsalter offenbar in unserer Praxis angesteckt hat.
Zu dieser Zeit war auch ein älterer Junge mit
unspezifischen Beschwerden in der Praxis, bei dem erst
am folgenden Tag die Masern diagnostiziert werden
konnten. Dieser Junge hat insgesamt 9 Kinder in unserer
Praxis angesteckt. Bei zwei von diesen Kindern ist jetzt
diese fürchterliche Erkrankung ausgebrochen. Der erste
Fall des kleinen Micha G. ist vor zwei Jahren bekannt
geworden. Angeblich ist diese Erkrankung doch so
selten – nach meiner Meinung werden die
Masernkomplikationen völlig unterschätzt“, erläutert
Dr. Christoph Holzhausen, Kinder- und Jugendarzt aus
Bad Salzuflen. Die Angaben über das Auftreten der
SSPE sind unterschiedlich. Das Robert Koch-Institut
geht von einer Erkrankung pro 10.000 Masernfällen aus.
Nach den Daten einer aktuellen deutschen Untersuchung
liegt das Risiko, an einer SSPE zu erkranken, bei über
1:2000, wenn die Kinder im Säuglingsalter die Masern
durchmachen. „Es ist nicht bekannt, was der Auslöser
für diese Spätfolge der Masern ist. Wir wissen nicht,
warum sie bei einigen Kindern ausbricht und bei
anderen nicht. Da diese Fälle bisher auch nur selten
bekannt geworden sind, fehlen uns auch die
notwendigen Daten. Bisher gibt es keine Therapie gegen
diese fortschreitende Erkrankung – sie verläuft leider
immer tödlich“, so Prof. Dr. Heinz-J. Schmitt,
SSPE-Experte von der Universität Mainz und
Vorsitzender der STIKO. „Da Säuglinge noch nicht
gegen Masern geimpft werden können, müssen
Ansteckungen unbedingt verhindert werden. Das ist im
Einzelfall sehr schwierig, denn man kann sich ja mit
Säuglingen nicht nur zu Hause aufhalten. Insbesondere
in Kinderkrippen und Kindertagesstätten muss daher
von Seiten des Staates darauf geachtet werden, dass die
älteren Kinder den notwendigen Impfschutz haben. Es
ist unverantwortlich, dass kleine Kinder, die eine
staatlich unterstützte Gemeinschaftseinrichtung
besuchen, einem solchen Risiko ausgesetzt werden. Wie
viele tote Kinder, die durch eine Impfung gerettet
werden können, sind in unserem Land eigentlich
akzeptabel?“, fragt Schmitt kritisch und unterstützt die
Forderung des Berufsverbandes der Kinder- und
Jugendärzte (BVKJ), wonach kein Kind in Deutschland
eine Gemeinschaftseinrichtung (Kinderkrippe,
Kindergarten oder Schule) besuchen sollte, ohne einen
vollständigen Impfschutz nachzuweisen. Während der
Masernepidemie in NRW 2006 waren fast 120
Säuglinge an Masern erkrankt – unter den 80
Masernfällen des Jahres 2007 befinden sich auch 9
Kinder im ersten Lebensjahr.
Infektionsgefahr auch im Urlaub
Und auch in vielen beliebten Reiseländern besteht ein
hohes Ansteckungsrisiko. In der Schweiz gab es seit
Beginn des Jahres bereits weit über 100
Masernerkrankungen. Und auch in Italien, Spanien,
Österreich und vor allem der Türkei kommt es immer
wieder zu großen Epidemien mit Tausenden von
Erkrankungen. Laut Angaben des türkischen
Gesundheitsministeriums wurden von 1995-2005
insgesamt 1.131 SSPE-Erkrankungen registriert. „Wer
Urlaubsreisen in diese Länder plant, der sollte
unbedingt gegen Masern geimpft sein. Das gilt nicht nur
für Kinder. Auch ungeschützte Erwachsene sollten vor
Reisebeginn ihren Impfschutz überprüfen und versäumte
Impfungen sofort nachholen. Mit zunehmendem
Erkrankungsalter steigt das Risiko von schweren
Verläufen“, warnt Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des
BVKJ. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin empfiehlt zwei
Masernimpfungen ab dem 11. Lebensmonat im Abstand
von 4 Wochen - in Kombination mit der Mumps-,
Röteln- und Windpockenimpfung. Alle von der STIKO
empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen
erstattet. Wer sich als Erwachsener beim Arzt impfen
lässt, muss keine Praxisgebühr bezahlen – Impfungen
sind als Vorsorgeleistung von der Praxisgebühr befreit.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Quelle:
http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=2379&nodeid=26


Über SSPE:

http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=1517&nodeid=26&nodeid=26&

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
[15.04.2005]

Kind mit tödlichem Masernvirus infiziert

Ein 6-jähriger Junge aus der Nähe von Bielefeld
(Ostwestfalen) ist an der tödlichen Gehirnentzündung
SSPE (Subakute sklerosierende Panenzephalitis) erkrankt.
Die SSPE ist Spätfolge einer Masern-Infektion.



