Ich postuliere eine Regel (Hypothese) und brauche dazu neue Begriffe bzw.
eine neue Konzeption, hier: "Schwangerschaft" (statt zuvor "Krankheit").
Diese neuen Begriffe (hier nur einer) verwende ich für die Formulierung der
(neuen) Regel (Hypothese): Alle Frauen, die schwanger sind, gebären. (Sie
sind also nicht krank und nicht dem Tod geweiht.)
Nun kann ich überhaupt erst den Fall als Fall erkennen, kann also zuordnen
(und anders handeln als früher): Diese Frau ist schwanger. (Sie ist also
nicht krank und dem Tod geweiht, wie zuvor geglaubt. Ich warte also die
Geburt ab und helfe bei den Geburtsvorbereitungen und bei der Geburt, statt
die Schwangerschaft durch die Schwangerschaftsbehandler künstlich abbrechen
zu lassen.)
Was ich sehe ("Resultat": Diese Frauen gebären) und die postulierte Regel
("Hypothese": Alle Frauen, die schwanger sind, gebären) gehören jetzt
hypothetisch zusammen. "Hypothese", weil ich bisher nur Fälle - wenn auch
sehr viele - gesehen habe, von denen immer noch behauptet werden kann, es
seien nur "Einzelfälle". Nun möchte ich die Sicherheit der Deduktion
erreichen, also hypothesenfrei argumentieren können im Sinne von:
Regel (Alle Frauen, die schwanger sind, gebären.)
+ Fall (Diese Frauen sind schwanger.)
-> (hypothesenfreies) Resultat (Diese Frauen gebären.)
Die Regel muß sicher (hypothesenfrei) werden. Dafür muß ich das
Konstruktionsprinzip der Regel verstehen, das "Teleologische", d.h. das
Zielgerichtete, das Sinnvolle, das immer wieder Geschehende und
Reproduzierbare dieses Geschehens. Die oben erzählte Geschichte zum Thema
Schwangerschaft verdeutlicht, was hier gemeint ist. Auf Schwangerschaft
folgt Geburt. Das ist keine Hypothese, da das biologische
Konstruktionsprinzip des "Lebens" klar ist. Allerdings muß es erst, falls
es unbekannt ist, entdeckt werden.
Techniker haben mit dieser Art der Argumentation keine Probleme. Die von
ihnen gebauten Maschinen haben ein ihnen bekanntes Konstruktionsprinzip,
haben einen Zweck, ein Ziel, eben das "Teleologische". Jeder Techniker
weiß, und das beunruhigt Wissenschaftler: Ein Elektromotor funktioniert -
und zwar "hypothesenfrei". Er funktioniert, weil er so konstruiert worden
ist, wie er konstruiert worden ist. Und bezüglich Schwangerschaft sind alle
Frauen so konstruiert, daß hypothesenfrei gilt: Schwangerschaft ist
zielgerichtet und bedeutet kommende Geburt; so sind die Frauen
"konstruiert"! Entsprechend hypothesenfrei und mit derselben Sicherheit -
so die Germanische Neue Medizin - ist das Krebsgeschehen zu verstehen, das
entsprechend "Schwangerschaft" ein sinnvolles Ziel hat. Selbstverständlich
muß man hinschauen und prüfen. Wenn man vorher die Zusammenhänge so nicht
gesehen hat (und so etwas kann passieren, das ist nicht unehrenhaft), man
nun aber darauf gestoßen wird, dann muß man als einer, der als wirklicher
Wissenschaftler arbeiten will, prüfen. Das ist keine Frage willkürlicher
Entscheidung der Wissenschaftler sondern ethische Pflicht. Die
Wissenschaftler erheben ja den Anspruch, Wissenschaftler zu sein. Sie
müssen Willkür und Herrschaft ablehnen. Ein Wissenschaftler muß
Forschungsergebnisse, die ihm persönlich nicht passen, anerkennen bzw.
