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Author Topic: Mord ist in Deutschland nicht verboten  (Read 4725 times)

ama

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Mord ist in Deutschland nicht verboten
« on: November 06, 2006, 11:35:03 PM »

http://www.klaus-krusche.de/hamer.htm

[*QUOTE*]
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Dr. Hamer - ...und raus bist Du
Die Neue Medizin -
sie ist angeblich verboten, illegal, steht unter Strafe.
Doch das stimmt so pauschal nicht. Diese Behauptungen sind zwar nicht völlig aus der Luft gegriffen,
doch sie sind auch nicht wirklich wahr. Das hat ein Test von FAKTuell gezeigt. Monika Berger-Lenz
hat sich als Patientin ausgegeben und sämtliche Ärztekammern in Deutschland angeschrieben und um
Auskunft gebeten. Ist die Neue Medizin verboten? Darf sie nicht angewendet werden? Zugleich bat sie
die Kammern, dem Arzt ihres Vertrauens eine Erlaubnis bezüglich der Anwendung der Neuen Medizin
nach Dr. Hamer zu erteilen, wenn diese notwendig sein sollte.
Bestandsaufnahme zur Neuen Medizin
18. März 2005 * von Monika Berger-Lenz
Um es gleich vorweg zu nehmen - nur vier der insgesamt 18 Kammern hielten eine Antwort für nicht
nötig. Dazu gehört auch die Bundesärztekammer. Auf mein Schreiben fehlt bis heute die Antwort. Die
Anfrage ignoriert haben außerdem die Landesärztekammern Baden-Württemberg, Thüringen und
Sachsen-Anhalt. Die Kammern Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz antworteten schnell,
allerdings verwiesen sie lediglich auf die ihrer Meinung nach zuständige Kammer in Sachsen.
Zumindest Brandenburg und Rheinland-Pfalz antworten auf erneute Anfrage etwas ausführlicher.
So stellt der Präsident Dr. Frieder Hessenhauer fest: "Soweit mir bekannt ist Herrn Dr. Hamer in
Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs entzogen worden. Dies hat sicherlich
dazu geführt, dass Ärzte die von ihm vertretene Medizinrichtung nicht anwenden."
Diese Vermutung ist naheliegend. Und sie zeigt, wie stark der Entzug der Approbation die Angst unter
Medizinern schürt, es könne ihnen ebenso gehen. Ein Allgemeinmediziner bestätigt das so: "Ich kann
die Neue Medizin nicht nur nicht bei den Kassen abrechnen, ich fürchte auch Angriffe auf meine
Person. Wovon soll ich dann leben?"
Die Antworten der Ärztekammern zeigen noch etwas: Nicht eine einzige erklärt sich wirklich dazu
bereit, einem Mediziner die Art der Behandlung vorschreiben zu wollen. Alle berufen sich mehr oder
weniger direkt auf die Therapiefreiheit. Indirekt wird allerdings gern gewarnt.
So schreibt die Ärztekammer Bremen: "Es ist nicht die Funktion von Ärztekammern, Ärzten die
'Erlaubnis' oder gar die Maßgabe zu erteilen, die sog. 'Neue Medizin' des Herrn Hamer
anzuwenden. Diese ist keine von den Kammern geprüfte Form der Medizinischen Aus- und
Weiterbildung."
Und weiter heißt es: "Wir möchten Ihnen jedoch empfehlen, sich - im Interesse Ihrer Gesundheit -
sehr genau zu informieren und sich von Ärztinnen und Ärzten behandeln zu lassen, die eine
fundierte Aus- und Weiterbildung genossen haben."
Tatsächlich ist der Bremer Kammer zu empfehlen, sich genau über die Neue Medizin und Dr. Hamer
zu informieren. In diesem Fall sollten die Verantwortlichen schnell feststellen, dass Hamer nach wie
vor und völlig legal seinen Dr.-Titel trägt. Was aber noch wichtiger sein dürfte ist die Erkenntnis über
die Gründe der Nichtprüfung der Neuen Medizin. Das Versäumnis liegt eindeutig auf Seiten der
Kammern.
Die Bayerische Landesärztekammer nimmt sich etwas mehr Zeit und arbeitet mit etwas größerer
Sorgfalt bei ihrer Antwort. Im Auftrag des Präsidenten Dr. Koch antwortet die Sachbearbeiterin:
"Die von Ihnen angesprochene 'Neue Medizin nach Dr. Hamer' ist hier nur aus entsprechenden
Presseverlautbarungen bekannt. Eine medizinisch-fachliche Diskussion hat diesbezüglich wohl
nicht stattgefunden. Die Bayerische Landesärztekammer ist aber grundsätzlich nicht in der Lage,
Therapieverfahren zu bewerten. Vor dem Hintergrund der Therapiefreiheit ist es also nicht möglich,
einem Arzt eine Erlaubnis auch für nicht anerkannte Therapieverfahren zu erteilen."
Eine interessante Antwort.
Hier hält sich die Kammer buchstabengetreu an das Gesetz und macht zugleich klar, dass die Neue
Medizin nicht wirklich bekannt ist. In Fachkreisen! Sollte man zumindest meinen. Man kennt sie nur
aus Pressverlautbarungen. Tatsächlich ist das ein Armutszeugnis für die Fachkreise. Eine fachliche
Diskussion hat nie stattgefunden.
An dieser Stelle darf die Frage gestellt werden, weshalb die Neue Medizin dann von vielen Seiten als
Scharlatanerie abgetan wird. Wer maßt sich an darüber zu urteilen, wenn noch nicht einmal eine
medizinisch-fachliche Diskussion darüber stattgefunden hat?
Eine Antwort liefert die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf. Die zuständige Referentin schreibt
unverdrossen: "Es gibt keine wissenschaftlich anerkannten Studien, die eine Wirksamkeit der 'Neuen
Medizin' belegen. Bekannt ist jedoch, dass die Unterlassung einer konventionellen, wissenschaftlich
anerkannten Krebsbehandlung durch Anwender der 'Neuen Medizin' für einige Patienten zum Teil
tödliche Folgen hatte. Darüber hinaus handelt es sich nach unserer Kenntnis bei der 'Neuen
Medizin' um eine paramedizinische Gruppierung mit sektenähnlicher Vorgehensweise."
Das ist starker Tobak.
Da hat also noch keine medizinisch-fachliche Diskussion stattgefunden, es gibt keine Studien über die
Neue Medizin aber bekannt ist, dass sie tödlich sein kann. Das trifft allerdings noch weit mehr auf die
schulmedizinische Behandlung von schweren Krankheiten zu. Die Diagnose Krebs ruft nicht umsonst
bei den meisten Menschen die Assoziation Tod hervor.
So rechnet die Uniklinik Jena damit, das sich die Zahl der Krebstoten in Deutschland in den
kommenden zehn Jahren mit 1,5 multipliziert. Derzeit liegt sie bei 220.000 im Jahr. Nach Auskunft
des Robert-Koch-Instituts überlebt nur jeder zweite Mann seinen Darmkrebs (52 Prozent), bei Frauen
sind es 55 Prozent. Bei Brustkrebs liegt die Rate bei 76 Prozent und bei Prostatakrebs bei 80 Prozent.
Zahlen, die deprimieren.
Tatsächlich dürfte die Bilanz Dr. Hamers erfreulicher aussehen, wenn man sie einmal untersuchen
würde. Allein bei der Recherche zu dem Buch Faktor L - Neue Medizin trafen die Autoren auf
Dutzende Fälle geheilter oder rekonvaleszierender Patienten, die auf die Neue Medizin vertrauten.
Doch offenbar handelt es sich bei ihnen um Sektenmitglieder. Jedenfalls wenn man der Referentin der
Ärztekammer Nordhrein glauben darf. Sie verweist für weitere Informationen an "den
Sektenbeauftragten Ihrer Landesregierung".
Die Landesärztekammer Brandenburg macht es sich ganz einfach.
Sie leitet das Schreiben einfach an die sächsische Kammer weiter. Erst auf eine erneute Anfrage gibt
es eine Antwort. Darin heißt es, es sei der Kammer nicht bekannt, ob im Land Brandenburg Ärzte die
sogenannte Neue Medizin praktizierten. Und folgert etwas unlogisch: "Aus diesem Grund stellt sich
für uns auch nicht die Frage, ob diese Tätigkeit mit einem Verbot belegt werden muss."
Dann besinnt sich der Geschäftsführer allerdings auf die Gesetze:
"Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Ärztekammer, eine wissenschaftliche Bewertung bezüglich
Außenseitermethoden abzugeben. Ob eine neue Methode den anerkannten Regeln der ärztlichen
Wissenschaft entspricht und damit als 'state of the art' gelten kann, ist nicht durch die Ärztekammer