Der Bub hatte sich als Säugling im Alter vonfünf Monaten mit
dem Masernvirus angesteckt. "Unser Micha war ein aufgewecktes,
lebensfrohes und sehr sportliches Kind. Erst im letzten Jahr
haben wir Veränderungen bemerkt. Er wurde zunehmend
aggressiver und unkonzentrierter - auch
Koordinationsstörungen traten auf. Das ging so weit, dass er
mit dem Laufen Schwierigkeiten hatte. Wir haben dann einen
Spezialisten aufgesucht - die Diagnose war für uns alle ein
Schock", berichtet Oxana G., die außer ihrem Sohn nochdrei
weitere Kinder hat.

Schittbild Gehirn
(Computertomographie)



Ausgelöst wird diese irreversible und immer bis zum Tod
fortschreitende Krankheit durch Masernviren, die nach
einer Infektion in das Gehirn des Betroffenen eindringen
und dort Nervenzellen zerstören.
Zwischen Infektion und dem Ausbruch der ersten
Symptome liegen mehrere Jahre. "Wir wissen nicht,
weshalb bei manchen Menschen diese Erkrankung
ausbricht und bei anderen nicht. Jungen scheinen
häufiger betroffen zu sein als Mädchen - eine Therapie
gegen die SSPE gibt es leider nicht", erklärt Prof.
Heinz-J. Schmitt, Vorsitzender der Ständigen
Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
(RKI) und Infektiologe an der Universitätsklinik in
Mainz.

Mehr als 100 Fälle in Deutschland

"In vielen Lehrbüchern wird die Häufigkeit von SSPE
mit etwa 1-5 Fällen auf eine Million
Masernerkrankungen angegeben. Wir haben in der
Vergangenheit zwischen 5 und 10 Fällen pro Jahr
diagnostiziert – insgesamt 120 Fälle seit 1988. Bezogen
auf die Zahl der Maserninfektionen in Deutschland heißt
das, die SSPE kommt möglicherweise deutlich häufiger
vor, als bisher angenommen", warnt Dr. Benedikt
Weißbrich vom Institut für Virologie und
Immunbiologie der Universität Würzburg. Eine
Erklärung hierfür könnte sein, dass SSPE-Fälle nicht an
das RKI in Berlin gemeldet werden. Daher fehlen
verlässliche Angaben über die tatsächlichen Fallzahlen
in Deutschland.
 



Im Schnittbild des Computertomographen erkennt man die
Zerstörung des Gehirns durch die Masern-Viren an den
weißen Stellen

In Österreich wurden in den letzten 10 Jahren mindestens
16 Fälle dieser tödlichen Erkrankung bekannt. "Seit 1997
haben wir allein an unserem Institut 15 Menschen mit SSPE
diagnostiziert. Wir gehen davon aus, dass viele dieser
Erkrankungen ausgelöst wurden durch die großen
Masernepidemien in den Jahren 1994-1996 mit etwa
30.000 Infektionen. Das bedeutet, dass die SSPE viel
häufiger vorkommt, als dies den meisten Ärzten bekannt
ist. Es ist ein Skandal, dass Menschen in entwickelten
Ländern wie Österreich oder Deutschland noch immer
an dieser Infektionskrankheit sterben", kritisiert Prof.
Dr. Heidemarie Holzmann vom Institut für Virologie in
Wien die mangelnden Durchimpfungsraten in diesen
beiden Ländern.
Der STIKO-Vorsitzende Professor Schmitt warnt vor
weiteren SSPE-Fällen in Deutschland. "Die letzten
größeren Masernepidemien in Deutschland liegen erst
wenige Jahre zurück – SSPE-Fälle treten im Schnitt erst
sieben Jahre nach einer Maserninfektion auf. Je jünger
Kinder bei einer Maserninfektion sind, desto höher ist
das Risiko, später an einer SSPE zu erkranken. Bei
Kindern unter 1 Jahr kann das Risiko einer SSPE bei
1:5.000 liegen", zitiert Professor Schmitt die
Ergebnisse einer britischen Untersuchung.

