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Author Topic: Offener Brief der Hufeland-Phantasten fordert Unterwerfung  (Read 363 times)

Thymian

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Offener Brief der Hufeland-Phantasten fordert Unterwerfung
« on: September 17, 2019, 11:08:59 AM »

Offener Brief

Die Hufeland-Phantasten fordern Unterwerfung: der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll gefälligst keine Kritik an Homöopathie üben!

Als ob Scharlatane in der Ärzteschaft etwas zu melden hätten. Es ist die Pflicht eines jeden ehrlichen Arztes, Pfuscher aus der Ärzteschaft zu entfernen!

Homöopathie ist Pfusch übelster Art und gehört bei harter Strafe verboten.

Entzug der Approbation! SOFORT!



http://www.hufelandgesellschaft.de/fileadmin/inhalte/dokumente/190913_b_Offener_Brief_KBV_Gassen.pdf

[*quote*]
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. med. Andreas Gassen
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

13. September 2019

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Kollege Vorstandsvorsitzender Gassen,
sehr geehrter Vorstand der KBV,

mit Befremden nehmen wir Ihren erneuten Vorstoß zur Kenntnis, die Erstattung der Homöopathie im Rahmen der Satzungsleistungen der GKV verbieten lassen zu wollen.

Wir hatten bereits mehrfach um einen Gesprächstermin gebeten, um die Chance für einen kollegialen Austausch zu erhalten, so wie es in der ärztlichen Selbstverwaltung in der Vergangenheit gelebt wurde. In einer Organisation, die es gewohnt ist, unterschiedliche Interessen und Standpunkte auszubalancieren und sie einander anzunähern, sollte dies die Normalität darstellen.

In Ihrer Rolle als gewählter Vorstandsvorsitzender der KBV, also aller kassenärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist es Ihre Aufgabe, alle Kassen-Ärztinnen und -Ärzte zu vertreten.

Wir sind befremdet darüber, dass Sie aus dieser Rolle heraus unsachliche Positionen zur Homöopathie vertreten und sich damit über die Grundsätze Zehntausender von Ihnen vertretener Ärzte hinwegsetzen.

Solche Aussagen sind zudem mit dem Leitbild der KBV nicht vereinbar. Im Leitbild steht „Für die Patienten streben wir deren größtmögliche Zufriedenheit durch die konsequente Ausrichtung unserer Arbeit auf die Bedürfnisse der Patienten und durch mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir auf der Grundlage eines für Vertragsärzte und -psychotherapeuten transparenten Informations- und Entscheidungsprozesses alle Verbesserungsmöglichkeiten ausschöpfen, damit unsere Dienstleistungen positiv bewertet werden.“

Im Rahmen einer Umfrage (1) äußerten 75% der Deutschen, dass sie sich eine Integrative Medizin wünschen. 60 % sind gegen ein Verbot der Erstattung homöopathischer Arzneimittel und 64% finden es wichtig bzw. sehr wichtig, dass ihr Hausarzt auch Präparate aus der Komplementärmedizin einsetzen kann.

Ihre Aussage „Homöopathische Mittel stehen deswegen auch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog“ (2) ist im Übrigen auch rechtlich falsch. Oder gehört § 12 Abs. 6 AM-RL nicht zum Leistungskatalog der GKV?

§ 12 Abs. 6 AM-RL (3) ist Ausdruck des aus gutem Grund und seinerzeit vom Parlament bewusst in das SGB V aufgenommenen Gebotes, der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen (§ 34 Abs. 1 S. 3 SGB V). Es leuchtet nicht ein, warum homöopathische Arzneimittel, die unter bestimmten näheren Voraussetzungen bei schwerwiegenden Erkrankungen oder im Falle der Verschreibungspflicht GKV-verordnungsfähig sind, nicht auch erweiternd als Satzungsleistung von den Krankenkassen erstattet werden dürfen sollen.

Es gibt im Übrigen auch eine Reihe vom BfArM, im Rahmen des Zulassungsverfahrens wirksamkeitsgeprüfter homöopathischer Arzneimittel! (4) Bezweifeln Sie neuerdings die fachliche Qualifikation der deutschen Zulassungsbehörde zur Wirksamkeitsbeurteilung von Arzneimitteln? Das deutsche Arzneimittelgesetz kennt zwar für die Zulassung homöopathischer Arzneimittel ein abgestuftes System der Wirksamkeitsprüfung, keinesfalls wird aber bei der Zulassung homöopathischer Arzneimittel gänzlich auf eine Wirksamkeitsprüfung verzichtet. Ihre Aussage zum fehlenden Wirksamkeitsbeleg homöopathischer Arzneimittel steht damit auch im Widerspruch zur Zulassungspraxis des BfArM.

Sie argumentieren in Ihren Äußerungen immer wieder mit den Kosten, wohlwissend, dass diese im System zu vernachlässigen sind. Die Kosten zu Lasten der GKV verordneter Homöopathika beliefen sich 2017 auf 10,5 Mio. €. Das sind 0,03 % der gesamten Ausgaben für Arzneimittel, die die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit ihren Pflichtbeiträgen finanzieren. Diese Arzneimittel haben ein großes Potential sowohl bei der Behandlung chronischer Erkrankungen als auch bei akuten Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade.