seine Konsequenzen ziehen. Es gibt eben keinen Königsweg (= Herrscherweg)
zur Wissenschaft. Die Wissenschaftler sind nur den Forschungsergebnissen
bzw. den Forschungsfragen aller Wissenschaftler verpflichtet. Und "aller"
meint alle. Wer sich nur seiner Zunft und nicht der Wissenschaft
verpflichtet fühlt, ist kein Wissenschaftler sondern nur Herrscher oder
eben Untertan. Genau das aber ist bei den Medizinern zu beobachten. So ist
man dann leider nur "Schulmediziner".
Herr Keuths Rechtsverständnis verträgt sich nicht mit unserer Verfassung
(Grundgesetz). Und: Was ist ein System? Kann man es unmittelbar beobachten?
Herr Keuth entgegnet meiner Aussage "Das Immunsystem hat bisher noch
niemand unmittelbar beobachten können" mit dem Argument: "... ein System
ist ein Abstraktum. So hat auch noch niemand ein Rechtssystem unmittelbar
beobachten können, doch daraus folgt offenbar nicht, das (sic!) es keines
gäbe." Man kann das Rechtssystem sehr wohl unmittelbar beobachten. Es ist
eine von Menschen konstruierte und in Texten dokumentierte Summe von
jederzeit zugänglichen Handlungsanweisungen. Was geschehen muß bzw. wird,
wenn ein Schuldvertrag nicht erfüllt wird, ist vorhersagbar und unmittelbar
beobachtbar. Das gilt auch für andere Verpflichtungen (z.B. nicht kriminell
zu werden oder nicht gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen).
Es ist auch vorhersagbar und unmittelbar beobachtbar, wann nichts geschehen
wird. Dieses System setzt, sobald Anklage erhoben wurde oder
Offizialdelikte (von staatlicher Seite zu verfolgende Gesetzesverstöße) zur
Kenntnis genommen wurden, terminierte Verpflichtungen. Hier ist eindeutig
und vorhersagbar, in sich schlüssig und ohne Widersprüche alles Systemische
vorhersagbar und beobachtbar. Das Rechtssystem schreibt vor und überwacht.
Wenn alles korrekt verläuft, dann geschieht nichts Besonderes. Wenn aber
etwas passiert, was das Rechtssystem zum Handeln zwingt ("Sonderprogramme"
starten, die in ihren Auslösebedingungen und in ihren Abläufen jeweils
durch eine jeweilige Art von Taten vorherbestimmt sind!), dann kann man das
System unmittelbar beobachten. Die unmittelbare Beobachtung des
Rechtssystems besteht nämlich darin, unzweifelhaft das Gesehene einordnen
zu können und erkennen zu können, daß gerade in diesem Moment an diesem Ort
genau dies geschehen mußte - und nichts anderes und nicht vorher und nicht
anderswo. Hier gibt es keinen Zweifel, weil diese Gesetze menschengemacht
sind. Sie müssen letztlich die Qualität einer zwar willkürlichen aber
axiomatischen, d.h. in sich widerspruchsfreien Setzung haben. Gesetze
dieser Art (letztlich "Recht") - es gibt auch rechtswidrige Gesetze! -
haben die aufgeklärten Menschen so fasziniert, daß sie meinten, den Regeln,
die sie infolge ihrer Experimente und Naturbeobachtungen herausfinden
konnten, den Namen "Naturgesetze" geben zu müssen. Diese unglückliche
Benennung ist eigentlich eine Perversion und müßte jedem
Wissenschaftstheoretiker als Problem gegenwärtig sein. Ein (in die
Organismen hineinphantasiertes) Immunsystem mit einem (von den Menschen
bewußt konstruierten) Rechtssystem in der von Keuth gemachten Art gleich zu
setzen, beweist einen bedenklich niedrigen Standard
wissenschaftstheoretischer Argumentation.