zu beurteilen, sondern durch wissenschaftliche Gesellschaften."
Grundsätzlich gelte für die Ärzte, dass sie "mit der grundsätzlich anerkannten Therapiefreiheit nach
ihrem ärztlichen Gewissen und den Geboten der ärztlichen Ethik verantwortungsbewusst umgehen
müssen und verpflichtet sind, nur Methoden anzuwenden, die dem therapeutischen Nutzen allen
Handelns" dienten.
Zwei interessante Punkte werden hier klar.
Erstens sind wir wieder beim Punkt Beurteilung der Neuen Medizin, zu der es bis heute nicht einmal
eine medizinisch-fachliche Diskussion gibt. Zweitens wird die ärztliche Ethik angesprochen. Allerdings
widerspricht sich der Juristische Geschäftsführer der Kammer auch ein wenig selbst.
Er bringt die Anerkennung einer Methode ins Spiel, verweist jedoch zugleich auf die
Eigenverantwortung der Ärzte. Interessant ist auch seine Formulierung einer "ärztlichen
Wissenschaft". Man sollte meinen Wissenschaft sei Wissenschaft. Dass diese in ärztlich und
nichtärztlich unterschieden wird, würde allerdings einiges an eigentlich unwissenschaftlichen Methoden
in der Schulmedizin erklären.
Auch die Ärztekammer Niedersachsen verweist auf ihre Nichtzuständigkeit, rein geographisch
betrachtet. Allerdings geht der ärztliche Geschäftsführer Dr. Krannich dann noch kurz auf die Frage
selbst ein. Er schreibt: "Dr. Hamer darf in Deutschland u. W. nicht mehr praktizieren. Damit es zu
solch einem einschneidenden Verbot kommen kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein
Ärztekammerpräsident könnte zudem keinem Arzt 'eine Erlaubnis bezüglich der Ausübung der Neuen
Medizin' erteilen."
Die Ärztekammer Hamburg wird da konkreter.
Zwar kann sie nicht wirklich die Anwendung verbieten, ist allerdings mit ihrer Antwort schon sehr nah
dran. So schreibt die Referentin: "Die Ärztekammer kann eine Behandlung mit der neuen Medizin
nach Dr. Ryke Geerd Hamer nicht befürworten. Die Angelegenheit kann hier nicht weiter verfolgt
werden." Man könne sich jedoch an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen wenden, das sich u. a. mit der Bewertung des aktuellen medizinischen
Wissensstandes beschäftige.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein zeigt sich recht unaufgeregt.
Sie verweist auf die Therapiefreiheit, Ärzte seien frei in ihrer Behandlungsform. Dabei sei in jedem
Einzelfall zu entscheiden, ob die Behandlungsmethode für den Patienten geeignet sei.
Und weiter: "Da hier keine näheren Kenntnisse zur 'Neuen Medizin nach Dr. Hamer' bestehen, kann
eine konkrete Feststellung nicht getroffen werden."
Ganz einfach macht es sich die Ärztekammer des Saarlandes.
Die lakonische Antwort: "...teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Kenntnis darüber besitzen, was sich
hinter dem Begriff der sog. 'Neuen Medizin nach Dr. Hamer' verbirgt. Ihre Frage kann daher von
uns leider nicht beantwortet werden."
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat immerhin zwei Monate für eine Antwort gebraucht,
dafür die Frage aber auch eingehend besprochen. Das Ergebnis: Bei der Neuen Medizin handle es sich
um eine von der klassischen Schulmedizin abweichende Lehre. Das ist und bleibt die einzige fachliche
Aussage. Es folgt ein wohlmeinender Rat: "Ohne dieses an dieser Stelle einer genaueren fachlichen
Bewertung unterziehen zu wollen, dürfen wir darauf hinweisen, daß Herr Dr. Hamer laut
Pressemitteilungen wegen Betrugs und illegaler Ausübung der Medizin zu 3 Jahren Haft verurteilt
wurde und derzeit diese Haftstrafe verbüßt."
Ein Argument, das das Pferd von hinten aufzäumt.
Und eines, das in Zeiten illegaler Kriege, ebenso illegaler Gefangenenlager und ähnlicher
