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Author Topic: Narrenfreiheit für 'Politiker'?  (Read 424 times)

Rastapopoulos

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Narrenfreiheit für 'Politiker'?
« on: May 10, 2019, 11:31:32 AM »

https://heilpraktiker-newsblog.de/2019/05/10/heilpraktikerin-gewinnt-vor-gericht-gegen-bekannteste-anti-heilpraktiker-lobbyistin/
http://archive.is/z19jl

[*quote*]
AKTUELLES
Heilpraktikerin gewinnt vor Gericht gegen bekannteste Anti-Heilpraktiker-Lobbyistin
VON CHRISTIAN BECKER · VERÖFFENTLICHT MAI 10, 2019 · AKTUALISIERT MAI 10, 2019

Die bekannteste Anti-Homöopathie-Lobbyistin, die auch als Anti-Heilpraktiker-Lobbyistin agiert, hat sich verrechnet: die als Heilpraktikerin ausgebildete Grünen-Politikerin Birgit Raab (rechtlich gesehen eine HPA) hat gegen die Lobbyistin vor Gericht gewonnen. Auslöser war ein Tweet Raabs, in dem sie Details der Homöopathie-Ausbildung der Lobbyistin in Frage stellte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hab der Heilpraktikerin Raab Recht, wie sie am 10. Mai im Newsletter des Homöopathie-Vereins Ansbach schreibt:

"Einstweilige Verfügung gegen Birgit Raab abgewiesen

Im März 2019 hatte ich Post über die Rechtsanwaltskanzlei von einer Frau bekommen, die sich öffentlich und lautstark seit mehreren Jahren gegen Homöopathie einsetzt –  wegen eines Tweets von mir, den ich in einer heftigen, emotional geführten, politischen Diskussion bei Twitter geschrieben hatte. Auslöser war ein Artikel in der Tageszeitung „taz“ zur Homöopathie gewesen.
Diese Frau hat mir über ihre Rechtsanwälte eine Unterlassungserklärung wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung geschickt. Nachdem ich über meinen Rechtsanwalt um Verlängerung der Frist gebeten hatte und die Unterlassungserklärung bis zur gesetzten Frist nicht unterschrieben hatte, folgte innerhalb weniger Tage ein Antrag der Rechtsanwälte von am 12. März 2019 auf Einstweilige Verfügung an das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Das Landgericht hat nach mündlicher Verhandlung am 28. März 2019 entschieden und ein Urteil am 11. April 2019 verkündet.
Mich hat sehr erleichtert, dass der Antrag dieser Frau auf einstweilige Verfügung abgewiesen wurde. Nun ist abzuwarten, ob innerhalb von 6 Monaten Beschwerde gegen das Urteil eingelegt wird oder möglicherweise sogar der weitere Instanzenweg mit einer Klage beim obersten Landesgericht beschritten wird.
Folgende Fragen stellen sich mir: Was wollen diese „sogenannten“ Skeptiker mit Unterlassungserklärungen und „Abmahnverfahren“ erreichen? Angst und Schrecken einjagen? Wollen Sie Homöopathiebefürworter*innen einschüchtern und mundtot machen? Was sind das nur für Menschen?
Tipp: Unterlassungserklärungen sollten ungeprüft in keinem Fall unterschrieben werden. Eine Unterlassungserklärung ist Bestandteil einer Abmahnung. Durch diese vorformulierte Erklärung will der Abmahner verhindern, dass der (vermeintliche) Rechtsverletzer den in der Abmahnung gerügten Verstoß wiederholt begeht. Mit Unterzeichnung der Erklärung sichert der Abgemahnte zu, die beschriebene Handlung zu unterlassen – und zwar lebenslang.“
 

Kommentar zur Aktivität der Heilpraktiker in:
Der von der Heilpraktikerin und Leiterin des Homöopathie-Vereins gewonnene Gerichtsprozess gegen die Anti-Homöopathie-Lobbyistin hat Signalwirkung. Er zeigt eine weitere Achillesferse der Anti-Heilpraktiker-Lobby, die ausgenutzt werden kann.
[*/quote*]


Narrenfreiheit für 'Politiker'? Oder Narrenfreiheit für Narren?
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Venceremos!

Kristallkugelwächterin

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Re: Narrenfreiheit für 'Politiker'?
« Reply #1 on: May 10, 2019, 01:50:17 PM »

Wieso? Politiker und Narren ist doch ein Synonym. Genauso wie Politiker und Mafia.
Logged


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