Exkurs zum Recht: Bezeichnenderweise hat Herr Keuth nicht verstanden, was
Recht ist
Das Recht setzt eine Norm. Wenn gegen diese Norm verstoßen wird, dann ist
das nur wegen des Rechts überhaupt erkennbar. Ein tatsächlicher
Normenverstoß bedeutet also nicht, daß damit das Recht abgeschafft worden
ist oder nicht mehr gilt. Wenn das Recht selber abgeschafft wird, geschieht
das entweder total und schlagartig (sozialistische oder nazistische
Revolutionen lassen bzw. ließen das beobachten) oder das geschieht partiell
und eher schleichend (Teilbereiche werden dem Recht entzogen, wie man das
heute beim - im Prinzip einem Feudalsystem entsprechenden - Medizin- oder
Gesundheitssystem konstatieren muß). Im Prinzip bedeutet ein Widerspruch im
System des Rechts und damit im Gesellschaftssystem die "Falsifikation",
nämlich Rechtsunsicherheit und damit Abwesenheit von Recht. Recht kann ja
nur mit Rechtssicherheit Recht sein. In der Realität müssen Widersprüche
nicht sofort das ganze System "falsifizieren", also überall
Rechtsunsicherheit und damit Abwesenheit von Recht bedeuten. Die
Untersysteme der Gesellschaft können so weit entkoppelt sein, daß für eine
gewisse Zeit a-rechtliche, also keine Rechtssicherheit aufweisende
Untersysteme sich halten können, ohne die ganze Gesellschaft sofort zu
kippen. Diese Untersysteme - und (wie gesagt) das Medizin- bzw.
Gesundheitssystem gehört dazu - neigen zu Korruption, Fälschungen (siehe
Krebsforschung, der Fall Hermann usw.) und neigen zum Absaugen der
ringsherum in "Rechtssicherheit" und "gutem Glauben" erzeugten Reichtümer.
Die "Rechtssprechung" die Germanische Neue Medizin betreffend zeigt, wie
und daß vom "Untersystem" Medizinsystem eine für die Gesellschaft in das
Rechtssystem ausstrahlende existentielle Gefahr droht. Hier sind Kräfte am
Werk, die schleichend, radikal und systematisch gegen die Norm verstoßen,
d.h. sie abschaffen wollen. Sie versuchen das Recht und damit die Norm so
zu verdrehen, daß ihre Normenverstöße nicht (mehr) erkennbar sind (siehe
dazu auch meine "Urteilsschelte").
Also: Die Keuthsche Gleichsetzung hinsichtlich "Abstraktum" von Immunsystem
und Rechtssystem läßt erkennen, in welchem Geist Herr Keuth argumentiert
(und leider auch viele andere "Wissenschaftstheoretiker" und fast alle
Mediziner mit ihm): Ihm ist es nicht möglich, das besondere an einem
(wirklichen) Rechtssystem zu erkennen. Das Recht, das gegen unrechtmäßige
Gesetze (so etwas gibt es leider) oder gegen Richter, die Gesetze
willkürlich auslegen, (so etwas gibt es leider auch) verteidigt und
durchgesetzt werden muß, ist ihm beliebig. Ganz nach dem Motto: "Was Gesetz
ist, ist Recht!" (Mehrere deutsche Diktaturen lehrten uns, das es "so"
nicht geht - nicht gehen darf!) Ihm ist ein Recht undenkbar, das nicht ihm
und seinen Medizinern passende "herrschaftliche" Regeln, Befehle und
Vorschriften beinhaltet von der Art: "Die Medizin hat immer Recht - und was
Medizin ist, bestimme ich." Entsprechend ist ihm unmöglich zu verstehen,
was wirklich ein wissenschaftliches Aussagesystem bedeutet. Hier berühren
sich in erschreckender Weise die zwei Arten von falschem Verständnis von
Recht und Wissenschaft. Beide, Recht und Wissenschaft, bleiben
unverstanden.
