TG-1 * Transgallaxys Forum 1

Advanced search  

News:



We are Allaxys
We moved our news front to http://www.allaxys.com

The Forum 1 on Transgallaxys.com is only a backup archive!

Twin Update 8.5.2023

Because of their sabotage the Net nazis
"Amazon Data Services Nova", Ashburn, United States
"Amazon Data Services" Singapore
"Amazon Data Services" Japan
ARE BLOCKED

Pages: [1]

Author Topic: Wie die CVP Menschen um ihre Hoffnung betrügt  (Read 1668 times)

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1201
Wie die CVP Menschen um ihre Hoffnung betrügt
« on: May 16, 2009, 09:33:26 AM »

http://www.cvp.ch/de/documents/kostenguenstige_hoffnungsmedizin_docdetail---0--0--0--2--5790.html

[*QUOTE*]
--------------------------------------
Erschienen am 08.05.2009

Kostengünstige Hoffnungsmedizin
Kathy Riklin, Nationalrätin (ZH)

Komplementärmedizin geniesst grosse Sympathien in breiten Bevölkerungskreisen. Viele Krankheiten lassen sich nicht mit Schulmedizin alleine heilen. Der menschliche Körper reagiert nicht immer nach den Regeln der rein wissenschaftlichen Medizin. Gerade für chronisch Kranke bildet die Komplementärmedizin häufig die letzte Hoffnung.

Wenn Bundesrat Couchepin und sein damaliger Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Hans Heinrich Brunner, nicht mit einem Handstreich ab dem 1. Juli 2005 die Leistungspflicht der Krankenversicherer für anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin aufgehoben hätten, müssten wir heute wahrscheinlich keine Volksabstimmung zum Thema Komplementärmedizin durchführen. Denn unter Bundesrätin Ruth Dreifuss wurden am 1. Juli 1999 diese fünf komplementärmedizinischen Methoden, sofern sie von Ärztinnen und Ärzten erbracht wurden, auf fünf Jahre befristet, in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufgenommen. Die Kosten waren relativ gering, abgerechnet zu Lasten der Grundversicherung wurden im Jahr 2004 rund 25 Millionen Franken. Die Akupunktur übrigens wurde bereits am 1. Juli 1999 in die Grundversicherung aufgenommen.

Die am 15. September 2005 mit 138 724 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative ging aber dem Parlament zu weit: Die Initianten verlangten eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Nach intensiven Beratungen kam der Ständerat zum Schluss, dem Initiativtext einen Gegenvorschlag entgegenzustellen, in welchem einzig und allein das Wort «umfassend» gestrichen wurde. Dieser geänderte Verfassungstext kommt nun zur Volksabstimmung. Der Ständerat stimmte der Vorlage mit 41 Ja zu 0 Nein bei 2 Enthaltungen zu, der Nationalrat mit 152 Ja gegen 16 Nein bei 24 Enthaltungen. Dieses eindeutige Resultat zeigt den Respekt des Parlamentes vor dem Volkswillen.

Die CVP hatte sich ursprünglich für einen indirekten Gegenvorschlag eingesetzt, der die Komplementärmedizin auf Gesetzesstufe berücksichtigt hätte. Dieser war leider nicht mehrheitsfähig. Daher wird nun ein Grundsatz zur Komplementärmedizin in der Bundesverfassung festgeschrieben, der leider vieles offen lässt. Die Ausgestaltung wird in mühsamen Verhandlungen zu definieren sein. Neben den fünf komplementärmedizinischen Methoden soll auch die Ausbildung der nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten geregelt werden. Ihre Behandlungen sollen aber über private Zusatzversicherungen abgerechnet werden. Zudem soll die Zulassung von Heilmitteln durch Swissmedic besser ermöglicht werden. Aber auch die Lehre und Forschung sollen sichergestellt werden. Die Universitäten Zürich und Bern haben bereits einen Lehrstuhl für Komplementärmedizin eingerichtet.

Die Komplementärmedizin wird von den meisten Medizinern immer noch sehr herablassend behandelt. Statt «Kügeli» könne man gerade direkt Placebo verteilen. Diese Haltung führte zur Auflage des Eidgenössischen Departements des Innern, neben Wirtschaftlichkeit auch Wirksamkeit und Zweckmässigkeit zu erzielen, die sehr technokratisch gehandhabt wird. Nicht jede Patientin reagiert nach dem Schullehrbuch. Daher sollen beim höchsten Gut, das wir haben – bei der Gesundheit –, auch alternative Heilmethoden angewendet werden dürfen.
 
Kontakt: Kathy Riklin
 
Copyright 2009 by CVP    CVP Schweiz - Klaraweg 6 - Postfach 5835 - 3001 Bern
Tel. 031 357 33 33 - Fax 031 352 24 30 - info@cvp.ch
--------------------------------------
[*/QUOTE*]


"Kostengünstige Hoffnungsmedizin" - entlarvender könnte die Überschrift nicht sein. Mit billigem Schund kranken Menschen Hoffnung machen und nicht erfüllen. Betrug an Kranken. Und hier in der Schweiz macht sich eine Partei, die sich auch noch christilich nennt, für diesen Betrug stark.

"Du sollst nicht lügen!" Steht das nicht schon in der Bibel? Irgendwo, irgendwie, ganz klein und so versteckt, daß es die Herrschaften der Christlichen Volkspartei noch immer nicht gelesen haben?
.
« Last Edit: May 16, 2009, 10:37:45 PM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
Pages: [1]