Achim und Bärbel Engelbertz haben einen Sohn.
Für diesen Sohn haben sie eine Versicherung abgeschlossen im Jahr 1981. Das erklären sie unter anderem in diesen Beweisstücken:
BEWEISSTUECK 1http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_comment.asp?PetitionID=193&CommentID=112554&Filter=date&View=100[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Engelbertz
09.07.2006 09:27
Die Versicherung wurde 1981 abgeschlossen, zu einer Zeit, als es
noch nicht zu einem Impfschaden mit lebenslanger Behinderung gekommen war
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
BEWEISSTUECK 2http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_comment.asp?PetitionID=193&CommentID=114566&Filter=thread&View=all[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Engelbertz
11.08.2006 20:42
Frau Simone Twelkemeier hat am 06.08.2006 um 15.48 Uhr
unterstellt, daß sie sich nicht vorstellen könne, ""dass die
dargestellten Sachverhalte so rechtens sind"". Frau
Twelkemeier,
für meinen behinderten Sohn wurde zwei
Jahre vor seiner Hirnerkrankung durch den MMvax-Impfstoff
eine Restkostenversicherung bei der Vereinigten, später
Allianz, abgeschlossen mit einer vertraglich vereinbarten
20% Restkostenvers. zur Beihilfe auf alle Hilfsmittel, die von
der Beihilfe mit 80% erstattet werden. Drei Jahre später,
als der Impfschaden bereits eingetreten und das Kind
schwerst erkrankt war, hat die Allianz über einen
Treuhänder (wie allgemein üblich ohne jede Beteiligung
der Versicherten) die Hilfsmittelliste bis auf 9 Hilfsmittel
(Brillengläser,Haftschalen, Hör- und Sprechgeräte
(elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate,
Kunstglieder, ferner die aus medizinischen Fachgeschäften
bezogenen Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe
und Einlagen) einseitig beschränkt, obwohl die Beihilfe
einen deutlich umfassenderen an den gesetzlichen KVen
orientierten Hilfsmittelkatalog hat.Der gesunde Versicherte
hätte hier die Versicherung wechseln können, ein
behinderter/kranker Mensch jedoch nicht. An diesen Fakten
einseitiger treuhänderischer Änderungen der AVB
(Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ohne jede
Beteiligung der Versicherten mit der Konsequenz von immer
mehr reduzierten Leistungen, sogar bei nachgewiesener
medizinischer Notwendigkeit, kann auch ein
Versicherungsexperte nichts ändern. Hier ist der
Gesetzgeber gefordert. Jede Versicherung, sowohl die
gesetzlichen als auch die privaten müssen gesetzlich
verpflichtet sein, medizinisch notwendige Leistungen
erbringen zu MüSSEN. Alles andere ist legalisierte
unterlassene Hilfeleistung möglicherweise mit weiteren
Gesundheitsschäden. (0)
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
BEWEISSTUECK 3http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_comment.asp?PetitionID=193&CommentID=112321&Filter=date&View=100[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
ENGELBERTZ, Achim
03.07.2006 22:06
Die Private Krankenversicherung habe ich in der Tat vor Jahrzehnten
abgeschlossen mit der Zusicherung,dass sie Risiken versichert, mich besser
stellt, als die gesetzliche. Dafüp habe ich mehr bezahlt. An den
Vorstandssitzunge der Privaten Krankenvericherung hae ich kein
Teilnahmerecht,so dass dort ohne Not im Kostenintersse der
Versichungswirtschaf Schritt für Schritt die Schlechterstellung der
Versicherten beschlossen wurde,wohlgemerkt OHNE vertragliches
Mitgestaltungsrecht. Das geht leider allen Versicherten so,das nenn ich
abmelken, denn ich habe kein vertraglcihes Gestaltungsrecht mehr.Was ich
mal versichert habe, gilt nicht mehr in dem Umfang, trotz VERTRAG! Es
besteht daher ein allgemeines öffentliches Interesse, siehe auch die
Diskussion zur Bundestagsdebatte und Kabinettsvorlage zur Krankenkasse
und Pflichtversicherung ikn den letzten Tagen und Wochen. Dies zur
Information des einen Fragenden.Gruß A. Engelbertz
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Der Sohn Andreas Engelbertz wurde 1983 geimpft:
BEWEISSTUECK 4http://www.klein-klein-aktion.de/wer_sind_wir/Homoopathie___Impfungen/Impfschaden/hauptteil_impfschaden.html[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
An das
Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung Ref.312 per Fax 01888-441-4963
z.Hd. Frau Ministerin Ulla Schmidt/Frau Grit Neumann bitte weiterleiten
Am Probsthof 78 a
53121 B o n n
Impfschaden meines Sohnes Andreas, Ihre Antwort vom 13.07.2004
...
Nun zum Fall meines Sohnes Andreas, der mit MM-vax (Masern-Mumps-Impfung
von Chiron-Behring) geimpft wurde:
Welchen Nutzen würden Sie wohl für Ihr Kind in einer MM-vax-Impfung sehen,
die im Zeitpunkt der Impfung "hinsichtlich der Mumpsversagerquote Mängel
aufweist" (gutachterliche Stellungnahme vor dem Sozialgericht vom
09.02.1997 (Anlage 14))?
