Pilhar nimmt die angebliche dänische Verifikation zum Anlass, einen Brief an das VG Sigmaringen zu schreiben:
http://www.pilhar.com/Olivia/Korrespo/2006/20060829_Pilhar_an_VGSigm.htm[*quote]
Alle drei Forscher sind sich darüber einig, dass die ersten beiden von Dr. Hamer entdeckten Naturgesetze als „allgemein anerkannt“ gelten können in der sog. Komplementärmedizin. Woher nehmen diese Forscher eigentlich diese Selbstverständlichkeit, während die Universität Tübingen (ungeprüft) davon ausgehen darf, dass Dr. Hamers Entdeckungen selbstverständlich falsch sind. Kann es sein, dass mit Dr. Hamers GNM anderenorts – z.B. in Israel -schon länger praktiziert wird, seine Entdeckung also gar nicht mehr überprüft werden muß?!
Immerhin beschreibt das 1. Naturgesetz die Krebsursache und das 2. Naturgesetz die Heilung von Krebs und sind somit zentrale Fragen der an Krebs Erkrankten. Und gerade um diese beiden ersten Naturgesetze geht es doch bei der Überprüfung der GNM im Rahmen der Habilitationsarbeit an der Universität Tübingen, 1981.
(Die letzten drei Naturgesetze ergeben sich fast zwangsläufig aus den ersten beiden, sind aber für den an Krebs Betroffen und medizinischen Laien nicht unbedingte Pflicht zu begreifen.)
[*/quote]
Ich denke doch mal, das der Richter (oder wer auch immer dort den Quatsch lesen muss) etwas besser Englisch kann, als der gemeine GNM-Sektierer, und Pilhars Verdrehungen des originalen Text-Inhaltes rasch erkennt.
Zur richtigen Übersetzung:
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=1421und
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=1438[Link korrigiert, ama]
[Tippser korrigiert. Thymian]