Über 60.000 Ärztinnen und Ärzte vertreten die oben genannten Grundsätze des Leitbildes der KBV im Rahmen der Integrativen Medizin. Es handelt sich um approbierte Ärztinnen und Ärzte mit solider klassischer Ausbildung, mit Zusatzbezeichnungen und langjährigen Weiterbildungen, Ärztinnen und Ärzte, die auch als Kassenärzte in der Regelversorgung den Sicherstellungsauftrag bedienen.

Wie immer bei medizinischen Themen sollte eine Diskussion innerhalb der Ärzteschaft auf Augenhöhe stattfinden. Wir freuen uns auf einen zeitnahen Terminvorschlag für ein gemeinsames zukunftsweisendes Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Thomas Breitkreuz Dr. med. Gabriela Stammer
Vorstand der Hufelandgesellschaft Vorstand der GAÄD
Dr. med. Michaela Geiger Dr. Matthias Girke
Vorstandsvorsitzende des DZVhÄ Vorstand des DAMiD


Quellen

1) Repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zum Thema Homöopathie und komplementäre Medizin im Auftrag der DHU (2018)

2) NOZ 07.09.2019 - https://www.presseportal.de/pm/58964/4368633

3) Wortlaut des § 12 Abs. 6 AM-RL: „Für die in der Anlage I aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. 2) Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.“

4) Siehe
https://www.bfarm.de/DE/Service/Statistiken/AM_statistik/Besondere_Therapierichtungen_statistik/_node.html;jsessionid=878A809FBCA5B5B4D35285378AA3B9EC.2_cid329

Hauptstadtbüro Komplementärmedizin ⋅ Axel-Springer-Strasse. 54b ⋅ D-10117 Berlin ⋅ www.hufelandgesellschaft.de
Telefon: 0 30 - 28 09 93 20 ⋅ Telefax: 0 30 - 28 09 76 50 ⋅ info@hufelandgesellschaft.de ⋅ Geschäftsführerin: Sigrid Heinze
[*/quote*]
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RUEBENKRAUT

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Re: Offener Brief der Hufeland-Phantasten fordert Unterwerfung
« Reply #1 on: September 17, 2019, 03:38:36 PM »

Der Offene Brief wurde unterzeichnet von

Dr. med. Thomas Breitkreuz
Vorstand der Hufelandgesellschaft

Dr. med. Gabriela Stammer
Vorstand der GAÄD

Dr. med. Michaela Geiger
Vorstandsvorsitzende des DZVhÄ

Dr. Matthias Girke
Vorstand des DAMiD

Das ist nicht bloß der Hufeland-Klüngel, sondern auch der Zentralverein homöopathischer Ärzte und der Klüngel der Anthroposophen-Ärzte.


Der Text:

http://www.hufelandgesellschaft.de/fileadmin/inhalte/dokumente/190913_b_Offener_Brief_KBV_Gassen.pdf

[*quote*]
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. med. Andreas Gassen
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

13. September 2019

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Kollege Vorstandsvorsitzender Gassen,
[*/quote*]

An Gassens Stelle würde ich es mir verbitten, von diesen Personen als "Kollege" bezeichnet zu werden.



[*quote*]
sehr geehrter Vorstand der KBV,

mit Befremden nehmen wir Ihren erneuten Vorstoß zur Kenntnis, die Erstattung der Homöopathie im Rahmen der Satzungsleistungen der GKV verbieten lassen zu wollen.
[*/quote*]

Mit Befremden nehmen wir, die intelligenzbegabten Wesen, auf diesem Planeten zur Kenntnis, daß schon wieder eine Horde Scharlatane meint, der Allgemeinheit ihre Scharlatanerie aufzwingen zu können.


[*quote*]
Wir hatten bereits mehrfach um einen Gesprächstermin gebeten, um die Chance für einen kollegialen Austausch zu erhalten, so wie es in der ärztlichen Selbstverwaltung in der Vergangenheit gelebt wurde. In einer Organisation, die es gewohnt ist, unterschiedliche Interessen und Standpunkte auszubalancieren und sie einander anzunähern, sollte dies die Normalität darstellen.
[*/quote*]

"Kollegial"!? Eine Kollegia mit Scharlatanen gibt es nicht.


[*quote*]
In Ihrer Rolle als gewählter Vorstandsvorsitzender der KBV, also aller kassenärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist es Ihre Aufgabe, alle Kassen-Ärztinnen und -Ärzte zu vertreten.
[*/quote*]

Interessant, interessant. Wollen sich die Scharlatane damit aus der Ärzteschaft hinauskatapultieren?

Kein Einspruch.


Der Vorstandsvorsitzende und auch die anderen Vorständler vertreten zwar die Ärzte. Aber sie sind nicht verpflichtet, sich in der Ärzteschaft einnistende Scharlatane als Ärzte anzuerkennen und deren Scharlatanerie zu unterstützen. Im Gegenteil! Der Vorstand ist verpflichtet, die Qualität der ärztlichen Leistungen so hoch wie möglich zu halten, und alles zu tun, damit das auch so bleibt.