Zur Stellungnahme des Prof. Dr. med. Gernot Rassner (Mediziner):
Herr Rassner argumentiert im Geist des "Ich bin Herrscher" und konsequent
unethisch. Dies ist eines Mediziners unwürdig und doch leider typisch. Das
ist nun im einzelnen zu zeigen.
Die Schulmedizin opfert bei ihren klinischen Therapiestudien Menschen
Herr Rassner schreibt im letzten Satz seiner Stellungnahme: "Real
bestehende Heilungschancen ... können damit [bei der Suche nach anderen
Behandlungsmöglichkeiten] vernichtet werden. Auch ist es ethisch
unverantwortlich und völlig ausgeschlossen, dass die ´Schulmedizin
beziehungsweise unsere Gesellschaft´ der Neuen Medizin ´Raum gibt´, um z.B.
im Rahmen einer klinischen Therapiestudie diese zu überprüfen
beziehungsweise zu verifizieren (oder zu widerlegen)." Woher nimmt Herr
Rassner die Sicherheit der Aussage, daß real bestehende Heilungschancen
vernichtet werden, ohne jemals überprüft zu haben, wie die Heilungschancen
bei der Neuen Medizin aussehen? Wenn er sich hartnäckig weigert, diese zu
überprüfen, darf er logischerweise so eine Aussage nicht machen. (Aber
"Logik" ist sowieso nicht die Stärke der zwei Herren und ihrer
Stellungnahmen ...) Und: Merkt Herr Rassner nicht, daß er mit dieser
Aussage dabei ist, jede klinische Therapiestudie zu verbieten? Ist es nicht
so, daß vor jeder Studie die betroffenen Patienten informiert werden müssen
und einwilligen müssen? Wie bei jeder Studie würden auch hier - beim
Vergleich Neue Medizin und Schulmedizin - die Patienten informiert werden.
Dann könnten sie frei entscheiden, welche Art von Therapie - Neue Medizin
oder Schulmedizin - sie benutzen wollen. Was ist daran "ethisch
unverantwortlich"? Ganz im Gegenteil! Hier erweist sich die Ethik, die
nämlich dem Individuum die Freiheit garantiert, selbst die Risiken der
verschiedenen Therapieformen einzuschätzen. Das Individuum kann entscheiden
und ist nicht "Ich-möchte-gern-Herrschern" ausgeliefert, die letztlich
willkürlich (per Losverfahren!) die Gruppen einteilen. Man muß hier
vermuten, daß Herr Rassners Ethikverständnis - es ist ja eher ein
"Nicht-Ethikverständnis" - bezüglich Therapiestudien beinhaltet, mit
uninformierten Studienteilnehmern bzw. Patienten "experimentieren" zu
wollen. Bei den Doppelblindstudien ist Uninformiertheit ja sogar Programm.
Eine Doppelblindstudie ist das eingestandene Nichtwissen um biologische
Zusammenhänge des Geschehens. Es hat als Ergebnis immer nur eine
statistische Auswertung, mehr nicht. Mehr geht prinzipiell nicht! Die Opfer
der Placebo-Medikamente oder gar der (neben)wirkenden Medikamente sind
eingeplant. Der Patient wird nicht informiert. Stattdessen wird von ihm die
Zustimmung erbeten, sich opfern zu lassen! Er hat keine Möglichkeit, sich
zwischen verschiedenen Therapieformen zu entscheiden! Ihm die Entscheidung
zwischen verschiedenen Therapieformen vorzuenthalten, ist verantwortungslos
und unethisch. Ein Gebot der modernen Gesellschaft ist das Opferverbot.