Menschenrechtsverletzungen zumindest Zweifel am aktuellen Informationsstand der Mitarbeiter in
dieser Ärztekammer aufkommen lässt.
Weiter heißt es in dem Schreiben: Jedem Patienten stehe die Ausübung eines Selbstbestimmungsrechts
frei, seine Therapie zu favorisieren. "Den Ärzten sollte jedoch gerade vor dem genannten juristischen
Hintergrund die Ablehnung der neuen Medizin überlassen bleiben."
Die Ärztekammer Berlin verweist in ihrem Schreiben zuerst darauf, dass Bewertung von
Behandlungsmethoden nicht ihre Sache sei, um dann aber doch noch ein paar Hinweise loszuwerden.
Zum Beispiel dem, dass die Neue Medizin nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse entspreche. Es sei fraglich, ob diese Methode medizinisch empfehlenswert bzw. ärztlich
vertretbar sei, da keinerlei Daten vorliegen, dass ein nachweislicher Nutzen mit dieser Methode
erreicht werden könnte. Zudem müsse ein Arzt bei Untersuchungsmethoden, die nicht im
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stünden, einer erhöhten Begründungs- und
Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten nachkommen. "Eine Genehmigungspflicht für die
Anwendung dieser Methode besteht jedoch nicht."
Und schließlich sollen noch die beiden sachlichsten Antworten von allen folgen.
Die Ärztekammern Sachsen und Westfalen-Lippe folgen dem Gesetz und enthielten sich jeglichen
Kommentars. So verweist die Sächsische Kammer auf Paragraph 16 Absatz 1 des Sächsischen
Heilberufekammergesetzes und § 2Abs. 2 der Berufsordnung.
Demnach sei der Arzt verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben, die Qualität der
Berufsausübung zu sichern, also fortzubilden. "Art, Inhalt und Umfang der ärztlichen Leistungen
werden jedoch regelmäßig vom Arzt bestimmt...
Da der Arzt in der Ausübung seines Berufes frei ist, gilt auch der Grundsatz der
Behandlungsfreiheit für den Arzt...
Die Wahl der therapeutischen Maßnahmen obliegt damit primär der alleinigen Verantwortung des
Arztes. Eine Einflussnahme auf medizinische Entscheidungen wäre ein ungerechtfertigter Eingriff
in die Therapiefreiheit des Arztes."
Und die Ärztekammer Westfalen-Lippe meint, die Berufsordnung der Ärzte "Beinhaltet keine
Verpflichtung auf die sogenannte Schulmedizin, sondern geht von dem von der Rechtssprechung
gebilligten Grundsatz der Methodenfreiheit aus".
§ 11 Absatz 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestimme, dass Vertrauen,
Unwissenheit oder Hilflosigkeit der Patienten nicht ausgenutzt werden dürften. Ärzte seien ihrem
Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit verpflichtet. "Sie dürfen keine
Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben
nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können." Somit sei es "nicht
Aufgabe der Ärztekammern der Ärztin oder dem Arzt bestimmte Therapieverfahren zu erlauben oder
zu verbieten".

Fazit: die Neue Medizin ist in Deutschland nicht verboten!
Ihre Anwendung ist jedem Arzt selbst überlassen. Dass er dabei mit
Schwierigkeiten rechnen muss, zeigen die wohlmeinenden Ratschläge einiger
Ärztekammern. Tatsächlich aber ist es wohl hauptsächlich eine Frage der
Zivilcourage, dass kaum ein Arzt sich bereit erklärt, die Neue Medizin
offiziell anzuwenden. Damit verstoßen zumindest die Mediziner, die ihre
Richtigkeit erkannt haben, gegen ihre eigene ärztliche Ethik.

Quelle: http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background344.shtml
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[*/QUOTE*]



In der Tat, die Ärztekammern HABEN Dreck am Stecken...

Wer sich nicht klar gegen den Hamerschen Mordwahn ausspricht, macht sich zum Komplizen.
.
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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