Eines der obersten Ziele ist deshalb: die Qualitätssicherung! Scharlatane raus!



[*quote*]
Wir sind befremdet darüber, dass Sie aus dieser Rolle heraus unsachliche Positionen zur Homöopathie vertreten und sich damit über die Grundsätze Zehntausender von Ihnen vertretener Ärzte hinwegsetzen.
[*/quote*]

Die "Grundsätze" von Scharlatanen sind irrelevant. Andernfalls sollte man den Grundsätzen der Einbrecher und Lustmörder folgen und deren Zielobjekte "Elemente der Ärzteschaft" zum Abschuß freigeben. Ich bezweifle, daß die Scharlatane darüber glücklich sein würden.


[*quote*]
Solche Aussagen sind zudem mit dem Leitbild der KBV nicht vereinbar. Im Leitbild steht „Für die Patienten streben wir deren größtmögliche Zufriedenheit durch die konsequente Ausrichtung unserer Arbeit auf die Bedürfnisse der Patienten und durch mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir auf der Grundlage eines für Vertragsärzte und -psychotherapeuten transparenten Informations- und Entscheidungsprozesses alle Verbesserungsmöglichkeiten ausschöpfen, damit unsere Dienstleistungen positiv bewertet werden.“
[*/quote*]


"Solche Aussagen sind zudem mit dem Leitbild der KBV nicht vereinbar." Das ist gelogen.

Das Leitbild der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) lautet wörtlich:

https://www.kbv.de/html/431.php

[*quote*]
Stand 07.12.2012

Leitbild

Die Vertreterversammlung der KBV hat im Dezember 2012 ein Leitbild und Handlungsfelder verabschiedet. Damit soll eine ausgewogene Balance zwischen der Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten und der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit ambulanten medizinischen Leistungen erreicht werden.

    Leitbild

    „Wir sind und bleiben die übergreifende Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Deutschland. Wir sind und bleiben aber auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Versorgung mit ambulanten medizinischen Leistungen für alle Versicherten aufbauend auf der föderalen Struktur in sinnvoller Arbeitsteilung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sicher und gerecht organisiert. Basis dafür ist und bleibt der Kollektivvertrag in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen.

    Unsere Ziele lauten:

        Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen wollen wir bessere Arbeitsbedingungen schaffen. Neben einer angemessenen, sicheren und nachvollziehbaren Vergütung, dem Abbau unnötiger Bürokratie und der Förderung des ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchses, bedeutet dies vor allem, dass auf der Grundlage eines geschützten Patienten-Arzt-Verhältnisses die Behandlung und Betreuung der Menschen in einem von Arzt und Psychotherapeut selbstbestimmten Umfang stattfinden muss.

        Für die Patienten streben wir deren größtmögliche Zufriedenheit durch die konsequente Ausrichtung unserer Arbeit auf die Bedürfnisse der Patienten und durch mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an.

        Um diese Ziele zu erreichen, werden wir auf der Grundlage eines für Vertragsärzte und -psychotherapeuten transparenten Informations- und Entscheidungsprozesses alle Verbesserungsmöglichkeiten ausschöpfen, damit unsere Dienstleistungen positiv bewertet werden.“

© 2019 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
[*/quote*]


Wörtliches Zitat aus dem Leitbild:

"Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Versorgung mit ambulanten medizinischen Leistungen für alle Versicherten aufbauend auf der föderalen Struktur in sinnvoller Arbeitsteilung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sicher und gerecht organisiert.

Die medizinischen Leistungen müssen sicher sein. Sicher heißt: kein Pfusch, keine Scharlatanerie, kein Betrug.


[*quote*]
Im Rahmen einer Umfrage (1) äußerten 75% der Deutschen, dass sie sich eine Integrative Medizin wünschen. 60 % sind gegen ein Verbot der Erstattung homöopathischer Arzneimittel und 64% finden es wichtig bzw. sehr wichtig, dass ihr Hausarzt auch Präparate aus der Komplementärmedizin einsetzen kann.
[*/quote*]

Die Umfragen sind gefälscht.

Die Einzelheiten des Fälschungsskandals sind unter anderem hier zu lesen:

Wie die DHU eine Umfrage umlügt.
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=10036.0



[*quote*]
Ihre Aussage „Homöopathische Mittel stehen deswegen auch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog“ (2) ist im Übrigen auch rechtlich falsch. Oder gehört § 12 Abs. 6 AM-RL nicht zum Leistungskatalog der GKV?

§ 12 Abs. 6 AM-RL (3) ist Ausdruck des aus gutem Grund und seinerzeit vom Parlament bewusst in das SGB V aufgenommenen Gebotes, der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen (§ 34 Abs. 1 S. 3 SGB V). Es leuchtet nicht ein, warum homöopathische Arzneimittel, die unter bestimmten näheren Voraussetzungen bei schwerwiegenden Erkrankungen oder im Falle der Verschreibungspflicht GKV-verordnungsfähig sind, nicht auch erweiternd als Satzungsleistung von den Krankenkassen erstattet werden dürfen sollen.
[*/quote*]

Das ist gelogen. Es ging bei den Gesetzen nicht um die Zahlung durch die Krankenkasse, sondern um die Sicherheit der Medikamente.