Doppelblindstudien sind ein aus der Notsituation zugelassener Rückfall in
vorgesellschaftliche, d.h. gemeinschaftliche oder herrschaftliche Zustände
mit ihrem Opfergebot! Die Neue Medizin - infolge ihres
wissenschaftlich-biologischen Verständnisses - kann diese Notsituation
beseitigen. Die Neue Medizin würde also endlich ethisch verträgliche
Therapiestudien ermöglichen. Merken Herr Rassner und alle seine Meinung
teilenden Schulmediziner nicht, daß sie verantwortungslos und unethisch
argumentieren? Merken sie nicht, daß sie ihre Patienten opfern? Merken sie
nicht, daß das bei ihren klinischen Therapiestudien Programm ist bzw. bei
ihrem von ihnen selbst infolge Zunftzwang starr gehaltenem Wissensstand
auch unvermeidbar ist? Oder wollen Sie nichts merken?
Herr Rassner ist gegen Meinungsfreiheit
Herr Rassner unterstellt, mein Gutachten sei verantwortungslos. Er meint,
daß Patienten, die dieses Gutachten lesen, gegen ihren Willen gefühlsmäßig
oder seelisch beeinflußt würden, daß also ihnen "suggeriert [würde], sich
möglichst schnell von der falschen, unwissenschaftlichen Schulmedizin
abzuwenden ..." usw. Was denkt Herr Rassner über seine Patienten? Sind die
alle dumm? Sind sie unmündig? Dürfen sie nicht informiert werden und
aufgefordert werden, sich selbst zu informieren? Mein Gutachten kann hier
nur als Aufforderung verstanden werden, sich weiter über die Neue Medizin
zu informieren. Möchte Herr Rassner als Vertreter der Schulmedizin auch
noch die Meinungs- und Informationsfreiheit abschaffen? Offensichtlich ist
dem so! Wie schon oben (siehe "Stellungnahme zu Keuth") angedeutet, kann
man hier erkennen, wie der Bereich des (schul)medizinischen Systems, das
Ethik offenkundig überhaupt nicht kennt, über seine Systemgrenzen
hinausgreift und versucht, das Grundrecht der Meinungs- und
Informationsfreiheit abzuschaffen.
"typisch Schulmedizin"
Herr Rassner macht Anmerkungen zu "Anwendung" beziehungsweise
´Verifikation´ der Neuen Medizin". Hier demonstriert Herr Rassner ein
Selbstverständnis als "Ich-möchte-gern-Herrscher" und
"Seine-Patienten-Opfernder". Er kennt nämlich "keinerlei Fakten, dass die
Neue Medizin bessere Ergebnisse erzielt als die Schulmedizin." Danke für
dieses Eingeständnis. Aber vielleicht sollte er entsprechende
Veröffentlichungen einfach mal zur Kenntnis nehmen. Und er sollte nicht
systematisch mit daran arbeiten, daß Studien verhindert werden, die solche
Entscheidungen zwischen diesen beiden "Medizinen" ermöglichen könnten. Sein
unethisches (und damit herrschaftliches) Selbstverständnis zeigt sein Satz:
"Es ist ärztlicherseits ethisch völlig ausgeschlossen, eine solche
klinische Studie durchzuführen und Patienten offenkundig zu gefährden." Das
oben (Stellungnahme zu Keuth) konstruierte und dargestellte Beispiel des
"Volkes ohne Geburten", dessen "Ärzte" nicht wissen, daß Schwangerschaft
Geburt und nicht Krankheit und Tod bedeutet, bekam genau diese
Argumentation zu hören: "Mit so einer Hypothese könne ja jeder kommen und
eventuell noch fordern, eine Schwangerschaft ´nicht nach den Regeln der
Zunft - also Bestrahlung, Medikamente und Operation - zu behandeln´ bzw. zu
beenden. Das wäre ja unethisch, weil es den sicheren Tod der Patientin
bedeutet!"
Bemerkungen zur "Allgemeinen Stellungnahme" Rassners - und "Professorennot"
Was bleibt zu sagen? Das (also mein) Gutachten stelle "eine Anhäufung von
reinen Behauptungen dar" - so Rassner. Was stellt seine Stellungnahme dar?