Da mir dieser unzureichende Nutzen nicht bekannt war, habe ich der Impfung
nicht rechtswirksam zugestimmt, womit der Tatbestand der Körperverletzung
erfüllt ist. Im zeitlichen Zusammenhang mit dieser wissenschaftlich
bewiesenen teilweise unwirksamen Impfung bzgl. Mumps hat mein Sohn Andreas
eine wissenschaftlich bewiesene Immunstörung und Hirnverletzung erlitten,
bewiesen aufgrund folgender Befunde:
1. Arztbrief von Prof.Dr.Hanns Löhr vom 23.07.1985 (Anlage 2):
Verdacht auf sich langsam entwickelnde Enzephalitis
2. chronisch pathologische Masern-IgG-Immunreaktion (Anlagen 3-4)
(Befunde vom 05.082002, und 18.07.2003),
3. Immunstörung zu klinisch beobachteten Röteln (Anlagen 5-9)
(Befunde vom 30.08. und 05.09.1985, vom 11.06.1993 und 08.03.2002,
medizinische Stellungnahme von Dr.med.Wüst vom 08.12.1995)
3. Fahrlässige oder vorsätzliche Verfälschung von Liquorbefunden
(Auszug aus den Klinikakten 25.07.1985: LP (Lumbalpunktion) in meinem
Beisein: Pandy positiv, wenige Zellen,
Arztbrief am 01.08.1985 zu dem gleichen LP-Befund: Pandy negativ,
keine Zellen nachweisbar (Anlagen 10-11)
4. Radiologischer Befund vom 05.10.2001 (Anlage 12):
postencephalitischer Zustand frontal basal rechts.
Die AHP i. V. mit dem IfSG Art. 56 schreiben die "sorgfältige
differentialdiagnostische Abklärungen" vor unter Berücksichtigung der
"individuellen Reaktionsbereitschaft und ...Immunität" sowie bzgl. "Gehalt
des Impfstoffes an Fremdeiweiß und zusätzlichen Inhaltsstoffen". Keiner
der beauftragten Gutachter (das letzte 1995) hat auch nur ansatzweise
diese Untersuchungen zur sachgemässen individuellen Impfschadensabklärung
vorgenommen und den Anfangsbefund vom 23.07.1985 systematisch
ausgeschlossen oder bestätigt.
Vielmehr sind in diesen Gutachten die persönlichen Leistungen der
Gutachter gewürdigt, die mit dem Impfschaden nichts zu tun haben, und
Mutmaßungen zu angeblich vorhandenen, aber nie bewiesenen genetischen
Belastungen und Krankheiten angestellt.
Jedes dieser Gutachten verstößt gegen die vorgenannten Rechtsnormen.
Die Ergebnisse der vorgenannten nicht von den Gutachtern, sondern von uns
Eltern durchgeführten Untersuchungen bestätigen den Verdacht, dass die
Gutachter im Auftrag des Landes Niedersachsen unzureichende Gutachten
gefertigt und notwendige einfache Untersuchungen unterlassen haben mit dem
Ziel, die Hirn- und Immunschädigung meines Sohnes, begleitet von einem
chronisch-pathologischen Masern-IgG-Titer nach MM-vax-Impfung zu
verschleiern und dem Land Niedersachsen einen Vermögensvorteil zu
verschaffen.
Da dies mit einem lebenslangen Vermögensnachteil für meinen Sohn
(Arbeitsunfähigkeit) einhergeht, besteht hier der Verdacht des Betruges
gem. § 263 StGB durch Gutachter im Auftrag des Landes Niedersachsen.
Ich gehe davon aus, dass Sie "der gesteigerten Verantwortung des Staates
Rechnung tragen", indem Sie die Gutachten zur objektiven Überprüfung bei
mir anfordern oder zumindest die Überprüfung veranlassen. Andernfalls
behalte ich mir die Veröffentlichung vor, dass Sie "der gesteigerten
Verantwortung des Staates" in dem Impfschadensfall meines Sohnes nicht
Rechnung tragen.
Bisher trägt die nds. Sozialministerin Frau Dr. von der Leyen "der
gesteigerten Verantwortung des Staates" keine Rechnung, wie Sie der
beigefügten Stellungnahme des NLZSA als Ressort des Sozialministeriums
(Anlage 13) entnehmen können. Bzgl. dieser Stellungnahme läuft
Dienstaufsichtsbeschwerde seit Mai d.J., bis heute nicht rechtsmittelfähig
beschieden!Die Veröffentlichung des Impfschadensfalles meines Sohnes steht
bevor.
Es kommt auf Ihre Reaktion an, wie die Öffentlichkeit eine derart
praktizierte staatliche “gesteigerte Verantwortung” im Zusammenhang mit
verfälschten Gutachten und Arztbriefen, sowie mit der öffentlich bekannt
gegebenen wissenschaftlichen Unwissenheit und der Verweigerung einer
objektiv-sachlichen Impfschadensüberprüfung in Einzelfällen beurteilt.