In der gedruckten FAZ erschien dieser Tage ein Artikel, in dem es genau um dieses Thema geht: Wieso konnte der Betrug mit dem "Binnenkonsens" im Bundestag durchgezogen werden?


Anfang des Artikels der FAZ:

[*quote*]
Der Siegeszug der weißen Kügelchen

Globuli haben keine nachweisbare Wirksamkeit. Wie kommt es, dass sie trotzdem als Arzneimittel zugelassen sind? Die Spuren führen zurück ins Jahr 1976.

Von Sebastian Balzter

Den Globuli gehen in der Politik allmählich die Freunde aus. Dabei waren es in der Vergangenheit bei aller Kritik aus der Wissenschaft gerade Politiker, die ihnen gewogen waren. Löst sich dieses spezielle, mehr als vierzig Jahre alte deutsche Bündnis nun auf? Die kleinen weißen Milchzuckerkugeln sind die bevorzugten Arzneimittel der Homöopathie. Diese besondere Richtung der Medizin stützt sich auf die Überzeugungen des Arztes Samuel Hahnemann, der vor gut 200 Jahren in Köthen (Sachsen-Anhalt) auf die Idee kam, dass pflanzliche, tierische und mineralische Stoffe bei einem Kranken ausgerechnet diejenigen Leiden lindern könnten, die sie selbst bei einem Gesunden hervorrufen. Das läuft der Intuition genauso entgegen wie Hahnemanns zweite zentrale Annahme, dass die Wirkung seiner Präparate nämlich umso stärker wird, je mehr die eigentliche Ausgangssubstanz verdünnt wird. In hohen „Potenzen", wie es im Jargon der Homöopathen heißt, ist mit naturwissenschaftlichen Methoden überhaupt kein Wirkstoff mehr nachweisbar. Manchen Patienten mag es trotzdem helfen, solche Kugeln zu schlucken: Der Placebo-Effekt ist nicht zu unterschätzen. Die strittige politische Frage ist, ob Globuli wie bisher auch in Zukunft als
Arzneimittel anerkannt werden und ob die Krankenkassen sie erstatten dürfen sollen.
 
Das lehnen sowohl der Chef des Bundesverbands der Kassenärzte als auch der Vorsitzende der Selbstverwaltung von Krankenhäusern, Ärzten und Kassen
rundweg ab. Beide fordern eine Gesetzesänderung, teilweise mit sehr deutlichen Worten. Zwei einflussreiche Gesundheitspolitiker der Regierung, Erwin Rüddel von der CDU und Karl Lauterbach von der SPD, sind bekanntermaßen derselben Meinung. Und jetzt gerät auch noch bei den Grünen, die den alternativen Heilmethoden seit jeher positiv gegenüberstehen und in ihrer Stammwählerschaft viele Homöopathie-Anhänger haben, der Rückhalt für diese Heilmethode ins Wanken. Eine Gruppe von jungen Grünen hat gerade einen Antrag zum Ausschluss der Globuli aus dem Katalog der freiwilligen Kassenleistungen auf die Tagesordnung des bevorstehenden Bundesparteitags im November gebracht. Die solidarisch finanzierte medizinische Versorgung müsse „wissenschaftlich fundiert und faktenbasiert" sein, heißt es darin - und diesen Kriterien genüge die Homöopathie nicht. Mit genau dieser Begründung hat Frankreichs Regierung erst im Sommer den dortigen Kassen untersagt, weiterhin Versichertenbeiträge für Globuli auszugeben.
 
Aber warum ist es überhaupt so, dass Zuckerkugeln ohne pharmazeutisch nachweisbaren Wirkstoff in Deutschland als apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden, genauso wie Antibiotika und Blutverdünner? Um das zu verstehen, muss man mehr als vierzig Jahre zurückschauen. Es ist die Zeit, in der Helmut Schmidt (SPD) als Bundeskanzler mit einer sozialliberalen Koalition das Land regiert. In Kalifornien gründet Steve Jobs Apple, in China regiert noch Mao Tse-tung, im Gefängnis von Stuttgart-Stammheim sind die RAF-Terroristinnen Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin inhaftiert. Und im Bundestag in Bonn findet die entscheidende Abstimmung über den Status der Homöopathie am 6. Mai 1976 statt, einem Donnerstag.
 
Es wird ein Freudentag für alle Globuli-Hersteller und Hahnemann-Anhänger in Deutschland. Denn die Abgeordneten votieren einstimmig dafür, dass homöopathische Präparate als Arzneimittel zugelassen werden können, auch wenn es kernen wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirksamkeit gibt, wie er
für Medikamente der Schulmedizin nötig ist.
 