Antwort: Die Dokumentation des unversöhnlichen Herrscherwillens eines
typischen Vertreters der Schulmedizin, der zur Sicherung seiner Herrschaft
auch noch die Logik verbiegen muß. Abweichende Meinungen müssen
"verantwortungslos" und "ethisch unverantwortlich" sein. Es ist also
gefährlich - so Rassner -, wenn Menschen von anderen Meinungen erfahren
dürfen (gefährlich für wen?). So erweist sich, daß Herr Rassner in dieser
seiner Stellungnahme verfassungsfeindlich argumentiert. Das zu tun - so muß
ich anmerken -, ist im übrigen durch die von der Verfassung garantierte
Meinungsfreiheit (die Herr Rassner offensichtlich abzuschaffen wünscht)
geschützt. Aber: Darf ein Professor all das tun? Wenn es nicht so
lächerlich und unwürdig wäre, müßte man sagen: Hier ist eine Grenze
erreicht. Eigentlich müßten die beiden Herren Professoren
disziplinarrechtlich von ihrem Dienstherrn abgemahnt werden. Denn kein
Professor darf gegen das Recht (hier speziell gegen das Recht auf Meinungs-
und Informationsfreiheit) und gegen wissenschaftliche Prinzipien (hier
speziell gegen die ethischen Grundsätze von Wissenschaft) predigen und
damit Dienstpflichten verletzen.
Wenn allerdings das Recht schon so verletzt ist, wie es die bisher im
Zusammenhang mit der Neuen Medizin und Dr. Hamer gelaufenen
Gerichtsverfahren und andere Justizaktionen gezeigt haben, dann wundert
einen "gar nichts mehr". Hier kann man studieren, wie das Medizinsystem
mafiaähnlich agiert. So zu agieren bedeutet auch, seine eigenen Leute
einzuschwören bzw. ihnen zu drohen. Die Äußerungen des in Tübinger Prof.
Voigt in der Gerichtsverhandlung und das Verhalten der Medizinischen
Fakultät der Uni Tübingen zu Beginn der achtziger Jahre lassen das gut
erkennen. Dabei ist Prof. Voigt übrigens als einer zu interpretieren, der
der Mafia entfliehen wollte und nicht konnte bzw. es letztlich nicht wagte.
Hier die Zitate (entnommen Schwarzenberg, Therese von; 2001: Krebs -
heilende Krankheit? Seite 156f [in eckigen Klammern stehen Ergänzungen von
mir, Niemitz])
Vor Gericht [am 16.12.86, Verwaltungsgericht Sigmaringen] wurde der Dekan
der [Medizinischen] Fakultät Tübingen, Prof. Voigt, gefragt, ob denn Dr.
Hamer mit seiner "Neuen Medizin" recht haben könnte. Prof. Voigt bejahte
dies mit dem Hinweis: "In der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi
nichts!" Der Vorsitzende wollte weiter wissen, ob es stimme, was Dr. Hamer
sage, daß man innerhalb von ein bis zwei Tagen zweifelsfrei durch
Reproduzierbarkeit an nächstbesten Fällen prüfen könne, ob die "Neue
Medizin" naturwissenschaftlich richtig sei. Prof. Voigt: "Ob in ein, zwei
oder drei Tagen, kann ich nicht sagen, aber im Prinzip stimmt es!" Auf die
Zwischenfrage Dr. Hamers, ob sich Prof. Voigt erinnern könne, 1981
versprochen zu haben, daß die "Neue Medizin" nach naturwissenschaftlichen
Kriterien korrekt auf ihre Richtigkeit in diesem Habilitationsverfahren
geprüft würde, antwortet er: "Das stimmt zwar, daß ich das versprochen
habe, aber die [Medizinische] Fakultät hat es abgelehnt. Deshalb muß ich
die Erfüllung dieses Versprechens zurücknehmen!" (Die [Medizinische]
Fakultät lehnte 1981/1982 die Habilitationsarbeit mit 150:0 Stimmen ohne
Enthaltung ab).
