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2020: Die Corona-Epidemie => Kandidaten fuer "Unsere naechste Gesundheitsministerin" => Topic started by: Krant on March 15, 2019, 08:08:52 AM

Title: Regierung hat die Bevölkerung schon wieder hereingelegt: 10 Euro pro Arzttermin!
Post by: Krant on March 15, 2019, 08:08:52 AM
1. Eine Regierung hat kein Copyright.

2. Die Regierung hat die Bevölkerung schon wieder hereingelegt:

    "Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro)"


"Versorgung wird besser, schneller und digitaler". Das ist gelogen. Es ist auch bisher möglich, schnell Termine zu bekommen. Aber die Ärzte haben in einer bundesweiten Schlampereiaktion alles verhindert und verzögert. Worauf das hinausläuft, sieht man: MINDESTENS 10 Euro pro Termin!

Wie nennt man das? Korruption!

Wer hatte da die Finger drin?


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/1-quartal/tsvg-2-3-lesung-bundestag.html

[*quote*]
Pressemitteilungen

Sie sind hier:
Presse
Pressemitteilungen 2019
1. Quartal
TSVG
2.-3. Lesung Bundestag

Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz

Versorgung wird besser, schneller und digitaler
Berlin,  14. März 2019

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzt-Termine bekommen. Das ist Ziel des Gesetzes „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das heute in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen wurde.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert und die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Patienten sollen schneller Termine bekommen

Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:

    Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;

    4-Wochenfrist gilt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen);

    Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;

    In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;

    Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen;

    Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können);

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung regelt Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten

Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert:

    Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;

    Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung); Bundesmantelvertragspartner vereinbaren zeitnah Einzelheiten;

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden künftig bundeseinheitlich.

Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet

Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung für:

    Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro);

    (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal sowie zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge);

    Leistungen für neue Patienten in der Praxis (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);

    Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);

    Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal)

Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert

    Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;

    Strukturfonds der KVen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.);

    KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt;

    Länder können bestimmen, ob bestehende Zulassungssperren für die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten ggf. entfallen können.

Mehr Leistungen und bessere Versorgung

    Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Windeln und Gehhilfen) werden abgeschafft. Dadurch wird sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt.

    Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wird von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht stärkere Honorarsteigerungen als bisher. Außerdem soll es bundesweit einheitliche Verträge geben, die Zugangsbedingungen der Therapeuten zur Versorgung werden verbessert und die Therapeuten können unabhängiger über die Behandlung der Patienten entscheiden (sog. „Blankoverordnung“).

    Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten von Kryokonservierung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.

    Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) werden für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

    Die Versorgung mit Impfstoffen wird verbessert. Die Möglichkeit für Exklusivverträge mit einzelnen Herstellern über saisonale Grippeimpfstoffe entfällt und die Apothekenvergütung für diese Impfstoffe wird neu geregelt.

    Reine Betreuungsdienste (wie Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge, etc.) werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Damit verbessert sich die Pflege zu Hause, weil mehr Berufsgruppen zur Versorgung zur Verfügung stehen.

    Die Versorgung mit Hebammen wird verbessert. Dem GKV-Spitzenverband wird die Aufgabe übertragen, Versicherten im Internet (und per App) ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten. Ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern wird der Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtert. Krankenhäuser erhalten Unterstützung, um ihren Hebammen eine geeignete Kinder-Betreuung anzubieten.

    Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 01.10.2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Dadurch werden die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.

Mehr Digitalisierung in der Versorgung

    Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können. Dafür muss die elektronische Patientenakte Alltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten. Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können.

    Im Krankheitsfall ist den meisten Versicherten der „Gelbe Schein“ seit vielen Jahren ein Begriff. Diese Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenassen nur noch digital übermittelt werden.

    Apps können vor allem chronisch Kranken helfen, ihren Patientenalltag zu organisieren. Deshalb erlauben wir den Krankenkassen, in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) digitale Anwendungen zu nutzen.

Entscheidungen der Selbstverwaltung werden beschleunigt

    Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik (Gematik) werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik.

    Die Bedarfsplanungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zügig angepasst werden. Hierzu wird die Frist für die Überprüfung durch den G-BA auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G-BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungsbedarfe noch besser abgebildet werden können.

    Vereinfachte Verfahren beim G-BA zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Herstellern von Medizinprodukten wird die Möglichkeit eröffnet, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung einer Erprobung selbst in Auftrag zu geben. Entscheiden Sie sich dagegen oder lassen sie die vom G-BA gesetzte Frist verstreichen, vergibt der G-BA den Auftrag wie bisher nach einem Ausschreibungsverfahren.

Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung

    Versicherte sollen wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Wir verbessern deshalb die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen, schaffen konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und begrenzen künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene.

    Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.

Downloads

    Pressemitteilung: Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz

    PDF-Datei: 231 KB
    Gesetzentwurf: Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG

    PDF-Datei, 1,5 MB
    Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2018 zum Entwurf des TSVG

    PDF-Datei: 524 KB

14. März 2019
©  Copyright 2019 Bundesministerium für Gesundheit
[*/quote*]


[Zitat repariert. ET]
Title: Re: Regierung hat die Bevölkerung schon wieder hereingelegt: 10 Euro pro Arzttermin!
Post by: Ayumi on March 15, 2019, 10:35:27 AM
(https://pbs.twimg.com/media/D1tJoSJWwAEsKU5.jpg)

https://pbs.twimg.com/media/D1tJoSJWwAEsKU5.jpg

Die TechnikerKasse sagt es: alles teurer, aber keine echten Verbesserungen. Also ist das Ganze ein Betrug an den Versicherten, dessen Nutznießer die Ärzte sind.