Es kommt sogar noch besser: Die Entscheidung, welche Kügelchen, Pulver und Tropfen zugelassen werden sollen, delegieren die Politiker an eine ommission, deren Besetzung sie den Homöopathen überlassen. Seitdem gilt ganz offiziell: Wenn diese Insider sich einig sind, dann wird das jeweilige Mittel schon helfen. Gemessen an den heute üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Korruption und Vorteilsnahme eine bemerkenswerte Regel, die 1976 unter dem hübsch harmlos klingenden Begriff „Binnenkonsens" eingeführt wird.
 
Den Weg zu diesem furiosen Abstimmungsergebnis hat der Contergan-Skandal geebnet.
[...]
[*/quote*]

Wir können da auch gerne noch deutlicher werden...



[*quote*]
Es gibt im Übrigen auch eine Reihe vom BfArM, im Rahmen des Zulassungsverfahrens wirksamkeitsgeprüfter homöopathischer Arzneimittel! (4) Bezweifeln Sie neuerdings die fachliche Qualifikation der deutschen Zulassungsbehörde zur Wirksamkeitsbeurteilung von Arzneimitteln? Das deutsche Arzneimittelgesetz kennt zwar für die Zulassung homöopathischer Arzneimittel ein abgestuftes System der Wirksamkeitsprüfung, keinesfalls wird aber bei der Zulassung homöopathischer Arzneimittel gänzlich auf eine Wirksamkeitsprüfung verzichtet. Ihre Aussage zum fehlenden Wirksamkeitsbeleg homöopathischer Arzneimittel steht damit auch im Widerspruch zur Zulassungspraxis des BfArM.
[*/quote*]

Das ist dummes Geschwätz. Eine echte Wirksamkeitsprüfung, die diesen Namen verdient, findet de fakto nicht statt. Einerseits wird behauptet "Wir wissen, daß es wirkt" und andererseits wird, falls überhaupt, in blamablen Provinzpossen mit viel zu geringer Probandenzahl und völlig unzureichenden Kontrollbedingungen irgendetwas zusammengeschmiert, das dann als "Studie" vorgelegt und in den Kommissionen D und E des BfArM abgenickt wird. Das ist in keinster Weise mit den strengen Anforderungen an die forschenden Arzneimittelindustrie zu vergleichen.

Ein Beispiel:

Verstrickungen zwischen Gesundheitsministerium,BfArm,DHU und Handlangern
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=9923.0


[*quote*]
Sie argumentieren in Ihren Äußerungen immer wieder mit den Kosten, wohlwissend, dass diese im System zu vernachlässigen sind. Die Kosten zu Lasten der GKV verordneter Homöopathika beliefen sich 2017 auf 10,5 Mio. €. Das sind 0,03 % der gesamten Ausgaben für Arzneimittel, die die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit ihren Pflichtbeiträgen finanzieren. Diese Arzneimittel haben ein großes Potential sowohl bei der Behandlung chronischer Erkrankungen als auch bei akuten Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade.
[*/quote*]

Die Kosten sind nicht nur in Cent und Euro zu zählen, sondern auch in dem Leid und dem Sterben der Kranken, die Opfer der Scharlatane wurden. Dieses Leid und dieses Sterben zählt mehr als das schnöde Geld.

Homöopathie ist ein lebensgefährlicher Betrug und hat in der gesamten Medizin nichts verloren. Weg damit!


[*quote*]
Über 60.000 Ärztinnen und Ärzte vertreten die oben genannten Grundsätze des Leitbildes der KBV im Rahmen der Integrativen Medizin. Es handelt sich um approbierte Ärztinnen und Ärzte mit solider klassischer Ausbildung, mit Zusatzbezeichnungen und langjährigen Weiterbildungen, Ärztinnen und Ärzte, die auch als Kassenärzte in der Regelversorgung den Sicherstellungsauftrag bedienen.
[*/quote*]

Das ist Betrug mit Statistik. Es geht um Homöopathie. Die angeblichen 60.000 Ärzte sind mehr als das 10fache dessen, was in Deutschland mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie herumwurschtelt.

Dr. med. Thomas Breitkreuz (Vorstand der Hufelandgesellschaft), Dr. med. Gabriela Stammer (Vorstand der GAÄD), Dr. med. Michaela Geiger (Vorstandsvorsitzende des DZVhÄ) und Dr. Matthias Girke (Vorstand des DAMiD) vereinnahmen also 90 Prozent, einfach so, um sie als ihr angebliches Sprachrohr zu mißbrauchen.


[*quote*]
Wie immer bei medizinischen Themen sollte eine Diskussion innerhalb der Ärzteschaft auf Augenhöhe stattfinden.
[*/quote*]


So tief können wir uns gar nicht bücken, um mit den Homöopathen auf Augenhöhe zu sein.