Hier erkennt man das "Mafiaproblem": Prof. Voigt erklärt, er sei gezwungen
worden, das Versprechen zurückzunehmen. Außerdem sieht man bei der
Medizinischen Fakultät ein Abstimmungsverhalten, das in
Herrschaftsstrukturen fast immer und in demokratischen Strukturen fast nie
zu sehen ist: 100% ja, 0% nein. (Warum wagte nicht wenigstens Prof. Voigt
dagegen zu stimmen? Warum wagte niemand, geheime Abstimmung zu beantragen -
bei so einem brisanten Thema eigentlich eine selbstverständliche
Notwendigkeit! Weil ein jeder sich gruppenöffentlich bekennen muß - sonst
droht etwas; so will es bekanntermaßen die Mafia-Moral.) Weiter im Zitat:
Der vorsitzende Richter Dr. Iber ergriff wieder das Wort: "Also, Herr
Dekan, Sie sagen, der Dr. Hamer könne recht haben, und Sie geben zu, man
könne naturwissenschaftlich in ein bis drei Tagen prüfen, ob seine Neue
Medizin richtig ist. Wenn sie aber richtig ist, dann müßten Sie ihn doch
habilitieren!" Prof. Voigt: "Natürlich!" Vorsitzender Dr. Iber: "Ja, Herr
Voigt, nun verstehe ich nichts mehr: Der Dr. Hamer könnte recht haben,
sagen Sie, und Sie könnten das in kürzester Zeit nachprüfen, warum prüfen
Sie es dann nicht?" Prof. Voigt: "Wir wollen gar nicht wissen, ob der Dr.
Hamer recht hat!"
Hier schreit Prof. Voigt seine Not heraus; er meint: Ich darf es nicht
wissen wollen.
Vorsitzender Dr. Iber: "Wie, Sie wollen gar nicht wissen, ob der Dr. Hamer
mit seiner Neuen Medizin recht hat? Es ist doch ein Habilitationsverfahren,
das müssen Sie doch prüfen!" Prof. Voigt: "Nein, wir müssen nur ein
Habilitationsverfahren machen, mit zwei Gutachten. Ob er recht hat,
interessiert nicht!"
Hier baut Prof. Voigt die pseudolegale "Formalargumentation" auf: Wir
müssen uns nur den Vorschriften gemäß verhalten. Ob diese rechts- und
wissenschaftswidrig sind, hat uns nicht zu interessieren. Hier wird auch
die Rolle und Bedeutung von Gutachten klar - und das nicht nur bei
Habilitationsverfahren sondern auch in Gerichtsverhandlungen: Ein Gutachten
wird im allgemeinen nicht begutachtet, sondern als Formalie hingenommen. Es
interessiert nur: Ja oder nein - nicht die Argumentation.
Vorsitzender Dr. Iber: "Sie wollen das also nicht wissen, obwohl Sie es
leicht prüfen könnten und es eigentlich prüfen müßten und obwohl es doch so
weitreichende Folgen hätte?" Prof. Voigt: "Nein, wir wollen es nicht
wissen. Und ich werde immer und immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal was er
schreibt!"
Und hier schreit Prof. Voigt noch einmal seine Not heraus.
Im Gerichtssaal entstand große Unruhe, die Dr. Iber nur dadurch beherrschen
konnte, daß er die Verhandlung für beendet erklärte.