Impfung einziger Schutz

Die STIKO empfiehlt zwei Impfungen gegen Masern,
Mumps und Röteln (MMR) in einem Alter zwischen 11
und 24 Monaten. "Vielen Eltern aber auch vielen Ärzten
ist nicht bewusst, wie gefährlich Masern sein können.
Die Zahl der Kinder, die hierzulande an der SSPE
sterben ist erschreckend hoch. Schicksale wie die des
kleinen Micha sind furchtbar. Aber leider gibt es noch
immer Masernausbrüche in Deutschland. Es ist unsere
Aufgabe auch diejenigen vor einer Ansteckung zu
bewahren, die noch keinen eigenen Schutz haben oder
mit einem geschwächten Immunsystem leben müssen",
appelliert Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des
Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte
Deutschlands (BVKJ).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für
Deutschland das Ziel ausgegeben, die Masern bis 2010
zu eliminieren. Dazu sind Impfquoten für die erste und
die zweite MMR-Impfung von über 90% nötig.
"Gemeinsame Anstrengungen von Ärzten,
Krankenkassen und zuallererst der Politik sind
erforderlich, um in Deutschland endlich bei den
Durchimpfungsraten internationalen Standard zu
erreichen. Impfgegnern, die wissenschaftlich unhaltbare
Behauptungen verbreiten und Eltern verunsichern, muss
mit Entschiedenheit begegnet werden. Meinungsfreiheit
hat dort ihre Grenzen, wo durch falsche Behauptungen
Kinder schwer an vermeidbaren Krankheiten erkranken,
Dauerschäden davontragen oder sogar sterben",
kritisiert Hartmann.

Eine Masern-Karte Deutschlands mit den Ausbrüchen
der letzten Jahre finden Sie hier.
http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/contentkin/masern-karte/index.htm
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[*/QUOTE*]


Hans Tolzins Einflüsterungen zu glauben und deswegen den Kindern die Impfungen zu verweigern, kann für Kinder in schwerer Krankheit, in lebenslangem Siechtum und auch tödlich enden.

.
« Last Edit: March 04, 2009, 12:05:43 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Hans Tolzin will vor Gericht
« Reply #2 on: May 14, 2007, 05:03:43 PM »

Dagegen wil Hans Tolzin klagen: gegen ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Erwachsenen vor Krankheiten:

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IfSG - Infektionsschutzgesetz

[§ 33 IfSG] [Homepage] [Inhaltsübersicht IfSG] [§ 35 IfSG]
§ 34  Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

(1) Personen, die an

1.  Cholera

2.  Diphtherie

3.  Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

4.  virusbedingtem hämorrhagischen Fieber

5.  Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

6.  Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

7.  Keuchhusten

8.  ansteckungsfähiger Lungentuberkulose

9.  Masern

10.  Meningokokken-Infektion

11.  Mumps

12.  Paratyphus

13.  Pest

14.  Poliomyelitis

15.  Scabies (Krätze)

16.  Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen

17.  Shigellose

18.  Typhus abdominalis

19.  Virushepatitis A oder E

20.  Windpocken

erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.

(2) Ausscheider von

1.  Vibrio cholerae O 1 und O 139

2.  Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend

3.  Salmonella Typhi

4.  Salmonella Paratyphi

5.  Shigella sp.

6.  enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)

dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen.

(3) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf

1.  Cholera

2.  Diphtherie

3.  Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

4.  virusbedingtem hämorrhagischem Fieber

5.  Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

6.  ansteckungsfähiger Lungentuberkulose

7.  Masern

8.  Meningokokken-Infektion

9.  Mumps

10.  Paratyphus

11.  Pest

12.  Poliomyelitis

13.  Shigellose

14.  Typhus abdominalis

15.  Virushepatitis A oder E

aufgetreten ist.

(4) Wenn die nach den Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Personen geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Personen nach den Absätzen 1 bis 3 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer nach den Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Person, soweit die Sorge für die Person des Verpflichteten zu seinem Aufgabenkreis gehört.

(5) Wenn einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3 genannten Tatbestände bei den in Absatz 1 genannten Personen auftritt, so haben diese Personen oder in den Fällen des Absatzes 4 der Sorgeinhaber der Gemeinschaftseinrichtung hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede Person, die in der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigte über die Pflichten nach Satz 1 zu belehren.