[*quote*]
1) Repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zum Thema Homöopathie und komplementäre Medizin im Auftrag der DHU (2018)
[*/quote*]

Das ist eine Fälschung. Mehr dazu:

Wie die DHU eine Umfrage umlügt.
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=10036.0


[*quote*]
2) NOZ 07.09.2019 - https://www.presseportal.de/pm/58964/4368633
[*/quote*]

Das ist eine Fälschung. Die Fußnote 2 wird hier verankert:

[*quote*]
Ihre Aussage "Homöopathische Mittel stehen deswegen auch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog" (2) ist im Übrigen auch rechtlich falsch. Oder gehört § 12 Abs. 6 AM-RL nicht zum Leistungskatalog der GKV?
[*/quote*]


Der betreffende Artikel lautet vollständig:

NOZ 07.09.2019  - https://www.presseportal.de/pm/58964/4368633

[*quote*]
07.09.2019 – 01:00

Neue Osnabrücker Zeitung
NOZ: Kassenarzt-Chef will freie Arztwahl begrenzen

Osnabrück (ots)

Kassenarzt-Chef will freie Arztwahl begrenzen

Gassen: Beliebig häufige Termine nicht dauerhaft sanktionsfrei gestatten - Teurere Tarife für Ärzte-Hopping

Osnabrück. Kassenarzt-Präsident Andreas Gassen will die freie Arztwahl begrenzen. "Es kann dauerhaft kaum jedem Patienten sanktionsfrei gestattet bleiben, jeden Arzt jeder Fachrichtung beliebig oft aufzusuchen, und oft noch zwei oder drei Ärzte derselben Fachrichtung", sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Derzeit wird das nicht kontrolliert. Die Gesundheitskarte funktioniert wie eine Flatrate, und es gibt Patienten, die das gnadenlos ausnutzen."

Statt einer Wiedereinführung der Praxisgebühr schlägt Gassen eine Versicherungsreform gegen das Ärzte-Hopping vor: "Eine Steuerung über ein Wahltarifsystem wäre ein guter Weg. Wer sich verpflichtet, sich auf einen koordinierenden Arzt zu beschränken, sollte von einem günstigeren Kassentarif profitieren. Wer jederzeit zu jedem Arzt gehen möchte, müsste mehr bezahlen", sagte er.

Der KBV-Chef verwies auf sogenannte Selektiv-Verträge, die von Privaten Krankenversicherungen bereits angeboten werden. "Diese sollte es - als Wahlmöglichkeit - auch für alle Kassenpatienten geben. Dafür ist es höchste Zeit, und ich bin sicher, es würde sehr gut angenommen." Jemanden etwa für den Besuch eines zweiten Arztes derselben Fachrichtung zu bestrafen, wäre hingegen "zu aufwendig und vielleicht auch nicht immer sachgerecht", sagte Gassen der "NOZ".

+++

Kassenarzt-Chef warnt vor Spahn-Reform zur Notfallversorgung

Gassen: "Dann wären die Kassenärzte raus" - "Abends nur noch Privatsprechstunden"

Osnabrück. Kassenarzt-Chef Andreas Gassen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewarnt, an seinen Plänen für einen Umbau der Notfallversorgung festzuhalten. Die Versorgungsverantwortung für Notfallpatienten will Spahn von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Krankenhäuser oder Bundesländer übertragen. "Sollte Spahn uns den Sicherstellungsauftrag wegnehmen, wären wir raus aus der Notfallbehandlung. Viele Kollegen wären sogar sicherlich froh darüber, nach 18 Uhr keinen Bereitschaftsdienst mehr machen zu müssen", sagte Gassen im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Aber eine zusätzliche Ärzteschaft gibt es nicht. Die Kliniken haben schon jetzt zu wenig Personal und müssten sich mit noch mehr Bagatell-Patienten beschäftigen. Das würde nach hinten losgehen."

Die Bereitschaft niedergelassener Ärzte, nach 18 Uhr zu behandeln, werde ohne höhere Honorare nicht wachsen, ergänzte Gassen mit Blick auf Rufe nach flexibleren Praxisöffnungszeiten. "Und wenn uns Spahn den Sicherstellungsauftrag wegnimmt, wird es abends nur noch Privatsprechstunden geben."

Andere Elemente der Notfallversorgungsreform gingen aber "in die richtige Richtung", sagte Gassen, der selbst Unfallchirurg ist, der "NOZ". "Wir müssen es schaffen, dass die Patienten unter der 116117 den Bereitschaftsdienst anrufen, bevor sie sich in die Rettungsstelle setzen, damit wir sie steuern können. Das muss dann aber auch klappen, damit das Vertrauen in die ambulante Versorgung wächst. Und wir sollten die Anzahl der Notfallstandorte halbieren. Dann hätten wir genug Leute."

Für eine Überlastung der Rettungsstellen vor allem an den Wochenenden machte Gassen auch die Einstellung vieler Patienten verantwortlich: "Dann haben sie Zeit. Und sie meinen, im Krankenhaus gibt es das Rundum-sorglos-Paket", sagte er und fügte wörtlich hinzu: "Erst zu Ikea, dann in die Notfallambulanz. Die Anspruchshaltung ist mitunter irrsinnig." Das führe dazu, dass das Personal in den Rettungsstellen keine Zeit für die wirklichen Notfälle habe. "Das ist untragbar für alle Beteiligten", sagte Gassen. Der Sorge vor einem akuten Arzt-Mangel in ländlichen Regionen trat der Kassenarzt-Chef entgegen: "Wir werden es hinbekommen, für alle Menschen dauerhaft eine gute ärztliche Versorgung sicherzustellen. Das kann ich versprechen, wenn man uns die entsprechende Beinfreiheit lässt", sagte er der "NOZ". Die Zahl der Landärzte stabilisiere sich wieder. "Es ist nicht so, dass kein Mediziner aufs Land will. Im Gegenteil, für viele wäre es reizvoll. Die Gemeinden sollten Ärzte unterstützen, die sich bei ihnen niederlassen wollen."