Fazit
Die Stellungnahmen der Herren Professoren Keuth und Rassner - verfaßt im
Namen der Universität Tübingen - disqualifizieren nicht nur die
Medizinische Fakultät der Universität sondern die gesamte Universität. Ihre
unwissenschaftlichen bzw. wissenschaftsfeindlichen Argumentationen sowie
die sich gegen die Rechtsordnung richtende Argumentationen sind
konsequenter Ausdruck des seit über zwei Jahrzehnten pseudolegal laufenden
Abwehrkampfes der Schulmedizin gegen die Neue Medizin (pseudolegal, d.h.
wie schon in ähnlicher Form früher von den zwei im letzten Jahrhundert
bekannten deutschen Diktaturen an anderen Stellen und immer sich "im Recht
fühlend" in ähnlicher Weise exekutiert - erinnert sei auch an "Deutsche
Physik" oder Biologie und Kybernetik à la Stalin). Statt wissenschaftlich
zu falsifizieren - die Neue Medizin bietet Ansatzpunkte, sie zu
falsifizieren, nur gelingt dies keinem ihrer Gegner -, schieben Theoretiker
und Mediziner dubiose Vorschriften vor und "fühlen sich so im Recht",
treiben dabei ein unfaires, d.h. rechtswidriges Spiel. Wären wir in einem
Fußballspiel mit aufrechten Schiedsrichtern - und hier müßten das die
aufrechten Wissenschaftler und Richter sein -, würde die Universität
Tübingen die Rote Karte gezeigt bekommen.
Wir sind aber in keinem Fußballspiel. Wir sind im richtigen Leben. Und hier
geht es um Leben und Tod. Seit über zwanzig Jahren, dabei alle Regeln von
Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die Universität Tübingen den
wissenschaftlichen und insbesondere den medizinischen Fortschritt auf. Und
die Konsequenzen sind erschreckend: Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von
Kranken die Möglichkeiten, sich gemäß der Neuen Medizin therapieren zu
lassen, durch das illegale de facto und de jure Verbot der Neuen Medizin
vorenthalten worden. Und das führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem
Tod - und es hört auch nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der
Dimension "Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben. Man darf es
formaljuristisch so nicht benennen, denn - formaljuristisch - muß man es
als etwas anderes und schlimmeres bezeichnen: formal - und so den
strafrechtlichen Kategorien von Mord oder Tötung feinsinnig entzogen - ein
permanenter Verfassungsbruch mit Todesfolge in hunderttausenden von Fällen.
Letztlich wird sich über die Universität Tübingen hinaus unsere ganze
Gesellschaft und damit jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Politiker,
jede Behörde, jeder Professor, jeder Standesvertreter oder Lobbyist und
jeder einzelne fragen lassen müssen, warum und wie er so etwas zulassen
konnte.
Leipzig, 18.03.2004
Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz
PDF-Datei
siehe auch:
Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz, 18.08.2003 - Gutachten zur Neuen Medizin
Uni Tübingen (Dr. Keuth), 15.09.2003 - Stellungnahme Niemitz-Gutachten
Uni Tübingen (Dr. Rassner), 30.10.2003 - Stellungnahme Niemitz-Gutachten
Anmerkung:
Es wird einen "Nürnberger Prozeß" geben. Mit jedem Tag rückt er näher!
Einen Strafprozeß, bei dem das gesamte Establishment (involvierte Ärzte,
Professoren, Richter, Medienleute usw.) auf der Anklagebank sitzen werden
und der für dieses heute herrschende Unsystem das AUS bedeuten wird. Als
Richter wird das gequälte Volk fungieren.
[Zitatende]
Wann wird die Universität Leipzig sich von Niemitz distanzieren?
Wann wird die Universität Leipzig Niemitz den Titel aberkennen?
Jeder Student der Universität Leipzig muß sich für seine Universität
schämen.
Sören Wechselbaum ist tot.
Lies
http://www.ariplex.com/ama/ama_ham2.htmOlivia Pilhar.
Lies
http://www.ariplex.com/ama/ama_hame.htmDie Justiz ist mitschuld.
RR
--
Särge im Sonderangebot
[*/QUOTE*]