Ihrer offiziellen Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen Bärbel Engelbertz
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
BEWEISSTUECK 5http://www.agenda-leben.de/thread.php?postid=1777[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Newsletter-klein-klein-verlag vom 05.05.2007
Menschen bei Maischberger Nr. 3
Sendung vom 1. Mai 2007
von Bärbel Engelbertz
.....
Aber trotzdem gibt es die Impfempfehlung - und es gab sie auch
zur Zeit der Masernimpfung meines Sohnes im Jahr 1983.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Der Sohn bekam nach den Einlassungen der Bärbel Engelbertz eine SSPE. Die bekam er
"ca. 14 - 28 Tage nach der Masernimpfung", siehe
BEWEISSTUECK 6http://www.klein-klein-aktion.de/wer_sind_wir/Kurzgefasst/Impfungen/Masern___SSPE/hauptteil_masern___sspe.html[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Der impfgeschädigte Sohn der Biologin Bärbel Engelbertz, Andreas
Engelbertz, wurde ca. 14 - 28 Tage nach der Masernimpfung auffällig.
Die Symptome von Andreas entsprechen einer a-typischen SSPE. (Erste
ärztliche Diagnose des Stadtkrankenhauses Wolfsburg, Professor Dr. Löhr:
Verdacht auf sich langsam entwickelnde Gehirnentzündung.)
Bärbel Engelbertz: "A-typisch, weil Andreas nicht nach 1 - 3 Jahren
gestorben ist, sondern bereits 21 Jahre nach der Impfung überlebt hat. Bei
Andreas Engelbertz wurde im Blut eine exzessive Antikörperproduktion gegen
Masern gesichert, die über Jahre chronisch krankhaft erhöht ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Die Versicherung wurde abgeschlossen 1981, geimpft wurde der Sohn aber erst 1983. Wie alt der Sohn bei Abschluß der Versicherung ist, läßt sich nicht sagen, weil Achim und Bärbel Engelbertz das Geburtsdatum nicht angeben.
1983, zum Zeitpunkt der Impfung, war der Sohn MINDESTENS 2 Jahre alt.
Das heißt: ZWEI Jahre lang war das Kind nicht geimpft, also auch nicht gegen die Krankheiten geschützt gewesen.
1983, als die SSPE sichtbar wurde, machen Achim und Bärbel Engelbertz die Impfung für die Krankheit verantwortlich.
Achim und Bärbel Engelbertz behaupten, weil der verwendete Impfstoff
"hinsichtlich der Mumpsversagerquote Mängel aufweist" und sie davon nichts gewußt hätten, hätten sie der Impfung ja gar nicht zugestimmt.
Masern sind aber nicht Mumps! Tatsache ist, daß das Kind nicht ausreichend gegen Masern geschützt war. Davon mindestens ein Jahr, weil die Eltern es nicht hatten impfen lassen.
Ganz offensichtlich wurde das Kind lange vor der Impfung von jemandem mit Masern angesteckt, ohne daß die Eltern es bemerkt haben. Oder haben sie es bemerkt und verschweigen das???
Tatsache ist, daß SSPE eine "Entwicklungszeit" von der Maserninfektion bis zum Ausbruch der SSPE hat von mindestens einem Jahr. Die Impfung KANN deswegen nicht die Ursache der SSPE sein. Der zeitliche Abstand (14-28 Tage) ist viel zu kurz.
Ist es schon dumm und dreist, ausgerechnet die geringe Erfolgsquote des Impfstoffs bei MUMPS als Alibi zu benutzen, um dem Impfstoff die Schuld zu geben, ist es völlig unverantwortlich, dem eigenen Kind MINDESTENS ein oder zwei Jahre lang den Impfschutz gegen Masern vorzuenthalten, eben der Krankheit, die dann beim Kind die SSPE verursacht hat.
Oberdreist und kriminell ist es, OBWOHL MAN AM EIGENEN KIND SIEHT, WAS MASERN ANRICHTEN, andere Eltern dazu zu bringen, ihre Kinder nicht impfen zu lassen und damit diese Kinder in mögliche Lebensgefahr zu bringen.
Bärbel Engelbertz ist eine der bekanntesten Impfgegnerinnen in Deutschland. Sie hat in den letzten zwanzig Jahren großen Einfluß genommen auf die Entscheidung vieler Eltern, ihre Kinder nicht zu impfen.
Hätten diese Eltern auch so gehandelt, wenn sie gewußt hätten, wie sehr sie von Bärbel Engelbertz belogen werden?
Wieviele Kinder haben wegen der Lügen der Bärbel Engelbertz gesundheitlichen Schaden erlitten? Wieviele Kinder sind lebenslang behindert, weil ihre Eltern den Lügen der Bärbel Engelbertz geglaubt haben und die Kinder nicht haben impfen lassen? Wieviele Kinder sind deswegen gestorben?
.