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
[*/quote*]


Wie man sofort sehen kann: Es geht um die freie Arztwahl. Die Aussage "Homöopathische Mittel stehen deswegen auch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog" kommt in dem Artikel gar nicht vor.

Allerdings hat die Neue Osnabrücker Zeitung einen Tag vorher den Artikel "NOZ: Kassenarzt-Chef fordert Erstattungsverbot für Homöopathie: "Kein Geld für Pseudo-Pillen"" veröffentlicht:


https://www.presseportal.de/pm/58964/4367702

[*quote*]
06.09.2019 – 01:00

Neue Osnabrücker Zeitung
NOZ: Kassenarzt-Chef fordert Erstattungsverbot für Homöopathie: "Kein Geld für Pseudo-Pillen"

Osnabrück (ots)

Kassenarzt-Chef fordert Erstattungsverbot für Homöopathie: "Kein Geld für Pseudo-Pillen"

Gassen sieht Missbrauch der solidarisch finanzierten Krankenversicherung - "Für mich als Arzt unerträglich"

Osnabrück. Kassenarzt-Chef Andreas Gassen hat den Druck auf Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhöht, die Kassenfinanzierung homöopathischer Mittel zu stoppen. "Wenn Eltern darum ringen müssen, dass Krebsmedikamente für ihre Kinder erstattet werden und die Kassen gleichzeitig viel Geld für nutzlose Pseudo-Pillen ausgeben, geht das nicht zusammen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Wir brauchen ein gesetzliches Erstattungsverbot für Homöopathie. Hier müssen Herr Spahn und die Gesundheitspolitiker im Parlament Farbe bekennen. Die solidarisch finanzierte Krankenversicherung darf dafür nicht länger missbraucht werden."

Die Homöopathie, die mit Milliardstel-Verdünnung von vermeintlich wirksamen Substanzen arbeite, habe es nach wissenschaftlichen Standards nicht geschafft, irgendeinen Nutzen nachzuweisen, begründete Gassen seine Forderung. Homöopathische Mittel stehen deswegen auch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog. "Solange sich der Gesetzgeber einen schlanken Fuß macht und es den Kassen ermöglicht, Homöopathie durch die Hintertür zu erstatten, werden sie das tun, sonst verlieren sie ihre Kunden", sagte er. Nach Angaben der KBV kostet dies die Allgemeinheit der Beitragszahler jährlich rund 70 Millionen Euro. Auch SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert inzwischen ein Erstattungsverbot. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist dem Thema bislang ausgewichen.

Gassen untermauerte seine Position mit eindringlichen Worten: "Die Mittel sind begrenzt. Auf der einen Seite gibt es extrem harte Maßstäbe für die Bewilligung von Therapien für lebensbedrohlich kranke Menschen. Auf der anderen Seite wird Geld rausgeworfen. Für mich als Arzt ist das unerträglich." Wenn Patienten an die Wirkung von Homöopathie glaubten, "dann müssen sie es selber zahlen", sagte der Kassenarzt-Chef.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
[*/quote*]


Diesen Satz Gassens zitieren die Scharlatane natürlich nicht: "Wenn Eltern darum ringen müssen, dass Krebsmedikamente für ihre Kinder erstattet werden und die Kassen gleichzeitig viel Geld für nutzlose Pseudo-Pillen ausgeben, geht das nicht zusammen".

Auch diesen Satz zitieren sie nicht: "Die Mittel sind begrenzt. Auf der einen Seite gibt es extrem harte Maßstäbe für die Bewilligung von Therapien für lebensbedrohlich kranke Menschen. Auf der anderen Seite wird Geld rausgeworfen. Für mich als Arzt ist das unerträglich."



[*quote*]
3) Wortlaut des § 12 Abs. 6 AM-RL: „Für die in der Anlage I aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. 2) Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.“
[*/quote*]

"in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist" = Binnenkonsens.

Der Binnenkonsens ist Betrug und gehört sofort eliminiert.


[*quote*]
4) Siehe
https://www.bfarm.de/DE/Service/Statistiken/AM_statistik/Besondere_Therapierichtungen_statistik/_node.html;jsessionid=878A809FBCA5B5B4D35285378AA3B9EC.2_cid329
[*/quote*]


Vollzitat:

https://www.bfarm.de/DE/Service/Statistiken/AM_statistik/Besondere_Therapierichtungen_statistik/_node.html;jsessionid=878A809FBCA5B5B4D35285378AA3B9EC.2_cid329

[*quote*]
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Statistik "Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel"