(6) Werden Tatsachen bekannt, die das Vorliegen einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3 aufgeführten Tatbestände annehmen lassen, so hat die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts durch eine andere in § 8 genannte Person bereits erfolgt ist.

(7) Die zuständige Behörde kann im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt für die in § 33 genannten Einrichtungen Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden oder wurden, mit denen eine Übertragung der aufgeführten Erkrankungen oder der Verlausung verhütet werden kann.

(8) Das Gesundheitsamt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung anordnen, dass das Auftreten einer Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes ohne Hinweis auf die Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird.

(9) Wenn in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht, kann die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen anordnen.

(10) Die Gesundheitsämter und die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sollen die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutzes und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufklären.

(11) Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln.
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« Last Edit: May 14, 2007, 05:10:21 PM by ama »
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Hans Tolzin will vor Gericht
« Reply #3 on: March 04, 2009, 12:10:42 AM »

Hier wieder ein Todesfall, jetzt in der Schweiz:

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03.02.2009
Masern-Epidemie: Schweiz beklagt erstes Todesopfer

Die noch immer anhaltende Masern-Epidemie in der Schweiz hat ihr erstes Todesopfer gefordert. Ende Januar starb im Genfer Universitätsspital eine 12-jährige Französin an einer akuten Masern-Enzephalitis, einer durch Masern-Viren ausgelösten Hirnentzündung. Laut dem Schweizer Gesundheitsamt wies das Mädchen keine Vorerkrankungen auf, sie war bis zur Ansteckung mit den Masern-Viren völlig gesund. Das Mädchen, das aus dem französisch-schweizerischen Grenzgebiet stammt, war nicht geimpft. Die genaue Ansteckungskette ist noch nicht bekannt. Die Schweizer Behörden vermuten die Infektionsquelle in der katholischen Schule in Genf, die auch von vielen französischen Schülern besucht wird.

In der Schweiz sind im Jahr 2008 insgesamt 2.216 Masern-Fälle gemeldet worden, Schwerpunkt war der Kanton Luzern. Bei insgesamt acht Kindern führte die Masern-Erkrankung zur gefürchteten Masern-Enzephalitis, die in etwa 30% der Fälle tödlich verläuft. Seit Anfang des Jahres 2009 sind bereits wieder mehr als 40 Menschen an Masern erkrankt, viele wieder aus dem Kanton Luzern. Die Durchimpfungsraten des Kantons Luzern und des benachbarten Kantons Schwyz gehören zu den niedrigsten der gesamten Schweiz. Laut Angaben der Behörden können nur etwas mehr als 60% der zweijährigen Kinder die zwei empfohlenen Impfungen gegen Masern vorweisen. Die Behörden rechnen daher mit einer weiteren Ausbreitung der Masern.

Erneute Ausbrüche auch in Deutschland - Kinder- und Jugendärzte fordern Impfnachweis in Gemeinschaftseinrichtungen
Auch in Deutschland grassieren die Masern. In Hamburg sind seit Anfang 2009 mehr als 30 Masern-Fälle gemeldet worden, aus Rheinland-Pfalz und Bayern wurden vom Berliner Robert Koch-Institut (RKI) für 2009 bereits Einzelfälle registriert. In Gelsenkirchen wurden aufgrund mehrerer an Masern erkrankter Schüler drei Schulen vorübergehend geschlossen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert einen Impfnachweis für alle Kinder, die städtische Gemeinschaftseinrichtungen besuchen – nach dem amerikanischen Vorbild „no vaccination - no school“. „Es kann nicht sein, dass in unserem hochentwickelten Land heute noch Kinder an Masern sterben. Die Ausrottung der Masern liegt in der sozialen Verantwortung jedes Einzelnen. Durch einen  Impfnachweis in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen könnten wir dieses  gesellschaftliche Problem in den Griff bekommen und alle Kinder vor der vermeidbaren, lebensgefährlichen Infektionskrankheit schützen – vor allem auch die Kinder und Säuglinge, die aufgrund eines Immundefekts nicht bzw. aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können“, kritisiert Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach, Kinder- und Jugendärztin aus München und Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI.

Die STIKO empfiehlt zwei Impfungen gegen Masern, Röteln und Windpocken . Die erste Impfung kann ab dem vollendeten 11. Lebensmonat erfolgen, die zweite Impfung vier Wochen danach. Um die Masern in Deutschland zu eliminieren, sind Durchimpfungsraten von 95% für beide Impfungen nötig.
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Quelle:
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=3081&nodeid=26

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

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