Logisch. Korruption muß sich ja lohnen.
Title: Re: Regierung hat die Bevölkerung schon wieder hereingelegt: 10 Euro pro Arzttermin!
Post by: Thymian on March 16, 2019, 04:47:16 AM
Soweit ich erkennen kann, hat noch keiner bemerkt, daß da noch eine ganz andere Schweinerei drin steckt, eine, die alles andere weit in den Schatten stellt.

Es werden neue Stationen geschaffen, die zwischen Patient und Arztpraxis stehen.

Wie nennt man die? GATEKEEPER!


Das ist genau das, was die Ärzte wollen, um sich abzuschotten. Am besten, man kommt gar nicht zu denen durch und die kassieren nur die Monatsgebühr.

GATEKEEPER ist keine neue Idee, sondern wird schon seit mindestens 15 Jahren intensiv betrieben, darunter von "("Fach")Hochschulen", die eine neue Zwischenschicht einziehen wollten (natürlich von ihnen höchstpersönlich hergestellt), um die Kranken vollends ins Elend zu stoßen.


Im Jahr 2011:

Medizin: Der dritte Bildungsweg - Hintertür zur Psychiatrisierung der Kranken
"Weitgehend vor den Augen der Kritiker verborgen hat sich ein Netzwerk aufgespannt, das mit Finanzen zu argumentieren scheint, in Wirklichkeit an das große Geld will und im Endeffekt die Kranken in die psychische Ecke kippt. Ein Skandal!"

http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=7206.0
ZITAT:
[*quote*]
DIE KRANKEN WOLLEN UND BENÖTIGEN MEDIZIN! Doch statt dessen soll ein neuer Gatekeeper eingesetzt werden, der bei minderer Qualifikation (Heilpraktiker!) die Kranken vollsülzt und ihnen eine echte Behandlung verweigert, denn die Kranken wollen in Wahrheit doch nur reden, nicht wahr!?
[*/quote*]



Im Jahr 2007:

Heidelberg - einer der besten Orte für die Sicherung ... der Türsteher
"Ärzte sind eine seltsame Spezies. Man muß sie mit dem Innenweltkatheter ausleuchten und unter dem Dunkelfeldmikroskop besichtigen. Da tun sich dann, im ganz und gar nicht Verborgenen verborgenen Tuns Tuns auf, die man tunlichst unverborgen machen sollte..."
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=1958.0
ZITAT:
http://www.prevention-health.de/docs/netz/netz1.htm
[*QUOTE*]
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>unser Netz

Mitglieder | Universität | Partner

Modernes ganzheitliches
Gesundheitsmanagement
Heidelberg - einer der besten Orte für die Sicherung
Ihrer Gesundheit

Das Heidelberger Präventions- und Gesundheitsnetz
wurde 2004 gegründet, um Einzelpersonen oder
Unternehmen einen zielgerichteten Zugang zur weltweit
anerkannten medizinischen Infrastruktur Heidelbergs

auf einem zeitgemäßen Serviceniveau zu ermöglichen.
Vor den einzelnen Arztbehandlungen wird der genaue
individuelle Bedarf durch einen spezialisierten Arzt
(medizinischer Gatekeeper) ermittelt
. Dies ermöglicht
den maßgeschneiderten Ablauf aller wichtigen
Untersuchungen und Behandlungen innerhalb unseres
Facharztnetzes und der universitären
Spezialabteilungen. Der Gatekeeper steht dabei während
des gesamten Prozesses dem Patienten zur Seite und
erklärt verständlich die einzelnen Schritte.
...
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
[*/quote*]



Im Jahr 2013:

Schreiben an die Parteien des Bundestages zur Wahl 2013
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=7890.0
ZITAT:
[*quote*]
Schreiben des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte an die Parteien des Bundestages zur Wahl 2013

[*QUOTE*]
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Schreiben an die Parteien des Bundestages zur Wahl 2013

An die
CDU
CSU
SPD
FDP
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke

18. Juni 2013
Vorstellungen und Ziele Ihrer Partei im neuen Bundestag zur gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
[...]

12. Wie stehen Sie  zu  Hausarztmodellen  nach  §  73  b  unter  dem  Aspekt  einer  qualifizierten fachärztlichen  Versorgung  von  Kindern  und  Jugendlichen?  Favorisieren  Sie  ein Primärarztmodell mit dem Allgemeinarzt als Gatekeeper für alle Altersgruppen ohne Nachweis besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin und eine Verpflichtung der Krankenkassen, mit dem Hausärzteverband solche Verträge ohne Berücksichtigung  der  besonderen  Versorgungssituation  von  Kindern  und  Jugendlichen  abzuschließen? 
[...]

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfram Hartmann,
Präsident des BVKJ
-------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/kinpopup/show.php3?id=32&nodeid=1
[*/quote*]


Die Kinderärzte als die schwächsten Ärzte (Kinderärzte sind die mit dem geringsten Einkommen der Ärzte) als Vertreter der Kinder, also den Schwächsten der Gesellschaft, wehren sich gegen einen Angriff der Allgemeinärzte. RECHT SO!


Heute hat die Mafia in der Ärzteschaft es geschafft, per Gesetz eine Schicht Gatekeeper einzuziehen und die Patienten noch mehr zu entrechten.

Folget den Spuren des Geldes!



Die Schlampigkeit bei der Terminvergabe ist eine seit Jahren deutschlandweit durchgezogene Gemeinschaftsaktion und bei jedem der Ärzte KEIN Einzelfall. Die zu beobachtenden Schikanen gegen die Kranken zeugen von einer Gnadenlosigkeit und Skrupellosigkeit, die man in manchen der Fälle durchaus mit sofortiger Schließung der Praxis ahnden sollte, selbstverständlich beginnend mit dem sofortigen Entzug der Approbation.