Stand: Juni 2019
Verkehrsfähige Arzneimittel, die erfolgreich ein Zulassungsverfahren abgeschlossen habenPhytopharmaka   zugelassen   nachzugelassen   Summe
Monopräparate   640   347   987
Kombinationspräparate   79   105   184
Summe   719   452   1171
Pflanzliche + chemische Wirkstoffe   zugelassen   nachzugelassen   Summe
Kombinationspräparate   22   92   114
Homöopathika   zugelassen   nachzugelassen   Summe
Monopräparate   76   70   146
Kombinationspräparate   132   970   1102
Summe   208   1040   1248
Anthroposophika   zugelassen   nachzugelassen   Summe
Monopräparate   115   308   423
Kombinationspräparate   4   599   603
Summe   119   907   1026


Oben aufgeführte nachzugelassene Arzneimittel umfassen auch die entsprechenden traditionellen Arzneimittel gem. § 105 AMG in Verbindung mit § 109a AMGTraditionelle Arzneimittel nach § 109a AMG   Monopräparate   Kombinations-
präparate   Summe
Phytopharmaka   13   9   22
Pflanzliche + chemische Wirkstoffe   -   58   58
Homöopathika   0   29   29
Sonstige   84   42   126
Summe   97   138   235


Verkehrsfähige Arzneimittel, die erfolgreich ein Registrierungsverfahren abgeschlossen haben
nach § 39 AMG   Registriert   Nachregistriert   Summe
Monopräparate   605   1279   1884
Kombinationspräparate   467   1225   1692
Summe   1072   2504   3576
nach § 39a-d AMG   Registriert      
Monopräparate   162      
Kombinationspräparat    124      
Summe   286      

7421 Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen befinden sich nach einem abgeschlossenen Zulassungs- oder Registrierungsverfahren aktuell im Verkehr, davon 3819 Kombinationspräparate.

Informationen zu zugelassenen oder registrierten verkehrsfähigen Arzneimitteln in Deutschland sind über die Datenbank "AMIS - öffentlicher Teil" auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (www.dimdi.de) zugänglich.
[*/quote*]


Das Abnicken eines Betrugs ist ebenfalls ein Betrug.


"7421 Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen befinden sich nach einem abgeschlossenen Zulassungs- oder Registrierungsverfahren aktuell im Verkehr, davon 3819 Kombinationspräparate."


Die "3819 Kombinationspräparate" sind "Komplexmittel". Das sind Gemische, die ohne weiteres unverdünnte und unpotenzierte Urtinkturen enthalten können. Das ist ein eindeutiger Bruch der Grundlagen der Homöopathie nach Hahnemann, eben dem Hahnemann, auf dem der Binnenkonsens beruht, und mit dem Hahnemann, laut dessen in homöopathischen Mitteln angeblich nichts drin ist.

Mehr dazu:

Urtinktur bei den Skeptikern. Bericht über eine Naturalkatastrophe
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=10850.0

'Herr Hevert, vielen Dank für das Gespräch.'
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=10915.0

Die Lückenpresse und ihr sträflich lückenhafter Wille zur Wahrheit
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=10801.0


Kürzlich sind diese Mittel näher in den Fokus gerückt, darunter ein Mittel, das ausschließlich aus unverdünnten Urtinkturen besteht:

http://www.hevert.com/market-de/pta/_storage/asset/4884670/storage/master/file/44145510/download/Vademecum_2017_Webversion.pdf

[*quote*]
Cysto Hevert

Pflanzlich-homöopathisches Arzneimittel bei Blasen- und Harnwegserkrankungen

Zusammensetzung

10 g Tropfen enthalten:

Bucco                              Urtinktur    0,49 g
Equisetum arvense        Urtinktur    0,52 g
Petroselinum                   Urtinktur    2,00 g
Populus tremuloides      Urtinktur    0,50 g
Sabal serrulatum            Urtinktur    4,97 g
Solidago virgaurea         Urtinktur    1,00 g
Urtica                               Urtinktur    0,52 g

Enthält 63 Vol.-% Alkohol.
[*/quote*]


Julian kommentiert das: "In 10 Gramm des Mittels sind 10 Gramm Urtinktur. Das sind 100 Prozent!  Aber es gibt ja immer noch Irre, die behaupten, in homöopathischen Mitteln "ist nichts drin".  Analphabeten, Trottel, Kanaillen! "


Noch einmal die Zahlen als Vergleich:

"7421 Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen befinden sich nach einem abgeschlossenen Zulassungs- oder Registrierungsverfahren aktuell im Verkehr, davon 3819 Kombinationspräparate."

Mehr als die Hälfte der Mittel sind Komplexmittel. Das entspricht auch der Tatsache, daß die deutschen Homöopathikahersteller mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Komplexmitteln machen.

Der Gesamtumsatz der Homöopathiehersteller dieses Jahr: vermutlich mehr als 750 Millionen Euro. Diese Zahl ist aber nur ein Bruchteil dessen, was die Heilpraktiker, Ärzte und sonstige "Heiler" mit diesem Betrugsverfahren umsetzen. Es geht nicht um 10, 50 oder 70 Millionen Euro, sondern es geht um Milliarden!

Vor allem aber geht es um eines: Es geht um das Leid und um das Sterben von Kranken.


Der Betrug Homöopathie MUSS verboten werden!
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