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Author Topic: Urteil gegen Becker  (Read 4717 times)

deepbluesea

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Urteil gegen Becker
« on: May 15, 2006, 06:37:52 AM »

Wie aus der Homepage des Neonazis Bernhard Paul Becker hervorgeht, erhielt er am 1.12.05 wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen, Beleidigung und der Verbreitung der sog. Auschwitz-Lüge einen Strafbefehl über 160 Tagessätze bzw. 4250€ Geldstrafe, gegen den er Einspruch einlegte.
Das Amtsgericht Jena bestätigte jedoch den Strafbefehl durch ein Urteil am 27.4.06.
Am heutigen Tage hat Becker nach eigenem Bekunden Rechtsmittel eingelegt.

Super. Dann geht die Sache in die nächste Instanz, die dann hoffentlich nicht mehr so zurückhaltend mit der Aburteilung eines Neonazis ist.
160 Tagessätze oder 4250€ Geldstrafe (entspricht einem Tagessatz von weniger als 27€) ist echt ein Witz gegen solche Brandstifter. Das milde Urteil  zeigt zwar einerseits, dass Becker nicht nur geistig, sondern auch finanziell minderbemittelt ist, aber andererseits wird auch die Unterschätzung der Neonazi-Szene mal wieder deutlich.

dbs
« Last Edit: May 15, 2006, 06:40:48 AM by deepbluesea »
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Keine Verschwörungstheorie ist dumm genug, um keine Anhänger zu finden.
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